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Re: Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 16:34
von mastercrash
rider650 hat geschrieben: Mo 28. Sep 2020, 16:00
mastercrash hat geschrieben: Fr 25. Sep 2020, 22:08 Wo ich mir unsicher wäre: Wird bei jeder neuen WBK auch die Tarifpost für die Genehmigung nach 17/2 fällig?
Bei meiner Behörde schon: 160 € zahlen, und alle Magazine der ehemaligen Z8 Waffe stehen anzahlmäßig als Z10 auf der WBK.
Naja, das war schon vorher klar. Die Frage war vielmehr, ob man auch in Zukunft den € 43,- § 17 Aufschlag zahlen muss, auch wenn man dann zB nur Kat B Plätze erweitert und die vorhandenen § 17 Plätze auf der WBK belässt wie sie sind. Das wäre interessanter. Denn dann kostet künftig jede Kat B Erweiterung € 160,40 statt wie bisher € 117,40 und nicht nur solche wo sich was an den § 17 ändert.

Re: Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 16:37
von rider650
mastercrash hat geschrieben: Mo 28. Sep 2020, 16:34 Naja, das war schon vorher klar. Die Frage war vielmehr, ob man auch in Zukunft den € 43,- § 17 Aufschlag zahlen muss, auch wenn man dann zB nur Kat B Plätze erweitert und die vorhandenen § 17 Plätze auf der WBK belässt wie sie sind. Das wäre interessanter. Denn dann kostet künftig jede Kat B Erweiterung € 160,40 und nicht nur solche wo sich was an den § 17 ändert.
Da kannst du von ausgehen. Ich hab bei meiner letzten Änderung auch den 'mehr als 2 Plätze Aufschlag' zahlen müssen, obwohl keine Plätze erweitert wurden.

Re: Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Mo 28. Sep 2020, 16:42
von mastercrash
rider650 hat geschrieben: Mo 28. Sep 2020, 16:37
mastercrash hat geschrieben: Mo 28. Sep 2020, 16:34 Naja, das war schon vorher klar. Die Frage war vielmehr, ob man auch in Zukunft den € 43,- § 17 Aufschlag zahlen muss, auch wenn man dann zB nur Kat B Plätze erweitert und die vorhandenen § 17 Plätze auf der WBK belässt wie sie sind. Das wäre interessanter. Denn dann kostet künftig jede Kat B Erweiterung € 160,40 und nicht nur solche wo sich was an den § 17 ändert.
Da kannst du von ausgehen. Ich hab bei meiner letzten Änderung auch den 'mehr als 2 Plätze Aufschlag' zahlen müssen, obwohl keine Plätze erweitert wurden.
Ja eben würde ich fast sicher davon ausgehen, wenngleich das mit den mehr als zwei Plätzen durch zwei Wörter anders definiert ist.
Bei den § 17 Plätzen steht:
sofern dadurch eine Ausnahme vom Verbot des § 17 Abs. 1 oder 2 bewilligt wird (§ 17 Abs. 3 WaffG), zusätzlich
43 Euro

bei den mehr als zwei Schusswaffen steht nicht "dadurch". Also mit der Neuausstellung. Sondern nur sofern die WBK zu mehr als zwei Waffen berechtigt wird der Aufschlag fällig.

Aber am Ende wird der Aufschlag wahrscheinlich dennoch fällig. Dadurch hin oder her. Genau sagen könnte das allenfalls jemand mit einer VSRF oder anderem bereits länger verfügbarem Kat A Zeug, der dann Kat B erweitert hat.

Re: Kurzer Check vor WBK-Erweiterung

Verfasst: Mo 21. Dez 2020, 12:53
von tomobi
Servus,

weil es gewünscht wurde - hier ein kurzer Bericht, wie es mir ergangen ist. Hab beim Waffenamt angerufen und gefragt, was sie alles brauchen und wie sie sich was wünschen. Dem Antrag habe ich eine Liste mit meinen Magazinen beigelegt. Beim Abgeben der Dokumente hat der Beamte nochmal kurz mit mir drüber geredet, welche Plätze ich bekomme und ob ich damit einverstanden bin (die Erweiterung hat er als selbstverständlich gesehen, da die Erstausstellung über 6 Jahre her ist).
Habe den Antrag am 11.12.2020 eingereicht und konnte eine Woche drauf meine neue WBK mit 1x Z7, 1x Z8, 10x Z10 und 3x Kat. B abholen.

War sehr unkompliziert und die Beamten waren immer sehr freundlich. So wünscht man sich das.

LG
Tom