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Re: Glock .22 lfb Wechselsystem + Subsonic Munition
Verfasst: Do 7. Jan 2021, 17:29
von Jiggler
Also darf ein WS „neu“ niemals außerhalb des genehmigten Schießstandes zusammengebaut sein? Auch wenn ich dafür was anderes zerlege und somit keine Platzüberschreitung zustande kommt?
Wenn ich nach der AB Meldung nur noch Z7/8 Plätze habe, darf ich dann auch keine Randfeuer WS kaufen? Falls ja, was passiert wenn ich erst das WS kaufe und danach melden gehe? Dann wird ja mein zuvor legal erworbenes Zeug illegal.
Re: Glock .22 lfb Wechselsystem + Subsonic Munition
Verfasst: Do 7. Jan 2021, 18:39
von gewo
Jiggler hat geschrieben: Do 7. Jan 2021, 17:29
Also darf ein WS „neu“ niemals außerhalb des genehmigten Schießstandes zusammengebaut sein? Auch wenn ich dafür was anderes zerlege und somit keine Platzüberschreitung zustande kommt?
wenn du laut "wechselsystem alt" einen bescheid fuer dein wechselsystem hast dann wurde es einer basiswaffe zugeordnet
SO LANGE ES dieser basiswaffe zugeordnet ist kannst du DANN dein wechselsysten zu einer kopmpletten waffe zusammenstellen WENN die basiswaffe zeitgleich nicht ueber ein griffstueck verfuegt
wenn du keinen bescheid fuer dein wechselsystem hast weil du es ueber die neue 1 platz +2 WS regelung besitzt dann wuesste ich nicht wie das mit dem zusammenbau ausserhab des behoerdlich genehmigten schiesstandes gehen sollte - so ferne du nicht einen platz frei hast
da dein wechselsystem dann KEINER BESTIMMTEN BASISWAFFE zugeordnet ist "erzeugst" du mit dem zusammenbau des wechselsystems automatisch eine schusswaffe mehr im bestand denn es kann ja im gegenzug keine waffe "wegfallen". alleine das zerlegen irgendeiner deiner waffen und das entfernen des griffstueckes nimmt doch einer waffe nicht die waffeneigenschaft...
wir empfehlen daher unseren kunden der behebung der alten wechselsystembescheide nur dann zuzustimmen wenn im selben ausmass volle waffenplaetze gewaehrt werden. geht sich ja anders sonst ned aus ...