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Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 10:51
von Nuss_95
Alaskan454 hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 10:15
Nuss_95 hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 09:59
Welches Gesetz wurde dabei verstoßen?

Und was interessiert das die Waffenbehörde?
Ich glaube er meint das Waffenkauf keiner der 4 Gründe ist das Haus zu verlassen und genau auf Grund dessen womöglich eine Anzeige eintrudeln könnte.
Es gibt aber kein Gesetz, dass mir verbietet zu jemanden zu fahren. Was im Haus des Käufers passiert, geht keinen was an.

Diese „4 Gründe“ stehen auch in keinem Gesetz. Der Kurz ist kein Diktator, nur weil er etwas sagt, ist das noch lange kein Gesetz.

Die Ausgangsbeschränkung gilt für bestimmt Orte. Das betrifft nicht das „aus dem Haus gehen“.

Und warum die Waffenbehörde etwas anzeigen soll, was das Waffenrecht in keinster Weise betrifft, verstehe ich immer noch nicht.

https://www.sozialministerium.at/dam/jc ... pdfsig.pdf

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 10:53
von diver99
gerioldschool hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 09:35 Frag mich, wie die Behörde reagiert, wenn sie überreisst, dass die Waffe im Zeitraum der Ausgangsbeschränkungen übergeben wurde 🤔
Dann hats die Post gebracht.

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 11:21
von wolfgangf
Wurde tatsächlich mit der Post verschickt.

Danke übrigens für den Hinweis mit der Suchfunktion. Kurioserweise habe ich mit der Forumssuche den alten Thread dazu nicht gefunden, aber jetzt erst mit Google. Wurscht.

Ich habe per Email die Meldung an die BH des Erwerbers gemacht und folgende Antwort erhalten:
"Bitte wenden sie sich an die für sie zuständige Bezirkshauptmannschaft
Grüße aus Tirol" (sic)

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: Sa 11. Apr 2020, 11:23
von diver99
Ich würde mir da keine Sorgen machen.

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: So 12. Apr 2020, 07:47
von wer28
Ich habe auch eine Waffe verkauft wurde alles Online und mit der Post erledigt

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: So 12. Apr 2020, 15:55
von gewo
wolfgangf hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 11:21
Ich habe per Email die Meldung an die BH des Erwerbers gemacht und folgende Antwort erhalten:
"Bitte wenden sie sich an die für sie zuständige Bezirkshauptmannschaft
Grüße aus Tirol" (sic)
Unfassbar ....

Re: Neukauf möglich, obwohl alte Waffe noch eingetragen ist?

Verfasst: So 12. Apr 2020, 16:22
von Nuss_95
gewo hat geschrieben: So 12. Apr 2020, 15:55
wolfgangf hat geschrieben: Sa 11. Apr 2020, 11:21
Ich habe per Email die Meldung an die BH des Erwerbers gemacht und folgende Antwort erhalten:
"Bitte wenden sie sich an die für sie zuständige Bezirkshauptmannschaft
Grüße aus Tirol" (sic)
Unfassbar ....
Ich war mal persönlich auf der Behörde des Erwerbers (eine BH in Kärnten...) um eine Meldung abzugeben. Die Dame wollt den Wisch einfach nicht übernehmen. Ich habe sogar aufs Gesetz hingewiesen und bekam die Antwort "Ja das weiß ich ja eh, aber ich finde das macht keinen Sinn. Bringen's das bitte ihrer eigenen Behörde, ok?". Nach einer kurzen Diskussion hat sie mir dann die Meldung wenigstens abgestempelt...