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Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Verfasst: Mi 15. Jan 2020, 15:49
von HowlingWolf
DOUBLEACTION hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 15:10 die sportschuetzendefinition gilt nur fuer die Erweiterung auf 5 nach 5 jahren und je +2 alle weiterer fünf jahre
betreffend der "ausserplanmaessigen" Erweiterungen hat der Sachbearbeiter weiterhin volles eigenes ermessen

die je 4 bewerbe mit besessenen und je 2 pro Leihwaffen innerhalb der letzten sechs miaute sind nach wie vor eine gute Faustformel
Das ist falsch.
WaffG §23 Abs. 2 hat geschrieben:Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.
Daher: Auf 5 nach 5 Jahren: Keine Voraussetzungen (!)
WaffG §23 Abs. 2b hat geschrieben:Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Vereins gemäß § 3 VerG, dessen Zweck die Ausübung des Schießsports umfasst, eine um höchstens zwei größere aber insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
2. keine Übertretungen des Waffengesetzes 1996 vorliegen,
3. glaubhaft gemacht werden kann, dass für die sichere Verwahrung der größeren Anzahl an Schusswaffen Vorsorge getroffen wurde.
Bei der Festsetzung dieser Anzahl ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Berechtigte besitzen darf, einzurechnen.
+2 alle 5 Jahre bis 10 gesamt: Mitgliedschaft in einem beliebigen Schießsportverein, muss nicht die Voraussetzungen des §11b Abs. 2 erfüllen (!)

Nur für die außertourliche Erweiterung als Sportschütze muss man die Voraussetzungen des §11b erfüllen:
WaffG §23 Abs. 2 hat geschrieben:Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.

Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Verfasst: Mi 15. Jan 2020, 15:56
von gewo
HowlingWolf hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 15:49 Nur für die außertourliche Erweiterung als Sportschütze muss man die Voraussetzungen des §11b erfüllen:
und genau darum gehts ja

er hatte vor einem jahr von 2 auf 5 bekommen und will jetzt von 5 auf 10

Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Verfasst: Mi 15. Jan 2020, 16:22
von HowlingWolf
gewo hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 15:56
HowlingWolf hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 15:49 Nur für die außertourliche Erweiterung als Sportschütze muss man die Voraussetzungen des §11b erfüllen:
und genau darum gehts ja

er hatte vor einem jahr von 2 auf 5 bekommen und will jetzt von 5 auf 10
:?: Es ging in meiner Antwort hauptsächlich um diese Behauptung:
DOUBLEACTION hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 15:10 die sportschuetzendefinition gilt nur fuer die Erweiterung auf 5 nach 5 jahren und je +2 alle weiterer fünf jahre

Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Verfasst: Mi 15. Jan 2020, 16:30
von gewo
HowlingWolf hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 16:22
gewo hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 15:56
HowlingWolf hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 15:49 Nur für die außertourliche Erweiterung als Sportschütze muss man die Voraussetzungen des §11b erfüllen:
und genau darum gehts ja

er hatte vor einem jahr von 2 auf 5 bekommen und will jetzt von 5 auf 10
:?: Es ging in meiner Antwort hauptsächlich um diese Behauptung:
DOUBLEACTION hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 15:10 die sportschuetzendefinition gilt nur fuer die Erweiterung auf 5 nach 5 jahren und je +2 alle weiterer fünf jahre
und das stimmt auch

wenn er ausserordentlich erweitern will dann gilt das ermessen des sachbearbeiters
alleine die sportschuetzendefinition hilft ihm da garnix

Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Verfasst: Mi 15. Jan 2020, 16:37
von HowlingWolf
gewo hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 16:30
HowlingWolf hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 16:22 :?: Es ging in meiner Antwort hauptsächlich um diese Behauptung:
DOUBLEACTION hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 15:10 die sportschuetzendefinition gilt nur fuer die Erweiterung auf 5 nach 5 jahren und je +2 alle weiterer fünf jahre
und das stimmt auch

wenn er ausserordentlich erweitern will dann gilt das ermessen des sachbearbeiters
alleine die sportschuetzendefinition hilft ihm da garnix
Wie kommst du darauf? Die Definition nach §11b ist im Gegenteil sogar NUR bei außertourlichen Erweiterungen von Belang.

Für die Erweiterung auf 5 nach 5 Jahren und +2 bis 10 alle 5 Jahre danach hat die Sportschützendefinition nach §11b dagegen keinerlei Bedeutung.

Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Verfasst: Mi 15. Jan 2020, 16:39
von gewo
HowlingWolf hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 16:37
gewo hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 16:30
HowlingWolf hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 16:22 :?: Es ging in meiner Antwort hauptsächlich um diese Behauptung:
und das stimmt auch

wenn er ausserordentlich erweitern will dann gilt das ermessen des sachbearbeiters
alleine die sportschuetzendefinition hilft ihm da garnix
Wie kommst du darauf? Die Definition nach §11b ist im Gegenteil sogar NUR bei außertourlichen Erweiterungen von Belang.

Für die Erweiterung auf 5 nach 5 Jahren und +2 bis 10 alle 5 Jahre danach hat die Sportschützendefinition nach §11b dagegen keinerlei Bedeutung.
ja
ich sollte vermutlich lieber Autofahren als tippen ...

Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 19:04
von Nagantino
HowlingWolf hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 15:48
Nagantino hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 14:44 die Listen sind doch immer gültig, oder? nur als Waffenführerschein darf die Liste ned älter sein. 12 Listen in einem halben Jahr ist lächerlich viel, so viele Bewerbe gibts gar ned bei kleinen Vereinen.
Es steht genau drinnen im Gesetz wer ein Sportschütze is im §11b Abs. 3 "Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat."
Ruf an du bist ein aktiver Sportschütze gem. §11b und willst folglich auch als Sportschütze erweitern? Man muss kein Jurist sein um zu kapieren, dass das Gesetz seit 1.1.2019 genau definiert wann man aktiver Sportschütze ist
In NÖ: Der Abschnitt "Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat." bezieht sich auf eine Disziplin/Waffe. Daher: Drei Listen in den vergangenen 12 Monaten je angestrebtem Platz. Die Disziplinen sollten in der §11b-Bestätigung aufgeführt sein. Der Vereinsobmann/OSM bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit und kann auch eine Empfehlung bzgl. Ersatzwaffen in die Bestätigung schreiben.
Also wenn ich 2 Plätze auf der WBK hab und auf 4 Erweitern will, dann sollte ich 6 Listen haben (+evtl Schießbuch) und vom OSM eine Bestätigung, dass ich die Erweiterung für die anderen Disziplinen benötige?

Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 19:17
von zeroflow
Hi Nagantino,

Ich würde in der Formel eher sehen: Du willst 4 Plätze haben (2+2), also 12 Listen. 6 für die existierenden Waffen, 6 für die neuen.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich nur positiv berichten: Es hilft, wenn du _unterschiedliche_ Listen hast.

Bei mir wars z.B so in die Richtung:
Pistolen-Bewerbe mit existierender Glock
SLB Bewerbe mit existierender Schmeisser
Revolver mit Leihgerät, um eben den Platz für einen Revolver zu bekommen.

Ansich sind da der Anzahl keine Grenzen gesetzt, du musst nur begründen können.

Mir ist ein Top-Sportler bekannt, der so eine sehr große Menge an Plätze bekommen hat.
Argumentation: Er schießt IPSC auf Europameister-Level. 1x Trainingswaffe (Verschleiß) und 2x Bewerbwaffe (Redundanz) pro Waffentyp.
Da kommt dann einiges zusammen.

Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 20:01
von HowlingWolf
Nagantino hat geschrieben: Do 16. Jan 2020, 19:04 Also wenn ich 2 Plätze auf der WBK hab und auf 4 Erweitern will, dann sollte ich 6 Listen haben (+evtl Schießbuch) und vom OSM eine Bestätigung, dass ich die Erweiterung für die anderen Disziplinen benötige?
Die jeweils 3 Listen brauchst du auch für Waffen, die du noch nicht besitzt (Stichwort Leihwaffen). Eine bloße Bestätigung vom OSM reicht idR nicht.

Zeroflow hat es gut beschrieben:
zeroflow hat geschrieben: Do 16. Jan 2020, 19:17 Hi Nagantino,

Ich würde in der Formel eher sehen: Du willst 4 Plätze haben (2+2), also 12 Listen. 6 für die existierenden Waffen, 6 für die neuen.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich nur positiv berichten: Es hilft, wenn du _unterschiedliche_ Listen hast.

Bei mir wars z.B so in die Richtung:
Pistolen-Bewerbe mit existierender Glock
SLB Bewerbe mit existierender Schmeisser
Revolver mit Leihgerät, um eben den Platz für einen Revolver zu bekommen.

Ansich sind da der Anzahl keine Grenzen gesetzt, du musst nur begründen können.

Mir ist ein Top-Sportler bekannt, der so eine sehr große Menge an Plätze bekommen hat.
Argumentation: Er schießt IPSC auf Europameister-Level. 1x Trainingswaffe (Verschleiß) und 2x Bewerbwaffe (Redundanz) pro Waffentyp.
Da kommt dann einiges zusammen.

Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Verfasst: Do 16. Jan 2020, 23:59
von Emil
gewo hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 16:39
HowlingWolf hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 16:37
gewo hat geschrieben: Mi 15. Jan 2020, 16:30

und das stimmt auch

wenn er ausserordentlich erweitern will dann gilt das ermessen des sachbearbeiters
alleine die sportschuetzendefinition hilft ihm da garnix
Wie kommst du darauf? Die Definition nach §11b ist im Gegenteil sogar NUR bei außertourlichen Erweiterungen von Belang.

Für die Erweiterung auf 5 nach 5 Jahren und +2 bis 10 alle 5 Jahre danach hat die Sportschützendefinition nach §11b dagegen keinerlei Bedeutung.
ja
ich sollte vermutlich lieber Autofahren als tippen ...
Der § 11b ist eigentlich hauptsächlich für eine Kat A (Neu) Genehmigung Z. 7/8 einmal die erste Grundvoraussetzung.(§ 17 Abs.3)
Hinsichtlich der Erweiterung von Kat B ist er nirgendwo zwingend vorgesehen aber er wird als Grund einer Erweiterung "insbesondere" erwähnt: "Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen."(§ 23 Abs.2)
Deshalb wollen die SB die § 11b Bestätigung meistens.

Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Verfasst: Fr 17. Jan 2020, 00:18
von gewo
11b bedingungen waren eh heute auch auf der roadshow ein thema

Sie definiert das sportschuetzentum
Frueher hatte jede bh eigene vorstellunge wie der nachweis zu erbringen ist dass man sportschuetze ist

Das sollte nun eigentlich endgültig aus der welt sein

Ist es nur leider bei manchen behoerden trotzdem nicht ..... :-(

Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Verfasst: Fr 21. Feb 2020, 16:18
von Nagantino
zeroflow hat geschrieben: Do 16. Jan 2020, 19:17 Hi Nagantino,

Ich würde in der Formel eher sehen: Du willst 4 Plätze haben (2+2), also 12 Listen. 6 für die existierenden Waffen, 6 für die neuen.

Aus persönlicher Erfahrung kann ich nur positiv berichten: Es hilft, wenn du _unterschiedliche_ Listen hast.

Bei mir wars z.B so in die Richtung:
Pistolen-Bewerbe mit existierender Glock
SLB Bewerbe mit existierender Schmeisser
Revolver mit Leihgerät, um eben den Platz für einen Revolver zu bekommen.

Ansich sind da der Anzahl keine Grenzen gesetzt, du musst nur begründen können.

Mir ist ein Top-Sportler bekannt, der so eine sehr große Menge an Plätze bekommen hat.
Argumentation: Er schießt IPSC auf Europameister-Level. 1x Trainingswaffe (Verschleiß) und 2x Bewerbwaffe (Redundanz) pro Waffentyp.
Da kommt dann einiges zusammen.
danke! Planmäßig werde ich sicher ein gutes Drittel der Bewerbe mit Leihwaffen schießen, weil alleine so viele Bewerbe nur mit eigenen Waffen schwierig wird, vorallem, wenn manche BHs ned mal die Kat C Bewerbe akzeptieren

Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Verfasst: Fr 21. Feb 2020, 17:36
von Alaskan454
Bei mir waren jetzt 6 Monate dazwischen und ich habe wenn der Drucker demnächst anspringt nach 1,5 Jahren seit Erstausstellung 5 Plätze.
Mfg

Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Verfasst: Fr 21. Feb 2020, 17:57
von COB
Alaskan454 hat geschrieben: Fr 21. Feb 2020, 17:36 Bei mir waren jetzt 6 Monate dazwischen und ich habe wenn der Drucker demnächst anspringt nach 1,5 Jahren seit Erstausstellung 5 Plätze.
Mfg
Gratuliere zur Erweiterung!

Wie viele Bewerbe hast du (in welchem Zeitraum) mit welchen Waffen geschossen?

Re: Zeit zwischen WBK Erweiterungen außerordentlich

Verfasst: Fr 21. Feb 2020, 18:12
von Alaskan454
COB hat geschrieben: Fr 21. Feb 2020, 17:57
Gratuliere zur Erweiterung!

Wie viele Bewerbe hast du (in welchem Zeitraum) mit welchen Waffen geschossen?
Danke cob.
Erstausstellung war 9/2018
2>4 8/2019
4>5 2/2020

Abgegeben habe ich jeweils über 20Listen die ich mit meinen bzw Leihwaffen geschossen habe und rund 30 Trainings(Schiessbuch) innerhalb der letzten 6 Monate.

Was ich aber dezidiert dazu erwähnen muss ist das ich mir meine Waffen bewusst ausgesucht habe und keine Waffe für mehrere Bewerbe verwenden könnte sodass ich für jeden Bewerb eine gute Begründung hatte.

Ich habe auch bewusst den "einfachen" Weg gewählt das heißt grundsätzlich erstmal verdoppeln und bin nicht gleich mit 2>6 "angekommen".

Lg