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Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?
Verfasst: Di 5. Jan 2021, 00:22
von gewo
Tirolensis hat geschrieben: Di 5. Jan 2021, 00:08
Hallo,
nein, keinen Bescheid.
Ich habe 2 WS gemeldet, aber noch nie einen Bescheid dazu erhalten.
Beim ersten Mal wurde es mit der Basiswaffe mitgeliefert.
Beim zweiten Mal WS nachträglich gekauft und der Behörde als genehmigungspflichtiges Zubehör gemeldet.
LG, Tirolensis
Ja ohne bescheid ist es eh klar
Es gibt keine basiswaffe
Kaufe
Verkaufe
Egal
Zwei zubehoere pro waffenplatz kat B darfst du haben
Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?
Verfasst: Di 5. Jan 2021, 07:17
von Lexman1
gewo hat geschrieben: Di 5. Jan 2021, 00:22
Tirolensis hat geschrieben: Di 5. Jan 2021, 00:08
Hallo,
nein, keinen Bescheid.
Ich habe 2 WS gemeldet, aber noch nie einen Bescheid dazu erhalten.
Beim ersten Mal wurde es mit der Basiswaffe mitgeliefert.
Beim zweiten Mal WS nachträglich gekauft und der Behörde als genehmigungspflichtiges Zubehör gemeldet.
LG, Tirolensis
Ja ohne bescheid ist es eh klar
Es gibt keine basiswaffe
Kaufe
Verkaufe
Egal
Zwei zubehoere pro waffenplatz kat B darfst du haben
Es gab/ gibt ja da das Gerücht, dass sich hier was ändern könnte. Gibts da News?
Eine 19X würde bei mir noch ganz ganz hoch im Kurs stehen als WS. Was würde ein solches WS bei dir kosten? Das 34er kommt danach

Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?
Verfasst: Di 5. Jan 2021, 10:56
von gewo
Lexman1 hat geschrieben: Di 5. Jan 2021, 07:17
gewo hat geschrieben: Di 5. Jan 2021, 00:22
Tirolensis hat geschrieben: Di 5. Jan 2021, 00:08
Hallo,
nein, keinen Bescheid.
Ich habe 2 WS gemeldet, aber noch nie einen Bescheid dazu erhalten.
Beim ersten Mal wurde es mit der Basiswaffe mitgeliefert.
Beim zweiten Mal WS nachträglich gekauft und der Behörde als genehmigungspflichtiges Zubehör gemeldet.
LG, Tirolensis
Ja ohne bescheid ist es eh klar
Es gibt keine basiswaffe
Kaufe
Verkaufe
Egal
Zwei zubehoere pro waffenplatz kat B darfst du haben
Es gab/ gibt ja da das Gerücht, dass sich hier was ändern könnte. Gibts da News?
Eine 19X würde bei mir noch ganz ganz hoch im Kurs stehen als WS. Was würde ein solches WS bei dir kosten? Das 34er kommt danach
G19X
€ 749,- inkl
Ausfolgubg als WS + 33,-
Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?
Verfasst: Di 5. Jan 2021, 17:08
von Lexman1
Dann werd ich gleich mal zum Sparen anfangen

Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?
Verfasst: Di 5. Jan 2021, 19:03
von sic210
Es gäbe da 2 Ansätze:
1) Die Gesetzesnovelle macht den ursprünglichen Bescheid gegenstandlos. Im Zeitpunkt des Verkaufs 2020, kann ein WS ex lege nur einen Platz belegen, wenn es mehr als 2 WS pro Platz sind, dann bedarf es einer Bewilligung nach § 23 Abs 3 neu.
2) Antrag an die Behörde, die Zuordnung lt Bescheid vom xx (vor 14.12.2019) aufzuheben.
2. geht auf Nr. sicher, weil da muss sich die jeweilige Behörde wohl deklarieren, 1. halte ich aber für zutreffend, was sich aber im einem Gesprächen mit dem SB klären lassen sollte.
Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?
Verfasst: Di 5. Jan 2021, 19:09
von gewo
sic210 hat geschrieben: Di 5. Jan 2021, 19:03
Es gäbe da 2 Ansätze:
1) Die Gesetzesnovelle macht den ursprünglichen Bescheid gegenstandlos. Im Zeitpunkt des Verkaufs 2020, kann ein WS ex lege nur einen Platz belegen, wenn es mehr als 2 WS pro Platz sind, dann bedarf es einer Bewilligung nach § 23 Abs 3 neu.
2) Antrag an die Behörde, die Zuordnung lt Bescheid vom xx (vor 14.12.2019) aufzuheben.
2. geht auf Nr. sicher, weil da muss sich die jeweilige Behörde wohl deklarieren, 1. halte ich aber für zutreffend, was sich aber im einem Gesprächen mit dem SB klären lassen sollte.
Ich bin kein jurist
Aber das geht so ned wie du in 1. beschreibst
Ein bescheid „ueberlebt“ selbstverstaendlich gesetzesaenderungen.
Ggf treffen übergangsbestimmungen zu ( da gab es aber keine)
Aber „gegenstandslos“?
Nö
Und überhaupt ... warum sollte ein buerger den antrag stellrn den bescheid zu beheben? Das waere doch nachteilig fuer ihn
Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?
Verfasst: Di 5. Jan 2021, 19:23
von Glock1768
gewo hat geschrieben: Di 5. Jan 2021, 19:09
sic210 hat geschrieben: Di 5. Jan 2021, 19:03
Es gäbe da 2 Ansätze:
1) Die Gesetzesnovelle macht den ursprünglichen Bescheid gegenstandlos. Im Zeitpunkt des Verkaufs 2020, kann ein WS ex lege nur einen Platz belegen, wenn es mehr als 2 WS pro Platz sind, dann bedarf es einer Bewilligung nach § 23 Abs 3 neu.
2) Antrag an die Behörde, die Zuordnung lt Bescheid vom xx (vor 14.12.2019) aufzuheben.
2. geht auf Nr. sicher, weil da muss sich die jeweilige Behörde wohl deklarieren, 1. halte ich aber für zutreffend, was sich aber im einem Gesprächen mit dem SB klären lassen sollte.
Ich bin kein jurist
Aber das geht so ned wie du in 1. beschreibst
Ein bescheid „ueberlebt“ selbstverstaendlich gesetzesaenderungen.
Ggf treffen übergangsbestimmungen zu ( da gab es aber keine)
Aber „gegenstandslos“?
Nö
Und überhaupt ... warum sollte ein buerger den antrag stellrn den bescheid zu beheben? Das waere doch nachteilig fuer ihn
richtig, die alten WS-Bescheide aufzuheben wäre nachteilig ... Beispiel mit meinen Werten
WBK mit 7 Plätzen und 2 WS nach alten WaffG (mit Bescheid) und 2 WS nach neuem WaffG
würde bedeuten ... 7 Plätze Kat B + 14 WS nach neuem WaffG + 2 WS nach dem alten WaffG ... ERGIBT INSGESAMT 23 "Einheiten"
wenn Bescheide aufgehoben werden würden ...
7 Plätze Kat B + 14 WS insgesamt (inkl. die WS nach altem WaffG) ... ERGIBT INSGESAMT 21 "Einheiten"
also ein Verlust von 2 "Einheiten"
Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?
Verfasst: Di 5. Jan 2021, 20:37
von sic210
Alte Bewilligung ist gegenstandlos, wenn man die Basiswaffe verkauft, weil darauf bezieht sie sich. Wer also zu einer Basiswaffe bei 2 Plätzen 7 WS hat, wird sich wohl um eine neue Bewilligung bemühen müssen, weil lt aktuellen Gesetz erforderlich.
Bei 1. habe ich auf das aktuelle Problem des Verkaufs der SIG 220 bei 2 Plätzen und einem WS Bezug genommen.
Dass sich unterschiedl Konstellationen ergeben können, da bin ich bei Euch. Basiswaffe + 7 WS alt wird wohl auch als Bewilligung im Sinne des § 23 Abs 3 neu gelten müssen.
Re: Waffe auf Depot-Zubehör ?
Verfasst: Di 5. Jan 2021, 20:56
von Tirolensis
gewo hat geschrieben: Di 5. Jan 2021, 00:22
Tirolensis hat geschrieben: Di 5. Jan 2021, 00:08
Hallo,
nein, keinen Bescheid.
Ich habe 2 WS gemeldet, aber noch nie einen Bescheid dazu erhalten.
Beim ersten Mal wurde es mit der Basiswaffe mitgeliefert.
Beim zweiten Mal WS nachträglich gekauft und der Behörde als genehmigungspflichtiges Zubehör gemeldet.
LG, Tirolensis
Ja ohne bescheid ist es eh klar
Es gibt keine basiswaffe
Kaufe
Verkaufe
Egal
Zwei zubehoere pro waffenplatz kat B darfst du haben
Sehr cool, danke für die Hilfe Gewo!