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Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 15:17
von kuni
Maddin hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 14:37 Wie sieht das eigentlich aktuell aus, wenn die Magazine noch nicht gemeldet sind ?

Meine Kontrolle wird im Herbst sein. Möchte dann auch ca. gleichzeitig erweitern und melden. Denke aber die Kontrolle wird etwas früher sein. Wahrscheinlich wollen sie dann nur die Kat. B sehen oder ?
Wenn Sie nicht frei wo herum liegen, kein Problem mit den Magazinen

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 15:18
von kuni
Joewood hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 14:50 kontrollieren die schon wieder?
Ich muss ehrlich gestehen, dass mir das nach wie vor sehr unsympathisch ist, wenn die Polizisten in der aktuellen Situation zu mir nach Hause kommen zumal ich eine Hochrisikogruppe daheim habe...

Wie schaut das in dem Fall aus? Muss ich die dann rein lassen?
Ja, ganz einfach

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 15:51
von bino71
Joewood hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 14:50 kontrollieren die schon wieder?
Ich muss ehrlich gestehen, dass mir das nach wie vor sehr unsympathisch ist, wenn die Polizisten in der aktuellen Situation zu mir nach Hause kommen zumal ich eine Hochrisikogruppe daheim habe...

Wie schaut das in dem Fall aus? Muss ich die dann rein lassen?
Du kannst ja verweigern und dich dann damit befassen:
Ein Mensch gelte nach den waffenrechtlichen Vorschriften auch dann als nicht verlässlich, wenn aus Gründen, die in seiner Person gelegen seien, die Feststellung des für seine Verlässlichkeit maßgeblichen Sachverhaltes nicht möglich gewesen sei. Verlässlich sei aber ein Mensch ua nur dann, wenn keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen würden, dass er Waffen nicht sorgfältig verwahren werde.
WBK abgeben und sie kommen nie wieder.

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 15:55
von Wilhelmshoehe
Oder du rufst einfach schon im vorhinein bei der zuständigen Polizeiwache/BH an und erklärst die Situation.

Im schlimmsten Fall kommen sie zum Datum an dem sie sowieso gekommen wären, im besten Fall wird's verschoben.

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 16:23
von fast12
Ich würde auch empfehlen 2-3 Wochen vor dem Termin bei der zuständigen Waffenbehörde anzurufen und die Situation mit dem Hochrisikopatienten zu erklären.

Da du dich aktiv meldest, wissen sie dann ja eh das der "Überraschungsmoment" vorbei ist. Du kannst dabei ja nichts verlieren.

Wenn die Waffenbehörde darauf besteht, kannst noch bei der Polizeiinspektion anrufen und dort die Situation erläutern und darum bitten einen genauen Termin auszumachen, damit du dich zumindest darauf vorbereiten kannst.

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 16:37
von Joewood
OK, werd mal mit der Behörde plaudern...
Was ist denn eigentlich mein Termin? Das (grobe) Datum der Erstausstellung oder das Datum meiner vorzeitigen Erweiterung?

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 16:54
von rotation
Beleidigung gelöscht und Verwarnung ausgesprochen
Yukon

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 16:56
von fast12
Eine Überprüfung hat, wenn kein besonderer Anlass gegeben ist, frühestesn nach 5 Jahren nach der Erstaustellung zu erfolgen. Es gibt aber keine Normierung einer Frist wann diese spätestens zu erfolgen hat.

Es liegt also im Ermessen der Behörde die Kontrolle erst später durchzuführen.

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 17:01
von cas81
§25 WaffG:
Die Behörde hat die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.

Bedeutet: 5 Jahre nach Erstaustellung und dann alle 5 Jahre wieder. Theoretisch. Wenn sie zu früh oder spät kommen, dann 5 Jahre darauf. Usw. Bei mir wäre es seit Ende März soweit gewesen. Still waiting, Corona nona. Ich hab jetzt mal den Antrag auf Erweiterung vor zwei Wochen abgeschickt und Fotos vom derzeitigen Verwahrungsort, sowie Fotos vom "Reserveplatzl" für die anderen 3 Waffen in spe. Ich hoffe, das genügt ihnen. Derzeit ist ja quasi alles möglich. Ich glaub nur nicht wirklich daran...

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 17:08
von Hane
rotation hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 16:54 Wann kommen denn die Kapplratzen nach einer Erstausstellung, bzw. Erstkauf?
Bisserl freundlich bleiben bitte, sind auch nur Menschen.

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 17:32
von Yukon
kuni hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 15:17
Maddin hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 14:37 Wie sieht das eigentlich aktuell aus, wenn die Magazine noch nicht gemeldet sind ?

Meine Kontrolle wird im Herbst sein. Möchte dann auch ca. gleichzeitig erweitern und melden. Denke aber die Kontrolle wird etwas früher sein. Wahrscheinlich wollen sie dann nur die Kat. B sehen oder ?
Wenn Sie nicht frei wo herum liegen, kein Problem mit den Magazinen
Für mein Verständnis:
Ist bei der Magazinkontrolle zur Sprache gekommen aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung Magazine zu verwahren wären, da Magazine weder Schusswaffen noch Munition sind und daher schwerlich vom § 16b erfasst sind?

Edit: hat sich schon erledigt....

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 19:06
von maggus
kuni hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 10:21 3 Polizisten in voller Montur und einem Berg von Zetteln (einer war Praktikant). Mussten leider eine Stunde später nochmal kommen, da ich gerade am Hochsitz war.
warum kommen die überhaupt zu dritt? :think:

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 19:24
von spareribs
Zu Zweit immer und der 3. Ist eben der Rookie....also der "Lehrhaxn" , der Einschuler...

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 19:29
von Steppenwolf
kuni hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 12:09
eriochromcyanin hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 11:26
Steppenwolf hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 11:13
Der Polizist meine aber, er würde es derzeit analog der Regelung von "gemeinsamen Kat B. Waffen" sehen. Aber ihm ist es eigentlich egal - er muss nur ankreuzen ob mehrere Personen Zugang zu den Waffen/Magazinen haben.

Seiner Meinung nach müssten beide eine WBK für die volle Menge kriegen, und aber nur auf einer die Magazine eingetragen werden. Er hat aber mehrmals gesagt, dass ist seine Privatmeinung und entscheidet die Behörde.
Um das ging es mir.

Nicht wer Wo wann wie, wieviele Mags wann meldet. Zur Zeit haben wir 2 Waffenschränke mit 4 KatB Waffen (jeder 2 Stück)

Re: Waffenkontrolle Kat. A. und B.

Verfasst: Mi 27. Mai 2020, 19:33
von bino71
spareribs hat geschrieben: Mi 27. Mai 2020, 19:24 Zu Zweit immer und der 3. Ist eben der Rookie....also der "Lehrhaxn" , der Einschuler...
Einspruch: 2019, Bezirk Baden war bei mir ein Polizist in Zivil.