2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
ich hab von der gleichen BH wie Lexman die Aussage, dass die Magazine sicher zu verwahren sind, Verlust sofort zu melden ist ABER sie nicht kontrolliert werden (also im Prinzip wie C Waffen...)
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör

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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
3 Behörden, 3 komplett unterschiedliche Aussagen, typisch Österreich...fast12 hat geschrieben: Di 20. Okt 2020, 22:52 ich hab von der gleichen BH wie Lexman die Aussage, dass die Magazine sicher zu verwahren sind, Verlust sofort zu melden ist ABER sie nicht kontrolliert werden (also im Prinzip wie C Waffen...)
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
lies nochmalyoda hat geschrieben: Mi 21. Okt 2020, 10:203 Behörden, 3 komplett unterschiedliche Aussagen, typisch Österreich...fast12 hat geschrieben: Di 20. Okt 2020, 22:52 ich hab von der gleichen BH wie Lexman die Aussage, dass die Magazine sicher zu verwahren sind, Verlust sofort zu melden ist ABER sie nicht kontrolliert werden (also im Prinzip wie C Waffen...)
es war einmal die SELBE behoerde die einmal so und einmal anders gesagt hat, oder ...?
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Werden halt verschiedene Sachbearbeiter sein - und es liegt ja immer im ermessen der jeweiligen handelnden Persongewo hat geschrieben: Mi 21. Okt 2020, 10:22lies nochmalyoda hat geschrieben: Mi 21. Okt 2020, 10:203 Behörden, 3 komplett unterschiedliche Aussagen, typisch Österreich...fast12 hat geschrieben: Di 20. Okt 2020, 22:52 ich hab von der gleichen BH wie Lexman die Aussage, dass die Magazine sicher zu verwahren sind, Verlust sofort zu melden ist ABER sie nicht kontrolliert werden (also im Prinzip wie C Waffen...)
es war einmal die SELBE behoerde die einmal so und einmal anders gesagt hat, oder ...?
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Ich würde mich nicht darauf verlassen dass sie nicht kontrolliert werden, schließlich werden sie als Kat A in die WBK (WP) eingetragen. Sie dürfen also nur auf Grund einer waffenrechtlichen Urkunde (WBK oder WP) besessen werden und können somit zur Überprüfung der Verlässlichkeit auch kontrolliert werden (§8 Abs. 6).fast12 hat geschrieben: Di 20. Okt 2020, 22:52 ich hab von der gleichen BH wie Lexman die Aussage, dass die Magazine sicher zu verwahren sind, Verlust sofort zu melden ist ABER sie nicht kontrolliert werden (also im Prinzip wie C Waffen...)
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Ist ja eigentlich noch schlimmergewo hat geschrieben: Mi 21. Okt 2020, 10:22lies nochmalyoda hat geschrieben: Mi 21. Okt 2020, 10:203 Behörden, 3 komplett unterschiedliche Aussagen, typisch Österreich...fast12 hat geschrieben: Di 20. Okt 2020, 22:52 ich hab von der gleichen BH wie Lexman die Aussage, dass die Magazine sicher zu verwahren sind, Verlust sofort zu melden ist ABER sie nicht kontrolliert werden (also im Prinzip wie C Waffen...)
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Ich glaub da kommt es auch auf die laufend neuen Erkenntnisse an, die wachsen auch von Woche zu Woche... aber alles nur graue Theorie.
Zusätzlich ist die Frage, ob sie die 5 Jahresfrist einhalten, oder durch die Meldung bedungen schon vorher kommen...
Zusätzlich ist die Frage, ob sie die 5 Jahresfrist einhalten, oder durch die Meldung bedungen schon vorher kommen...
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Bitte gehe auf deine BH und sag denen sie sollen dir die [setze eine deiner Waffen ein] auf ein Wechselsystem ummelden, weil du sie zerlegt hast, und daher aktuell keine Schusswaffe nach § 2 WaffG ist. Wenn das so problemlos ist, dann muss das doch funktionieren.yoda hat geschrieben: Di 20. Okt 2020, 21:27 Das Gesetz spricht halt von wesentlichen Bestandteilen und nicht von einem Wechselsystem. In dem Moment wo eine Waffe komplett zerlegt ist, ist es keine verwendungsfähige Waffe mehr, selbst wenn jede Schraube nummerngleich ist.
§2 sagt eine Schusswaffe ist eine Waffe mit der feste Körper durch einen Lauf verschossen werden können, also sind ein Haufen Teile per Definition schon keine Schusswaffe, selbst wenn ich damit binnen 2 Minuten eine komplette Waffen bauen kann. Weil außer bei einigen seltenen Fällen sind Wechselsystem nicht schussfähig.
Also wenn der Händler das als Wechselsystem einträgt, und die Teile getrennt gelagert werden, was soll der Beamte dann in seine Anzeige reinschreiben ?
Das wird von der Formulierung her sehr problematisch für den durchschnittlichen Beamten der kein Interesse am Waffengesetz hat und bis jetzt nicht weiß ob Kat. A Magazine irgendwie anders gelagert müssen als vor der Gesetzesänderung.
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Zurück zum ursprünglichen Thema, dieser Sachverhalt wurde vor ein paar Wochen im Rahmen einer Besprechung der Arge Zivile Sicherheit mit dem BMI behandelt. Die Anschaffung einer Pistole als Wechselsystem & passendes (freies) Griffstück wird von der Behörde als Umgehung der Plätze auf der WBK und der Regelung mit dem Zubehör gesehen. Somit braucht auch eine zerlegte B Waffe einen Platz auf der WBK. Judikatur dazu gibt es noch nicht.
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Spannend, was passiert mit Glock WS? Man kauft sich ein neues Kaliber oder einen neuen Schlitten mit RD Ausfräsungen und ersteht dieses legal als WS. Griffstücke sind jedoch problemlos und ohne Auflagen überall erhältlich, insofern ist diese Regelung verständlich doch auch etwas sinnlos. Gleiches gilt für M4 Uppers und frei erhältlicher Lower...
Gibt es nach diesem Meeting nun neue (verbindliche) Erkenntnisse bzw Auswirkungen auf Besitzer von WS?
Gibt es nach diesem Meeting nun neue (verbindliche) Erkenntnisse bzw Auswirkungen auf Besitzer von WS?
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Was es in Wirklichkeit ja auch ist. Dass keine Basiswaffe mehr notwendig ist, wird wohl ein Redaktionsversehen gewesen sein.martin hat geschrieben: Mi 21. Okt 2020, 18:43 Die Anschaffung einer Pistole als Wechselsystem & passendes (freies) Griffstück wird von der Behörde als Umgehung der Plätze auf der WBK und der Regelung mit dem Zubehör gesehen.
Irgendwie argumentierbar ist ja, dass man z.B. für eine Glock 19 ein 22er Wechselsystem hat, das auf das vorhandene Griffstück passt. Ob man dann noch irgendwo ein weiteres Griffstück hat oder nicht, wird schwer nachweisbar sein.
Nicht erklärbar wäre für mich, wenn ich zu meiner Glock 19 einen weiteren 17er-Schlitten habe, denn der wird auf das Griffstück der 19er nicht passen und daher ist das auch per se kein Wechselsystem, sondern einfach ein weiteres wesentliches Waffenteil.
Die Intention des Gesetzgebers war vermutlich, den bisherigen Verwaltungsaufwand mit den Einzelgenehmigungen des Zubehörs los zu werden. Leider wurde das aber etwas unglücklich formuliert.
Zuletzt geändert von Woyzeck am Mi 21. Okt 2020, 19:08, insgesamt 1-mal geändert.
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Problemlos ist es sicher nicht, weil es außerhalb der Norm ist, und das können österreichische Beamte nicht, aber wenn man es anfragen würde, müsstens es zumindest beantworten bzw. könnte man es sogar gleich beantragen, dann kann man es ausjudizierenPromo hat geschrieben: Mi 21. Okt 2020, 18:26 Bitte gehe auf deine BH und sag denen sie sollen dir die [setze eine deiner Waffen ein] auf ein Wechselsystem ummelden, weil du sie zerlegt hast, und daher aktuell keine Schusswaffe nach § 2 WaffG ist. Wenn das so problemlos ist, dann muss das doch funktionieren.

Es wäre wirklich amüsant ihnen das Griffstück mit der Post zu schicken sie aufzufordern den Eintrag im ZWR zu ändern, weil man nicht mehr im Besitz einer ganzen Waffe ist, steht schließlich nirgendwo dass das nicht sein darf.
Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Wenn du ihnen das Griffstück schickst, dann sehe ich kein Problem. Wenn du aber ohne Zusendung des Griffstückes hin schreibst, sie sollen dir die Waffe auf ein Wechselsystem ändern, dann werden sie allenfalls deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
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Re: 2 Waffen zusammenlegen / Zubehör
Ohne das Griffstück abzugeben oder zu verkaufen wird es von 0 weg schwierig werden, aber man könnte es auch ausjudizieren, das Gesetz hat sich geändert und es gibt keine Urteile dazu, ich halte es nicht für komplett abwegig weil die Bestandteiel in keinem Zusammenhang zu einer eingetragenen B-Waffe stehen müssen. In Frage stellen können sie viel, aber durchkommen tun sie damit auch nicht, zukünftige Erweiterungen werden dann aber wahrscheinlich schwierig.Promo hat geschrieben: Mi 21. Okt 2020, 19:23 Wenn du ihnen das Griffstück schickst, dann sehe ich kein Problem. Wenn du aber ohne Zusendung des Griffstückes hin schreibst, sie sollen dir die Waffe auf ein Wechselsystem ändern, dann werden sie allenfalls deine waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.