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Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Verfasst: Fr 6. Dez 2019, 13:30
von Burgenlandy
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Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 12:59
von BR1
Ich frage hier nochmal zur Sicherheit: Darf ich einem armen Zivildiener am Schiessstand meine Kat B (oder zukünftig auch Kat A) Waffe überlassen damit er zu seinem Training und Ergebnislisten kommt?

Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 14:49
von howa308
BR1 hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 12:59 Ich frage hier nochmal zur Sicherheit: Darf ich einem armen Zivildiener am Schiessstand meine Kat B (oder zukünftig auch Kat A) Waffe überlassen damit er zu seinem Training und Ergebnislisten kommt?
Am behördlich genehmigten Schießstand ja.
Da kein Waffenverbot nach dem Waffengesetz.

Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 16:10
von Nuss_95
BR1 hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 12:59 Ich frage hier nochmal zur Sicherheit: Darf ich einem armen Zivildiener am Schiessstand meine Kat B (oder zukünftig auch Kat A) Waffe überlassen damit er zu seinem Training und Ergebnislisten kommt?
Steht nur ein paar Beiträge vorher...
Als Zivi hast du kein §12 WaffG Waffenverbot sondern nur nur nach §5 Abs. 5 ZDG der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen (=WBK) verboten.

Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Verfasst: Fr 13. Dez 2019, 17:26
von BR1
Nuss_95 hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 16:10 Steht nur ein paar Beiträge vorher...
Als Zivi hast du kein §12 WaffG Waffenverbot sondern nur nur nach §5 Abs. 5 ZDG der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen (=WBK) verboten.
Hier steht, dass der Besitz verboten ist.

Meine Frage hat sich auf die Ausnahme am Schießstand bezogen - das ist dort nicht erwähnt.

Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Verfasst: Fr 13. Dez 2019, 17:57
von Nuss_95
BR1 hat geschrieben: Fr 13. Dez 2019, 17:26
Nuss_95 hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 16:10 Steht nur ein paar Beiträge vorher...
Als Zivi hast du kein §12 WaffG Waffenverbot sondern nur nur nach §5 Abs. 5 ZDG der Erwerb und der Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen (=WBK) verboten.
Hier steht, dass der Besitz verboten ist.

Meine Frage hat sich auf die Ausnahme am Schießstand bezogen - das ist dort nicht erwähnt.
Ja eben. Wenns im Verbot nicht erwähnt wird, ist es ja nicht verboten.

Re: Waffenbesitzkarte Zivildienst

Verfasst: Do 19. Dez 2019, 09:32
von Pregarten
Habe gestern mit @npk die Grundlagen durchgenommen und die ersten Schüsse gemacht. Beeindruckend wie gut er geschossen hat. Besonders mit dem .22 Revolver auf die kleine Scheibe, da fielen die ersten 10er auf 25m (!).
Da es so gut ging haben wir gleich den Neujahrsbewerb vorgeschossen. Somit ist die 1. Liste erledigt.
Hat Spaß gemacht.