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Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 16:19
von Exitus
Bei mir uns kommt nur ein einziges Kind zu Besuch und dann ist der Raum abgeschlossen, denn es sind ja auch die Wiederladepresse, Hülsen, Geschosse, Werkzeuge Jagdmesser, Reiniger, Öle, usw. drinnen.
Da hat auch kein Besuch was ohne mich drinnen verloren.

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 16:44
von Joewood
gewo hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 16:14 naja
soooooo unwahrscheinlich isses ned dass mal a minderjaehrige(r) in einen haushalt kommt

luftgewehre (selbst die mit F im fuenfeck und mit nur 7,5joule) duerfen ausserhab von beh. genehmigten schiesstaenden nur von personen ab 18 jahren hantiert werden ...
Ich beziehe mich auf die Aussage des TOs.
Und dass er vielleicht mal im Haushalt ist, heißt nicht, dass er unbeaufsichtigt in alle Räume darf. Ich darf in meinem eigenen Haushalt die Waffe ja auch führen und muss nicht damit rechnen, dass sie mir ein unberechtigter aus dem Holster reißt...
Exitus hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 16:19 Bei mir uns kommt nur ein einziges Kind zu Besuch und dann ist der Raum abgeschlossen, denn es sind ja auch die Wiederladepresse, Hülsen, Geschosse, Werkzeuge Jagdmesser, Reiniger, Öle, usw. drinnen.
Da hat auch kein Besuch was ohne mich drinnen verloren.
Ja, so mein ich das... hatte dein Posting nicht gesehen, als ich gewo geantwortet habe

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 16:45
von fast12
Das kannst du dann im Falle des Falles mit deiner Waffe Behörde im Zuge des WBK Entzugsverfahrens diskutieren.

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 20:37
von Exitus
fast12 hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 16:45 Das kannst du dann im Falle des Falles mit deiner Waffe Behörde im Zuge des WBK Entzugsverfahrens diskutieren.
Deswegen frage ich ja nach.
Ich weiß wie meine Kat A, B und C Waffen zu sichern sind, aber bei einer Luftdruck habe ich keine Ahnung.

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 20:47
von fast12
Die Waffe ist "sicher" zu verwahren.

Wo da genau die Grenzen liegen hat im Zweifelsfall ein Gericht zu entscheiden. Wenn du sicherstellen willst dass du nicht derjenige bist der diese Grenze vor Gericht ausjudiziert, verwahrst das Luftdruckgewehr in etwa so sicher wie eine Kat C Waffe.

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 21:59
von Joewood
Tatsächlich halte ich das für massiv übertrieben. Abgesperrtes Zimmer ist für das Zeugs mehr als genug. Und ja.. das würde ich im Zweifel meiner Rechtsschutz übergeben und ausjudizieren. Aus Prinzip!

Weil... net bös sein... mit jedem Küchenmesser richtest mehr Schaden an und da ist keine Altersbeschränkung drauf

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 22:33
von fast12
Ich denke du hast hier korrekte Antworten erhalten, was du damit machst musst eh selbst wissen.

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Fr 20. Aug 2021, 23:31
von gewo
Joewood hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 21:59 Tatsächlich halte ich das für massiv übertrieben. Abgesperrtes Zimmer ist für das Zeugs mehr als genug. Und ja.. das würde ich im Zweifel meiner Rechtsschutz übergeben und ausjudizieren. Aus Prinzip!

Weil... net bös sein... mit jedem Küchenmesser richtest mehr Schaden an und da ist keine Altersbeschränkung drauf
Es gibt aber halt kein gesetz welches minderjaehrigen den zugriff auf kuechenmesser verbietet
Und keines welchen die sichere verwahrung von kuechenmessern vorschreibt

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Sa 21. Aug 2021, 07:28
von Exitus
fast12 hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 22:33 Ich denke du hast hier korrekte Antworten erhalten, was du damit machst musst eh selbst wissen.
Jep!

Ich werde es mit einer versperrten Halterung und Abzugsschloss im Wiederladeraum aufhängen.

Danke nochmals

Greetings Oliver

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Sa 21. Aug 2021, 09:35
von hobbycaptain
Exitus hat geschrieben: Sa 21. Aug 2021, 07:28
fast12 hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 22:33 Ich denke du hast hier korrekte Antworten erhalten, was du damit machst musst eh selbst wissen.
Jep!

Ich werde es mit einer versperrten Halterung und Abzugsschloss im Wiederladeraum aufhängen.

Danke nochmals

Greetings Oliver
versteh ich, weil ausschauen tuts schon cool :whistle: :mrgreen:

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Sa 21. Aug 2021, 11:43
von AUG-andy
hobbycaptain hat geschrieben: Sa 21. Aug 2021, 09:35
Exitus hat geschrieben: Sa 21. Aug 2021, 07:28
fast12 hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 22:33 Ich denke du hast hier korrekte Antworten erhalten, was du damit machst musst eh selbst wissen.
Jep!

Ich werde es mit einer versperrten Halterung und Abzugsschloss im Wiederladeraum aufhängen.

Danke nochmals

Greetings Oliver
versteh ich, weil ausschauen tuts schon cool :whistle: :mrgreen:
Kein Luftgewehr schaut "cool" aus. :shock:
Dafür gäbe es eindeutig schönere Kandidaten.
Aber eine offne Präsentation hat trotzdem was für sich. :clap:

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Sa 21. Aug 2021, 13:30
von hobbycaptain
AUG-andy hat geschrieben: Sa 21. Aug 2021, 11:43
hobbycaptain hat geschrieben: Sa 21. Aug 2021, 09:35
Exitus hat geschrieben: Sa 21. Aug 2021, 07:28
fast12 hat geschrieben: Fr 20. Aug 2021, 22:33 Ich denke du hast hier korrekte Antworten erhalten, was du damit machst musst eh selbst wissen.
Jep!

Ich werde es mit einer versperrten Halterung und Abzugsschloss im Wiederladeraum aufhängen.

Danke nochmals

Greetings Oliver
versteh ich, weil ausschauen tuts schon cool :whistle: :mrgreen:
Kein Luftgewehr schaut "cool" aus. :shock:
Dafür gäbe es eindeutig schönere Kandidaten.
Aber eine offne Präsentation hat trotzdem was für sich. :clap:
weisst Du wovon da die Rede ist ?
Ich find schon, dass das cool ausschaut
https://www.carabinasypistolas.com/de/k ... gewehr.php

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: Sa 21. Aug 2021, 13:56
von AUG-andy
hobbycaptain hat geschrieben: Sa 21. Aug 2021, 13:30
weisst Du wovon da die Rede ist ?
Ich find schon, dass das cool ausschaut
https://www.carabinasypistolas.com/de/k ... gewehr.php
Für mich ist und bleibt ein Luftgewehr eine bessere Luftpumpe. :lol:
Aussehen egal. Ist meine persönliche Ansichtssache.
Aber darum geht's ja nicht, wenn er es an die Wand hängen will ist das seine Vorliebe. So wie er das umsetzt, gibt es sicher keine Probleme, und darum ging es ja in der Frage.

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: So 22. Aug 2021, 01:30
von rhodium
Ich finde die Gesetzgebung gehört in Bezug auf den Umgang Minderjähriger mit LG in Gegenwart von Erwachsenen dringend überarbeitet. Wieviele Leute werden in Ö (nach wie vor) ihren minderjährigen Kindern/Nichten/Neffen/... mittels LG oder LP den ersten sorgfältigen Umgang mit Waffen zeigen und den Schießsport näher bringen? ... ich behaupte mal viele. Nicht mit Vorsatz, schlicht durch Unkenntnis der Gesetzeslage.

Ist hier die Gesetzeslage einmal vor langer Zeit verschärft worden oder ist das immer schon Stand der Dinge gewesen?

Re: Verwahrung Luftdruckgewehr

Verfasst: So 22. Aug 2021, 07:57
von AUG-andy
rhodium hat geschrieben: So 22. Aug 2021, 01:30 Ich finde die Gesetzgebung gehört in Bezug auf den Umgang Minderjähriger mit LG in Gegenwart von Erwachsenen dringend überarbeitet. Wieviele Leute werden in Ö (nach wie vor) ihren minderjährigen Kindern/Nichten/Neffen/... mittels LG oder LP den ersten sorgfältigen Umgang mit Waffen zeigen und den Schießsport näher bringen? ... ich behaupte mal viele. Nicht mit Vorsatz, schlicht durch Unkenntnis der Gesetzeslage.

Ist hier die Gesetzeslage einmal vor langer Zeit verschärft worden oder ist das immer schon Stand der Dinge gewesen?
Seit wann darf ich meinen Kindern im Beisein nicht das Luftgewehr schießen beibringen? Wäre mir neu. :o