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Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 16:52
von mgritsch
30-06 hat geschrieben:wie schaut so eine "formlose meldung" im normalfall aus?? ....schreib ich da dem sachbearbeiter:
Sehr geehrter Hr XXX!
ich habe 20 schusswaffen in meinem haushalt.
mfg,
XXX
im prinzip ja.
ein verweis auf den entxsprechenden § aufgrund dsssen du die meldung machst kann auch nicht schaden.
und da es ja wegen der besonderen ansprüche an sichere verwahrung ist, kann es auch nicht schaden wenn du gleich bekannt gibst wodurch du die sichere verwahrung gewährleistest (zB raum, wie ist dieser verschlossen bzw gegen einbruch von außen gesichert; besondere waffenschränke etc.). das beugt jedenfalls vor, dass die behörde dann durch dein schreiben eingeladen nachschau halten kommt und dir ggf noch auflagen macht.
lg
Martin
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 16:55
von mgritsch
Schnittbrot hat geschrieben:Also wenn du z.B. 50 Schusswaffen in deiner Wohnung verwahrst, musst du der Behörde erst mal glaubhaft machen, dass du die 31 überzähligen gerade gestern erworben hast ... naja
das ist keine frage von glaubhaft machen.
auf den erwerbsmeldungen steht ein datum, aufgrund dessen ist klar nachvollziehbar wie lange du die dinger schon hast.
ich würd' mnich da nicht unnötig "spielen".
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 17:04
von Schnittbrot
@mgritsch: bei mir rennst du da offene Türen ein; richte deine Warnung lieber an den Urheber dieser Idee! Wenn du in dem Zusammenhang mich (auszugsweise) zitierst ist das IMO irreführend und erweckt den Anschein, als würde ich zu solchen Vorgangsweisen raten. Das Gegenteil ist der Fall (wie aus meinem Posting eigentlich herauszulesen sein sollte).
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 17:09
von mgritsch
Schnittbrot hat geschrieben:@mgritsch: bei mir rennst du da offene Türen ein; richte deine Warnung lieber an den Urheber dieser Idee! Wenn du in dem Zusammenhang mich (auszugsweise) zitierst ist das IMO irreführend und erweckt den Anschein, als würde ich zu solchen Vorgangsweisen raten. Das Gegenteil ist der Fall (wie aus meinem Posting eigentlich herauszulesen sein sollte).
so war die warnung auch gedacht, als ergänzung zu deiner anmerkung und nicht als kontra, sorry wenn das missverstanden werden kann.
wir verstehen uns!

Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 17:15
von Schnittbrot
mgritsch hat geschrieben:so war die warnung auch gedacht, als ergänzung zu deiner anmerkung und nicht als kontra, sorry wenn das missverstanden werden kann.
wir verstehen uns!

Na dann hab ich das leider falsch interpretiert ...
Das "Zuprosten-Emoticon" sollte schon auf Seite 1 der Smilie-Liste zu finden sein

Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 20:21
von Vintageologist
Susn hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Susn hat geschrieben:selbst wenn, die Strafe dürfte überschaubar sein. Ich hab nur C/D. Ziviler Ungehorsam nimmt immer Strafen in Kauf.
Zivilen Ungehorsam in einem öffentlichen Forum rausposaunen ist aber weder sonderlich intellingent noch erwünscht!
ich fürcht mich so
Beeindrucken wirst du damit aber auch niemand.
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Mi 18. Mai 2011, 21:42
von BigBen
Vertragen wir uns wieder und legen den anderen Unfug ad acta....immerhin haben wir doch auch einige gemeinsame Interessen, sonst wären wir wohl nicht hier

Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 14:30
von Promo
Theoretisch kann man natürlich auch in die Situation kommen dass man gleich eine Meldung über 40 oder mehr Waffen machen muss. Beispielsweise wenn Waffen an mehreren Lagerorten getrennt verwahrt werden und dann im Zuge einer neuen, gemeinsamen Lagerung es zu höheren Stückzahlen kommt.
Die Nachschau ist nicht gesetzlich verpflichtend, allerdings wird es wohl dazu kommen da die Behörde sich absichern möchte falls später mal Probleme passieren sollten.
@Susn: Was du für richtig hältst ist natürlich deine Sache. Die Meinung die andere Personen hier vertreten haben passierte vor allem vor dem Hintergrund dass dieses Verhalten zu Konsequenzen bis zu einem Waffenverbot und somit Verlust der Sammlungsgegenstände führen kann. Bitte bedenke dass auch Anstiftung zu Straftaten per se ein strafbares Verhalten ist.
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 15:52
von BigBen
Red gefälligst normal mit den Leuten oder such dir ein andere Forum. Sich an Gesetze halten als "vorauseilenden Gehorsam" bezeichnen ist wirklich dumm.
P.S. Zuviel gefürchtet ist auch gestorben
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 16:28
von gertbley
vorauseilenden Gehorsam kenn ich eigentlich nur von Linken oder Juristen
vorauseilender Gehorsam bei Juristen???????? - ich glaub du kennst nicht viele.....

Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 16:42
von Promo
Nochmal, das was du als vorauseilender Gehorsam ansiehst ist das Gesetz. Wenn du dich nicht daran hältst, ist das deine Sache. Wenn ich mich daran halte, ist es meine Sache. Und wenn hier jemand nach dem Gesetz dazu fragt, dann bekommt er die Antwort die auch dem Gesetz entspricht und nicht die Antwort "interessiert eh keinen, mach was du willst".
Und was den Rest angeht würde ich dich ersuchen deine unterschwelligen Beleidigungen nicht in Threads zu verpacken wo du fachlich nichts beitragen kannst.
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 17:51
von gertbley
Da ich, wenn ich die 4,5 Jahre des Studiums hinzurechne, auf mittlerweile 18,5 Jahre juristische Erfahrung zurückblicken kann, kann ich dir sagen, dass Juristen immer den legalen Spielraum zur Gänze zu ihren Gunsten nützen. Wenn du aber das sich im Rahmen der Normen bewegen als "vorauseilenden Gehorsam" bezeichnest, dürftest du vielleicht Probleme im Bereich der Begriffsdefinition haben.......
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 18:00
von gertbley
Stimmt - solchen Schwachsinn sinnerfassend zu lesen ist nicht leicht!
Und die Beurteilung meiner Fähigkeiten obligt zum Glück inteligenten Menschen......
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 18:06
von gertbley
Danke - den hab ich schon!
Re: Kat C/D Stückzahlbegrenzung?
Verfasst: Do 19. Mai 2011, 18:08
von Floody
Diese unnötigen Streitereien haben ab sofort ein Ende. Susn fordere ich um Zurückhaltung auf. Wir halten uns an Gesetze, denn tun wir das nicht werden sie uns noch mehr beschnitten.
Dieser Thread handelt über die rechtlichen Aspekte der Stückzahlbegrenzung, alles andere wird nicht mehr toleriert.