Re: Deutsche Schmeisser M5F nach Österreich mitnehmen
Verfasst: Fr 4. Jun 2021, 14:56
wenn das so ist dann fallen eine menge an meldungen an die behoerde fuer uns haendler weg
ist eine sensation
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Das österreichische Waffenforum
https://dev2.pulverdampf.at/
Hierzu noch ein Kommentar von mir:Promo hat geschrieben: Fr 4. Jun 2021, 14:39 Vielen Dank für das Einstellen der anonymisierten Schreiben. Diese sind für mich bahnbrechend und stellen die bisher gelebte Rechtspraxis vollkommen auf den Kopf. Das Kriegsmaterialgesetz und die Kriegsmaterialverordnung haben sich absolut gar nicht geändert, dennoch interpretiert man jetzt alles was Kat.B nach WaffG ist scheinbar nicht mehr als KM nach KMG/KM-Vo. Das ist insoweit auch bemerkenswert, da man dann zum Export z.B. von einem Garand keine KM-Ausfuhrgenehmigung mehr brauchen würde und auch aus Drittstaaten ohne KM-Einfuhrgenehmigung importieren könnte.
OT: vom EU-Betritt Österreichs bis zum 13.12.2019 wäre es deiner Meinung nach europarechtswidrig. Jedes EU Land darf die Waffenrichtlinie beliebig verschärft umsetzen. Deshalb sind in UK (auch wenn es nicht mehr EU ist, aber bis dahin jedenfalls) z.B. FFW gänzlich verboten gewesen, auch wenn diese in praktisch jedem anderen EU Land einfacher erwerbbar waren.switty hat geschrieben: Fr 4. Jun 2021, 15:30 Hierzu noch ein Kommentar von mir:
Hinblicklich der EU-Feuerwaffenrichtlinie wäre das ja eigentlich sachlogisch, da ja die Feuerwaffenrichtlinie im Sinne der Wirtschaftsgesetzgebung diskutiert wurde. Für Sicherheitspolitik hat die EU ja kein Mandat. Also wäre es europarechtlich sicherlich problematisch, wenn eine Kat. B Waffe in dem einen Land erwerbbar ist, im anderen Land widerum nicht. Da kann man dann tatsächlich zu festhalten, das die EU hier schon Dinge verbessert bzw. vereinfacht bzw. klare Regeln vor gibt.
ne, das ist nicht das was ich meine. Davor gab es ja schlicht keine Regulierung über eine Feuerwaffenrichtlinie, d.h. jeder Staat hat selbst seine Schusswaffenkategorien festgelegt. Und bestimmte Kaliber bzw. auch ganze Kategorien zu verbieten war und bleibt trotz Feuerwaffenrichtlinie nationale Gesetzgebung.Promo hat geschrieben: Fr 4. Jun 2021, 15:32 OT: vom EU-Betritt Österreichs bis zum 13.12.2019 wäre es deiner Meinung nach europarechtswidrig. Jedes EU Land darf die Waffenrichtlinie beliebig verschärft umsetzen. Deshalb sind in UK (auch wenn es nicht mehr EU ist, aber bis dahin jedenfalls) z.B. FFW gänzlich verboten gewesen, auch wenn diese in praktisch jedem anderen EU Land einfacher erwerbbar waren.
Das ist falsch. In UK und bis 13.12.2019 war in Österreich (vereinfacht ausgedrückt) ein HA Zentralfeuergewehr praktisch grundsätzlich verboten. Man hat diese einfach national in eine andere Kategorie einsortiert. Vergleich dazu z.B. die Pumpgun, die in Österreich verboten ist, bei euch aber Kat.B. Die Diskussion an dieser Stelle bringt übrigens nichts zum Inhalt des Topic, als werde ich es zu diesem Thema nach diesem Post hier damit belassen.switty hat geschrieben: Fr 4. Jun 2021, 18:00 ne, das ist nicht das was ich meine. Davor gab es ja schlicht keine Regulierung über eine Feuerwaffenrichtlinie, d.h. jeder Staat hat selbst seine Schusswaffenkategorien festgelegt. Und bestimmte Kaliber bzw. auch ganze Kategorien zu verbieten war und bleibt trotz Feuerwaffenrichtlinie nationale Gesetzgebung.
Wenn ich mit einem Briten über eine "Kat. B halbautomatische Büchse" sprach redeten wir absolut über das gleiche. D.h. bisher war die österreichische Rechtslage, dass Halbautomaten mit Ausnahme Sportwaffen verboten sind, ohne klar zu definieren was Sportwaffen sind. Nun gibt es EU-weit eine "Kat. B halbautomatische Büchse", und alle zugeordneten Halbautomaten sind IMMER ziviler Natur bzw. Sportwaffen und damit zulässig.