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Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Verfasst: Do 13. Aug 2020, 12:28
von Papa Bär
Weil die Jäger angesprochen wurden. Glaubt jemand ernsthaft, dass es da nicht eine spezielle Lösung nur für Jäger geben wird und die Sportschützen wieder durch die Finger schauen werden, weil die IV der Jäger das Null interessiert?
Wetten werden angenommen

Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Verfasst: Do 13. Aug 2020, 13:22
von Yukon
m_a_d hat geschrieben: Do 13. Aug 2020, 10:24
Stellungnahme soeben abgegeben! Je mehr das machen, umso besser!
Ich bin zwar selber kein Sammler, aber ich finde Gold Plating ist ein No-Go. Nur weil einen diese sinnlose Verschärfung nicht betrifft, sollte man dennoch eine Stellungnahme abgeben bzw bereits veröffentlichten zustimmen. Die nächste Richtlinie und AT-Umsetzung betrifft einen dann vielleicht und dann ist man auch froh, wenn man Unterstützung zur Wahrung seiner Rechte bekommt
Ich habe mir gerade das ganze durchgelesen, Gold Plating erkenne ich da nicht.
Im Gegenteil, in den Erläuterungen ist klar festgehalten, dass Waffen, die vor 14.9.2018 inverkehrgebracht wurden, vom SchKG ausgenommen sind. Waffen, die ab 14.9.2018 bis zum Inkrafttreten inverkehrgebracht werden, sind ebenfalls ausgenommenen, sofern die Kennzeichnung CIP-konform ist.
Problematisch wird es nur bei Waffen, die nach dem Inkrafttreten ins Bundesgebiet kommen, die werden dann entsprechend gekennzeichnet, das ist aber EU-konform.
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Verfasst: Do 13. Aug 2020, 13:31
von The_Governor
Was heißt das jetzt konkret? Produktionsjahr z.B. steht doch auf keiner einzigen Waffe drauf oder ist das über die Seriennummer zurückzuführen?
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Verfasst: Do 13. Aug 2020, 13:41
von Maze573
The_Governor hat geschrieben: Do 13. Aug 2020, 13:31
Was heißt das jetzt konkret? Produktionsjahr z.B. steht doch auf keiner einzigen Waffe drauf oder ist das über die Seriennummer zurückzuführen?
Dazu aus den Erläuterungen zum Entwurf:
"Manche Hersteller bringen eine Herstellungsnummer an einer Schusswaffe oder an einem wesentlichen Bestandteil von Schusswaffen an, aus der das Herstellungsjahr für einen Waffenbesitzer nicht direkt ablesbar ist. Hierfür werden etwa unterschiedliche Ziffernabfolgen verwendet, die die Hersteller bei Bedarf aufschlüsseln und den Waffenbesitzer oder auch gegebenenfalls ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes über das Herstellungsjahr informieren können. Um eine Nachverfolgung von Schusswaffen und wesentlichen Bestandteilen vornehmen zu können, soll es daher ausreichen, wenn aus der Herstellungsnummer das Herstellungsjahr ableitbar ist oder der Zeitpunkt des Beschusses aus dem Beschusszeichen ableitbar ist und somit auch nähere Rückschlüsse auf das Herstellungsjahr gezogen werden können. Auch im Falle der Einfuhr aus Drittstaaten muss auf der Schusswaffe und auf wesentlichen Bestandteilen das Herstellungsjahr direkt ablesbar oder zumindest ableitbar sein. Andernfalls ist unverzüglich nach der Einfuhr eine entsprechende Kennzeichnung gemäß Abs. 1 bis 3 vorzunehmen. Wenn der einschlägige Gewerbetreibende oder die Privatperson im Falle der Einfuhr das Herstellungsjahr jedoch nicht kennt, kann diesbezüglich auch keine Kennzeichnungspflicht bestehen, weil dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden kann, Unmögliches von den Rechtsunterworfenen zu verlangen."
Quelle:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 812900.pdf
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Verfasst: Do 13. Aug 2020, 13:41
von m_a_d
Yukon hat geschrieben: Do 13. Aug 2020, 13:22
m_a_d hat geschrieben: Do 13. Aug 2020, 10:24
Stellungnahme soeben abgegeben! Je mehr das machen, umso besser!
Ich bin zwar selber kein Sammler, aber ich finde Gold Plating ist ein No-Go. Nur weil einen diese sinnlose Verschärfung nicht betrifft, sollte man dennoch eine Stellungnahme abgeben bzw bereits veröffentlichten zustimmen. Die nächste Richtlinie und AT-Umsetzung betrifft einen dann vielleicht und dann ist man auch froh, wenn man Unterstützung zur Wahrung seiner Rechte bekommt
Ich habe mir gerade das ganze durchgelesen, Gold Plating erkenne ich da nicht.
Im Gegenteil, in den Erläuterungen ist klar festgehalten, dass Waffen, die vor 14.9.2018 inverkehrgebracht wurden, vom SchKG ausgenommen sind. Waffen, die ab 14.9.2018 bis zum Inkrafttreten inverkehrgebracht werden, sind ebenfalls ausgenommenen, sofern die Kennzeichnung CIP-konform ist.
Problematisch wird es nur bei Waffen, die nach dem Inkrafttreten ins Bundesgebiet kommen, die werden dann entsprechend gekennzeichnet, das ist aber EU-konform.
Es gibt lt. Richtlinie amS eine weiter definierte Ausnahme für alte Waffen, die von dem aktuellen AT Entwurf deutlich enger formuliert wurde - eine Ausnahme für alle Waffen vor 1.1.1900 und "bedeutende Waffen" wär möglich gewesen, damit wäre auch technisch bedeutend relevant. Die Definition im Entwurf schränkt aber auf geschichtlich / historisch bedeutende Ereignisse im Zusammenhang mit konkreten Waffen ein, was praktisch eine wertlose Ausnahme ist - damit ist es deutlich strenger als von der Richtlinie gefordert, daher nannte ich das Gold Plating. Mich persönlich trifft das nicht, da ich kein Sammler bin - aber ich kenne den einen oder anderen Sammler alter Waffen und die haben geschätzt >90% ihrer Waffen aus dem Ausland und müssten danach jeden Neuzugang kennzeichnen und damit wertmäßig vernichten.
Aber vielleicht verstehe ich die Einschränkung auch zu eng, ich bin ja kein Jurist.
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Verfasst: Do 13. Aug 2020, 13:42
von Yukon
Ein Punkt, der gravierend sein könnte, ist mir aufgefallen:
§ 1 Abs.2 SchKG hält fest, dass "Wesentliche Bestandteile von Schusswaffen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Lauf, Trommel, Verschluss, Rahmen, Gehäuse oder andere diesen entsprechende wesentliche Bestandteile von Schusswaffen, soweit es sich um Einzelteile handelt" kennzeichnungspflichtig sind.
§2 Abs.2 WaffG hält aber fest, dass Rahmen und Gehäuse nur dann waffenrechtlich relevant sind, wenn sie bei der Schussabgabe gasdruckbelastet sind.
Das widerspricht sich und führt potentiell zu Schwierigkeiten.
Ein weiterer Punkt sind die Ausnahmen: das SchKG nimmt Waffen, die vor 1900 gefertigt wurden, von der Kennzeichnungspflicht aus, weil, laut Erläuterungen, diese "Schusswaffen der Kategorie B, die vor dem 1. Jänner 1900 erzeugt wurden, nicht in die von der Behörde festgelegte Anzahl an erlaubten Schusswaffen einzurechnen sind."
Das gleiche gilt jedoch auch für Replikas, deren Modell vor 1871 entwickelt wurde, das fehlt jedoch völlig.
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Verfasst: Do 13. Aug 2020, 13:44
von Yukon
m_a_d hat geschrieben: Do 13. Aug 2020, 13:41
Yukon hat geschrieben: Do 13. Aug 2020, 13:22
m_a_d hat geschrieben: Do 13. Aug 2020, 10:24
Stellungnahme soeben abgegeben! Je mehr das machen, umso besser!
Ich bin zwar selber kein Sammler, aber ich finde Gold Plating ist ein No-Go. Nur weil einen diese sinnlose Verschärfung nicht betrifft, sollte man dennoch eine Stellungnahme abgeben bzw bereits veröffentlichten zustimmen. Die nächste Richtlinie und AT-Umsetzung betrifft einen dann vielleicht und dann ist man auch froh, wenn man Unterstützung zur Wahrung seiner Rechte bekommt
Ich habe mir gerade das ganze durchgelesen, Gold Plating erkenne ich da nicht.
Im Gegenteil, in den Erläuterungen ist klar festgehalten, dass Waffen, die vor 14.9.2018 inverkehrgebracht wurden, vom SchKG ausgenommen sind. Waffen, die ab 14.9.2018 bis zum Inkrafttreten inverkehrgebracht werden, sind ebenfalls ausgenommenen, sofern die Kennzeichnung CIP-konform ist.
Problematisch wird es nur bei Waffen, die nach dem Inkrafttreten ins Bundesgebiet kommen, die werden dann entsprechend gekennzeichnet, das ist aber EU-konform.
Es gibt lt. Richtlinie amS eine weiter definierte Ausnahme für alte Waffen, die von dem aktuellen AT Entwurf deutlich enger formuliert wurde - eine Ausnahme für alle Waffen vor 1.1.1900 und "bedeutende Waffen" wär möglich gewesen, damit wäre auch technisch bedeutend relevant. Die Definition im Entwurf schränkt aber auf geschichtlich / historisch bedeutende Ereignisse im Zusammenhang mit konkreten Waffen ein, was praktisch eine wertlose Ausnahme ist - damit ist es deutlich strenger als von der Richtlinie gefordert, daher nannte ich das Gold Plating. Mich persönlich trifft das nicht, da ich kein Sammler bin - aber ich kenne den einen oder anderen Sammler alter Waffen und die haben geschätzt >90% ihrer Waffen aus dem Ausland und müssten danach jeden Neuzugang kennzeichnen und damit wertmäßig vernichten.
Aber vielleicht verstehe ich die Einschränkung auch zu eng, ich bin ja kein Jurist.
Ok danke, dann muss ich mir die Richtlinie nocheinmal genauer durchlesen.
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Verfasst: Do 13. Aug 2020, 13:47
von cas81
The_Governor hat geschrieben: Do 13. Aug 2020, 13:31
Was heißt das jetzt konkret? Produktionsjahr z.B. steht doch auf keiner einzigen Waffe drauf oder ist das über die Seriennummer zurückzuführen?
Zumindest bezüglich Kurzwaffen von HK weiß ich, dass sie zweistellige Codes anbringen (Buchstaben). Allerdings nur auf dem Verschluss. Aber wenn die Seriennummer überall gleich ist, dann ist das quasi ein Verweis zum Verschluss. Und im Rahmen gibt's auch einen zweistelligen Buchstabencode, ich weiß aber nicht, ob der dasselbe besagt; der ist nämlich bei meinem Exemplar anderslautend (1 Buchstabe = Jahr zurück), obwohl die Seriennummer auf Verschluss, Rahmen und Lauf ident ist.
Jedenfalls "lustig", dass schon wieder ein Unterschied im derzeitigen Wortlaut zum WaffG besteht, nämlich bezüglich "wesentlicher Bestandteil". Im WaffG muss er gasdruckbelastet sein. Im SchKG hingegen nicht, da muss er ein Einzelteil sein (was auch immer das wieder sein soll).
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Verfasst: Do 13. Aug 2020, 14:09
von Musashi
Gilt das auch rückwirkend? Oder nur bei Veräußerung?
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Verfasst: Do 13. Aug 2020, 14:24
von Yukon
Musashi hat geschrieben: Do 13. Aug 2020, 14:09
Gilt das auch rückwirkend? Oder nur bei Veräußerung?
Laut Erläuterungen gibt es nix rückwirkendes.
Waffen, die vor 14.9.2018 inverkehrgebracht wurden, sind komplett ausgenommen.
Waffen, die zwischen 14.9.2018 und Inkrafttreten des SchKG inverkehrgebracht werden, sind ausgenommen, sofern die Kennzeichnung CIP-konform ist.
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Verfasst: Do 13. Aug 2020, 14:28
von Hane
Also viel Aufregung um nichts?
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Verfasst: Do 13. Aug 2020, 14:29
von Nordi
Yukon hat geschrieben: Do 13. Aug 2020, 14:24
Musashi hat geschrieben: Do 13. Aug 2020, 14:09
Gilt das auch rückwirkend? Oder nur bei Veräußerung?
Laut Erläuterungen gibt es nix rückwirkendes.
Waffen, die vor 14.9.2018 inverkehrgebracht wurden, sind komplett ausgenommen.
Waffen, die zwischen 14.9.2018 und Inkrafttreten des SchKG inverkehrgebracht werden, sind ausgenommen, sofern die Kennzeichnung CIP-konform ist.
Mit CIP Konform meinst du diese CIP Gravur die am Lauf der Waffe zu finden ist? Wenn das ALLE Waffen die ich habe aufweisen...ändert sich für mich quasi nix?
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Verfasst: Do 13. Aug 2020, 14:40
von Yukon
Hane hat geschrieben: Do 13. Aug 2020, 14:28
Also viel Aufregung um nichts?
Naja, "nichts" würde ich nicht behaupten, die ganze EU-Waffenrichtlinie ist ja ein fleischgewordener Beweis der Konzeptlosigkeit.
Aber abgesehen davon, wenn das stimmt, wie vom User m_a_d eingeworfen, dass nicht nur historisch wertvolle, sondern auch technisch wertvolle Waffen von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen wären, was bei uns aber negiert wurde, ist das nicht nix.
Ich persönlich würde mir gerne noch ein paar schöne neue gravierte Perkussionsrevolver zulegen, nach dem Inkrafttreten der SchKG ist aber zu befürchten, dass die Gravur von jeder Menge Kennzeichnungstext verschandelt wird.
Das gleiche gilt auch für M1 Carbine, M14, M1, etc., die nach dem Inkrafttreten nach Österreich kommen.
Also in meinen Augen ist das nicht nix.
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Verfasst: Do 13. Aug 2020, 14:47
von Yukon
Nordi hat geschrieben: Do 13. Aug 2020, 14:29
Yukon hat geschrieben: Do 13. Aug 2020, 14:24
Musashi hat geschrieben: Do 13. Aug 2020, 14:09
Gilt das auch rückwirkend? Oder nur bei Veräußerung?
Laut Erläuterungen gibt es nix rückwirkendes.
Waffen, die vor 14.9.2018 inverkehrgebracht wurden, sind komplett ausgenommen.
Waffen, die zwischen 14.9.2018 und Inkrafttreten des SchKG inverkehrgebracht werden, sind ausgenommen, sofern die Kennzeichnung CIP-konform ist.
Mit CIP Konform meinst du diese CIP Gravur die am Lauf der Waffe zu finden ist? Wenn das ALLE Waffen die ich habe aufweisen...ändert sich für mich quasi nix?
Die Erläuterungen sagen:
Die in diesem Bundesgesetz enthaltenen Kennzeichnungsvorgaben für Schusswaffen und wesentliche Bestandteile, die zwischen dem 14. September 2018 und dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in das Bundesgebiet eingeführt, verbracht oder im Bundesgebiet hergestellt wurden, sollen daher als erfüllt gelten, sofern sie den Bestimmungen des C.I.P.-Übereinkommens entsprechen.
Ich gehe davon aus, dass jegliches Beschusszeichen, das in einem CIP-Mitgliedsland angebracht wurde, damit gemeint ist.
Re: neues Schusswaffenkennzeichnungsgesetz (SchKG)
Verfasst: Do 13. Aug 2020, 14:47
von The_Governor
Yukon hat geschrieben: Do 13. Aug 2020, 14:40
Hane hat geschrieben: Do 13. Aug 2020, 14:28
Also viel Aufregung um nichts?
Naja, "nichts" würde ich nicht behaupten, die ganze EU-Waffenrichtlinie ist ja ein fleischgewordener Beweis der Konzeptlosigkeit.
Aber abgesehen davon, wenn das stimmt, wie vom User m_a_d eingeworfen, dass nicht nur historisch wertvolle, sondern auch technisch wertvolle Waffen von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen wären, was bei uns aber negiert wurde, ist das nicht nix.
Ich persönlich würde mir gerne noch ein paar schöne neue gravierte Perkussionsrevolver zulegen, nach dem Inkrafttreten der SchKG ist aber zu befürchten, dass die Gravur von jeder Menge Kennzeichnungstext verschandelt wird.
Das gleiche gilt auch für M1 Carbine, M14, M1, etc., die nach dem Inkrafttreten nach Österreich kommen.
Also in meinen Augen ist das nicht nix.
Aber welche Kennzeichnungen fehlen dem M1, die ein z.B. AR oder AUG haben? Seriennummern, auf das man alles mögliche Rückschließen kann, gibt es schon ewig.