Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst
Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 13:30
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Am behördlich genehmigten Schießstand ja.BR1 hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 12:59 Ich frage hier nochmal zur Sicherheit: Darf ich einem armen Zivildiener am Schiessstand meine Kat B (oder zukünftig auch Kat A) Waffe überlassen damit er zu seinem Training und Ergebnislisten kommt?
Steht nur ein paar Beiträge vorher...BR1 hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 12:59 Ich frage hier nochmal zur Sicherheit: Darf ich einem armen Zivildiener am Schiessstand meine Kat B (oder zukünftig auch Kat A) Waffe überlassen damit er zu seinem Training und Ergebnislisten kommt?
Als Zivi hast du kein §12 WaffG Waffenverbot sondern nur nur nach §5 Abs. 5 ZDG der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen (=WBK) verboten.
Hier steht, dass der Besitz verboten ist.Nuss_95 hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 16:10 Steht nur ein paar Beiträge vorher...Als Zivi hast du kein §12 WaffG Waffenverbot sondern nur nur nach §5 Abs. 5 ZDG der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen (=WBK) verboten.
Ja eben. Wenns im Verbot nicht erwähnt wird, ist es ja nicht verboten.BR1 hat geschrieben: Fr 13. Dez 2019, 17:26Hier steht, dass der Besitz verboten ist.Nuss_95 hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 16:10 Steht nur ein paar Beiträge vorher...Als Zivi hast du kein §12 WaffG Waffenverbot sondern nur nur nach §5 Abs. 5 ZDG der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen (=WBK) verboten.
Meine Frage hat sich auf die Ausnahme am Schießstand bezogen - das ist dort nicht erwähnt.