genau DAS sind die details die wohl dzt keiner kenntEmil hat geschrieben: Di 30. Jul 2019, 19:40Gewo, verstehe ich das richtig, wenn man NUR die Magazine besitzt (ohne dazugehörige Waffe) wird die Stückzahl eingetragen, wenn man AUCH die dazugehörige Waffe besitzt wird keine Stückzahl eingetragen UND man darf weiter entsprechende Magazine für die Waffe dazukaufen?gewo hat geschrieben: Di 30. Jul 2019, 18:37 definitiv neue karte fuer ALTBESITZ
- von hicap magazinen (ANZAHL der magazine wird im dokument festgehalten)
- von kat A waffen (ANZAHL der kat A waffen wird im dokument festgehalten, die anzahl an kat B waffen wird im selben ausmass reduziert)
wer keinen altbesitz hat und die naforderungen ab 14.12. erfuellt erhaelt keine auf eine STUECKZAHl festgelegte eintragung sondern die generelle bereichtigung zum
- besitz von hicap magazinen bzw
- von kat A waffen (die anzahl an kat B waffen wird im selben ausmass reduziert)
alle antraege erfolgen ueber die behoerde
die haendler haben dabei keine funktion
Also z.B.:
Person mit einer WBK für 2 Stück Kat. B besitzt:
- zwei 30er AUG Magazine
- eine Glock Pistole mit vier Glock 33er Magazinen
- einen üblichen .357er Revolver
Umsetzung:
Er bekommt eine neue WBK auf der Steht:
Die Inhaberin/ der Inhaber der Waffenbesitzkarte ist berechtigt:
Waffe(n) gem. § 17 Abs. 1 des WaffG zu besitzen:
>2 gem. Z.10<
Waffe(n) gem. § 17 Abs. 1 des WaffG zu besitzen, erwerben und einzuführen:
>1 gem. Z.7<
1 Schusswaffe(n) der Kategorie B zu erwerben, zu besitzen und einzuführen
sowie Munition für Faustfeuerwaffen zu erwerben und zu besitzen.
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Neue WBK ab 14.12.19 kat.A
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Re: Neue WBK ab 14.12.19 kat.A
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