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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: Sa 17. Aug 2019, 12:38
von AUG-andy
Papa Bär hat geschrieben: Sa 17. Aug 2019, 12:28 Was weiss Gewo besser? Leider wiess der genau so viel/wenig wie wir alle...
Zumindest um einiges mehr als die Meisten hier .
Was mit den Plätzen passiert zB.

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: Sa 17. Aug 2019, 21:48
von Teal'c
woolf hat geschrieben: Sa 17. Aug 2019, 13:43 Was mit den Plätzen passiert ist schon klar, steht ja im (bereits beschlossenen) Gesetz: man bekommt keine Plätze dazu, bzw. werden vorhandene Plätze entsprechend verringert.

da kommt dann der Knackpunkt, der mich und wohl auch andere interessiert -> Hausnummer man hat 8 Kat. B Plätze. Einer fällt weg weil er in Kat. A umgewandelt wird. Was, wenn man irgendwann die Kat. A Waffe verkauft? Werdens dann automatisch wieder 8 Plätze oder bleibens doch nur 7?
Das wird noch interessant! :think:

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: Sa 17. Aug 2019, 22:21
von AUG-andy
Teal'c hat geschrieben: Sa 17. Aug 2019, 21:48
woolf hat geschrieben: Sa 17. Aug 2019, 13:43 Was mit den Plätzen passiert ist schon klar, steht ja im (bereits beschlossenen) Gesetz: man bekommt keine Plätze dazu, bzw. werden vorhandene Plätze entsprechend verringert.

da kommt dann der Knackpunkt, der mich und wohl auch andere interessiert -> Hausnummer man hat 8 Kat. B Plätze. Einer fällt weg weil er in Kat. A umgewandelt wird. Was, wenn man irgendwann die Kat. A Waffe verkauft? Werdens dann automatisch wieder 8 Plätze oder bleibens doch nur 7?
Das wird noch interessant! :think:
Es bleiben immer 8 Plätze!
Wenn die A Waffe verkauft wird bleibt der Platz leer , ob wieder für A oder Kat. B werden wir sehen. Oder du brauchst wieder eine neue WBK wo der A Eintrag wieder entfernt wird . Alles sicher nur eine Geldbeschaffung wer böses denkt.

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: Sa 17. Aug 2019, 22:33
von gewo
AUG-andy hat geschrieben: Sa 17. Aug 2019, 12:08
bino71 hat geschrieben: Sa 17. Aug 2019, 11:51 Nichts davon beantwortbar ohne Glaskugel. Übe Dich in Geduld.
Irgendwo stand Altbestand vor dem 14.12.
Altbestand ist vor dem 14.12
Darum werden jetzt auch vermehrt HA Langwaffen verkauft wegen der 30iger Magazine. Danach nur mehr mit der Sportschützen Regelung mit größeren Magazinen erhältlich. Aber fragt mal Gewo , der weiß es besser. ;)
Letzter Stand des BMI war:
Es ist alles gesagt zu dem Thema

Es ist angeblich ein runderlass zur Verwahrung geplant aber NICHT zu halbautomaten oder hi cap Magazinen.

Wer am 14.12.2019 halbautomsten oder hi caps hat der kann sie sich als altbesitz eintragen lassen.
Wer nicht der muss regelmässig Anforderungen erfuellen ( Mitgliedschaft verband bewerbe usw)

Viel mehr wird nicht mehr kommen an Infos so wie es aussieht ...

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: Sa 17. Aug 2019, 22:47
von zeroflow
AUG-andy hat geschrieben: Sa 17. Aug 2019, 22:21
Teal'c hat geschrieben: Sa 17. Aug 2019, 21:48
woolf hat geschrieben: Sa 17. Aug 2019, 13:43 Was mit den Plätzen passiert ist schon klar, steht ja im (bereits beschlossenen) Gesetz: man bekommt keine Plätze dazu, bzw. werden vorhandene Plätze entsprechend verringert.

da kommt dann der Knackpunkt, der mich und wohl auch andere interessiert -> Hausnummer man hat 8 Kat. B Plätze. Einer fällt weg weil er in Kat. A umgewandelt wird. Was, wenn man irgendwann die Kat. A Waffe verkauft? Werdens dann automatisch wieder 8 Plätze oder bleibens doch nur 7?
Das wird noch interessant! :think:
Es bleiben immer 8 Plätze!
Wenn die A Waffe verkauft wird bleibt der Platz leer , ob wieder für A oder Kat. B werden wir sehen. Oder du brauchst wieder eine neue WBK wo der A Eintrag wieder entfernt wird . Alles sicher nur eine Geldbeschaffung wer böses denkt.
Die exakten Details erfahren wir dann hoffentlich schon über die Schulung der SBer.
Und zwischen "einfach" und "zu viel Bürokratie" kann alles werden.

Meine Hoffnung, bzw. mein Wunsch, wäre dass hier zusammengefasst wird. Sprich großartig wäre es, wenns so auf die Art "große" und "kleine" Plätze gibt, und du kannst dann demensprechend auch Kat B auf die Kat A Z 6 bis 10 Plätze haben.

In die andere Richtung möcht ich mal kein Beispiel geben. Allerdings bei genauerer Analyse wäre ein generelles "Kat A" wohl auch nicht so weit entfernt, denn §18 WaffG schrenkt ja trotzdem KM weiter ein als "nur" Kat A.

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: So 18. Aug 2019, 00:30
von gewo
Was meinst denn?

Du hast dzt 7 Plätze kat B

Am 14.12.19 hast du zwei halbautomaten im ZWR stehen
Und du hast da 17 Magazine hi cap

Bis 13.12.2021 stellst du den Antrag auf altbesitz kat A

Dann steht auf deiner Wbk:
Blabla ... ist berechtigt auf bis zu 2 der 7 Plätze kat A zu besitzen ( im amtschinesisch natuerlich)

Ende
Mehr is ned

Dasxwas noch ned bekannt ist wie die Dutzenden Sonderfälle gelöst werden sollen

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: So 18. Aug 2019, 00:30
von gewo
Was meinst denn?

Du hast dzt 7 Plätze kat B

Am 14.12.19 hast du zwei halbautomaten im ZWR stehen
Und du hast da 17 Magazine hi cap

Bis 13.12.2021 stellst du den Antrag auf altbesitz kat A

Dann steht auf deiner Wbk:
Blabla ... ist berechtigt auf bis zu 2 der 7 Plätze kat A zu besitzen ( im amtschinesisch natuerlich) sowie bis zu 17 Magazine hi cap

Ende
Mehr is ned

Dasxwas noch ned bekannt ist wie die Dutzenden Sonderfälle gelöst werden sollen

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: So 18. Aug 2019, 07:36
von Balistix
@gewo: an welche Sonderfälle denkst du da?

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: So 18. Aug 2019, 10:26
von Incite
ich bin nicht der Gewo aber ich will wissen was mit meinen Wechselsystemen passiert wenn mein OA M5 eine Kat A Waffe wird. Darf ich dann das Wechselsystem nur mit 10 Schuss betreiben auf nicht behördlich genehmigten Schießständen oder wird dann das Wechselsystem auch A?

Wenn ersteres beiße ich mir in den Hintern jemals mit diesem Wechselsystem begonnen zu haben :doh:

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: So 18. Aug 2019, 10:36
von rupi
die Wechselsysteme sind einer Grundwaffe zugeordnet nehme ich an

warum sollten diese auf einmal extra zählen ?


und außerdem hast du die WS vor dem Stichtag besessen

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: So 18. Aug 2019, 10:42
von Burgenlandy
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: So 18. Aug 2019, 10:47
von rupi
Burgenlandy hat geschrieben: So 18. Aug 2019, 10:42 sportschpütze neu gibts ja auch aber kA wie das behaldelt wird
nur für Magazine


obs es für <60cm auch gibt.... schau ma mal

Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: So 18. Aug 2019, 10:56
von Burgenlandy
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“

Verfasst: So 18. Aug 2019, 10:57
von freigeist56
Es bleibt uns nix anderes übrig, als auf die Durchführungsverordnung zu warten und das wird vermutlich noch dauern.
Ich denke aber, dass auch diese nicht vollständig "erhellend" sein wird, aber wie gesagt, warten wir es ab.

Freundliche Grüsse,
freigeist56