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Re: Tokarev SVT 40 seit dem 14.12.19

Verfasst: Mo 20. Jan 2020, 10:45
von Promo
markuskn hat geschrieben: Mo 20. Jan 2020, 09:13 Das würde jedoch auch heißen, dass das genau so über einen Händler funktionieren sollte wie bisher bei Kategorie B Waffen?
Nein, Waffen die Kriegsmaterial sind, darf nur ein Händler besitzen und verkaufen, der zum Handel mit Kriegsmaterial berechtigt ist. Also nicht der "übliche" Büchsenmacher um die Ecke. Paradoxerweise ist daher hier die Privatperson besser gestellt als ein Gewerbetreibender für nichtmilitärische Waffen.

Re: Tokarev SVT 40 seit dem 14.12.19

Verfasst: Mo 20. Jan 2020, 15:28
von schnitzlinger
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Re: Tokarev SVT 40 seit dem 14.12.19

Verfasst: Mo 20. Jan 2020, 17:05
von hasgunz
Promo hat geschrieben: So 19. Jan 2020, 23:29 Das ist so. Lies doch selbst das Gesetz, wieso sollte ich hier Blödsinn verbreiten.
Ich hab nie gesagt das du Blödsinn verbreitest.
Danke fürs Zusammenfassen, damit ich nicht selbst alles durchforsten muss.

LG

Re: Tokarev SVT 40 seit dem 14.12.19

Verfasst: Mo 20. Jan 2020, 17:43
von markuskn
Danke Promo!

Ich werde das genau so wie von dir beschrieben versuchen. Ich gebe Bescheid wie das ganze verläuft. Geplant ist, die Waffe aus Deutschland zu importieren. Das auf egun doch gelegentlich welche auftauchen.

Re: Tokarev SVT 40 seit dem 14.12.19

Verfasst: Mo 20. Jan 2020, 20:51
von Promo
markuskn hat geschrieben: Mo 20. Jan 2020, 17:43 Danke Promo!
Ich werde das genau so wie von dir beschrieben versuchen. Ich gebe Bescheid wie das ganze verläuft. Geplant ist, die Waffe aus Deutschland zu importieren. Das auf egun doch gelegentlich welche auftauchen.
Tipp diesbezüglich: wenn du die Waffe in Deutschland gekauft hast, schreibe an das BMI mit der Frage, ob du eine Importgenehmigung brauchst. Diese werden dir dann bestätigen, dass du keine benötigst. Das kannst du dann dem Deutschen vorlegen, damit der seine Ausfuhrgenehmigung bekommt.

Re: Tokarev SVT 40 seit dem 14.12.19

Verfasst: Mo 20. Jan 2020, 21:46
von markuskn
Danke, mein Plan war mich erstmal an meine BH zu wenden und Dietz Mal nachzufragen. Notfalls auch mit dem Verweis auf die von dir genannten Paragraphen. Normalerweise sind sie sehr kooperativ in meinem Bezirk.

Re: Tokarev SVT 40 seit dem 14.12.19

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 10:00
von Promo
Die BH ist nicht für KM zuständig.

Re: Tokarev SVT 40 seit dem 14.12.19

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 10:09
von gewo
markuskn hat geschrieben: Mo 20. Jan 2020, 09:13 Das würde jedoch auch heißen, dass das genau so über einen Händler funktionieren sollte wie bisher bei Kategorie B Waffen?
nicht ueber uns

Re: Tokarev SVT 40 seit dem 14.12.19

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 11:26
von markuskn
Promo hat geschrieben: Di 21. Jan 2020, 10:00 Die BH ist nicht für KM zuständig.
Genau das haben sie mir auch gesagt und mich ans Bundesministerium für Landesverteidigung weiter verwiesen.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Re: Tokarev SVT 40 seit dem 14.12.19

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 11:29
von gewo
Promo hat geschrieben: Mo 20. Jan 2020, 20:51
markuskn hat geschrieben: Mo 20. Jan 2020, 17:43 Danke Promo!
Ich werde das genau so wie von dir beschrieben versuchen. Ich gebe Bescheid wie das ganze verläuft. Geplant ist, die Waffe aus Deutschland zu importieren. Das auf egun doch gelegentlich welche auftauchen.
Tipp diesbezüglich: wenn du die Waffe in Deutschland gekauft hast, schreibe an das BMI mit der Frage, ob du eine Importgenehmigung brauchst. Diese werden dir dann bestätigen, dass du keine benötigst. Das kannst du dann dem Deutschen vorlegen, damit der seine Ausfuhrgenehmigung bekommt.
eigentlich nein

AVG

eine NICHT-zustaendigkeit kann genauso wenig Inhalt eines Bescheides sein (weil die behoerde dann ja nicht zuständig ist) wie die blosse wiedergabe des gesetzesinhaltes (weil dieser gesetzesinhalt fuer den buerger dann mittels bescheid fortgeschrieben wird, auch wenn das gesetz sich anderen sollte)

aber mach es trotzdem
evt sitzt dort ja irgendein Rechtspraktikant der das ned weiss

Re: Tokarev SVT 40 seit dem 14.12.19

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 12:00
von Promo
markuskn hat geschrieben: Di 21. Jan 2020, 11:26
Promo hat geschrieben: Di 21. Jan 2020, 10:00 Die BH ist nicht für KM zuständig.
Genau das haben sie mir auch gesagt und mich ans Bundesministerium für Landesverteidigung weiter verwiesen.
Der nächste Blödsinn. Die für die Vollziehung des KMG zuständige Behörde ist das BMI selbst.

Würde mir eh wünschen, dass das BMI mit Importmeldungen von KM geflutet wird. Vielleicht ändern sie dann die KM-Vo endlich mal, wenn die Arbeitslast auf sie selbst zurück kommt...

Re: Tokarev SVT 40 seit dem 14.12.19

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 12:02
von Promo
gewo hat geschrieben: Di 21. Jan 2020, 11:29 eigentlich nein
AVG
eine NICHT-zustaendigkeit kann genauso wenig Inhalt eines Bescheides sein (weil die behoerde dann ja nicht zuständig ist) wie die blosse wiedergabe des gesetzesinhaltes (weil dieser gesetzesinhalt fuer den buerger dann mittels bescheid fortgeschrieben wird, auch wenn das gesetz sich anderen sollte)
aber mach es trotzdem
evt sitzt dort ja irgendein Rechtspraktikant der das ned weiss
Du weißt aber genauso wie ich, dass dies Usus ist. Wenn Herr X beim BMI um eine Importgenehmigung für Waffe Y anfrägt, dann muss das BMI darauf antworten. Und wenn das Gesetz keine Importgenehmigung dafür vorsieht, dann müssen sie dies als Reaktion mitteilen.

Re: Tokarev SVT 40 seit dem 14.12.19

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 12:37
von gewo
Promo hat geschrieben: Di 21. Jan 2020, 12:02
gewo hat geschrieben: Di 21. Jan 2020, 11:29 eigentlich nein
AVG
eine NICHT-zustaendigkeit kann genauso wenig Inhalt eines Bescheides sein (weil die behoerde dann ja nicht zuständig ist) wie die blosse wiedergabe des gesetzesinhaltes (weil dieser gesetzesinhalt fuer den buerger dann mittels bescheid fortgeschrieben wird, auch wenn das gesetz sich anderen sollte)
aber mach es trotzdem
evt sitzt dort ja irgendein Rechtspraktikant der das ned weiss
Du weißt aber genauso wie ich, dass dies Usus ist. Wenn Herr X beim BMI um eine Importgenehmigung für Waffe Y anfrägt, dann muss das BMI darauf antworten. Und wenn das Gesetz keine Importgenehmigung dafür vorsieht, dann müssen sie dies als Reaktion mitteilen.
also zb die wiener LPD teilt dir auf so einen Antrag telefonisch mit dass sie unzuständig ist
und selbst das ist ein kulanzakt
eigentlich kann sie es ignorieren

das ist auch der Grund warum viele österreichische haendler keine waffen aus dem Ausland nach oesterreich verbringen koennen
weil deren oestereichische behoerde ihnen keinen bescheid darueber ausstellt dass KEINE vorherige Einwilligung noetig ist
die meisten deutschen behoerden zb verlangen aber einen solchen bescheid
der aber formal in oesterreich nicht zu erbringen ist
die betreffenden deutschen behoerden beharren aber darauf dass in ihrem gesetz ein solcher Nachweis zwingend erforderlich ist

Re: Tokarev SVT 40 seit dem 14.12.19

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 13:44
von Promo
Wir reden aber nicht von der Wiener LPD die korrekterweise für die Vollziehung des KMG nicht zuständig ist - das BMI ist aber zuständig, und dieses hat auf wie von mir geschriebene Anfragen zu antworten.

Re: Tokarev SVT 40 seit dem 14.12.19

Verfasst: Di 21. Jan 2020, 14:00
von combatmiles
… oder zumindest an die zuständige Stelle weiter zu verweisen.. ;)