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Re: WBK

Verfasst: Do 25. Mär 2021, 21:25
von Steelman
Sauer202 hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 21:15
Steelman hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 20:55
Sauer202 hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 18:06

Das Verbotsgesetz mit über 0,0 Promille mit dem Auto zu fahren sagt schon alles. Selbst mit 2 Promille ist es noch erheblich harmloser!

Vermutlich bist du derjenige, der mir vor ca 2 Wochern auf meiner Seite entgegenkam. Scheint bum-zu gewesen zu sein.
Wäre das Bankett schmäler gewesen, hätte ich einen Abflug in die Botanik gemacht

Menschenleben auf´s gröbste zu gefährden ist dein Stil?

Und so etwas verherrlichst du?
Na ja, passt ja zu deinen übrigen Absonderungen.

Bleibt nur die Hoffnung, das die Behörde bald einschreitet.
Der Strafrahmen für Verstöße gegen § 3g Verbotsgesetz ist mit Haftstrafen von einem bis zu 10 Jahren betroht, in schweren Fällen bis 20 Jahren.
Das ist absolut keine Kleinigkeit was da der Bursche angestellt hat.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000207

Das mag schon stimmen.
Trotzdem bist du jemand, der das gefährden, u. ggf fast möchte man sagen ermorden von Menschen infolge besoffenen Autofahren als Kleinigkeit ansiehst.

Und wenn du mir besoffen entgegen kommst, hoffe ich das ich im LKW sitze u. nicht am Bike.



Re: WBK

Verfasst: Do 25. Mär 2021, 21:35
von Sauer202
Bitte richtig zitieren! Die letzten beiden Absätze hab ich nicht geschrieben!!!

Re: WBK

Verfasst: Do 25. Mär 2021, 21:36
von Alaskan454
Sauer202 hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 21:15 Der Strafrahmen für Verstöße gegen § 3g Verbotsgesetz ist mit Haftstrafen von einem bis zu 10 Jahren betroht, in schweren Fällen bis 20 Jahren.
Das ist absolut keine Kleinigkeit was da der Bursche angestellt hat.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000207
Dir ist aber schon bewusst das ein einziges deppates Bild auf Whatsapp reicht das man dich wegen dem VG anzeigt obwohl derjenige in Wirklichkeit nichts mit (Neo)Nazis am Hut hat?

Es wird automatisch nach dem Verbotsgesetz angezeigt und zwar vollkommen egal ob ein junger Mensch einen einmaligen Blödsinn macht und ein Foto teilt oder Idioten und Holocaustleugner wie der Küssel ihr Unwesen treiben.

Die Anklage & Vorstrafe ist die selbe und ich will das bei Gott nich verharmlosen oder schön reden, aber man sollte sich hier wirklich überlegen wie man besser differenzieren kann.

Re: WBK

Verfasst: Do 25. Mär 2021, 21:38
von fast12
Wir kennen den konkreten Fall nicht und ich will hier niemanden verteidigen, aber Diversion ist schon etwas anderes als eine rechtskräftige Verurteilung. Unter Umständen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

@DerEine: Wurde dir die Diversion von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen und du hast sie "außergerichtlich" akzepetiert oder war das eine Entscheidung des Gerichts?

Re: WBK

Verfasst: Do 25. Mär 2021, 21:45
von Sauer202
Alaskan454 hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 21:36
Sauer202 hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 21:15 Der Strafrahmen für Verstöße gegen § 3g Verbotsgesetz ist mit Haftstrafen von einem bis zu 10 Jahren betroht, in schweren Fällen bis 20 Jahren.
Das ist absolut keine Kleinigkeit was da der Bursche angestellt hat.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000207
Dir ist aber schon bewusst das ein einziges deppates Bild auf Whatsapp reicht das man dich wegen dem VG anzeigt obwohl derjenige in Wirklichkeit nichts mit (Neo)Nazis am Hut hat?

Es wird automatisch nach dem Verbotsgesetz angezeigt und zwar vollkommen egal ob ein junger Mensch einen einmaligen Blödsinn macht und ein Foto teilt oder Idioten und Holocaustleugner wie der Küssel ihr Unwesen treiben.

Die Anklage & Vorstrafe ist die selbe und ich will das bei Gott nich verharmlosen oder schön reden, aber man sollte sich hier wirklich überlegen wie man besser differenzieren kann.
Genau darum gibt es auch einen Strafrahmen von 1-10 Jahren oder eben eine Diversion im zusammenhang mit dem Projekt 3g https://www.justiz.gv.at/lg-linz/landes ... 93.de.html

Re: WBK

Verfasst: Do 25. Mär 2021, 21:49
von rider650
Sauer202 hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 21:45 ...
Genau darum gibt es auch einen Strafrahmen von 1-10 Jahren oder eben eine Diversion im zusammenhang mit dem Projekt 3g https://www.justiz.gv.at/lg-linz/landes ... 93.de.html
Erst schreibst du, dass es keine Kleinigkeit sein kann, weil er mit 3g in Konflikt gekommen ist, und nun schreibst du, dass es für Kleinigkeiten im Zusammenhang mit 3g Diversion gibt - was denn nun?

Re: WBK

Verfasst: Do 25. Mär 2021, 21:53
von Steelman
rider650 hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 21:49
Sauer202 hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 21:45 ...
Genau darum gibt es auch einen Strafrahmen von 1-10 Jahren oder eben eine Diversion im zusammenhang mit dem Projekt 3g https://www.justiz.gv.at/lg-linz/landes ... 93.de.html
Erst schreibst du, dass es keine Kleinigkeit sein kann, weil er mit 3g in Konflikt gekommen ist, und nun schreibst du, dass es für Kleinigkeiten im Zusammenhang mit 3g Diversion gibt - was denn nun?
Ah ich merke du bist noch Jung.
Nimm den Sauer202 nicht ernst.
Der ist nämlich ein gaaaaanz lieber. Und für jeden Schabernack gut.
Nur das was er schreibt merkt er sich leider nicht. Siehe Covidthread.

Re: WBK

Verfasst: Do 25. Mär 2021, 21:56
von Sauer202
rider650 hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 21:49
Sauer202 hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 21:45 ...
Genau darum gibt es auch einen Strafrahmen von 1-10 Jahren oder eben eine Diversion im zusammenhang mit dem Projekt 3g https://www.justiz.gv.at/lg-linz/landes ... 93.de.html
Erst schreibst du, dass es keine Kleinigkeit sein kann, weil er mit 3g in Konflikt gekommen ist, und nun schreibst du, dass es für Kleinigkeiten im Zusammenhang mit 3g Diversion gibt - was denn nun?
Wo schreibe ich bitte das es eine Kleinigkeit ist?

Das ist eine falsche Unterstellung!

Re: WBK

Verfasst: Do 25. Mär 2021, 21:58
von Alaskan454
rider650 hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 21:49
Erst schreibst du, dass es keine Kleinigkeit sein kann, weil er mit 3g in Konflikt gekommen ist, und nun schreibst du, dass es für Kleinigkeiten im Zusammenhang mit 3g Diversion gibt - was denn nun?
Das Problem gerade beim VG ist das man sofort an Herrschaften wie Küssel,Honsik, Kühnen und andere Idioten denkt sich aber oft nicht bewusst ist wie leicht man mit diesem Gesetz in Konflikt kommen kann wenn man einmal für ein paar Minuten sein Hirn ausschaltet und nicht nachdenkt, zb mit dem teilen eines dummen WA Bildes.

Re: WBK

Verfasst: Do 25. Mär 2021, 22:02
von rider650
Sauer202 hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 21:56
rider650 hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 21:49
Sauer202 hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 21:45 ...
Genau darum gibt es auch einen Strafrahmen von 1-10 Jahren oder eben eine Diversion im zusammenhang mit dem Projekt 3g
Erst schreibst du, dass es keine Kleinigkeit sein kann, weil er mit 3g in Konflikt gekommen ist, und nun schreibst du, dass es für Kleinigkeiten im Zusammenhang mit 3g Diversion gibt - was denn nun?
Wo schreibe ich bitte das es eine Kleinigkeit ist?

Das ist eine falsche Unterstellung!
Wie ist dann der von mir fett hervorgehobene Teil von deinem Satz gemeint?

Re: WBK

Verfasst: Do 25. Mär 2021, 22:10
von Sauer202
Bitte mal durchlesen was das Projekt ist und wer dafür in frage kommt. Da steht genau nichts von Kleinigkeit!

„Wer ist geeignet für das Projekt 3g?

Täter: 14 bis 21 Jahre, Verantwortungsübernahme, keine (im engsten Sinn) einschlägige Vorverurteilung, enge zeitliche Nähe (max. 2 Jahre) zwischen Delikt und Anordnung“ Quelle: https://www.justiz.gv.at/lg-linz/landes ... 93.de.html

Re: WBK

Verfasst: Do 25. Mär 2021, 22:16
von rider650
Alaskan454 hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 21:58 Das Problem gerade beim VG ist das man sofort an Herrschaften wie Küssel,Honsik, Kühnen und andere Idioten denkt sich aber oft nicht bewusst ist wie leicht man mit diesem Gesetz in Konflikt kommen kann wenn man einmal für ein paar Minuten sein Hirn ausschaltet und nicht nachdenkt, zb mit dem teilen eines dummen WA Bildes.
Mir ist das schon klar. Ich weiß auch aus dem eigenen Umfeld von Laienrichtern, die einen Menschen Anfang 20 für das Posten von Bildern im Internet für die vollen 10 Jahre einsperren wollten - hat mich ans Milgram Experiment erinnert. Natürlich hat der Profirichter sie wieder eingebremst, aber alleine die Tatsache dass Menschen so etwas tun würden..

Re: WBK

Verfasst: Do 25. Mär 2021, 22:26
von rider650
Sauer202 hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 22:10 Bitte mal durchlesen was das Projekt ist und wer dafür in frage kommt. Da steht genau nichts von Kleinigkeit!

„Wer ist geeignet für das Projekt 3g?

Täter: 14 bis 21 Jahre, Verantwortungsübernahme, keine (im engsten Sinn) einschlägige Vorverurteilung, enge zeitliche Nähe (max. 2 Jahre) zwischen Delikt und Anordnung“ Quelle: https://www.justiz.gv.at/lg-linz/landes ... 93.de.html
Ich hab sogar noch bis zu den Ausschlussgründen gelesen:

'fehlende Verantwortungsübernahme, NS-ideologische Verfestigung bzw. Hinweise auf organisierte Agitation, Hinweise auf ideologisch motivierte Gewaltbereitschaft, einschlägige Vorstrafen im engsten Sinn, Vollendung des 21. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Zuweisung'

Auf deutsch, die nehmen nur die ganz jungen und harmlosen - also genau die Zielgruppe whatsapp-Bilder-'Kriminelle'.

Re: WBK

Verfasst: Do 25. Mär 2021, 22:28
von gynta
Alaskan454 hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 21:36 Dir ist aber schon bewusst das ein einziges deppates Bild auf Whatsapp reicht
zB? Also ich denke(!) ich habe niemanden in meinen Kontakten der mir ein "so deppates Bild" schicken würde.
Selbst wenn ich irrtümlich ein "deppates Bild" bekommen würde, käme es auch auf den Zusammenhang an.
A b'soffene Gschicht? Ja, kann sicher mal passieren. Ich kann ja nicht für alle die Hand ins Feuer legen.
Wenn ich dann aber so hirnbefreit bin und das "deppate Bild" nicht gleich entferne,
dann muß ich mir die Frage schon gefallen lassen, ob das Oberstübchen noch funktioniert.

Zum TE:
Erwartest Du in einem öffentlichen Forum tatsächlich eine verbindliche Antwort oder wollest einfach nur mal mit jemanden darüber plaudern bzw. Dich aussprechen? Ich verstehe sonst den Sinn der Frage nicht.

Wie Alaskan in seiner ersten Antwort bereits ausgeführt hat: Frag Deinen SA, Betreuer, Anwalt oder sonst jemanden, der Deinen Fall kennt. HIER erhältst du zu 99,9% nur Meinungen die Dir genau Nichts! bringen. Schon gar keinen Freibrief für die WBK...

Falls Dir einfach nur fad ist, dann schreib uns bitte noch ein paar Details.
Dann müss ma ned so viel spekulieren und raten.
Es wird dann zwar dadurch für Dich nicht sinnvoller aber für uns spannender.

Re: WBK

Verfasst: Do 25. Mär 2021, 23:04
von Alaskan454
gynta hat geschrieben: Do 25. Mär 2021, 22:28
zB? Also ich denke(!) ich habe niemanden in meinen Kontakten der mir ein "so deppates Bild" schicken würde.
Selbst wenn ich irrtümlich ein "deppates Bild" bekommen würde, käme es auch auf den Zusammenhang an.
A b'soffene Gschicht? Ja, kann sicher mal passieren. Ich kann ja nicht für alle die Hand ins Feuer legen.
Wenn ich dann aber so hirnbefreit bin und das "deppate Bild" nicht gleich entferne,
dann muß ich mir die Frage schon gefallen lassen, ob das Oberstübchen noch funktioniert.
Du willst mir jetzt allen ernstes erzählen das du dir im Alter von 14-18 Jahren stets der Tragweite und Konsequenzen deines handelns bewusst warst und nie einen Fehler begangen hast auch wenn es nicht absichtlich war? :think:

Selbstverständlich ist das Verhalten des Jungen falsch und natürlich gehört es entsprechend geahndet aber man muss auch eines sagen und zwar das es kaum ein Gesetz in AT gibt wo Verstöße derart hart gehandhabt werden.