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Re: Eine Frage zu meinem heutigen Ankauf - ich blicks rechtlich nicht...

Verfasst: Mo 25. Nov 2019, 19:12
von Parallaxe
Gibt es einen Repetierer, der die Magazine einer AR-15 nimmt? Denn eigentlich ist eine AR-15 ja ein Vollautomat, wenn auch für den Zivilbereich auf Halbautomat begrenzt. Das hieße dann aber, dass man AR-15 Magazine nicht melden müsste, solange man sie nur an einen Repetierer steckt? Aber was macht man dann, wenn im Waffenschrank eine AR-15 neben einem Repetierer steht und man dem Polizisten klarmachen will, dass man die Magazine nicht zur AR-15, sondern für den Repetierer hat?

Irgendwie ist dieses Gesetz ein Labyrinth, in dem man je nach Auslegung, und da gibt wohl die Politik dann den Kurs vor, mehr oder weniger machen kann, aber am Ende steht man immer in einer Sackgasse.

Re: Eine Frage zu meinem heutigen Ankauf - ich blicks rechtlich nicht...

Verfasst: Mo 25. Nov 2019, 19:13
von Promo
Bitte separiere: wenn du an einer Kat.B Waffe ein "großes Magazin" ansteckst, genau ab diesem Zeitpunkt ist sie eine verbotene Waffe. Wenn ein kompatibles Magazin daneben liegt, dann kann es allenfalls selbst verboten sein, nicht aber weil daneben eine kompatible Waffe steht. Ist die Regelung analog Gewehrscheinwerferverbot, welches mit 31.12.2018 gefallen ist.