eriochromcyanin hat geschrieben: So 17. Nov 2019, 17:22
Ja, kann mich daran erinnern. War mündlich sinngemäß dieselbe Fehlerbeschreibung, wie die, die schriftlich beigelegt war. Bei der Ausfolgung der Waffe war deine Version ja noch eine andere, da hast Du versucht meine schriftliche Fehlerbeschreibung so darzustellen, als würde sie aussagen, dass ich etwas manipuliert hätte.
denk doch einfach mal nach bitte
was genau sollte ich gewinnen dadurch dass ich eine angabe mache die ned zutrifft
die also die Wahrscheinlichkeit erhöht dass der Hersteller die Reparatur verweigert
und ich dann automatisch in die Gewährleistungsverpflichtung falle
warum sollte ich das tun?
bei einem kunden der eigentlich immer wieder mal was bei mir gekauft hat in den letzten jahren
und wegen € 76,- inkl. Mwstr ...
an denen ich nix verdient habe, du hast die Kopie der Originalrechnung vom lieferanten von mir mit bekommen
da ist null Aufschlag drauf
nur Arbeit
aerger
kosten
@ frage was am Reparaturauftrag stand
1.) der zettel mit dem text vom Kollegen war der waffe beigelegt
und
2.) ein Lieferschein von uns: "Überprüfung Neuwaffe, Fehlfunktion Sperrventil Verstellung." (sinngemäß)