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Re: Pfefferspray in Waffenverbotszone abgenommen

Verfasst: Fr 3. Jan 2020, 18:55
von Yukon
Jiggler hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 18:36 Lt. Dem Artikel sind so aber erlaubt in der Zone.
So Artikel und manche Bürgermeister verbreiten viel Blödsinn.
Gemäß Paragraph 36b SPG gibt es eine Verordnungsermächtigung bezüglich der räumlichen und zeitlichen Ausdehnung einer Waffenverbotszone, und damit ist die Ermächtigung auch schon wieder vorbei.
Weder die Landespolizeidirektionen, noch verzweifelte Bürgermeister sind dazu ermächtigt bestimmte Waffen oder bestimmte Geschlechter auszunehmen, ebensowenig, wie die Waffenverbotszone auf ein gesamtes Ortsgebiet ausgedehnt werden kann (auch wenn das der Ludwig nicht versteht, aber da gibt es sicher noch viel mehr Dinge, die er nicht versteht....wie ein trotziges Kind)

Re: Pfefferspray in Waffenverbotszone abgenommen

Verfasst: Fr 3. Jan 2020, 19:00
von Alaskan454
Glock1768 hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 18:40
Gegenfrage: was spricht dagegen?

Auch ich habe mur ein Taschenmesser als WERKZEUG, aber auch Waffen um sich zu verteidigen seit Jahren bei mir.

Es ist mein Recht mich mit Waffen im Rahmen der Gesetze zu verteidigen.

Welche Gefahr geht von einem Messer in den Händen eines vernünftigen Menschen aus? KEINE! Also, warum dann verbieten???

Du musst ja keinen bei Dir haben, aber es deswegen anderen verbieten ...
Fühl dich jetzt nicht persönlich angesprochen aber:

Auf gut deutsch wenn wer kein Herz hat wird ihm die Waffe auch nicht helfen. Ein Herz hast oder nicht und das kannst du nicht kaufen.

Wenn man sich anscheisst wenn man vor die Tür geht wäre umziehen vermutlich die bessere Alternative als eine Waffe.

Genau wie nicht jeder Komplexler einen WP braucht damit er sich für wichtig hält oder sich wer zum Helden berufen fühlt und dann mit dem eigenen Teleskopschlagstock aufs Maul bekommt.

Einen Pfefferspray befürworte ich selbst aber alles was offensiv eingesetzt werden kann lehne ich persönlich ab.
Allein schon aufgrund der Eigengefaehrdung und der Gefährdung anderer.

Bsp du wirst mit deiner Freundin überfallen und ziehst irgend eine Waffe anstatt weg zu laufen hast aber die Situation falsch eingeschätzt. Glaubst du das dein Gegenüber dich jetzt besser oder schlechter behandelt? Vielleicht prügelt oder sticht der nachdem er mit dir fertig ist dein Freundin auch nieder die sich vor dich stellt damit er dir nicht noch am Kopf steigt etc....
Denk mal über das nach.
In dem Moment wo du eine Waffe in die Hand nimmst bist du zweiter und wenn der andere ein Messer hat ist die Chance 50:50 und jeder der nur ein bisschen Ahnung und Verstand hat wird dir sagen: Lauf!

Re: Pfefferspray in Waffenverbotszone abgenommen

Verfasst: Fr 3. Jan 2020, 19:02
von gewo
Jiggler hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 18:36 Lt. Dem Artikel sind so aber erlaubt in der Zone.
Sind sie nicht
Nur weil der first michel es sich wuenscht ist es nicht so
Gesetz geht vor linken wunschtraeumen

Re: Pfefferspray in Waffenverbotszone abgenommen

Verfasst: Fr 3. Jan 2020, 19:11
von Yukon
Alaskan454 hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 19:00
Glock1768 hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 18:40
Gegenfrage: was spricht dagegen?

Auch ich habe mur ein Taschenmesser als WERKZEUG, aber auch Waffen um sich zu verteidigen seit Jahren bei mir.

Es ist mein Recht mich mit Waffen im Rahmen der Gesetze zu verteidigen.

Welche Gefahr geht von einem Messer in den Händen eines vernünftigen Menschen aus? KEINE! Also, warum dann verbieten???

Du musst ja keinen bei Dir haben, aber es deswegen anderen verbieten ...
Fühl dich jetzt nicht persönlich angesprochen aber:

Auf gut deutsch wenn wer kein Herz hat wird ihm die Waffe auch nicht helfen. Ein Herz hast oder nicht und das kannst du nicht kaufen.

Wenn man sich anscheisst wenn man vor die Tür geht wäre umziehen vermutlich die bessere Alternative als eine Waffe.

Genau wie nicht jeder Komplexler einen WP braucht damit er sich für wichtig hält oder sich wer zum Helden berufen fühlt und dann mit dem eigenen Teleskopschlagstock aufs Maul bekommt.

Einen Pfefferspray befürworte ich selbst aber alles was offensiv eingesetzt werden kann lehne ich persönlich ab.
Allein schon aufgrund der Eigengefaehrdung und der Gefährdung anderer.

Bsp du wirst mit deiner Freundin überfallen und ziehst irgend eine Waffe anstatt weg zu laufen hast aber die Situation falsch eingeschätzt. Glaubst du das dein Gegenüber dich jetzt besser oder schlechter behandelt? Vielleicht prügelt oder sticht der nachdem er mit dir fertig ist dein Freundin auch nieder die sich vor dich stellt damit er dir nicht noch am Kopf steigt etc....
Denk mal über das nach.
In dem Moment wo du eine Waffe in die Hand nimmst bist du zweiter und wenn der andere ein Messer hat ist die Chance 50:50 und jeder der nur ein bisschen Ahnung und Verstand hat wird dir sagen: Lauf!
Mit Verlaub, wenn nur einer ein Messer hat, nämlich nicht man selbst, sondern nur der andere, stehen die Chancen noch viel schlechter als 50:50, nämlich irgendwo bei 1:99....
Und davonrennen ist nicht immer das Mittel der Wahl, vor allem, wenn man schon ein paar Jahrzehnte am Buckel hat.
Wie lautet deine Empfehlung für einen Mittfünfziger oder Mittsechziger, der sicher nicht mehr so schnell rennen kann wie ein 20-jähriger? Nicht mehr auf die Straße gehen?
Denk einmal über das nach...

Re: Pfefferspray in Waffenverbotszone abgenommen

Verfasst: Fr 3. Jan 2020, 19:42
von Maddin
Yukon hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 18:55
Jiggler hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 18:36 Lt. Dem Artikel sind so aber erlaubt in der Zone.
So Artikel und manche Bürgermeister verbreiten viel Blödsinn.
Gemäß Paragraph 36b SPG gibt es eine Verordnungsermächtigung bezüglich der räumlichen und zeitlichen Ausdehnung einer Waffenverbotszone, und damit ist die Ermächtigung auch schon wieder vorbei.
Weder die Landespolizeidirektionen, noch verzweifelte Bürgermeister sind dazu ermächtigt bestimmte Waffen oder bestimmte Geschlechter auszunehmen, ebensowenig, wie die Waffenverbotszone auf ein gesamtes Ortsgebiet ausgedehnt werden kann (auch wenn das der Ludwig nicht versteht, aber da gibt es sicher noch viel mehr Dinge, die er nicht versteht....wie ein trotziges Kind)
Würde aber trotzdem bedeuten, dass die Polizisten rechtswidrig handeln, weil die sind an die VO jedenfalls gebunden.

Hoffentlich kommen die BH‘s nicht auch auf solche super Ideen und fangen mit dem Schwachsinn außerhalb der großen Städte an. Dann kennt sich nämlich bald kein Mensch mehr aus...

Re: Pfefferspray in Waffenverbotszone abgenommen

Verfasst: Fr 3. Jan 2020, 20:26
von Yukon
Maddin hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 19:42
Yukon hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 18:55
Jiggler hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 18:36 Lt. Dem Artikel sind so aber erlaubt in der Zone.
So Artikel und manche Bürgermeister verbreiten viel Blödsinn.
Gemäß Paragraph 36b SPG gibt es eine Verordnungsermächtigung bezüglich der räumlichen und zeitlichen Ausdehnung einer Waffenverbotszone, und damit ist die Ermächtigung auch schon wieder vorbei.
Weder die Landespolizeidirektionen, noch verzweifelte Bürgermeister sind dazu ermächtigt bestimmte Waffen oder bestimmte Geschlechter auszunehmen, ebensowenig, wie die Waffenverbotszone auf ein gesamtes Ortsgebiet ausgedehnt werden kann (auch wenn das der Ludwig nicht versteht, aber da gibt es sicher noch viel mehr Dinge, die er nicht versteht....wie ein trotziges Kind)
Würde aber trotzdem bedeuten, dass die Polizisten rechtswidrig handeln, weil die sind an die VO jedenfalls gebunden.

Hoffentlich kommen die BH‘s nicht auch auf solche super Ideen und fangen mit dem Schwachsinn außerhalb der großen Städte an. Dann kennt sich nämlich bald kein Mensch mehr aus...
Man müsste die Verordnung der LPD Wien juristisch bekämpfen, denn es stand ja auch die Aussage im Raum, dass Frauen mit Pfefferspray davon nicht betroffen wären. In diesem Punkt wäre die Verordnung rechtswidrig, jedoch gilt auch eine rechtswidrige Verordnung, zumindest solange, bis sie aufgehoben wird.
Und ehrlich gesagt, das Ausnehmen von Frauen stinkt mir gewaltig (Gleichberechtigung, wo ist die verlorengegangen), das widerspricht meines Erachtens auch dem Gleichbehandlungsgesetz.

Ist Wr. Neustadt eine große Stadt in deinen Augen? Dort gibt es seit einiger Zeit idente Bestrebungen.....und sollte jemals eine komplette Gemeinde/Ortschaft zur Waffenverbotszone erklärt werden, können wir uns sicher sein, dass als Folge jede Gemeinde zur Waffenverbotszone erklärt werden wird.

Re: Pfefferspray in Waffenverbotszone abgenommen

Verfasst: Fr 3. Jan 2020, 23:07
von cas81
§1 (3) der VO nimmt Pfeffersprays ja eindeutig aus. Selbst wenn die VO rechtswidrig ist, es ist für uns bloß vorteilhaft und rechtswirksam bis zur Aufhebung der VO. Was übersehe ich hier?

Re: Pfefferspray in Waffenverbotszone abgenommen

Verfasst: Fr 3. Jan 2020, 23:51
von Maddin
Yukon hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 20:26
Maddin hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 19:42
Yukon hat geschrieben: Fr 3. Jan 2020, 18:55
So Artikel und manche Bürgermeister verbreiten viel Blödsinn.
Gemäß Paragraph 36b SPG gibt es eine Verordnungsermächtigung bezüglich der räumlichen und zeitlichen Ausdehnung einer Waffenverbotszone, und damit ist die Ermächtigung auch schon wieder vorbei.
Weder die Landespolizeidirektionen, noch verzweifelte Bürgermeister sind dazu ermächtigt bestimmte Waffen oder bestimmte Geschlechter auszunehmen, ebensowenig, wie die Waffenverbotszone auf ein gesamtes Ortsgebiet ausgedehnt werden kann (auch wenn das der Ludwig nicht versteht, aber da gibt es sicher noch viel mehr Dinge, die er nicht versteht....wie ein trotziges Kind)
Würde aber trotzdem bedeuten, dass die Polizisten rechtswidrig handeln, weil die sind an die VO jedenfalls gebunden.

Hoffentlich kommen die BH‘s nicht auch auf solche super Ideen und fangen mit dem Schwachsinn außerhalb der großen Städte an. Dann kennt sich nämlich bald kein Mensch mehr aus...
Man müsste die Verordnung der LPD Wien juristisch bekämpfen, denn es stand ja auch die Aussage im Raum, dass Frauen mit Pfefferspray davon nicht betroffen wären. In diesem Punkt wäre die Verordnung rechtswidrig, jedoch gilt auch eine rechtswidrige Verordnung, zumindest solange, bis sie aufgehoben wird.
Und ehrlich gesagt, das Ausnehmen von Frauen stinkt mir gewaltig (Gleichberechtigung, wo ist die verlorengegangen), das widerspricht meines Erachtens auch dem Gleichbehandlungsgesetz.

Ist Wr. Neustadt eine große Stadt in deinen Augen? Dort gibt es seit einiger Zeit idente Bestrebungen.....und sollte jemals eine komplette Gemeinde/Ortschaft zur Waffenverbotszone erklärt werden, können wir uns sicher sein, dass als Folge jede Gemeinde zur Waffenverbotszone erklärt werden wird.
Wiener Neustadt fällt ja in die Zuständigkeit der LPD Niederösterreich. Da sehe ich zumindest die Einheitlichkeit noch halbwegs gegeben. LPD gibts ganze 9 Stück in Österreich.

Wenn aber die unzähligen Bezirkshauptmannschaften auch anfangen und jeweils ihren eigenen Brei in ihrem Bezirk bis hin zu den kleinsten Gemeinden kochen und vor den Wirtshäusern und Bahnhöfen Waffenverbotszonen errichten ja dann... :?