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Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?
Verfasst: Mo 26. Okt 2020, 09:05
von yoda
gewo hat geschrieben: So 25. Okt 2020, 22:58
Armata hat geschrieben: So 25. Okt 2020, 21:53
gewo hat geschrieben: So 25. Okt 2020, 20:33
soweit mir bekannt stehen die kat C und D auch am ueberpruefungsbescheid
Sorry Gewo - weder ist die Meldung ein waffenrechtliches Dokument noch stehen C und D am Überprüfungsauftrag. Lassen wir das „Glauben“ in der Kirche und bleiben bei Fakten. (sidenote: D gibts nicht mehr...)
LG
was ist die meldung gem. §33 deiner meinung nach?
ohne diese meldung besitzt du die waffe illegal
mit dieser meldung besitzt du die waffe legal
wenn sie jetzt nimmer draufstehen dann bestens
frueher sind sie draufgestanden
Das ist eine nachträgliche Registrierung einer Waffe die bewilligungsfrei erworben wurde. Eine Bewilligung erfordert dass dir die Behörde dieses Recht mittels Bescheid zugesteht, das ist hier aber nicht der Fall. Du erwirbst die Waffe frei und registrierst sie.
Eine Kat. C nicht zu registrieren ist eine Verwaltungsübertretung, eine Kat. B ohne Waffenbesitzkarte (= behördliche Bewilligung für den Besitz dieser Waffen) zu besitzen ist ein strafrechtlich relevanter Tatbestand.
Das ist so wie wenn man sagen würde eine Bauanzeige sei eine Baubewilligung, ist es aber auch nicht. Bei einer Baubewilligung bekommst du einen Bescheid mit einer Entscheidung und bei einer Bauanzeige bekommst du z.B. in NÖ garnichts, das wird einfach zur Kenntnis genommen und abgelegt.
Hier der Beweis, habs gefunden:
https://iwoe.at/wp-content/uploads/2013 ... 379916.pdf
Zitat aus der Anfragebeantwortung des BMI:
"Im Hinblick darauf, dass § 4 Abs. 3 der 2. WaffV ausdrücklich auf die Bestimmung des § 25
WaffG Bezug nimmt und sich somit nur auf Inhaber von Waffenbesitzkarten und
Waffenpässen bezieht, umfasst die Überprüfung der sicheren Verwahrung grundsätzlich nur
die aufgrund dieser Urkunden besessenen Schusswaffen der Kategorien A und B, nicht aber
(auch) jene der Kategorien C und D. "
Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?
Verfasst: Mo 26. Okt 2020, 09:31
von Paddy91
Armata hat geschrieben: So 25. Okt 2020, 12:30
Woher kommt eigentlich dieser "Groll" vonwegen "Ich zeig ihm nur dies und das usw."
Das liegt am generellen Misstrauen gegen deinen Verein mit Inkassohintergrund. Wenn ich mehr als das absolut notwendige kommuniziere kann ich nur verlieren. Freunde brauch ich keine neuen durch die Waffenkontrolle, was natürlich nicht heißt dass ich unfreundlich bin.
Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?
Verfasst: Mo 26. Okt 2020, 09:43
von gewo
mbgar hat geschrieben: So 25. Okt 2020, 06:54
Hallo,
Angenommen man hat 2 Langwaffentresore direkt nebeneinander. In einem sind die Waffen, in dem anderen die Muni.
Wenn Waffenkontrolle ist, muss man ja die Waffen herzeigen. Wenn alle Waffen in einem Tresor gelagert werden und alles i.O. ist (Nummern OK, Festgeschraubt, ...) muss man dann auch die Munition herzeigen?
Sprich, kann der Polizist verlangen, dass der andere Schrank, der ja offensichtlich direkt daneben ist, ebenso geöffnet wird?
auch wenn es hier unterschiedliche standpunkte gibt
das „problem“ dabei ist dass es eine sg mitwirkungspflicht bei diesen waffenueberpruefungen gibt
ein verstoss gegen diese mitwirkungspflicht fuehrt in vielen faellen zu einem entzug des waffendouments
man sollte sich daher gut ueberlegen welche massnahmen man verweigert
Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?
Verfasst: Mo 26. Okt 2020, 10:17
von Armata
Paddy91 hat geschrieben: Mo 26. Okt 2020, 09:31
Armata hat geschrieben: So 25. Okt 2020, 12:30
Woher kommt eigentlich dieser "Groll" vonwegen "Ich zeig ihm nur dies und das usw."
Das liegt am generellen Misstrauen gegen deinen Verein mit Inkassohintergrund. Wenn ich mehr als das absolut notwendige kommuniziere kann ich nur verlieren. Freunde brauch ich keine neuen durch die Waffenkontrolle, was natürlich nicht heißt dass ich unfreundlich bin.
Was für eine reife Ansichtsweise. Bin ich froh, dass dies offensichtlich die absolute Ausnahme bildet. Natürlich kommt noch hinzu, dass im Schutz der Anonymität des Internets sich viele ganz „hart“ hinstellen, in der Realität dann aber.....
Sowieso OOT und sorry dafür - und bez. Dokument etc wurde Gewo bereits ausführlich geantwortet.
LG
Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?
Verfasst: Mo 26. Okt 2020, 11:06
von AUG-andy
combatmiles hat geschrieben: Mo 26. Okt 2020, 08:54
also bei mir ist seit 91 nie C draufgestanden... ich hab ja immer geschaut was am Auftrag steht.. und deswegen die C auch nie vorgezeigt..
Die C Waffen standen nie auf der Liste .
Ich schau mir den Wisch immer genau an bei der Überprüfung.
Eine Falschinformatio lieber Gerhard.
Tut mir Leid das so schreiben zu müssen.
Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?
Verfasst: Mo 26. Okt 2020, 12:09
von fast12
Da der Überprüfungsauftrag von der Waffenbehörde kommt, kann das ja wieder regional unterschiedlich sein, oder?
Daher denke ich wirds auch so bald keine einheitliche Vorgehensweise bei den Kontrollen der § 17 Magazine geben...
Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?
Verfasst: Mo 26. Okt 2020, 12:11
von Incite
@fast12
Scheint so zu sein. Bei der Kontrolle die im Zuge meiner Erweiterung durchgeführt wurde standen die C Waffen auf der Liste drauf und die wollten das auch kontrollieren. Wir haben uns dann geeinigt, dass die C nicht kontrolliert werden und in die Schränke habe sie einen Blick werfen lassen wo sie reinschauen wollten.
Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?
Verfasst: Mo 26. Okt 2020, 12:14
von bino71
Bei mir standen die C 2019 auch drauf.
Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?
Verfasst: Mo 26. Okt 2020, 12:29
von Armata
Es mag sein, dass es von Behörde zu Behörde Unterschiede gibt und ggf ein Ausdruck aus dem ZWR dem Überprüfungsauftrag angeschlossen ist aber die zu überprüfenden Waffen sind klar und eindeutig NUR die A und B! Im Auftrag gibt es NIEMALS NIE NICHT die Anweisung C (und vormals D) Waffen zu überprüfen. Also bitte nicht den Ausdruck aus dem ZWR mit dem Auftrag zur Überprüfung verwechseln oder mischen!
LG
Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?
Verfasst: Mo 26. Okt 2020, 13:32
von combatmiles
Armata hat geschrieben: Mo 26. Okt 2020, 12:29
Es mag sein, dass es von Behörde zu Behörde Unterschiede gibt und ggf ein Ausdruck aus dem ZWR dem Überprüfungsauftrag angeschlossen ist aber die zu überprüfenden Waffen sind klar und eindeutig NUR die A und B! Im Auftrag gibt es NIEMALS NIE NICHT die Anweisung C (und vormals D) Waffen zu überprüfen. Also bitte nicht den Ausdruck aus dem ZWR mit dem Auftrag zur Überprüfung verwechseln oder mischen!
LG
jepp, den ZW Ausdruck habens a imma mit... weiß aber nimmer ob auf dem AUftrag die Nummern draufstehen oder obs die vom ZWR Wisch genommen haben..
Aber auf dem Auftrag standen definitiv NIE C oder D..
BH Zell am See..
Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?
Verfasst: Mo 26. Okt 2020, 14:15
von Polaris
Die Überprüfungsaufträge ergehen von der Waffenbehörde an die örtlich zuständige Exekutivdienststelle und beinhalten die tatsächlich zu überprüfenden Waffen und deren Verwahrung. Mehr als die gemeldeten A und B Waffen stehen nicht drauf, zumindest nicht auf denen der SVA4 Wien.
Zur Überprüfung:
Ich verlange auftragsgemäß Zutritt zum Verwahrungsort und die Vorweisung der am Bescheid aufgelisteten Waffen. Ich würde mich nicht in einem Nachbarraum platzieren und die Waffen vorführen lassen, das geht am Zweck der Überprüfung vorbei.
Nicht mehr und nicht weniger.
Und zusätzliche Safes sind mir dienstlich wurscht, privat frag ich ggf interessehalber - deklariere das aber auch so. Und wenn dann einer meint, ich bin ein korrupter Stasijünger der mit zwielichtigen Tricks das Volk entwaffnen will, dann zeigt ers mir halt nicht. Hatte ich aber noch nie, die meisten Waffenbesitzer sind zum Glück aufgeschlossen und freuen sich, wenn sie sich mit einem Interessierten austauschen können.
Weiters kann man sagen, dass den meisten Beamten das Waffenrecht eher egal und die Verwahrungskontrolle ein lästiges Übel ist. Also von einem hinterlistigen Kollegen, der Bürger entwaffnen will, hab ich persönlich noch nichts gehört oder gesehen.
Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?
Verfasst: Mo 26. Okt 2020, 14:20
von combatmiles
ich bin GRUNDSÄTZLICH postitiv der Exekutive gegenüber eingestellt. Wie gesagt, die meisten in meinem Dorf kenn ich..
Weiters kann man sagen, dass den meisten Beamten das Waffenrecht eher egal und die Verwahrungskontrolle ein lästiges Übel ist. Also von einem hinterlistigen Kollegen, der Bürger entwaffnen will, hab ich persönlich noch nichts gehört oder gesehen.
+1, seh ich auch so..
Den Schrank/Tresor kann er sich von aussen auch gerne anschauen. Was drinnen ist, ist aber meine Privatsache..
Da gibts aber auch Urteile im RIS dazu.. (glaube ich zu wissen)
Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?
Verfasst: Mo 26. Okt 2020, 14:58
von J4S
lt. meinem bescheidenen Verständnis handelt es sich bei waffenrechtlichen Dokumenten um
- Waffenbesitzkarte
- Waffenpass
- Europäischer Feuerwaffenpass
Unsicher bin ich mir bei
- Waffenführerschein
- Jadgkarte
Aber: Wie kann eine Meldung nach §33 ein waffenrechtliches Dokument sein? Oder meinst du die Registrierungsbestätigung, die dem Registrierenden auszustellen ist (Abs 5)?
D.
Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?
Verfasst: Mo 26. Okt 2020, 16:22
von utc37
Paddy91 hat geschrieben: Mo 26. Okt 2020, 09:31
Armata hat geschrieben: So 25. Okt 2020, 12:30
Woher kommt eigentlich dieser "Groll" vonwegen "Ich zeig ihm nur dies und das usw."
Das liegt am generellen Misstrauen gegen deinen Verein mit Inkassohintergrund. Wenn ich mehr als das absolut notwendige kommuniziere kann ich nur verlieren. Freunde brauch ich keine neuen durch die Waffenkontrolle, was natürlich nicht heißt dass ich unfreundlich bin.
Selten so einen BS gelesen.
Kann nur ein Ahnungsloser schreiben der die Sicherheit in Ö als selbstverständlich ansieht und nie die in einer ernstlichen Lage war
Wie die hier:
https://www.derstandard.at/story/200012 ... erteidigen
@TO
kontrolliert wird was Ann auftrag steht. Sonst nix. Haben die Beamten einen ZWR Auszug dabei, sehen sie was du sonst noch hast. Das wird bei jeder ernstzunehmenden Autokontrolle auch angefragt
Re: Kann ein Polizist verlangen, dass ein anderer Tresor auch geöffnet wird?
Verfasst: Mo 26. Okt 2020, 19:32
von edi
gewo hat schon recht, die C-Waffen stehen bei unserer BH ebenfalls auf der Liste, wird aber von den Behörden verschieden gehandhabt. Es dürfen aber bei einer normalen Überprüfung der B-Waffen die C nicht überprüft werden. Nur über Auftrag der Behörde oder wenn Gefahr im Verzug wäre, dürften die C-Waffen bzw deren Verwahrung überprüft werde. Es muss aber laut Anweisung unserer BH die Verwahrung der Waffe, egal in welchem Raum sich die Verwahrung befindet, überprüft und dokumentiert werden. Bei einer Weigerung der Partei wäre die Verlässlichkeit laut Behörde nicht mehr gegeben - die Folgen wären für die Partei nicht gut.