Re: relevante seriennr am gewehr ?
Verfasst: Do 20. Jun 2019, 23:04
Beschuss is doch bei einer Kontrolle irrelevant? Solange nichts passiert interessiert der Beschuss doch keinen?
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uiiyoda hat geschrieben: Do 20. Jun 2019, 22:46 Zum Beispiel bei der Ruger 10/22 ist die Seriennummer nur am waffenrechtlich nicht relevanten Gehäuse, obwohl es der Beschussverordnung widerspricht. Waffenrechtlich ist das auch garnicht so genau geregelt was nummeriert sein muss, es ist aber so, dass die Teile zuordenbar sein müssen. Solange der Lauf also nicht einzeln irgendwo herumkugelt wird es kein Problem geben. Die Beschusszeichen sind allerdings immer auf Lauf und Verschluss und die müssen sichtbar sein, weil es die einzigen Kennzeichen sind die sagen ob eine Waffe beschossen ist, somit würde ich diese Stelle so oder so nicht überlackieren.
Ich habe mit Zylinderlack (bis 600°) Waffenteile lackiert. Bei allen war die eingeschlagene Nummer nach dem Einbrennen des Lackes einwandfrei erkennbar.
mir wurde das auch gesagt, solange man damit nicht schießen geht bricht man auch kein gesetz. Nur beim Verkauf muss einem der BüMa das auch sagen, dass der beschuß fehlt oder ungültig ist. Beschuß wird erst wirklich relevant wenn man damit schießen geht und ein Unfall passiert.cal22 hat geschrieben: Do 20. Jun 2019, 23:04 Beschuss is doch bei einer Kontrolle irrelevant? Solange nichts passiert interessiert der Beschuss doch keinen?
Nein, Nein, Nein.Mauser98Lover hat geschrieben: Fr 21. Jun 2019, 16:55mir wurde das auch gesagt, solange man damit nicht schießen geht bricht man auch kein gesetz. Nur beim Verkauf muss einem der BüMa das auch sagen, dass der beschuß fehlt oder ungültig ist. Beschuß wird erst wirklich relevant wenn man damit schießen geht und ein Unfall passiert.cal22 hat geschrieben: Do 20. Jun 2019, 23:04 Beschuss is doch bei einer Kontrolle irrelevant? Solange nichts passiert interessiert der Beschuss doch keinen?
ForumsregelnIncite hat geschrieben: Fr 21. Jun 2019, 17:46Nein, Nein, Nein.Mauser98Lover hat geschrieben: Fr 21. Jun 2019, 16:55mir wurde das auch gesagt, solange man damit nicht schießen geht bricht man auch kein gesetz. Nur beim Verkauf muss einem der BüMa das auch sagen, dass der beschuß fehlt oder ungültig ist. Beschuß wird erst wirklich relevant wenn man damit schießen geht und ein Unfall passiert.cal22 hat geschrieben: Do 20. Jun 2019, 23:04 Beschuss is doch bei einer Kontrolle irrelevant? Solange nichts passiert interessiert der Beschuss doch keinen?
Wennst nachlesen willst: Beschussgesetz §1
ok ich nehms zurück nachdem ich nicht gemeint war. sorryMindfreeq hat geschrieben: Fr 21. Jun 2019, 17:48ForumsregelnIncite hat geschrieben: Fr 21. Jun 2019, 17:46Nein, Nein, Nein.Mauser98Lover hat geschrieben: Fr 21. Jun 2019, 16:55
mir wurde das auch gesagt, solange man damit nicht schießen geht bricht man auch kein gesetz. Nur beim Verkauf muss einem der BüMa das auch sagen, dass der beschuß fehlt oder ungültig ist. Beschuß wird erst wirklich relevant wenn man damit schießen geht und ein Unfall passiert.
Wennst nachlesen willst: Beschussgesetz §1
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern.
Nein warst du nicht, jemand anders der hier seit einiger Zeit seinen Senf dazu gibt, von dem was er von jemanden gehört hat der jemanden kennt, der gesehen hat wie jemand, jemandem etwas erzählt hat.Incite hat geschrieben: Fr 21. Jun 2019, 18:59Sollte ich damit gemeint sein?Mindfreeq hat geschrieben: Fr 21. Jun 2019, 17:48
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