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Re: Waffenpass/Europäischer Feuerwaffenpass
Verfasst: Fr 13. Mai 2011, 07:15
von BigBen
Also ich glaube gerade als Personenschützer stehen die Chancen garnicht so schlecht in unseren östlichen Nachbarländern eine Genehmigung zum Führen zu bekommen. Abgesehen davon kann ich "Außerdem schließe ich aus den Formulierungen, dass hier die Waffe transportiert werden soll, um das Verbot des Führens zu umgehen und das finde ich schon ziemlich bedenklich." überhaupt nicht nachvollziehen....immerhin hat er auch das geschrieben "In meinem Fall würde es dabei um Werttransportbegleitung bzw Personenschutz gehen. Für die in meinem Fall gängigen Länder (D, CZ, HU, I,..) werde ich mir dann ohnehin im Voraus die Genehmigungen einholen, der Rest wird wohl dann sowieso nur mit genügend Vorlaufzeit möglich sein.".
Abgesehen davon gehe ich mal davon aus, dass seine Auftraggeber die solche Personenschützer benötigen über genug Geld oder politischen bzw. wirtschaftlichen Einfluss verfügen, um bestimmte Dinge passieren zu lassen.
Re: Waffenpass/Europäischer Feuerwaffenpass
Verfasst: Mo 16. Mai 2011, 10:16
von Schlesi
Also wenn Start einer Werttransportbegleitung in Wien ist soll mir mal bitte einer erklären wie der Transport sonst begleitet werden soll?
Glaubt ihr dass der Routenverlauf 4 verschiedenen Firmen kundgetan wird? Oder dass eine Firma die einen Wert von mehreren hundert Millionen transportiert sich auf ausländische Partner verlässt die sie nicht kennt?
In diesem Fall gehts darum dass z.b. Start in Wien und Ende in der Türkei ist. Somit muss die Bewachung des Transportes nahtlos erfolgen. Sollte ein Tragen der Waffe nur der hiesigen Polizei gestattet sein wird die Waffe eben im Koffer versperrt. Sollte es zu einem Zugriff kommen hat man immer noch eine Zugriffsmöglichkeit.
@sandmann: Hab schon mehrmals erwähnt dass ich weiß dass ich vom jeweiligen Land ebenso eine Genehmigung benötige. Diese ist in Germanien reine Formsache und wird mir ohne weiteres bewilligt.
@BigBen: Hier läuft nichts mit linken Geschichten bzw mit politischem Einfluss, was legal funktioniert passt, der Rest wird legal umgangen. Wenn "führen" nicht erlaubt ist, ist "mitführen" zumeist sehr wohl mit Genehmigung erlaubt. Das würde auch ausreichen bzw. dann weiterführend auszuhandeln mit der zuständigen Stelle.
Liebe Grüße
extreeem
Re: Waffenpass/Europäischer Feuerwaffenpass
Verfasst: Di 24. Feb 2015, 11:31
von markus1978
Hi,
da ich Jäger in 2. Generation meiner Familie bin sind ein großteil der Langwaffen auf einem Vater im ZWR erfasst. Gibt es jetzt eine Möglichkeit einen 2. Besitzer/Mitbesitzer auf die Langwaffe einzutragen damit ich auch den EWP ausstellen kann ohne eine Ummeldung. Mein Vater hat im EWP die Waffen erfasst aber diesen kann ich ja nicht verwenden.
Bitte um eure Hilfe!
Re: Waffenpass/Europäischer Feuerwaffenpass
Verfasst: Di 24. Feb 2015, 13:46
von gewo
markus1978 hat geschrieben:Hi,
da ich Jäger in 2. Generation meiner Familie bin sind ein großteil der Langwaffen auf einem Vater im ZWR erfasst. Gibt es jetzt eine Möglichkeit einen 2. Besitzer/Mitbesitzer auf die Langwaffe einzutragen damit ich auch den EWP ausstellen kann ohne eine Ummeldung. Mein Vater hat im EWP die Waffen erfasst aber diesen kann ich ja nicht verwenden.
Bitte um eure Hilfe!
hallo
eine (C und D) waffe bzw waffenzubehoer kann in beliebig vielen EUFWP eingetragen sein
wenn es sich nicht um die waffe des besitzers handelt der im ZWR erfasst ist bzw falls es sich um eine altbestand flinte handelt die nicht im ZWR erfasst sein muss dann erfolgt die eintragung ins ZWR amtsseitig (und kostenlos)
quelle:
BMI abteilung III/3
Re: Waffenpass/Europäischer Feuerwaffenpass
Verfasst: So 1. Mär 2015, 20:55
von markus1978
Danke für die Info und den Quellenverweis!