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Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 16:57
von R_B_
fast12 hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 15:39 Wenn man heute Magazine hat dann ist die Verwendung in später erworbenen Waffen verboten! Ausnahmen: Schießstattenprivileg und Edelsportschützen
Was habt ihr immer mit den Edelsportschützen? Macht einfach ein paar Bewerbe und gut is. Teile des neuen Waffengesetzes find ich eigentlich super so wies kommt, die Magazine sind mir Wurscht weil ich erstens genug habe und zweitens unzählige Bewerbe schieße.

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 16:59
von r4ptor
R_B_ hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 16:57
fast12 hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 15:39 Wenn man heute Magazine hat dann ist die Verwendung in später erworbenen Waffen verboten! Ausnahmen: Schießstattenprivileg und Edelsportschützen
Was habt ihr immer mit den Edelsportschützen? Macht einfach ein paar Bewerbe und gut is. Teile des neuen Waffengesetzes find ich eigentlich super so wies kommt, die Magazine sind mir Wurscht weil ich erstens genug habe und zweitens unzählige Bewerbe schieße.
Mit den Bewerben ist es nicht getan, das wäre ja einfach.
Du musst in einem Verein Mitglied sein, der jährlich jemanden zu internationalen Bewerben entsendet, wenn du deine 30er an einem privaten Stand oder daheim anstecken willst.
Das macht die Sache "edel"...
§ 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.

(2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein


1.


Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder

2.


über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.

(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.

(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 17:08
von R_B_
Aha, da hab ich Glück, in so einem Verein bin ich und fahre selber ins Ausland.

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 17:08
von Maddin
R_B_ hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 16:57
fast12 hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 15:39 Wenn man heute Magazine hat dann ist die Verwendung in später erworbenen Waffen verboten! Ausnahmen: Schießstattenprivileg und Edelsportschützen
Was habt ihr immer mit den Edelsportschützen? Macht einfach ein paar Bewerbe und gut is. Teile des neuen Waffengesetzes find ich eigentlich super so wies kommt, die Magazine sind mir Wurscht weil ich erstens genug habe und zweitens unzählige Bewerbe schieße.
Schonmal auch an die Nachhaltigkeit gedacht ?

Mit was deine Kinder wohl mal schießen werden...

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 17:14
von R_B_
Maddin hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 17:08
R_B_ hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 16:57
fast12 hat geschrieben: Di 10. Dez 2019, 15:39 Wenn man heute Magazine hat dann ist die Verwendung in später erworbenen Waffen verboten! Ausnahmen: Schießstattenprivileg und Edelsportschützen
Was habt ihr immer mit den Edelsportschützen? Macht einfach ein paar Bewerbe und gut is. Teile des neuen Waffengesetzes find ich eigentlich super so wies kommt, die Magazine sind mir Wurscht weil ich erstens genug habe und zweitens unzählige Bewerbe schieße.
Schonmal auch an die Nachhaltigkeit gedacht ?

Mit was deine Kinder wohl mal schießen werden...
Mit gar nichts mehr, glaubst im Ernst wir werden noch lange schießen? Bleiverbot?

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 17:14
von fast12
Bitte beim Thema bleiben. Altbestand ist besser als auf eine zukünftige Genehmigung zu hoffen, das ist hoffentlich jedem langsam klar.

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 17:30
von Coolhand1980
Soweit ich eine Dienstanweisung zu dem Thema verstanden habe, welche sich eines Beispiels bedient, ist die Sache so:

Sagen wir, jemand hat eine G17 und einen 9x19 AR HA. Er kann entweder den HA AR auf KAT A melden, dann darf er das G17 Mag damit verwenden, oder eben nicht, dann darf er nur 10er Mags im HA verwenden. Er könnte aber auch, da er ein 33er Mag besitz, beides auf KAT A melden, dann darf auch beides damit verwendet werden.

Soweit klar?

Re: Magazinsammler

Verfasst: Di 10. Dez 2019, 18:06
von Parallaxe
Ich finde es schade, dass der Terminus "Edelsportschütze" nicht als juristischer Begriff eingeführt wurde ;)

Re: Magazinsammler

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 03:59
von mastercrash
Hier noch ein Wunschdenken:
Jene die als Altbestand eine Kat A Z 7 oder Z 8 melden bekommen (pro Altbestand-Waffe) einen solchen dynamischen Kat A Platz (Z 7 oder Z 8) und dürfen dann ähnlich wie mit den Kat B Plätzen immer gleichzeitig N der Waffen in der entsprechenden Längen-Klasse (also LW oder KW) durch Anstecken eines großen Mags zu Kat A machen. Wenn bei mehr Waffen ein großes Magazin gleichzeitig steckt als enstprechende Kat A Plätze (selbe Längenklasse) auf der WBK wärs eine Stückzahlüberschreitung von Kat A.

Das wäre das einzig sinnvolle...

Sprich jemand hat jetzt ein AR-15 und macht das zu Kat A Altbestand, kauft sich später in einigen Jahren ein Steyr AUG Z, dann darf er sowohl XXL Mags fürs AR-15 als auch fürs AUG kaufen, aber immer nur bei einer der Waffen außerhalb behördlich genehmigter Schießstätten gleichzeitig ein XXL Mag anstecken.

Hoffentlich ist das so, denn das wäre praktikabel und analog zur Stückzahlüberschreitung von Kat B wenn mithilfe von Zubehör mehr vollständigen Waffen gleichzeitig zusammen gebaut werden als Plätze auf der WBK.

Re: Magazinsammler

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 17:54
von Archbishop Gumby
Weiß man eigentlich schon, ob man dann mit Verwahrungskontrollen rechnen muss, wenn man nur Magazine besitzt?

Re: Magazinsammler

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 17:58
von gewo
Archbishop Gumby hat geschrieben: Do 12. Dez 2019, 17:54 Weiß man eigentlich schon, ob man dann mit Verwahrungskontrollen rechnen muss, wenn man nur Magazine besitzt?
kontrolliert werden dürfen laut erlass waffen die aufgrund eines waffenrechtlichen Dokumentes besessen werden

Re: Magazinsammler

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 18:01
von bino71
...und Magazin - WBK ist ein waffenrechtlichen Dokument.

Sind die Kosten der Magazin WBK bekannt? Möglicherweise hab ich es überlesen.

Re: Magazinsammler

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 18:03
von Balistix
Und nach Ansicht mancher sind Magazine Waffen, weil sie im §17 stehen. Leider wird diese verquere Ansicht auch im aktuellen Runderlass vertreten (viewtopic.php?p=755801#p755970).

Es wird aller Voraussicht nach also Verwahrungskontrollen für Magazine geben, fürchte ich.

Re: Magazinsammler

Verfasst: Do 12. Dez 2019, 18:06
von Promo
Laut ZWR FAQ müssen Magazinkäufe im ZWR erfasst werden, und zwar penibel unterschieden ob jemand "nur" ein Magazin kauft, oder ob er es zu einer bestehenden Waffe kauft. Käufe nach § 17 Abs. 1 Z. 9 und 10 (also nur für Magazine) werden gezählt, (nehmen also "Platz" weg), Käufe zu besessenen Waffen nach § 17 Abs. 2, 3, 7, 8 und 11 (also für bestehende Waffen) "zählen nicht". Zudem müssen Magazine analog der anderen Waffen mit Hersteller/Marke, Modell, Herstellernummer, Kaliber, usw. "wie gewohnt" von der ursprünglichen Waffe erfasst werden.

Damit wären Nachkäufe von großen Magazinen zu bestehenden Waffen die nach § 17 umklassifiziert wurden problemlos möglich, nicht aber wenn man nur Magazin XY meldet, weil man dann exakt nur die Zahl kaufen darf, die man vorher besessen hat und eingetragen wurden.