Re: Fürn letzten Trottel...14.12.
Verfasst: Mi 27. Nov 2019, 18:20
edit 12345678
Das österreichische Waffenforum
https://dev2.pulverdampf.at/
Diskutiert schon, aber nicht eindeutig beantwortet. Wir drehen uns hier wieder mal im Kreis.fast12 hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 18:41 Ich würde eher empfehlen die Suchfunktion zu verwenden, die Chance ist hoch, dass praktisch JEDE Fragestellung schon mal diskutiert wurde...
Woraus ergibt sich das eigentlich ? Wieso darf man sie dann nur noch auf dem Schießstand verwenden ? Man besitzt sie ja völlig legal...Evilcannibal79 hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 08:50Die Magazine für dich ich noch KEINE Waffe habe darf ich behalten und auch besitzen ABER später (wenn man die passende Waffe hat) NUR AM BEHÖRDLICH GENEHMIGTEN SCHIEßSTAND VERWENDEN.Dude72 hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 08:42Also was ist jetzt richtig?Evilcannibal79 hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 08:33
Man darf allerdings 30er Mags besitzen und auch in der passenden Waffe verwenden wenn man VOR dem 14.12 BEIDES besitzt.
...
Ich für meinen Teil hab mir noch Magazine gekauft für Waffen die ich in Zukunft gerne hätte wie zBsp. 30er Mags für AK, FAL, G3,
sowie 33er Mags für Glock und Beretta 92 (Pistolenkarabiner)
Zu Hause anstecken wäre z.Bsp schon verboten !!
DIESE Frage zu beantworten ist ungefähr gleich schwer wie auf dem Mond Eierschwammerl mit Himbeergeschmack zu finden.Maddin hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 19:59Woraus ergibt sich das eigentlich ? Wieso darf man sie dann nur noch auf dem Schießstand verwenden ? Man besitzt sie ja völlig legal...Evilcannibal79 hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 08:50Die Magazine für dich ich noch KEINE Waffe habe darf ich behalten und auch besitzen ABER später (wenn man die passende Waffe hat) NUR AM BEHÖRDLICH GENEHMIGTEN SCHIEßSTAND VERWENDEN.
Zu Hause anstecken wäre z.Bsp schon verboten !!
Ich versteh wirklich nicht wer sich so einen Bullshit (sry) ausdenkt. Als ob das nicht auch schon so wahnsinnig kompliziert und systemwidrig ist.
Dr. Wagner hat gemeint eine Erwerbs- und Besitzerlaubnis an die WBK geknüpft hätte vollkommen ausgereicht.
Ist schon klar...arch enemy hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 20:08DIESE Frage zu beantworten ist ungefähr gleich schwer wie auf dem Mond Eierschwammerl mit Himbeergeschmack zu finden.Maddin hat geschrieben: Mi 27. Nov 2019, 19:59Woraus ergibt sich das eigentlich ? Wieso darf man sie dann nur noch auf dem Schießstand verwenden ? Man besitzt sie ja völlig legal...Evilcannibal79 hat geschrieben: Di 26. Nov 2019, 08:50
Die Magazine für dich ich noch KEINE Waffe habe darf ich behalten und auch besitzen ABER später (wenn man die passende Waffe hat) NUR AM BEHÖRDLICH GENEHMIGTEN SCHIEßSTAND VERWENDEN.
Zu Hause anstecken wäre z.Bsp schon verboten !!
Ich versteh wirklich nicht wer sich so einen Bullshit (sry) ausdenkt. Als ob das nicht auch schon so wahnsinnig kompliziert und systemwidrig ist.
Dr. Wagner hat gemeint eine Erwerbs- und Besitzerlaubnis an die WBK geknüpft hätte vollkommen ausgereicht.