Oder man hat einen spitzen Händler der die Waffe zu einem anderen Händler schicktgewo hat geschrieben: Di 3. Mär 2020, 19:12Paketverlust bei Versand mit einem Versender der Schusswaffen zum Versand akzeptiert sollte kein Problem sein.Trijikon hat geschrieben: Di 3. Mär 2020, 19:09 Wenn es erlaubt ist (was es ist da nicht verboten) und alle zumutbaren Vorsichtsmaßnahmen (EMS, eigenhändig..) ergriffen wurden dürfte es kein Problem geben.
Waffenhändler bekommen ja auch Pakete geschickt und das Verlustrisiko ist das Gleiche.

Ich habe mal ein 1911 Griffstück zu einem Kollegen geschickt zwecks zerlegen und das ist kurzzeitig verschwunden. Nach 2 Wochen ist es dann plötzlich wieder aufgetaucht. Das war schon nicht schön und ich will gar nicht dran denken (Rattenschwanz der sich nachzieht) wenn da die ganze gun drinnen gewesen wäre.
Da ich sowas nicht (mehr) brauche siehe oben. Händler zu Händler oder er soll sichs abholen.