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Re: .408 Cheytec legal?
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 18:50
von Mr. Danger
Die .408 CT ist nicht in der Zolldokumentation für KM angeführt
http://iwoe.org/img/VB-0401-1.pdf , weder als erlaubte noch verbotene Munition. Ist anscheinend noch nicht eingestuft. Die .50BMG ist als verboten eingestuft. Begründung: "Panzerbüchse" und "es gibt eh keinen Schießstand dafür die den Gefahrenbereich abdeckt". Das es Personen in Österreich gibt die eine .50BMG haben (auf Ausnahmegenemigung) und dieses Kaliber in Österreich auf Schießplätzen schießen ist für den Gesetzgeber wohl uninteressant. Auch im Ausland (D, CZ, CH, SK, ...) gibt es Schießstände dafür. Und diese Länder sind sehr schnell mit der Waffe und dem EFWP legal zu erreichen
Gruß,
Hans
Re: .408 Cheytec legal?
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 19:11
von Mr. Danger
Diese ist zwar auch nicht in der Dokumentation allerdings wurde Diese schon eingestuft und ist verboten. Sie war der .50BMG zu ähnlich.
Gruß, Hans
Re: .408 Cheytec legal?
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 20:11
von Maggo
Mr. Danger hat geschrieben:Diese ist zwar auch nicht in der Dokumentation allerdings wurde Diese schon eingestuft und ist verboten. Sie war der .50BMG zu ähnlich.
Das ist so nicht mehr richtig,weil der Verwaltungsgerichtshof dieses Urteil .460 Steyr=KM wegen Verfahrensmängel aufeghoben hat.
Man darf mal gespannt sein was dabei rauskommt.
Das Kriterium soweit ich mich erinnern kann, das Geschoss darf eine Stahlplatte mit 20mm Dicke auf 100 metern nicht durchschlagen,wenn nein,passt es,wenn ja dann KM.
Re: .408 Cheytec legal?
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 20:12
von warbird
Joa, da ist die Frage WELCHEN Stahl?
Re: .408 Cheytec legal?
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 20:54
von martin01
@ susn
darf ich fragen was du eigentlich mit einer solchen artillerie willst? (zugegeben es hat schon was so eine riesen patrone...

)
Re: .408 Cheytec legal?
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 21:14
von gewo
warbird hat geschrieben:Joa, da ist die Frage WELCHEN Stahl?
hi
naja, es geht um "panzerbuechsen", oder?
also panzerstahl (mit aktivpanzerung...)

Re: .408 Cheytec legal?
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 22:10
von >Michael<
Sollen halt einfach einen wadcutter als Geschoss verwenden.

Re: .408 Cheytec legal?
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 22:39
von Vintageologist
Schauts... .408 gibts laut CIP nicht, folglich existiert es de-facto nicht und kann auch nicht verboten sein. (Wie könnte etwas verboten sein, dass nicht mal spezifiziert ist?)
Aber selbst wenn: Es gibt kein "Freigeben" von Munition, weil Munition erlaubt, soweit sie nicht explizit verboten ist. .50BMG ist deswegen so superböse, weil es in der KM Richtlinie explizit als Kaliber für Panzerbüchsen bezeichnet wird und...
VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben:b) Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche
Panzerabwehrwaffen.
...sowie...
VB-0401, Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial hat geschrieben:Munition für Kriegsmaterial der
lit. b.
KM sind.
Re: .408 Cheytec legal?
Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 00:50
von warbird
martin01 hat geschrieben:darf ich fragen was du eigentlich mit einer solchen artillerie willst? (zugegeben es hat schon was so eine riesen patrone...

)
Wenn sie erlaubt wäre, würde ich auch auf die 50 BMG hinarbeiten, einfach zum haben wollen und weils irgendwie schon pervers ist.
So gibt es eben das ferne Ziel .338 Lapua /408 Chey.
Re: .408 Cheytec legal?
Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 05:26
von Maggo
Hier die Erkenntnis nochmal über die .460 Steyr.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... 0101125X00es sind sogar 25mm Panzerstahl.Ich bin mir nichtmal sicher ob auch die .50 BMG mit normalen VM Muni durch 25mm Panzerstahl kommt.
Re: .408 Cheytec legal?
Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 08:24
von warbird
Ich bezweifle das auch, aber man sollte auch genau lesen. Da steht nur "wie etwa" und weiter:
Nach interner Evaluierung durch RD-ARWT sind Panzerbüchsen durch folgende hinreichende Merkmale gekennzeichnet:
Aufgelegte schultergestützte oder lafettierte Waffe Potenzial zur Bekämpfung gepanzerter Ziele
Geschossenergie größer 10.000 J
Alle 3 Punkte werden von der oa. Waffe erfüllt."
Re: .408 Cheytec legal?
Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 08:32
von Coolhand
Meines Wissens nach sind alle Kaliber verboten, wenn die irgendwelche Teile von anderen verbotenen Patronen verwenden. Also ein .50er Zündhütchen darf zB nicht verbaut sein. Ob es eine Energiegrenze gibt, weiß ich nicht sicher, ich hab aber Gerüchte darüber gehört.
Was ich mir nicht ganz vorstellen kann, ist der Versuch mit einer Stahlplatte. Ob ein Geschoss da durch kommt oder nicht, ist von mehr Faktoren abhängig als von der Energie...Man denke nur an die Verwendung eines Hartkerngeschosses. Das ist auch verboten, aber es ist nicht jedes Kaliber verboten, für das es Hartkerngeschosse gibt...
Hat eigentlich schon mal wer mit dem BmLV deswegen Kontakt aufgenommen? Das würde, denke ich, in deren zuständigkeitsbereich fallen. Eine Regelung von denen wäre vermutlich klarer als die vom BMI...
DVC+WH
Coolhand
Re: .408 Cheytec legal?
Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 08:58
von Mr. Danger
@ Maggo: Vielen Dank, das war mir nicht bekannt. Sehr informativ.
Wenn man die E0 von 10.000 Joule hernimmt wird es mit der .408CT auch nichts, da Diese um nur 20% schwächer als die .50BMG ist, welche eine E0 von bis zu 16.000 Joule aufweist.
Wegen der Durchschlagsleistung frage ich mich schon, wie das ausprobiert wird. Mit einem Wolfram-Penetrator wird wohl auch eine .338 LaMa durch die 25mm PzStahl durchkommen. Wenn ich eine 50.BMG mit wenig Pulver und einem Geschoß aus gepresstem Vogeldreck Richtung 25mm PzStahl schicke wird dort nur ein Fleck zu sehen sein (abwischbar

)
Gruß, Hans
Re: .408 Cheytec legal?
Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 11:38
von BigBen
Susn es reicht, auf Wiedersehen....kannst gern mal versuchen deinen Schwachsinn in anderen Foren von dir zu geben, hier ist auf jeden Fall Schluss.
Re: .408 Cheytec legal?
Verfasst: Fr 20. Mai 2011, 11:47
von mgritsch
wobei es strenggenommen keine wirkliche erkenntnis ist.
das ding endet mit dem satz:
" 5. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die belangte Behörde bei Vermeidung des gerügten Verfahrensmangels - sie hat sich bei der Qualifikation der gegenständlichen Waffe als "Panzerbüchse" entscheidend auf die Annahme einer panzerbrechenden Wirkung gestützt - zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre, war der angefochtene Bescheid auf Grund der bislang nicht ausreichend nachvollziehbaren Erwägungen und mangelhaften Sachverhaltsfeststellungen wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften gemäß § 42 Abs 2 Z 3 lit b und c VwGG aufzuheben."
ergo ist noch nichts entschieden.
war das dann nicht vor allem ein politikum, steyr hätte nach dieser aufhebung weiter prozessieren und drängeln können aber es wurde ihnen nahegelegt es bleiben zu lassen?
lg
Martin