Seite 2 von 2

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 12:26
von Bergsteirer
Servus Pulverdampfler
Wenn du denjenigen kennst von dems die Teile eingezogen haben, und er verkaufen will hast Glück.
Kaufpreis ausmachen, mit dem Besitzer zu BH zum verantwortlichen Referenten und ummelden.
Ich hab so eine 08 freigekauft. Die BH meinte ihr Verwahrungsraum ist eh pump voll.
Hab späten nochmal nachgefragt ob ich was rauskaufen soll, aber aus Datenschutzgründen werden keine
Besitzeradressen bekanntgegeben.

Glück auf und bleibts gsund vom Bergsteirer

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 12:42
von gewo
zeroflow hat geschrieben: Di 17. Mär 2020, 12:06 Danke für die Korrektur, bei genauerem überlegen macht das anders keinen Sinn.

Dazu ne praktische Frage: kann man die Waffen auf Depot auch an jemand anderes ausgeben lassen, also die quasi während sie auf Depot liegen verkaufen?

Müsste eigentlich gehen, oder?
ja
fuer mich als händler ergibt das nur ein steuerliches nachweisproblem und - sehr abstrakt - ein gewaehrleisungsproblem

wir haben dafuer ein formular wo kaeufer und verkaeufer bestaetigen dass es ein privatgeschaeft war und die ware nur deshalb in meinem warenbestand war weil sie hier deponiert wurde

ansonsten hast bei einer steuerpruefung das problem dass der prüfer auf die zeile im waffenbuch deutet und sagt „ einkaufsrechnung, verkaufsrechnung, abgefuehrte umsatzsteuer vom preis, wo?“

wennst ihm dann erklaerst dass die ware zwar aus deinem warenbestand war aber alles privat war und es keinerlei rechnungen gab dann lacht der dich aus...
das hoert der bei jeder pruefung a paar mal...... alles privat, eh klar .....

um das zu vermeiden gibts diese ueberlassungserklaerungen bei uns
wenn beide diese unterschreiben dann ist depotverkauf an dritte möglich

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 14:30
von rhodium
Wie holt man die "eigene" Waffe aus dem Waffenverbot eines anderen heraus (Waffe auf Karte eines Bekannten geparkt und nun weg)? So wie ich das sehe durch "abkaufen" oder warten bis das Verbot fällt. Kritisch sind die 6 Monate bis zur Versteigerung, sehe ich das richtig?

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 15:49
von gewo
rhodium hat geschrieben: Di 17. Mär 2020, 14:30 Wie holt man die "eigene" Waffe aus dem Waffenverbot eines anderen heraus (Waffe auf Karte eines Bekannten geparkt und nun weg)? So wie ich das sehe durch "abkaufen" oder warten bis das Verbot fällt. Kritisch sind die 6 Monate bis zur Versteigerung, sehe ich das richtig?
ich glaube kritisch ist die erklaerung des betroffenen innerhalb frist nach aussprechens des waffenverbotes die waffe an einen von ihm benannten berechtigten abgeben zu wollen.

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 17:10
von rhodium
D.h. sonst ist das Ding weg? Nach 2 Wochen oder wie?

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 17:15
von rhodium
(5) Die gemäß Abs. 2 sichergestellten Waffen und Munition gelten trotz eines rechtmäßig verhängten Waffenverbotes nicht als verfallen,

1.

wenn das ordentliche Gericht, dem sie anläßlich eines Strafverfahrens vorgelegt worden sind, ihre Ausfolgung an deren Eigentümer verfügt oder

2.

wenn jemand anderer als der Betroffene binnen sechs Monaten, vom Zeitpunkt der Sicherstellung an gerechnet, der Behörde das Eigentum an diesen Gegenständen glaubhaft macht

und dieser Eigentümer die Gegenstände besitzen darf.

Darf die Person mit Verbot die Waffe also einem Berechtigten verkaufen und dieser wie zuvor erwähnt diese auf sich eintragen lassen ... das wäre in solchen Fällen sicher die beste Lösung.

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Di 17. Mär 2020, 21:01
von gewo
rhodium hat geschrieben: Di 17. Mär 2020, 17:15 (5) Die gemäß Abs. 2 sichergestellten Waffen und Munition gelten trotz eines rechtmäßig verhängten Waffenverbotes nicht als verfallen,

1.

wenn das ordentliche Gericht, dem sie anläßlich eines Strafverfahrens vorgelegt worden sind, ihre Ausfolgung an deren Eigentümer verfügt oder

2.

wenn jemand anderer als der Betroffene binnen sechs Monaten, vom Zeitpunkt der Sicherstellung an gerechnet, der Behörde das Eigentum an diesen Gegenständen glaubhaft macht

und dieser Eigentümer die Gegenstände besitzen darf.

Darf die Person mit Verbot die Waffe also einem Berechtigten verkaufen und dieser wie zuvor erwähnt diese auf sich eintragen lassen ... das wäre in solchen Fällen sicher die beste Lösung.
dann wird das wohl so sein ....
sicherstellung bis waffenverbot ist ein paar wochen

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Mi 18. Mär 2020, 10:07
von OMMOG4
so... nur mal so ein kleiner Gegankenfurz meinerseits.

Man nehme an es wird einer Person ein Waffenverbot ausgesprochen, diese hat aber davor noch einem dazu befugtem Kollegem alle seine Waffen inkl Zubehör (Munition, Magazine, etc.) mitsamt Verwahrungsbehältnis (Waffenschrank+Schlüssel) per schriftlichem Übertragungsdokument überschrieben. Im dokument ist fest gehalten dass die Gegenstände bis zur Abholung durch den Kollegen (muss sich angenommen erst eine Transportmöglichkeit organisieren), weiterhin bei der Person mit dem Wafffenverbot stehen, diese also Besitzer aber nicht Eigentümer ist und auch keinen Zugriff hat.
Wie siehts da aus wenns aufeinmal an der Türe klopft? :think:
Werden diese dann mitgenommen bzw wenn, müssen diese dem neuen Eigentümer anstandslos ausgehändigt werden?

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Mi 18. Mär 2020, 10:47
von gewo
OMMOG4 hat geschrieben: Mi 18. Mär 2020, 10:07 so... nur mal so ein kleiner Gegankenfurz meinerseits.

Man nehme an es wird einer Person ein Waffenverbot ausgesprochen, diese hat aber davor noch einem dazu befugtem Kollegem alle seine Waffen inkl Zubehör (Munition, Magazine, etc.) mitsamt Verwahrungsbehältnis (Waffenschrank+Schlüssel) per schriftlichem Übertragungsdokument überschrieben. Im dokument ist fest gehalten dass die Gegenstände bis zur Abholung durch den Kollegen (muss sich angenommen erst eine Transportmöglichkeit organisieren), weiterhin bei der Person mit dem Wafffenverbot stehen, diese also Besitzer aber nicht Eigentümer ist und auch keinen Zugriff hat.
Wie siehts da aus wenns aufeinmal an der Türe klopft? :think:
Werden diese dann mitgenommen bzw wenn, müssen diese dem neuen Eigentümer anstandslos ausgehändigt werden?
beim vorlaeufigen waffenverbot wird alles mitgenommen denke ich
beim definitiven waffenverbot (gerichtlichem) wird dann ueber aufgefundenes entschieden
vermute ich

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Mi 18. Mär 2020, 12:04
von OMMOG4
gewo hat geschrieben: Mi 18. Mär 2020, 10:47 beim vorlaeufigen waffenverbot wird alles mitgenommen denke ich
beim definitiven waffenverbot (gerichtlichem) wird dann ueber aufgefundenes entschieden
vermute ich
Ja aber es sollte eigentlich für den neuen Eigentümer keine Probleme geben sich die Waffen etc. aushändigen zu lassen oder?
Da er ja nachweißen kann dass er der Rechtmäßige Eigentümer ist und dass er es ja schon beim "Einsammeln" war, kann da ja auch keine Frist greifen, oder sehe ich das falsch?

Re: Was passiert mit den Waffen bei Waffenverbot?

Verfasst: Mo 23. Mär 2020, 15:29
von Maddin
OMMOG4 hat geschrieben: Mi 18. Mär 2020, 12:04
gewo hat geschrieben: Mi 18. Mär 2020, 10:47 beim vorlaeufigen waffenverbot wird alles mitgenommen denke ich
beim definitiven waffenverbot (gerichtlichem) wird dann ueber aufgefundenes entschieden
vermute ich
Ja aber es sollte eigentlich für den neuen Eigentümer keine Probleme geben sich die Waffen etc. aushändigen zu lassen oder?
Da er ja nachweißen kann dass er der Rechtmäßige Eigentümer ist und dass er es ja schon beim "Einsammeln" war, kann da ja auch keine Frist greifen, oder sehe ich das falsch?
Wenn du den Nachweis erbringst, dass du schon beim Einsammeln der Eigentümer bist, dann dürfen die Polizisten auch nichts von dir mitnehmen. Das vorläufige Waffenverbot wird ja nicht gegen dich ausgesprochen. Falscher Rechtsadressat.

Spannend ist es in der Tat bei einem elektronischem Zahlenschloss. Ist aber primär eine Beweisfrage.