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Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 17:16
von Salem
gewo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:44
wenn sie dir den weissen zettel da lassen musst normal den waffenfuehrerschein nachbringen ....
Kommt drauf an was das für ein Zettel ist. So einen Kaszettel ala "Merkblatt" haben sie bei mir letzthin auch da gelassen, ich hatte aber Ergebnislisten die eindeutig reichen müssen. Einer wußte es, der andere nicht und bestand auf einen WaFü. Nicht für lange. Die Aufforderung einer Waffenbehörde ist kein "Merkblatt". Ich würde mir keine grauen Haare wachsen lassen und im Zweifel mal bei der Behörde anrufen ob eh alles passt... Eventüll kann der Papa Bär den Zettel mal hier einstellen damit wir wissen worum es überhaupt geht, damit nicht wieder alle wie die Hendln aufgescheucht herumgackern.
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 17:38
von AUG-andy
Salem hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 17:16
gewo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:44
wenn sie dir den weissen zettel da lassen musst normal den waffenfuehrerschein nachbringen ....
Kommt drauf an was das für ein Zettel ist. So einen Kaszettel ala "Merkblatt" haben sie bei mir letzthin auch da gelassen,
ich hatte aber Ergebnislisten die eindeutig reichen müssen. Einer wußte es, der andere nicht und bestand auf einen WaFü. Nicht für lange. Die Aufforderung einer Waffenbehörde ist kein "Merkblatt". Ich würde mir keine grauen Haare wachsen lassen und im Zweifel mal bei der Behörde anrufen ob eh alles passt... Eventüll kann der Papa Bär den Zettel mal hier einstellen damit wir wissen worum es überhaupt geht, damit nicht wieder alle wie die Hendln aufgescheucht herumgackern.
Das ist in Wien der springende Punkt.
Wurde mir in Wien und im nördlichen NÖ bei der Kontrolle so mitgeteilt.
Gültiger Waffenführerschein oder Ergebnislisten.
Alles andere zählt nicht.
Das war zumindest meine Erfahrung die letzten 2 mal.
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 18:05
von Salem
AUG-andy hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 17:38
Salem hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 17:16
gewo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:44
wenn sie dir den weissen zettel da lassen musst normal den waffenfuehrerschein nachbringen ....
Kommt drauf an was das für ein Zettel ist. So einen Kaszettel ala "Merkblatt" haben sie bei mir letzthin auch da gelassen,
ich hatte aber Ergebnislisten die eindeutig reichen müssen. Einer wußte es, der andere nicht und bestand auf einen WaFü. Nicht für lange. Die Aufforderung einer Waffenbehörde ist kein "Merkblatt". Ich würde mir keine grauen Haare wachsen lassen und im Zweifel mal bei der Behörde anrufen ob eh alles passt... Eventüll kann der Papa Bär den Zettel mal hier einstellen damit wir wissen worum es überhaupt geht, damit nicht wieder alle wie die Hendln aufgescheucht herumgackern.
Das ist in Wien der springende Punkt.
Wurde mir in Wien und im nördlichen NÖ bei der Kontrolle so mitgeteilt.
Gültiger Waffenführerschein oder Ergebnislisten.
Alles andere zählt nicht.
Das war zumindest meine Erfahrung die letzten 2 mal.
Laut §5 2. WaffV kommen auch entsprechend bestätigte Trainingsteilnahmen als Nachweis in Frage, auch "Keplinger(LPD OÖ), Löff(BMI) und Szalkay-Totschnig(BMI)" sind dieser Rechtsansicht - die damit jene des BMI sind. Auch subalterne Beamte haben sich ans Gesetz zu halten, unabhängig davon was die sich selber zusammenschwurbeln. Und das "Merkblatt" habe ich ja trotzdem ausgefolgt bekommen, vielleicht eine neue, evtl. interne, Bestimmung vom BMI - das kriegen mittlerweile vermutlich alle überprüften "Delinquenten" damit man sieht wie clever unsere Obertanen vom Friedensministerium doch sind.
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 18:12
von ronhan
Bei meiner letzten Kontrolle (2018) hab ich dem Beamten - wie immer - zum Nachweis des regelmäßigen Gebrauchs meine 2 letzten Ergebnislisten gegeben, er hat mir das Merkblatt (in dem drinsteht, man soll den WaFü nachreichen) in die Hand gedrückt, und das wars.
Natürlich musste ich nix extra nachreichen...
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 18:32
von Alexej
Ich persönlich würde den WFS so oder so immer machen, auch mit genug Listen. Erstens hab ich keine Lust drauf mit wen zu diskutieren wieviele Listen jetzt reichen und zweitens find ich es ja nicht schlecht, so einen Kurs zu machen. Vor allem wenn man ihn alle 5 Jahre bei einem anderen Händler macht.
Man kann immer was dazulernen auch wenn man sich selbst viel beibringen kann. Praktische Erfahrungen von anderen sind auch nicht schlecht, weil es halt in der Praxis oft anders läuft als in der Theorie.
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 18:43
von AUG-andy
Salem hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 18:05
AUG-andy hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 17:38
Salem hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 17:16
gewo hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:44
wenn sie dir den weissen zettel da lassen musst normal den waffenfuehrerschein nachbringen ....
Kommt drauf an was das für ein Zettel ist. So einen Kaszettel ala "Merkblatt" haben sie bei mir letzthin auch da gelassen,
ich hatte aber Ergebnislisten die eindeutig reichen müssen. Einer wußte es, der andere nicht und bestand auf einen WaFü. Nicht für lange. Die Aufforderung einer Waffenbehörde ist kein "Merkblatt". Ich würde mir keine grauen Haare wachsen lassen und im Zweifel mal bei der Behörde anrufen ob eh alles passt... Eventüll kann der Papa Bär den Zettel mal hier einstellen damit wir wissen worum es überhaupt geht, damit nicht wieder alle wie die Hendln aufgescheucht herumgackern.
Das ist in Wien der springende Punkt.
Wurde mir in Wien und im nördlichen NÖ bei der Kontrolle so mitgeteilt.
Gültiger Waffenführerschein oder Ergebnislisten.
Alles andere zählt nicht.
Das war zumindest meine Erfahrung die letzten 2 mal.
Laut §5 2. WaffV kommen auch entsprechend bestätigte Trainingsteilnahmen als Nachweis in Frage, auch "Keplinger(LPD OÖ), Löff(BMI) und Szalkay-Totschnig(BMI)" sind dieser Rechtsansicht - die damit jene des BMI sind. Auch subalterne Beamte haben sich ans Gesetz zu halten, unabhängig davon was die sich selber zusammenschwurbeln. Und das "Merkblatt" habe ich ja trotzdem ausgefolgt bekommen, vielleicht eine neue, evtl. interne, Bestimmung vom BMI - das kriegen mittlerweile vermutlich alle überprüften "Delinquenten" damit man sieht wie clever unsere Obertanen vom Friedensministerium doch sind.
Wie gerade erwähnt, Theorie und Praxis liegen gerade beim Waffengesetz weit auseinander. Manchmal ist der Weg des geringsten Widerstands der Einfachere.
Muss jeder selbst entscheiden.
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 19:28
von Salem
Alexej hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 18:32
Ich persönlich würde den WFS so oder so immer machen, auch mit genug Listen. Erstens hab ich keine Lust drauf mit wen zu diskutieren wieviele Listen jetzt reichen...
AUG-andy hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 18:43
Manchmal ist der Weg des geringsten Widerstands der Einfachere.
Wenn diese "Haltung" bei den LWB mehr wird fällt das
allen LWB unweigerlich mittel- bis langfristig auf den Kopf.
Ich bin hier raus, es ist eh sinnlos...
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 19:48
von mura
Doppelpost
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 19:58
von mura
Meine Güte, das ist halt wieder mal so etwas dass komplett unterschiedlich ausgelegt wird. Bei uns hier war eigentlich immer das Schiessbuch oder Ergebnislisten ausreichend wenn vorhanden.
Alexej hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 18:32
Man kann immer was dazulernen auch wenn man sich selbst viel beibringen kann. Praktische Erfahrungen von anderen sind auch nicht schlecht, weil es halt in der Praxis oft anders läuft als in der Theorie.
Man lernt sicher öfters etwas dazu im Leben aber sicher nicht bei einem Waffenführerschein. Jeder der seit längerem regelmässig und intensiv unser Hobby ausübt hat schon wieder mehr vergessen als man in diesen 30 oder 40 Minuten überhaupt lernt. Dort gehts ums absolute minimum an Wissen und ich glaube kaum das die letzten Jahre dieser Waffenführerschein um so viel umfangreicher und anspruchsvoller geworden ist vor allem nicht in Bezug auf das Waffengesetz dass sich sowieso immer öfter und in immer kürzeren Zeitabständen ändert.
Klar wenn keinerlei Ergebnislisten, Schiessnachweise usw. vorhanden sind ist das die einzige Möglichkeit dass man wieder 5Jahre Ruhe hat aber ansonsten verschwende ich keinerlei Gedanken an diese "Schulung".
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 21:23
von Wolf1971
Alexej hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 18:32
Ich persönlich würde den WFS so oder so immer machen, auch mit genug Listen. Erstens hab ich keine Lust drauf mit wen zu diskutieren wieviele Listen jetzt reichen und zweitens find ich es ja nicht schlecht, so einen Kurs zu machen. Vor allem wenn man ihn alle 5 Jahre bei einem anderen Händler macht.
Man kann immer was dazulernen auch wenn man sich selbst viel beibringen kann. Praktische Erfahrungen von anderen sind auch nicht schlecht, weil es halt in der Praxis oft anders läuft als in der Theorie.
Bei uns hat das bisher so ausgeschaut: zahlst - bekommst 5 Stück 9mm - 5 x Bumm und das war's - Lerneffekt?
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Verfasst: Mi 3. Feb 2021, 22:49
von gewo
Wolf1971 hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 21:23
Alexej hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 18:32
Ich persönlich würde den WFS so oder so immer machen, auch mit genug Listen. Erstens hab ich keine Lust drauf mit wen zu diskutieren wieviele Listen jetzt reichen und zweitens find ich es ja nicht schlecht, so einen Kurs zu machen. Vor allem wenn man ihn alle 5 Jahre bei einem anderen Händler macht.
Man kann immer was dazulernen auch wenn man sich selbst viel beibringen kann. Praktische Erfahrungen von anderen sind auch nicht schlecht, weil es halt in der Praxis oft anders läuft als in der Theorie.
Bei uns hat das bisher so ausgeschaut: zahlst - bekommst 5 Stück 9mm - 5 x Bumm und das war's - Lerneffekt?
der lerneffekt beim haendler wuerde evt einsetzen wenn du eine anzeige wegen amtsmissbrauch machst
fuer die durchfuehrung dieser kurse ist er behoerdlich beliehen
bei missbrauch gibts da richtig fette strafen wenns nach dem amtsmissbrauchbestimmungen geht ...
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Verfasst: Do 4. Feb 2021, 09:09
von Armata
Papa Bär hat geschrieben: Mi 3. Feb 2021, 11:33
Hi,
hatte letzte Woche Waffenkontrolle. Alles gut abgelaufen.
Die Dame ! hat für den Nachweis des Umgangs mit den Waffen Fotos meiner dokumentierten Schiessstandsbeuche gemacht.
Dann drückt sie mir noch ein Merkblatt in die Hand und geht.
Heute les ich das Merkblatt durch, steht da im unteren Bereich, dass ich einen Nachweis was den sachgerechten Umgang mit Waffen betrifft, nachbringen muss.
WAS JETZT? Sie hat dafür ja die Schiessprotokolle fotografiert...
Bei wem frag ich da jetzt am Besten nach?
Bei der für meinen Bezirk zuständigen Polizeistation?
Ganz simpel: Unabhängig davon was das Organ der Kontrolle dir sagt/nicht sagt usw -> frag den Referenten deiner zuständigen Waffenbehörde. Ruf einfach an und sag ihm was du an Nachweisen hast, ob er die Fotos der Kollegin erhalten hat oder du ihm diese direkt mailen sollst. Akt erledigt. Ich hab bei der letzten Kontrolle zb Kursbesuchsbestätigungen per Mail eingereicht -> Rückantwort das der Nachweis damit gegeben ist. Die meisten Kollegen kennen nur den Waffenführerschein bzw sind sich eventuell unsicher ob ein anderer „Nachweis“ ausreicht - daher wird oft auf den Waffenführerschein verwiesen. Letztendlich entscheidet aber der zuständige Referent der Waffenbehörde - einfach mal anrufen, kurz nett plaudern und das Thema ist vom Tisch. Dort sitzt niemand der dir die WBK streitig machen will sondern selbst nur nachweisen muss was von ihm/ihr verlangt wird.
LG
Re: Merkblatt Waffenkontrolle
Verfasst: So 3. Apr 2022, 17:07
von raptor
Ich würde mir von österreichischen Beamten eigentlich schon erwarten, dass sie Gesetze und Verordnungen, die ihren Aufgabenbereich unmittelbar betreffen, überhaupt lesen und dann auch verstehen. § 5 (2) WaffV ist an Eindeutigkeit nicht zu überbieten:
Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die Bestätigung eines Gewerbetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen) Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.
Also Nachweis der ständigen Handhabung ODER Waffenführerscheinkurs. Nirgends existiert eine Norm, die den Waffenführerscheinkurs als einziges Mittel, den sachgemäßen Umgang mit Waffen nachzuweisen, festlegt.