Re: Amoklauf in D - Waffenkauf in Ö
Verfasst: Mi 26. Jan 2022, 19:40
Was mich stutzig macht, wie hat der Händler die 2 C-Waffen registriert? Gehe mal davon aus dass der Spinner keinen Wohnsitz in Ö hatte.
Das österreichische Waffenforum
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Führerschein reicht für die Altersbestimmung.ebner33 hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 18:45 Interessante Frage...diese hab ich mir auch direkt nachdem ichs gelesen habe gestellt.
Es wird jedoch immer wieder von "Belegen" bzw "Rechnungen" im Zusammenhang mit dem Waffenkauf geredet,deshalb denke ich hier eher an einen Händler..?
Was genau erfragst du eigentlich konkret wenn du ne Kat C Waffe an privat verkaufst?
Welchen Ausweiß lässt man hier gelten?
Führerschein oder doch Reisepass?
Rechtlich gesehen wäre dies ja auch ausreichend.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 19:46Führerschein reicht für die Altersbestimmung.ebner33 hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 18:45 Interessante Frage...diese hab ich mir auch direkt nachdem ichs gelesen habe gestellt.
Es wird jedoch immer wieder von "Belegen" bzw "Rechnungen" im Zusammenhang mit dem Waffenkauf geredet,deshalb denke ich hier eher an einen Händler..?
Was genau erfragst du eigentlich konkret wenn du ne Kat C Waffe an privat verkaufst?
Welchen Ausweiß lässt man hier gelten?
Führerschein oder doch Reisepass?
Ich mach immer einen einfachen Kaufvertrag und das wars.
Ob der Käufer ein Waffenverbot hat kann ich nicht kontrollieren, von daher für mich auch nicht relevant.
ja das hab ich mich auch schon gefragt... möglicherweise hatte der Spinner auch gefälschte Österreichische Ausweisdokumente (mutmaßung meinerseits)... und einen Wohnsitz in AT anzumelden ist für einen EU Bürger auch keine Hexerei...wetabi hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 19:40 Was mich stutzig macht, wie hat der Händler die 2 C-Waffen registriert? Gehe mal davon aus dass der Spinner keinen Wohnsitz in Ö hatte.
Was genau soll dein Post nun aussagen?
Das würde das Waffelverbot ad absurdum führen, da so jeder mit aufrechtem Waffenverbot, an Kat. C. Waffen kommt. Kann mir nicht vorstellen das man als Verkäufer hier keine Probleme bekommt im Worst Case SzenarioLaubmasta_reloaded hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 19:46Führerschein reicht für die Altersbestimmung.ebner33 hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 18:45 Interessante Frage...diese hab ich mir auch direkt nachdem ichs gelesen habe gestellt.
Es wird jedoch immer wieder von "Belegen" bzw "Rechnungen" im Zusammenhang mit dem Waffenkauf geredet,deshalb denke ich hier eher an einen Händler..?
Was genau erfragst du eigentlich konkret wenn du ne Kat C Waffe an privat verkaufst?
Welchen Ausweiß lässt man hier gelten?
Führerschein oder doch Reisepass?
Ich mach immer einen einfachen Kaufvertrag und das wars.
Ob der Käufer ein Waffenverbot hat kann ich nicht kontrollieren, von daher für mich auch nicht relevant.
Dass er meint, es könnte für uns nachheilige Folgen haben. Was ist daran unverständlich? Oder meinst, das Post ist schlicht entbehrlich?
Meldezettel zeigen lassen wäre eine Option.ebner33 hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 19:52Rechtlich gesehen wäre dies ja auch ausreichend.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 19:46Führerschein reicht für die Altersbestimmung.ebner33 hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 18:45 Interessante Frage...diese hab ich mir auch direkt nachdem ichs gelesen habe gestellt.
Es wird jedoch immer wieder von "Belegen" bzw "Rechnungen" im Zusammenhang mit dem Waffenkauf geredet,deshalb denke ich hier eher an einen Händler..?
Was genau erfragst du eigentlich konkret wenn du ne Kat C Waffe an privat verkaufst?
Welchen Ausweiß lässt man hier gelten?
Führerschein oder doch Reisepass?
Ich mach immer einen einfachen Kaufvertrag und das wars.
Ob der Käufer ein Waffenverbot hat kann ich nicht kontrollieren, von daher für mich auch nicht relevant.
Habe auch selbst schon KAT C Waffen so gekauft.
Aber wie vorher erwähnt,was wenn des dann jemand ohne österreichischen Wohnsitz ist?![]()
Hatte ich bis dato noch nie.ebner33 hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 19:52Rechtlich gesehen wäre dies ja auch ausreichend.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 19:46Führerschein reicht für die Altersbestimmung.ebner33 hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 18:45 Interessante Frage...diese hab ich mir auch direkt nachdem ichs gelesen habe gestellt.
Es wird jedoch immer wieder von "Belegen" bzw "Rechnungen" im Zusammenhang mit dem Waffenkauf geredet,deshalb denke ich hier eher an einen Händler..?
Was genau erfragst du eigentlich konkret wenn du ne Kat C Waffe an privat verkaufst?
Welchen Ausweiß lässt man hier gelten?
Führerschein oder doch Reisepass?
Ich mach immer einen einfachen Kaufvertrag und das wars.
Ob der Käufer ein Waffenverbot hat kann ich nicht kontrollieren, von daher für mich auch nicht relevant.
Habe auch selbst schon KAT C Waffen so gekauft.
Aber wie vorher erwähnt,was wenn des dann jemand ohne österreichischen Wohnsitz ist?![]()
Wie stellst dir das konkret vor wie du als Privater ein Waffenverbot kontrollieren willst?Rontogosch hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 19:54Das würde das Waffelverbot ad absurdum führen, da so jeder mit aufrechtem Waffenverbot, an Kat. C. Waffen kommt. Kann mir nicht vorstellen das man als Verkäufer hier keine Probleme bekommt im Worst Case SzenarioLaubmasta_reloaded hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 19:46Führerschein reicht für die Altersbestimmung.ebner33 hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 18:45 Interessante Frage...diese hab ich mir auch direkt nachdem ichs gelesen habe gestellt.
Es wird jedoch immer wieder von "Belegen" bzw "Rechnungen" im Zusammenhang mit dem Waffenkauf geredet,deshalb denke ich hier eher an einen Händler..?
Was genau erfragst du eigentlich konkret wenn du ne Kat C Waffe an privat verkaufst?
Welchen Ausweiß lässt man hier gelten?
Führerschein oder doch Reisepass?
Ich mach immer einen einfachen Kaufvertrag und das wars.
Ob der Käufer ein Waffenverbot hat kann ich nicht kontrollieren, von daher für mich auch nicht relevant.
Stimmt, das wäre möglich, irgendwo als Student ein Zimmer angemietet und schon gibts einen Wohnsitz in Ö. Jedenfalls muss er sich sehr gut informiert haben über das Waffengesetz in Ö. Anders hätte er die 2 C-Waffen die er beim Händler kaufte auch nicht aus dem Geschäft tragen können da der Händler gleich registriert und ohne Wohnsitz in Ö auch keine Registrierung.lüftl hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 19:58 Hallo,
in der Zeitung steht, dass die dritte gekaufte Waffe angeblich in seinem Zimmer in Österreich gefunden worden sein soll. Das würde dann evtl. heißen, dass er einen Wohnsitz in Österreich haben hätte können. Und damit wäre der Ankauf in Österreich legal, oder? Was er dann gemacht hat, war völlig illegal und inakzeptabel.
Leider gibt es halt immer wieder Psychopathen! Die stoppt aber kein noch so restriktives Waffengesetz! Ich fürchte nur, dass wieder diejenigen unter der Situation zu leiden haben werden, die nichts dafür können!
Gute Frage. Zwr Auszug bringt ja auch nichts, wenn das seine erste Waffe ist.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 20:01
Wie stellst dir das konkret vor wie du als Privater ein Waffenverbot kontrollieren willst?
Käufer muss EU-Bürger sein und 18 Jahre alt, das muss ich als Verkäufer überprüfen, das wars. Ob der Käufer einen österreichischen Wohnsitz vorweisen muss weiss ich nicht, bin ich mir unsicher, würde allerdings nur an Käufer mit österreichischem Wohnsitz eine Waffe verkaufen, theoretisch könnte er sie auch nach D importieren was dann sein Problem wäre. Ein Waffenverbot kann und muss ein privater Verkäufer nicht überprüfen.MrRiesa hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 20:09Gute Frage. Zwr Auszug bringt ja auch nichts, wenn das seine erste Waffe ist.Laubmasta_reloaded hat geschrieben: Mi 26. Jan 2022, 20:01
Wie stellst dir das konkret vor wie du als Privater ein Waffenverbot kontrollieren willst?
Die Frage die ich mir stelle.. MUSS ich als privater Verkäufer einer Kat C das überprüfen?
Alle Posts vorhin bzgl Vorlage diverser Dokumente schön und gut.. Manche Verkäufer wollen nur an Österreich ohne Migrationshintergrund verkaufe, verlangen eine Wbk Vorlage für KatC etc.. Liegt alles beim Verkäufer, quasi eine Fleißaufgabe und dient der Absicherung, aber wie ist das gesetzlich geregelt?