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Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Di 3. Nov 2020, 22:10
von tousibaer
AUG-andy hat geschrieben: Di 3. Nov 2020, 19:51
Woyzeck hat geschrieben: Di 3. Nov 2020, 19:36
Ich stehe offensichtlich auf der Leitung - warum sollte ich den Meldenachweis aufheben, wenn die Flinte nach erfolgter Meldung eh im ZWR drinsteht ?
Schmeißt du deinen Führerschein auch weg?
Steht ja auch im Computer der Behörde?
Fragen gibt's, da greifst du dir auf den Kopf!
Verzeihe er gnädigst meine Unwissenheit und Frage in dieser Angelegenheit.
Im Gegensatz wie mit der Meldebestätigung zu verfahren ist, sobald ich sie in Händen halte und damit die Registrierungspflicht gem. §33 als erfüllt gilt bin ich mir über die Mitführpflichten, speziell der mitzuführenden Dokumente beim Lenken eines Kraftfahrzeugs bewusst.
Grüsse
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Di 3. Nov 2020, 22:15
von gewo
Woyzeck hat geschrieben: Di 3. Nov 2020, 19:36
Ich stehe offensichtlich auf der Leitung - warum sollte ich den Meldenachweis aufheben, wenn die Flinte nach erfolgter Meldung eh im ZWR drinsteht ?
Weils g‘scheit ist und weil es sich aus den bestimmungen indirekt ableiten laesst
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Di 3. Nov 2020, 22:16
von Paddy91
Wozu sollte ich einen Zettel aufheben den ich nie wieder brauche? Ich bin ja kein Messi der dann in der Pension auf seinen vielen wertvollen Akten sitzt wie Gollum und die Enkerl dadurch zwingt nach seinem Ableben mit der großen Restmüllmulde anzureisen.
Im Gesetz steht nix von aufbewahren also ist da mE nix aufzubewahren. Weil, der § wurde 2018 verändert ist also aktuellst und es steht nicht drin, der § heißt "Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung" nicht Beweislast der Registrierung oder Zettel die vorzuweisen sind, in den Erläuterungen wird darauf überhaupt nicht Bezug genommen. Der Zweck ist also unzweifelhaft dass der Besitzer weiß dass das Ding wirklich im ZWR drin ist und der Händler sich mit den 10€ nicht nach Argentinien absetzt ohne die Leistung zu erbringen.
und der Kopf-greif-Kandidat hier drei Beiträge darüber darf mal in Google eingeben "§ 14 FSG", vielleicht bemerkt er was.
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Di 3. Nov 2020, 22:51
von Woyzeck
Der Gesetzgeber will, dass ich meinen Waffenbestand im ZWR registriert habe. Um das zu prüfen, kann er gerne in seinem eigenen System nachsehen, ob dies auch tatsächlich erfolgt ist. Was ein Kaszettel damit zu tun hat, der bloß den Vorgang, nicht jedoch das gewünschte Ergebnis dokumentiert, ist mir nicht verständlich.
Die Wahrheit steht im ZWR und bei einer Waffenüberprüfung wird ja wohl hoffentlich der vorgefundene Bestand mit dem ZWR abgeglichen bzw. umgekehrt.
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Di 3. Nov 2020, 23:18
von AUG-andy
Paddy91 hat geschrieben: Di 3. Nov 2020, 22:16
Wozu sollte ich einen Zettel aufheben den ich nie wieder brauche? Ich bin ja kein Messi der dann in der Pension auf seinen vielen wertvollen Akten sitzt wie Gollum und die Enkerl dadurch zwingt nach seinem Ableben mit der großen Restmüllmulde anzureisen.
Im Gesetz steht nix von aufbewahren also ist da mE nix aufzubewahren. Weil, der § wurde 2018 verändert ist also aktuellst und es steht nicht drin, der § heißt "Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung" nicht Beweislast der Registrierung oder Zettel die vorzuweisen sind, in den Erläuterungen wird darauf überhaupt nicht Bezug genommen. Der Zweck ist also unzweifelhaft dass der Besitzer weiß dass das Ding wirklich im ZWR drin ist und der Händler sich mit den 10€ nicht nach Argentinien absetzt ohne die Leistung zu erbringen.
und der Kopf-greif-Kandidat hier drei Beiträge darüber darf mal in Google eingeben "§ 14 FSG", vielleicht bemerkt er was.
Ihr ganzen selbsternannten Spezialisten.
Ich hatte vor Jahren den Fall bei einer Kontrolle dass einige ( genau genommen 2 Stück ) meiner Waffen nicht auf der Liste standen. Auf Nachfrage meinerseits ob sie diese nicht auch kontrollieren wollen, kam ein erstaunter Blick. Da steht nichts mehr auf unserer Liste war die Antwort. Die Waffen waren einfach nicht mehr im ZWR. Da war die Meldung sehr hilfreich. Kenne außerdem keinen der seine Meldungen nicht griffbereit aufbewahrt . Das passiert immer wieder das im System Waffen verschwinden. Aber ihr könnt es handhaben wir wollt, genauso wie ihr vermutlich bei der Kontrolle mit dem reinschauen in den Tresor auch ein Problem habt. Haben ist besser als brauchen.
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Di 3. Nov 2020, 23:39
von gewo
Woyzeck hat geschrieben: Di 3. Nov 2020, 22:51
Der Gesetzgeber will, dass ich meinen Waffenbestand im ZWR registriert habe. Um das zu prüfen, kann er gerne in seinem eigenen System nachsehen, ob dies auch tatsächlich erfolgt ist. Was ein Kaszettel damit zu tun hat, der bloß den Vorgang, nicht jedoch das gewünschte Ergebnis dokumentiert, ist mir nicht verständlich.
Die Wahrheit steht im ZWR und bei einer Waffenüberprüfung wird ja wohl hoffentlich der vorgefundene Bestand mit dem ZWR abgeglichen bzw. umgekehrt.
Jaein
Viele waffen gibt es a dutzend mal in ZWR weil es eben so viele mit der gleichen seriennummer gibt.
Wenn jetzt der huber sepp seine waffe verkauft die die selbe seriennummer hat wie deine
Und der haendler nicht ausreichende daten zu seinem ZWR eintrag von ihm erhalten hat
Dann ist deine registrierung unter umstaenden ploetzlich „weg“ ohne dass du das erfaehrst
Wenn du dann den wisch ned hast bzw du deine ZWR registrierungsnummer nicht kennst dann hast a menge zu erklaeren
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 00:45
von mastercrash
gewo hat geschrieben: Di 3. Nov 2020, 23:39
Wenn jetzt der huber sepp seine waffe verkauft die die selbe seriennummer hat wie deine
Und der haendler nicht ausreichende daten zu seinem ZWR eintrag von ihm erhalten hat
Dann ist deine registrierung unter umstaenden ploetzlich „weg“ ohne dass du das erfaehrst
Ja das Problem mit den Mehrfacheinträgen bei Kat C ist ja hinlänglich bekannt.
Frage mich nur wie das so passieren kann, denn wenn die Waffe nicht durch ihre eigenen Daten eindeutig identifizierbar ist, müsste sie doch identifizierbar sein spätestens über die Person auf die sie gemeldet ist. Immerhin hängt das ZWR ja direkt mit dem ZMR zusammen, das heißt:
Waffentyp, Seriennummer, Geburtsdatum Person, Vor- und Nachname Person müsste eine Waffe eigentlich recht eindeutig machen.
Selbst wenn die gleiche Person zwei Waffen mit Nummer "0000" hat, wird man ja immer noch wissen, welche man nun verkauft hat.
Aber vielleicht spricht ja wieder was dagegen (zB Nutzungsbedingungen ZWR), dass wenn jemand zum Waffenhändler kommt um eine Kat C zu veräußern bzw zu kaufen, dass der Händler dann statt die Waffe zu suchen die Person im ZWR aufruft auf die die Waffe aktuell eingetragen ist und darüber die Waffe identifiziert. Die Daten Käufer/Verkäufer müssten ja bekannt sein, oder?
Eigentlich dürfte das ja kein Hexenwerk sein, aber wahrscheinlich ist aktuell so ein Durcheinander an Kat C im ZWR, dass da niemand mehr durchblickt (den Eindruckt macht es zumindest vom Hörensagen).
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 01:13
von Admin
mastercrash hat geschrieben: Mi 4. Nov 2020, 00:45
gewo hat geschrieben: Di 3. Nov 2020, 23:39
Wenn jetzt der huber sepp seine waffe verkauft die die selbe seriennummer hat wie deine
Und der haendler nicht ausreichende daten zu seinem ZWR eintrag von ihm erhalten hat
Dann ist deine registrierung unter umstaenden ploetzlich „weg“ ohne dass du das erfaehrst
Ja das Problem mit den Mehrfacheinträgen bei Kat C ist ja hinlänglich bekannt.
Frage mich nur wie das so passieren kann, denn wenn die Waffe nicht durch ihre eigenen Daten eindeutig identifizierbar ist, müsste sie doch identifizierbar sein spätestens über die Person auf die sie gemeldet ist. Immerhin hängt das ZWR ja direkt mit dem ZMR zusammen, das heißt:
Waffentyp, Seriennummer, Geburtsdatum Person, Vor- und Nachname Person müsste eine Waffe eigentlich recht eindeutig machen.
Selbst wenn die gleiche Person zwei Waffen mit Nummer "0000" hat, wird man ja immer noch wissen, welche man nun verkauft hat.
Aber vielleicht spricht ja wieder was dagegen (zB Nutzungsbedingungen ZWR), dass wenn jemand zum Waffenhändler kommt um eine Kat C zu veräußern bzw zu kaufen, dass der Händler dann statt die Waffe zu suchen die Person im ZWR aufruft auf die die Waffe aktuell eingetragen ist und darüber die Waffe identifiziert. Die Daten Käufer/Verkäufer müssten ja bekannt sein, oder?
Eigentlich dürfte das ja kein Hexenwerk sein, aber wahrscheinlich ist aktuell so ein Durcheinander an Kat C im ZWR, dass da niemand mehr durchblickt (den Eindruckt macht es zumindest vom Hörensagen).
jaein
das geschilderte darf eigentlich seit 14.12.2019 nicht mehr passieren da nun in der erfassung differenziert wird in "mit herkunft" und "ohne herkunft"
ohne herkunft kanns fuer kat C ned geben, die sind ja schon seit jahren meldepflichtig
und fuer "mit herkunft" brauch ich jetzt die registrierungsnummer ... eigentlich halt ....
aber frueher war das gang und gaebe
kunde kommt und gibt die daten des vorbesitzers an
vorbesitzer ist im ZWR nicht auffindbar
dafuer vier waffen mit der betreffenden selben nummer auf vier verschiedene eigentuemer gemeldet
kontaktdaten zu dem vorbesitzer gibts ned
in so einem fall hat man richtigerweise wissentlich ein duplikat angelegt denn ein duplikat ist schlecht aber irgendeinem waffenbesitzer auf gut glueck seine waffe "wegregistrieren" ist noch bloeder
ist aber trotzdem offenbar recht oft passiert
egal wennst einen ausdruck hjast oder die ZWR nummer weisst
wenn ned .... bled .....
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 01:15
von Paddy91
AUG-andy hat geschrieben: Di 3. Nov 2020, 23:18
Paddy91 hat geschrieben: Di 3. Nov 2020, 22:16
Wozu sollte ich einen Zettel aufheben den ich nie wieder brauche? Ich bin ja kein Messi der dann in der Pension auf seinen vielen wertvollen Akten sitzt wie Gollum und die Enkerl dadurch zwingt nach seinem Ableben mit der großen Restmüllmulde anzureisen.
Im Gesetz steht nix von aufbewahren also ist da mE nix aufzubewahren. Weil, der § wurde 2018 verändert ist also aktuellst und es steht nicht drin, der § heißt "Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung" nicht Beweislast der Registrierung oder Zettel die vorzuweisen sind, in den Erläuterungen wird darauf überhaupt nicht Bezug genommen. Der Zweck ist also unzweifelhaft dass der Besitzer weiß dass das Ding wirklich im ZWR drin ist und der Händler sich mit den 10€ nicht nach Argentinien absetzt ohne die Leistung zu erbringen.
und der Kopf-greif-Kandidat hier drei Beiträge darüber darf mal in Google eingeben "§ 14 FSG", vielleicht bemerkt er was.
Ihr ganzen selbsternannten Spezialisten.
Ich hatte vor Jahren den Fall bei einer Kontrolle dass einige ( genau genommen 2 Stück ) meiner Waffen nicht auf der Liste standen. Auf Nachfrage meinerseits ob sie diese nicht auch kontrollieren wollen, kam ein erstaunter Blick. Da steht nichts mehr auf unserer Liste war die Antwort. Die Waffen waren einfach nicht mehr im ZWR. Da war die Meldung sehr hilfreich. Kenne außerdem keinen der seine Meldungen nicht griffbereit aufbewahrt . Das passiert immer wieder das im System Waffen verschwinden. Aber ihr könnt es handhaben wir wollt, genauso wie ihr vermutlich bei der Kontrolle mit dem reinschauen in den Tresor auch ein Problem habt. Haben ist besser als brauchen.
Das mit dem Führerschein konnten wir also klären?
Warum schlägt man der Behörde selbst vor etwas zu kontrollieren? Das ergibt für mich überhaupt keinen Sinn.
Dass mein ZWR-Auszug mit der Realität übereinstimmt kontrolliere ich selbst nach jeder Transaktion mit ZWR-Bezug, da brauch ich keine Hilfe dabei.
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 01:22
von mastercrash
Admin hat geschrieben: Mi 4. Nov 2020, 01:13
in so einem fall hat man richtigerweise wissentlich ein duplikat angelegt denn ein duplikat ist schlecht aber irgendeinem waffenbesitzer auf gut glueck seine waffe "wegregistrieren" ist noch bloeder
Das wird lustig, wenn es dazu kommt, dass irgendwann mal auch Kat C kontrolliert werden...
oder es ist eher die Sicherheit, dass es nie dazu kommt (weil dem Ministerium höchstselbst klar ist, dass da viele Einträge nicht passen und das in einem Debakel enden würde).
Dann gibt es nämlich viele Leute, die blöd aus der Wäsche schauen wenn die Beamten vor der Tür stehen und die Waffe sehen wollen, die sie seit 20 Jahren nicht mehr haben.
Ich muss ganz ehrlich sagen: Stünde in meinem ZWR-Register eine Kat C, die ich schon lange nicht mehr habe, wäre mir sehr unwohl.
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 01:36
von gewo
mastercrash hat geschrieben: Mi 4. Nov 2020, 01:22
Admin hat geschrieben: Mi 4. Nov 2020, 01:13
in so einem fall hat man richtigerweise wissentlich ein duplikat angelegt denn ein duplikat ist schlecht aber irgendeinem waffenbesitzer auf gut glueck seine waffe "wegregistrieren" ist noch bloeder
Das wird lustig, wenn es dazu kommt, dass irgendwann mal auch Kat C kontrolliert werden...
oder es ist eher die Sicherheit, dass es nie dazu kommt (weil dem Ministerium höchstselbst klar ist, dass da viele Einträge nicht passen und das in einem Debakel enden würde).
Dann gibt es nämlich viele Leute, die blöd aus der Wäsche schauen wenn die Beamten vor der Tür stehen und die Waffe sehen wollen, die sie seit 20 Jahren nicht mehr haben.
Ich muss ganz ehrlich sagen: Stünde in meinem ZWR-Register eine Kat C, die ich schon lange nicht mehr habe, wäre mir sehr unwohl.
ist aber recht oft der fall
selbst wenn uns oder dem besitzer das auffaellt ... es gibt behoerden die sagen sie sehen keine rechtsgrundlage um taetig zu werden ... sie aendern es einfach nicht ... angeblich hat der buerger auch keinen rechtsanspruch drauf ... oder so
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 10:25
von AUG-andy
Paddy91 hat geschrieben: Mi 4. Nov 2020, 01:15
AUG-andy hat geschrieben: Di 3. Nov 2020, 23:18
Paddy91 hat geschrieben: Di 3. Nov 2020, 22:16
Wozu sollte ich einen Zettel aufheben den ich nie wieder brauche? Ich bin ja kein Messi der dann in der Pension auf seinen vielen wertvollen Akten sitzt wie Gollum und die Enkerl dadurch zwingt nach seinem Ableben mit der großen Restmüllmulde anzureisen.
Im Gesetz steht nix von aufbewahren also ist da mE nix aufzubewahren. Weil, der § wurde 2018 verändert ist also aktuellst und es steht nicht drin, der § heißt "Registrierungspflicht und Vornahme der Registrierung" nicht Beweislast der Registrierung oder Zettel die vorzuweisen sind, in den Erläuterungen wird darauf überhaupt nicht Bezug genommen. Der Zweck ist also unzweifelhaft dass der Besitzer weiß dass das Ding wirklich im ZWR drin ist und der Händler sich mit den 10€ nicht nach Argentinien absetzt ohne die Leistung zu erbringen.
und der Kopf-greif-Kandidat hier drei Beiträge darüber darf mal in Google eingeben "§ 14 FSG", vielleicht bemerkt er was.
Ihr ganzen selbsternannten Spezialisten.
Ich hatte vor Jahren den Fall bei einer Kontrolle dass einige ( genau genommen 2 Stück ) meiner Waffen nicht auf der Liste standen. Auf Nachfrage meinerseits ob sie diese nicht auch kontrollieren wollen, kam ein erstaunter Blick. Da steht nichts mehr auf unserer Liste war die Antwort. Die Waffen waren einfach nicht mehr im ZWR. Da war die Meldung sehr hilfreich. Kenne außerdem keinen der seine Meldungen nicht griffbereit aufbewahrt . Das passiert immer wieder das im System Waffen verschwinden. Aber ihr könnt es handhaben wir wollt, genauso wie ihr vermutlich bei der Kontrolle mit dem reinschauen in den Tresor auch ein Problem habt. Haben ist besser als brauchen.
Das mit dem Führerschein konnten wir also klären?
Warum schlägt man der Behörde selbst vor etwas zu kontrollieren? Das ergibt für mich überhaupt keinen Sinn.
Dass mein ZWR-Auszug mit der Realität übereinstimmt kontrolliere ich selbst nach jeder Transaktion mit ZWR-Bezug, da brauch ich keine Hilfe dabei.
Vor 15 Jahren hatte ich noch keine Handysignatur.
Da sind auf einmal zwei Waffen nicht mehr im ZWR gestanden.
War dann sehr erstaunt als die Beamten nur die Sachen auf der Liste sehen wollten und sie die "überschüssigen" Waffen ignoriert haben. War dann froh die Dinge anhand der Rechnungen und Meldungen aufklären zu können. Wurde dann sofort berichtigt nachdem ich alle Unterlagen an die LPD Wien gemailt habe. Es kam sogar ein DANKE retour für die Aufklärung meinerseits. Ich hätte sonst zwei illegale Waffen gehabt ohne es zu wissen.

Darum immer alles aufheben, man weiß nie wozu es gut ist in der Zukunft.
Habe einen Ordner mit allen Belegen Rechnungen und Meldungen der letzten 30 Jahre zu Hause.
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 10:35
von tousibaer
AUG-andy hat geschrieben: Mi 4. Nov 2020, 10:25
Vor 15 Jahren hatte ich noch keine Handysignatur.
Da sind auf einmal zwei Waffen nicht mehr im ZWR gestanden.
War dann sehr erstaunt als die Beamten nur die Sachen auf der Liste sehen wollten und sie die "überschüssigen" Waffen ignoriert haben. War dann froh die Dinge anhand der Rechnungen und Meldungen aufklären zu können. Wurde dann sofort berichtigt nachdem ich alle Unterlagen an die LPD Wien gemailt habe. Es kam sogar ein DANKE retour für die Aufklärung meinerseits. Ich hätte sonst zwei illegale Waffen gehabt ohne es zu wissen.

Darum immer alles aufheben, man weiß nie wozu es gut ist in der Zukunft.
Habe einen Ordner mit allen Belegen Rechnungen und Meldungen der letzten 30 Jahre zu Hause.
Eine schöne Geschichte. Nur gibt es das ZWR erst seit 01.10.2012.
https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/Z ... 91475.html
Und nur das ich es auch richtig verstehe:
2 Deiner Kat. C Waffen, die ja eh nicht kontrolliert werden (dürfen) , waren nicht am Kontrollauftrag der Behörde angeführt und Du hast darum "gebettelt", das diese ebenfalls kontrolliert werden????
Grüsse
Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 10:54
von Promo
AUG-andy hat geschrieben: Di 3. Nov 2020, 19:51
Schmeißt du deinen Führerschein auch weg?
Steht ja auch im Computer der Behörde?
Fragen gibt's, da greifst du dir auf den Kopf!
Danke für den Lacher

Re: Altbestand Flinte registrieren
Verfasst: Mi 4. Nov 2020, 11:02
von AUG-andy
tousibaer hat geschrieben: Mi 4. Nov 2020, 10:35
AUG-andy hat geschrieben: Mi 4. Nov 2020, 10:25
Vor 15 Jahren hatte ich noch keine Handysignatur.
Da sind auf einmal zwei Waffen nicht mehr im ZWR gestanden.
War dann sehr erstaunt als die Beamten nur die Sachen auf der Liste sehen wollten und sie die "überschüssigen" Waffen ignoriert haben. War dann froh die Dinge anhand der Rechnungen und Meldungen aufklären zu können. Wurde dann sofort berichtigt nachdem ich alle Unterlagen an die LPD Wien gemailt habe. Es kam sogar ein DANKE retour für die Aufklärung meinerseits. Ich hätte sonst zwei illegale Waffen gehabt ohne es zu wissen.

Darum immer alles aufheben, man weiß nie wozu es gut ist in der Zukunft.
Habe einen Ordner mit allen Belegen Rechnungen und Meldungen der letzten 30 Jahre zu Hause.
Eine schöne Geschichte. Nur gibt es das ZWR erst seit 01.10.2012.
https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/Z ... 91475.html
Und nur das ich es auch richtig verstehe:
2 Deiner Kat. C Waffen, die ja eh nicht kontrolliert werden (dürfen) , waren nicht am Kontrollauftrag der Behörde angeführt und Du hast darum "gebettelt", das diese ebenfalls kontrolliert werden????
Grüsse
Da es ums aufheben der Meldungen ging , habe ich nur meinen Fall geschildert warum es wichtig ist alles aufzuheben egal ob B oder C Waffen ! . Es ging um 2 B Waffen, war echt erstaunt das es sowas gibt. Einfach nicht mehr im System oder Akt vorhanden. Da war ich echt froh alles der Behörde vorlegen zu können. Rechnung und Händler Meldung. Alle Unklarheiten bereinigt?