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Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Verfasst: Di 23. Jun 2020, 21:31
von Armalito
gewo hat geschrieben: Di 23. Jun 2020, 20:07
das ist eigentlich ned das problem der eigentuemergemeinschaft oder?
sie muessen es melden
die behoerde muss den antrag bearbeiten
keine ahnung wie die das machen
bei kat C waffen die auf vereine gemeldet sind gehts ja auch ...
Und das ist dann eine (eMail-)Meldung(?) des Besitzers an seine BH, oder meldet das der Büchsenmacher direkt ins ZWR?
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Verfasst: Di 23. Jun 2020, 21:33
von Balistix
gewo hat geschrieben: Di 23. Jun 2020, 21:30
Balistix hat geschrieben: Di 23. Jun 2020, 21:24
gewo hat geschrieben: Di 23. Jun 2020, 20:07
das ist eigentlich ned das problem der eigentuemergemeinschaft oder?
sie muessen es melden
die behoerde muss den antrag bearbeiten
keine ahnung wie die das machen
bei kat C waffen die auf vereine gemeldet sind gehts ja auch ...
Du hast da sicherlich mehr Einblick als ich... Mir wäre neu, dass Waffen auf Vereine registriert werden können.
„Vereinswaffe“ ist bei Kat C seit mehreren Jahren ein rechtfertigungsgrund
Hmm...

evtl als Ausfluss von § 33a WaffG?
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Verfasst: Di 23. Jun 2020, 21:55
von fast12
Also ich kenne zwei Behörden in NÖ bei denen kann man definitiv keine Waffen auf einen Verein melden.
Die Waffen müssen auf ein Mitglied des Vorstandes gemeldet sein. Rechtfertigung kann wohl "Vereinswaffe" sein, trotzdem sind sie auf eine Person gemeldet.
Das mit der Eigentümergemeinschaft hab ich überhaupt noch nie gehört, spannende Geschichte...
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Verfasst: Di 23. Jun 2020, 22:25
von Jiggler
Wie ist das dann bei Vereinen, die einen Haufen Kat. B Leihwaffen haben? Hat dann der Obmann 2 Dutzend Plätze und bekommt die von der Behörde auch so zugesprochen mit der Rechtfertigung Leihwaffen für den Verein?
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Verfasst: Di 23. Jun 2020, 22:28
von gewo
Jiggler hat geschrieben: Di 23. Jun 2020, 22:25
Wie ist das dann bei Vereinen, die einen Haufen Kat. B Leihwaffen haben? Hat dann der Obmann 2 Dutzend Plätze und bekommt die von der Behörde auch so zugesprochen mit der Rechtfertigung Leihwaffen für den Verein?
ja
ist ein rechtfertigungsgrund
und zwar ein ziemlich wasserdichter ...
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Verfasst: Di 23. Jun 2020, 22:59
von gynta
gewo hat geschrieben: Di 23. Jun 2020, 22:28
Jiggler hat geschrieben: Di 23. Jun 2020, 22:25
Wie ist das dann bei Vereinen, die einen Haufen Kat. B Leihwaffen haben? Hat dann der Obmann 2 Dutzend Plätze und bekommt die von der Behörde auch so zugesprochen mit der Rechtfertigung Leihwaffen für den Verein?
ja
ist ein rechtfertigungsgrund
und zwar ein ziemlich wasserdichter ...
WO müssen die gelagert werden?
Szenario:
15 Vereinswaffen beim Obmann/OSM zu Hause im Safe auf den Obmann/OSM gemeldet ist ja schön und Gut
aber dann die Waffen jeden Tag vom Safe ins Vereinshaus zu transportieren - und Abends wieder retour wird zäh.
Darf der Obmann/OSM als Besitzer Waffen im Vereinssafe aufbewahren? bzw. umgekehrt? Also Vereinswaffen dauerhaft bei sich im Safe haben?
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Verfasst: Di 23. Jun 2020, 23:02
von gewo
gynta hat geschrieben: Di 23. Jun 2020, 22:59
gewo hat geschrieben: Di 23. Jun 2020, 22:28
Jiggler hat geschrieben: Di 23. Jun 2020, 22:25
Wie ist das dann bei Vereinen, die einen Haufen Kat. B Leihwaffen haben? Hat dann der Obmann 2 Dutzend Plätze und bekommt die von der Behörde auch so zugesprochen mit der Rechtfertigung Leihwaffen für den Verein?
ja
ist ein rechtfertigungsgrund
und zwar ein ziemlich wasserdichter ...
WO müssen die gelagert werden?
Szenario:
15 Vereinswaffen beim Obmann/OSM zu Hause im Safe auf den Obmann/OSM gemeldet ist ja schön und Gut
aber dann die Waffen jeden Tag vom Safe ins Vereinshaus zu transportieren - und Abends wieder retour wird zäh.
Darf der Obmann/OSM als Besitzer Waffen im Vereinssafe aufbewahren? bzw. umgekehrt? Also Vereinswaffen dauerhaft bei sich im Safe haben?
schusswaffen koennen grundsaetzlich ueberall verwahrt werden
sie muessen nur sicher verwahrt werden
ab 20 stk im raeumlichen naheverhaeltnis ist eine meldung an die behoerde zu erstatten
darunter geht es die behoerde im prinzip nix an wo ich verwahre
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Verfasst: Di 23. Jun 2020, 23:09
von AUG-andy
gewo hat geschrieben: Di 23. Jun 2020, 23:02
gynta hat geschrieben: Di 23. Jun 2020, 22:59
gewo hat geschrieben: Di 23. Jun 2020, 22:28
ja
ist ein rechtfertigungsgrund
und zwar ein ziemlich wasserdichter ...
WO müssen die gelagert werden?
Szenario:
15 Vereinswaffen beim Obmann/OSM zu Hause im Safe auf den Obmann/OSM gemeldet ist ja schön und Gut
aber dann die Waffen jeden Tag vom Safe ins Vereinshaus zu transportieren - und Abends wieder retour wird zäh.
Darf der Obmann/OSM als Besitzer Waffen im Vereinssafe aufbewahren? bzw. umgekehrt? Also Vereinswaffen dauerhaft bei sich im Safe haben?
schusswaffen koennen grundsaetzlich ueberall verwahrt werden
sie muessen nur sicher verwahrt werden
ab 20 stk im raeumlichen naheverhaeltnis ist eine meldung an die behoerde zu erstatten
darunter geht es die behoerde im prinzip nix an wo ich verwahre
Müssen die Waffen nicht an der/den Adresse(n) die im ZWR steht/stehen gelagert werden? Bei mir sind es z.B. zwei Adressen.
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Verfasst: Di 23. Jun 2020, 23:18
von gewo
AUG-andy hat geschrieben: Di 23. Jun 2020, 23:09
Müssen die Waffen nicht an der/den Adresse(n) die im ZWR steht/stehen gelagert werden?
nein
es gibt dafuer keinerlei gesetzliche basis
du musst wissen WO sie verwahrt sind
unberechtigte duerfen dort darauf KEINEN zugriff haben
sie muessen dort SICHER verwahrt werden
du musst kurzfristig darauf ZUGRIFF haben koennen
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Verfasst: Mi 24. Jun 2020, 01:05
von bosfra
Ich würde sagen, sie sollte sich den UHR kaufen. Damit darf sie auch Zugriff auf die passende Munition haben (auch Kurzwaffenmunition) lt. §24 WaffG
(1) Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.
(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist.
Und ihr Mann sowieso wegen seiner WBK
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Verfasst: Mi 24. Jun 2020, 07:46
von Armalito
bosfra hat geschrieben: Mi 24. Jun 2020, 01:05
Ich würde sagen, sie sollte sich den UHR kaufen. Damit darf sie auch Zugriff auf die passende Munition haben (auch Kurzwaffenmunition) lt. §24 WaffG
(1) Munition für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung oder mit einem Kaliber von 6,35 mm und darüber darf nur Inhabern eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte (§ 20 Abs. 1) überlassen und nur von diesen erworben und besessen werden.
(2) Munition gemäß Abs. 1 darf auch Inhabern einer Registrierungsbestätigung für eine Schusswaffe der Kategorie C überlassen und von diesen erworben und besessen werden, wenn die Munition für die in der Registrierungsbestätigung genannte Schusswaffe geeignet ist.
Und ihr Mann sowieso wegen seiner WBK
Ähm... du liegst komplett daneben....
Er hat keine WBK und er will sich den UHR kaufen. Die Frage war ob sie "sein Teil" angreifen darf.
Kann man das hier ab den Vereinswaffen vielleicht trennen? Das hat nix mit meiner Frage zu tun.
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Verfasst: Mi 24. Jun 2020, 08:49
von fast12
Die vorher genannte "Eigentümergemeinschaft" könnte eine Lösung des Problems sein.
Vielleicht kann das mal jemand erläutern? Das Thema ist mir nämlich noch nie untergekommen.
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Verfasst: Mi 24. Jun 2020, 08:54
von gewo
fast12 hat geschrieben: Mi 24. Jun 2020, 08:49
Die vorher genannte "Eigentümergemeinschaft" könnte eine Lösung des Problems sein.
Vielleicht kann das mal jemand erläutern? Das Thema ist mir nämlich noch nie untergekommen.
eine eigentuemergemeinschaft ist grundsaetzlich ein rechtskonstukt aus dem eigentumswohnungsrecht
auch den gemeinsamen besitz von zb kraftfahrzeugen soll es geben (hab ich glaub ich auch schon mal in einem zulassungsschein gesehen, bin aber nimmer sicher)
niemand kann dich dran hindern etwas gemeinsam mit einem anderen zu besitzen
entweder in einem teilungsverhaeltnis oder zur ungeteilten hand
was die waffenbeheorde draus macht weiss ich ned
auf den ersten tick faellt mir jetzt keine bestimmung aus gesetz oder verordnung ein die dagegen spricht
aber wortwoertlich kenn ich das alles halt auch ned bis in den siebenten nebensatz hinein, evt gibts ein no-go irgendwo ... weiss ned
Re: Zugriffserlaubnis Kat.C bei Eheleuten
Verfasst: Mi 24. Jun 2020, 09:30
von v0s
gewo hat geschrieben: Mi 24. Jun 2020, 08:54
fast12 hat geschrieben: Mi 24. Jun 2020, 08:49
Die vorher genannte "Eigentümergemeinschaft" könnte eine Lösung des Problems sein.
Vielleicht kann das mal jemand erläutern? Das Thema ist mir nämlich noch nie untergekommen.
eine eigentuemergemeinschaft ist grundsaetzlich ein rechtskonstukt aus dem eigentumswohnungsrecht
auch den gemeinsamen besitz von zb kraftfahrzeugen soll es geben (hab ich glaub ich auch schon mal in einem zulassungsschein gesehen, bin aber nimmer sicher)
niemand kann dich dran hindern etwas gemeinsam mit einem anderen zu besitzen
entweder in einem teilungsverhaeltnis oder zur ungeteilten hand
was die waffenbeheorde draus macht weiss ich ned
auf den ersten tick faellt mir jetzt keine bestimmung aus gesetz oder verordnung ein die dagegen spricht
aber wortwoertlich kenn ich das alles halt auch ned bis in den siebenten nebensatz hinein, evt gibts ein no-go irgendwo ... weiss ned
Beim KFZ geht das definitiv. Habe ich mit meiner Freundin so. Sie steht oben im Zulassungsschein drin, ich bin als weiterer Zulassungsbesitzer unten bei den Reifendimensionen eingetragen. Hat einen ganzen Euro extra gekostet der Spaß.