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Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 18:52
von doc steel
Steelman hat geschrieben: Do 14. Nov 2019, 00:43
Ich würde es so machen wie es cas81 beschreibt: Haftungsausschluss unterschreiben (damit der Teal´c keine Probleme bekommen kann),
des papierl kannsta laden und sichern, weil im ernstfall eignet es sich nicht einmal zum reinigen des allerwertesten.
wieso, warum, weshalb.
weil man mit einem selbst verfassten papier kein bestehendes gesetz unwirksam machen kann.

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 19:21
von >Michael<
Teal'c hat geschrieben: Mi 13. Nov 2019, 14:10 Entladehammer hab ich, aber wie erwähnt ne echt zache Angelegenheit.
Geschossauszieher hab ich keinen.

Werd mir das mit dem Verschenken zum delaborieren mal überlegen, scheint am sinnvollsten zu sein... :think: (Geld dafür nehmen geht nicht, sonst wärs ja schon gewerblich)
Hab' leztens mit dem Hammer 150 Stk. .45 ACP Patronen entladen weil ich die Geschosse für eine Andere, bessere Ladung brauchte, war schnell erledigt. (Ein Gehöhrschutz macht dabei Sinn) 3 deftige Schläge / Patrone haben da gereicht.


Das Blei würde ich behalten, das ist vielleicht mal was wert, und man kann es immer einschmelzen um andere Geschosse draus zu machen.

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Verfasst: Do 14. Nov 2019, 23:34
von cas81
doc steel hat geschrieben: Do 14. Nov 2019, 18:52 weil man mit einem selbst verfassten papier kein bestehendes gesetz unwirksam machen kann.
Welches wäre das?

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Verfasst: So 17. Nov 2019, 08:52
von doc steel
Du darfst als Privatmann selbst erzeugte Munition nicht so ohne weiteres in Verkehr bringen.
Das kannst du mit einem selbst verfassten Papierl weder aufweichen noch ungültig machen.

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Verfasst: So 17. Nov 2019, 10:08
von cas81
Rechtsgrundlage bitte. Abgesehen davon geht es hier um Haftung, also Schadenersatz und DAFÜR ist die Haftungseinschränkung. Zwei verschiedene Paar Schuhe.

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Verfasst: So 17. Nov 2019, 10:39
von Papa Bär
cas81 hat geschrieben: So 17. Nov 2019, 10:08 Rechtsgrundlage bitte. Abgesehen davon geht es hier um Haftung, also Schadenersatz und DAFÜR ist die Haftungseinschränkung. Zwei verschiedene Paar Schuhe.
Mein gott, warum musst du immer mit aufgeblasenen Kommentaren einen Wirbel rein bringen?
Hältst du es wirklich für schlau, dass man sich in eine heikle Position bringt (falls was passieren sollte mit der verschenkten Mun) um heraus zu finden, obs nicht doch ein juristisches Hintertürl gibt?
Schau lieber beim Fenster raus und zeig Falschparker an...

Du meinst, dass du das Verbot der in Umlaufbringung von selbst erzeugter Munition mit einem Papierl zwischen den beiden betroffenen Parteien aushebeln kannst? Na dann, go for it.

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Verfasst: So 17. Nov 2019, 10:51
von cas81
Papa Bär hat geschrieben: So 17. Nov 2019, 10:39
cas81 hat geschrieben: So 17. Nov 2019, 10:08 Rechtsgrundlage bitte. Abgesehen davon geht es hier um Haftung, also Schadenersatz und DAFÜR ist die Haftungseinschränkung. Zwei verschiedene Paar Schuhe.
Mein gott, warum musst du immer mit aufgeblasenen Kommentaren einen Wirbel rein bringen?
Hältst du es wirklich für schlau, dass man sich in eine heikle Position bringt (falls was passieren sollte mit der verschenkten Mun) um heraus zu finden, obs nicht doch ein juristisches Hintertürl gibt?
Schau lieber beim Fenster raus und zeig Falschparker an...

Du meinst, dass du das Verbot der in Umlaufbringung von selbst erzeugter Munition mit einem Papierl zwischen den beiden betroffenen Parteien aushebeln kannst? Na dann, go for it.
Es ist keine Hintertüre. Warum soll ich Falschparker anzeigen, das hat exakt nichts mit dem Thema zu tun. Im Gegenteil, ich erkläre ja, dass es nicht so eng zu sehen ist, wie es Sachunkundige hier behaupten und zeige praktikable Möglichkeiten auf. Wer schon mal seine geladene Munition einem Schützen überlassen hat, sei es auch nur ein Schuss gewesen, befindet sich übrigens in derselben Situation. Dass du die rechtliche Realität als aufgeblasen empfindest, ist dein Problem.

Wenn es nach dir ginge müsste ich also schlichten Behauptungen nachgeben und zulassen, dass teils falsche Stammtischweisheiten die Runde machen, nur damit sich Andere nicht auf den Schlips getreten fühlen. Sieht die zwar ähnlich, mach ich aber nicht. Dein gewohnt unqualifiziert stupider ad hominem Blödsinn geht mir nämlich sonst wo vorbei.

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Verfasst: So 17. Nov 2019, 11:03
von doc steel
Manchmal ist die Finger still bzw. den Mund zu halten die unbestritten beste Lösung.

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Verfasst: So 17. Nov 2019, 11:09
von cas81
doc steel hat geschrieben: So 17. Nov 2019, 11:03 Manchmal ist die Finger still bzw. den Mund zu halten die unbestritten beste Lösung.
Genau. Mit einem Diabetiker zielführend über Sinn und Unsinn von Broteinheiten zu diskutieren, setzt halt voraus, dass man überhaupt weiß, was Kohlenhydrate sind.

Bild

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Verfasst: So 17. Nov 2019, 11:15
von gynta
Dann wäre es aber ganz schön still hier :)

Rechtssicherheit zu haben wäre für mich ebenfalls von großem Interesse, da ich weder die Zeit noch den Nerv habe, mit dem Wiederladen zu beginnen. Jedoch würde ich mich gerne in naher Zukunft finanziell an einem "Projekt" beteiligen wollen, um eine Wunschmunition fertigen zu lassen. Sehr viele Angebote per PM werde ich wohl so lange nicht erhalten, solange hier Unsicherheit herrscht.

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Verfasst: So 17. Nov 2019, 11:25
von Papa Bär
cas81 hat geschrieben: So 17. Nov 2019, 10:51 ..Dein gewohnt unqualifiziert stupider ad hominem Blödsinn geht mir nämlich sonst wo vorbei.
aha, und wo siehst du in meinem Posting einen Angriff auf persönliche Umstände?
Du wirfst hier mit Vokabeln um dich die du anscheinend nicht verstehst und nur verwendest um hier Eindruck zu schinden, Fachlich bist du aber unterirdisch unterwegs.
"Ad populum" nennt man das dann würd ich sagen. aber mach dir nix draus, man kennt dich hier ja mittlerwseile als "Forumsmüllhalde" mit viel Meinung aber keiner Ahnung.
Beantworte doch bitte die Frage aus meinem Posting, sei so gut.

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Verfasst: So 17. Nov 2019, 11:28
von cas81
gynta hat geschrieben: So 17. Nov 2019, 11:15 Dann wäre es aber ganz schön still hier :)

Rechtssicherheit zu haben wäre für mich ebenfalls von großem Interesse, da ich weder die Zeit noch den Nerv habe, mit dem Wiederladen zu beginnen. Jedoch würde ich mich gerne in naher Zukunft finanziell an einem "Projekt" beteiligen wollen, um eine Wunschmunition fertigen zu lassen. Sehr viele Angebote per PM werde ich wohl so lange nicht erhalten, solange hier Unsicherheit herrscht.
Lustig, exakt dasselbe mache ich gerade bezüglich "Wiederladen". Aber hier herrscht keine Unsicherheit, sondern Unwissenheit und zivilrechtliche Grundsätze, welche diesbezüglich mehrfach höchstgerichtlich ausjudiziert wurden, werden nicht plötzlich zahnlos, nur weil es jemand in einem Forum behauptet.

Nur ein paar Beispiele:

1 Ob 58/72
Vereinbarung über den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung sind nur insoweit wirksam, als ihr Abschluss oder doch ihre Anwendung im Einzelfall nicht gegen die guten Sitten verstößt. Absichtliche Schadenszufügung kann hiedurch niemals gedeckt werden.

2 Ob 222/09z
Ein sittenwidriger Haftungsausschluss liegt vor, wenn dadurch etwa nicht vorhersehbare und nicht kalkulierbare Schadenrisiken von der Haftung ausgeschlossen würden.

1 Ob 2374/96s
Der Haftungsausschluss für künftige Schadenersatzforderungen ist bei leichter Fahrlässigkeit grundsätzlich wirksam, sofern dadurch nicht auf den Ersatz gänzlich unvorhersehbarer oder atypischer Schäden verzichtet wird, mit denen nicht gerechnet werden konnte.

2Ob108/74
Durch die Bestimmung des § 63 lit. a AÖSp. kann auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden, sofern es sich um einen Schaden aus den für das Rechtsverhältnis typischen oder wenigstens im Einzelfall voraussehbaren Gefahren handelt.

6Ob72/58
... diesmal sei zu beachten, daß der von ihr geforderte Zins sehr niedrig sei, was auch den Ausschluß der Haftung für grobes Verschulden rechtfertige. Dem kann zweifellos insoweit beigepflichtet werden, als die Entscheidung auf die besonderen Umstände des Falles abgestellt werden soll. Dazu kommt, daß es darauf auch bei Abgrenzung der leichten und der groben Fahrlässigkeit ankommt. Hieraus erklärt sich zu einem guten Teil auch das Schwanken von Judikatur und Lehre. Dem Obersten Gerichtshof erscheint bedeutsam, daß auch Vereinbarungen über die Beschränkung oder den Ausschluß der Haftung nach der Absicht der Parteien und der Übung des redlichen Verkehrs auszulegen sind (§ 914 ABGB.). Sie können nur insoweit als wirksam angesehen werden, als die Vertragspartner bei ihrem Abschluß überhaupt mit der Möglichkeit einer Schadensverursachung rechnen konnten. Es kommt darauf an, ob es sich um einen Schaden aus den für das Rechtsverhältnis typischen oder wenigstens im Einzelfall nach dessen besonderen Verhältnissen voraussehbaren Gefahren handelt.

Uvm.

@Papa Bär: das Kätzchen war für dich gedacht. Alles weitere erübrigt sich, zumal deine Fragen bereits beantwortet wurden.

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Verfasst: So 17. Nov 2019, 11:38
von FFWGK
FFWGK hat geschrieben: Do 14. Nov 2019, 01:11 Wenn ich das lese kommt mir unweigerlich Heinrich VI in den Sinn :headslap: :lol:

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Verfasst: So 17. Nov 2019, 12:39
von Aardvark
Wie hier Leute mit einem Thema umgehen, wo wir doch alle eigentlich wissen, das es gerade im Bereich des Waffenredchts keine Rechtssicherheit gibt, weil jeder richter da anders entscheidet, ist eigentlich traurig.
All jene, die hier warnend den Finge rheben, um etwaigen Schaden und Probleme zu verhindern, werden von einem Besserwisser, der immer das letzte wort haben muss, angegriffe.
Das Foto mit dem Kätzchen trifft in dem Fall dann wohl eindeutig auf den Poster zu, der es geschickt hat, würde ich sagen.

Re: Wiedergeladene Munition entsorgen

Verfasst: So 17. Nov 2019, 12:55
von cas81
Es geht nicht um Waffenrecht sondern einen zivilrechtlichen Haftungsausschuss. Tick, Trick und Track verstehen halt nicht mal das, reißen aber die Klappe umso weiter auf und außer Angriffe (die natürlich nie erfolgt sind ^^) bleibt wie üblich nichts übrig.