WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von OC Tom » So 3. Jul 2011, 23:41

Hallo,

jein... Er hat alles was erforderlich ist gemacht WaFü Doc. den Antrag hat er abgegeben nächste Woche bekommt er Besuch von der Behörde ein Herr hat sich telefonisch angekündigt.
Der Herr hat gesagt er will mit Ihm sprechen über die Verwahrung und er hat noch ein paar Fragen. Auf die Frage wie es mit der WBK aussieht hat der nur gemeint das kann er nicht am Telefon besprechen er möchte das Persönlich besprechen.

So wie ich wirklich genaues weiss sage ich Bescheid.

Nur so viel die Dame bei der Polizei die den Antrag entgegen genommen hat, hat gleich telefoniert da Sie meinte aha der Zivildienst ist aber keine 15 Jahre her. Mein Freund hat ihr den Sachverhalt erklärt Sie hat telefoniert und meinte dann OK er kann auf jedenfall einreichen es gibt Ausnahmen, mehr konnte Sie auch nicht sagen.

LG
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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von Stickhead » Mo 4. Jul 2011, 08:58

das sollte mal jemand ausjudizieren:
Artikel 7. Bundes-Verfassungsgesetz hat geschrieben:(1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.


:roll:
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von OC Tom » Mo 4. Jul 2011, 11:31

Sehen die Behörden teilweise anders.... :?
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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von CCNIRVANA » Mo 4. Jul 2011, 13:25

Ob das wirklich so klug ist, mit Gewalt auf dem Rechtsweg gegen den Staat etwas durchzuboxen? Ist dann nur eine Frage der Zeit bis der Staat aus welchem Grund auch immer ein Waffenverbot verhängt oder dann die Waffen einsammeln kommt, oder keine WBK-Erweiterungen zulässt oder Waffenpass Ausstellung .....

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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von BigBen » Mo 4. Jul 2011, 14:24

CCNIRVANA hat geschrieben:Ob das wirklich so klug ist, mit Gewalt auf dem Rechtsweg gegen den Staat etwas durchzuboxen? Ist dann nur eine Frage der Zeit bis der Staat aus welchem Grund auch immer ein Waffenverbot verhängt oder dann die Waffen einsammeln kommt, oder keine WBK-Erweiterungen zulässt oder Waffenpass Ausstellung .....



Du musst echt überall nur die Schattenseiten sehen und schwarz malen, oder? D.h. man soll auf sein Recht verzichten, weil man irgendwann mal Represalien befürchten könnte? Na dann viel Spass in deinem Bunker :-D
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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von pointi2009 » Mo 4. Jul 2011, 15:26

würd sagen eher vice versa... die Lemminge, die sich nicht aufbegehren getrauen, werden vom Staat schneller entmündigt, als Leute, die sich nicht scheuen, auch gegen den Staat rechtliche Schritte einzuleiten. Denn wie weit ist es, von rechtlichen Schritten bis zu Medialen Schritten - und nichts fürchtet der Staat mehr, als negative Publicity ;)
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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von OC Tom » Mo 4. Jul 2011, 20:54

Muss aber auch sagen derzeit läuft noch nix über einen Anwalt derzeit geht alles seinen natürlichen Weg. Anwalt ist das letzte Mittel.
Der Anwalt hat auch gesagt er soll mal so einreichen bei einer Ablehnung kann er aktiv werden. Er sagt auch das Waffeng. ist sehr biegsam wenn die Behörde will.

@CCNIRVANA
was wollen die bitte ihm wegnehmen? er will ja erst beantragen ich glaube nicht das sie im ne WBK geben nur um sie ihm gleich wieder wegzunehmen das wäre ja die volle Verarsche...
Hier ihre WBK
Vor der Tür stehen dann Polizisten und sagen: Hier ihr Waffenverbot geben sie uns die WBK :lol:

Und ein Waffenverbot muss schon begründet sein und als Grund reicht sicher nicht "Eh ein ZIVI hat nicht 15 Jahre gewartet dem geben wir ein Waffenverbot"

obwohl das wäre super lustig :D
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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von CCNIRVANA » Di 5. Jul 2011, 07:34

Ich sehe nicht nur schwarz. Ihr müsst alle sehr viel Geld und sonst keine anderen Sorgen haben, wenn ihr einen möglicherweise auf Jahre in die Länge gezogenen teuren Rechtsstreit mit einem Staat in Kauf nehmen wollt mit Gutachten, Bescheinigugen, Begründungen, Einsprüche, Vorladungen, Anhörungen, Briefverkehr/Zettelwerk. Da geht nebenbei auch viel Zeit drauf. Ich hoffe euer näheres Umfeld (die bessere Hälfte) hat dafür viel Verständnis, meine hätte es nicht.
Ich versuchs ja zu verstehen. Bin aber immer wieder aufs Neue schockiert zu lesen, dass viele sofort an rechtliche Schritte denken. Ich weiß nicht, habt ihr noch niemals einen Prozess, egal welcher Art geführt oder habt ihr ein komplett falsches Bild von dem, was auf euch zukommt? Ich hab Jahre lang einen Prozess geführt und das war TEUER....

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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von OC Tom » Di 5. Jul 2011, 18:01

@ober mir
Hast du alle Posts von mir gelesen ? Den ausser das du wegen dem Anwalt was schreibst war noch nix hilfreiches dabei...
Was und wie mein Bekannter versucht zu seinem Recht zu kommen ist sogar mir egal und nicht jeder Brief von einem Anwalt führt gleich zu einem langem Rechtsstreit.
Aber man muss sich ja nicht alles bieten lassen nur weil man Angst vor Schwierigkeiten hat.

Und ja ich hatte auch schon mal einen Rechtsstreit weil ich mal nicht aufgepasst habe bei einem Fun- Post im Internet und ja das hat lange gedauert und hätte ich damals aus Angst keinen Anwalt eingeschaltet der mein Recht auf Freie Meinungsäußerung im Internet vertritt hätte es sehr teuer werden können... So waren es die Sprit kosten.
Und seit dem habe ich meine Rechtsschutzversicherung massiv aufgestockt zahle zwar um die 350,- im Jahr aber dafür können Kosten gedeckt werden die man nie verdienen kann.



@Topic
Am Abend kommt mein Freund zu mir dann weiss ich genaueres da der Herr heute da war.
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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von OC Tom » Mi 6. Jul 2011, 14:42

So jetzt weiss ich genaueres.

Gestern war der Herr von der Polizei bei ihm. Mein Freund hat ihm gezeigt wo er die Waffe aufbewahren würde einen größeren Dokumententresor besitzt er sowieso. Dann hat er ihm noch gesagt er würde sich dann fürs Schlafzimmer einen "schnellzugriff Tresor mit FingerPrint" kaufen.
Der Beamte hat gemeint warum er hätte ja den großen. Er meinte na er will die Waffe bei zwei Kindern im Haus nicht einfach so im Schlafzimmer aufbewahren auch wenn es Nacht ist und die Kinder schlafen man weiss ja nie. Und wie Sie das letzte mal eingebrochen sind wegen den Schlüsseln habe er das auch nicht gemerkt und wenn hätte er auch nicht noch in "Büro" gehen können direkt an denen vorbei.

Der Herr war mit den aussagen sehr zufrieden als ihm mein Freund dann fragte wie es den aussieht da er ja Zivildiener war meinte der nur ja das weiss er e er wollte sich nur mal die Häuslichkeiten ansehen es würde gegen ihn kein Waffenverbot bestehen da wie er meinte er ja nicht den Dienst an der Waffe verweigert hat. Er wüsse das es Jahre gab in denen Krankenpfleger gleich zum Zivildienst geschickt wurden wegen der Pfleger knappheit er nicht der erste sei der Ansucht und nur in selternen Fällen wirklich etwas dagegen spricht. Mein Freund meinte das ja sein ZD noch keine 15 Jahre her ist daraufhin meinte er Wörtlich "Und ich hab erst letzte Woche einen kontrolliert der mehre Waffen die man net haben darf trotzdem HABEN DARF hahaha der hat mehr Automatische Waffen als des Bundesheer auf die Golan Höhen"

Mein Freund fragte ob er Ihm sagen kann wie es nun wohl aussieht er meinte "Sie schauen Verantwortungsvoll aus, so schreibt er das auf schickt das weiter und dann sollte das kein Problem sein,er denkt das er in 1-2 Wochen die Karte in der Hand haben wird."

Nachsatz war noch "Sie wollens um die Frau und die Kinder zum schützen wenn Sie die WBK nicht bekommen kaufens einfach ein Gewehr damit sind sie nicht weniger gefährlich, warum sollen sie da keine Pistolen haben dürfen man kann immer Ausnahmen machen und uns ist es lieber Sie kommen am legalen Weg als Sie fahren in den Osten und kaufens dort. Wenn bei Ihnen wieder einmal einer Einbricht Sie den erschiessen glaubens da ist es weniger interessant mit was sie den erschossen haben als warum sie den erschossen haben."

Also sieht es einmal nicht schlecht aus.
Wenn er sie hat schreib ich es.
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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von CCNIRVANA » Mi 6. Jul 2011, 16:36

Welch sonnige Wärme durchströmt mein Herz, oh welche Wonne! Das ist ja mal gut ausgegangen. Sowas hört man gerne. Ich hatte auch noch nie Probleme mit Polizisten bei mir daheim. Immer alles ganz entspannt und nettes Geplauder. Also dürfte ein Rechtsweg doch nicht notwendig sein.

mfg
Chris

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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von OC Tom » Mi 6. Jul 2011, 18:10

CCNIRVANA hat geschrieben: Also dürfte ein Rechtsweg doch nicht notwendig sein.



Schaut derzeit nicht so aus... Und wenn wäre es ja nur bei einem Brief geblieben so einen echten Rechtsstreit hätte er auch net geführt.
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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von Stickhead » Do 7. Jul 2011, 09:21

Interessant dazu ist:

Für Zwecke der Ausübung der Jagd, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen sowie für Sportschützen können von der Sicherheitsdirektion auf Antrag des Zivildienstpflichtigen in begründeten Fällen mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt werden.

Neu ist somit, dass die Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde auch dann erfolgen kann – sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen – wenn der Antragsteller einen Bescheid der Sicherheitsdirektion gemäß § 5 Abs. 5 letzter Satz ZDG beibringt.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von OC Tom » Mo 11. Jul 2011, 12:58

Hy,

mein Freund hat heute den Brief bekommen das er sich ab morgen die WBK abholen kann.

LG
Tom
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Re: WBK Zivildiener (diplom Krankenpfleger)

Beitrag von gipflzipfla » Mo 11. Jul 2011, 14:32

CCNIRVANA hat geschrieben:Ob das wirklich so klug ist, mit Gewalt auf dem Rechtsweg gegen den Staat etwas durchzuboxen?

@CCNIRVANA,
Mehr als nur das!
CCNIRVANA hat geschrieben: Ist dann nur eine Frage der Zeit bis der Staat aus welchem Grund auch immer ein Waffenverbot verhängt oder dann die Waffen einsammeln kommt, oder keine WBK-Erweiterungen zulässt oder Waffenpass Ausstellung .....

Wozu gibt es eigentlich verbriefte Grundrechte?

Bestimmt nicht dafür, dass irgend ein Staatsbüttel sich die Freiheit nimmt, um einem Staatsbürger seine verbrieften Grundrechte streitig zu machen.

Merke: Beamte sind Leute, die von Dir, von Anderen und von mir dafür bezahlt werden, um unsere Interessen zu vertreten und für uns im Staat tätig zu sein!

Ich brauche in Österreich keine deutschen (Waffengesetz) Verhältnisse!
Wir werden als Legalwaffenbesitzer !! vom Gesetzgeber schon genügend in unserer persönlichen Freiheit eingeschränkt und kriminalisiert.

CCNIRVANA hat geschrieben:Ich sehe nicht nur schwarz. Ihr müsst alle sehr viel Geld und sonst keine anderen Sorgen haben, wenn ihr einen möglicherweise auf Jahre in die Länge gezogenen teuren Rechtsstreit mit einem Staat in Kauf nehmen wollt mit Gutachten, Bescheinigugen, Begründungen, Einsprüche, Vorladungen, Anhörungen, Briefverkehr/Zettelwerk. Da geht nebenbei auch viel Zeit drauf. Ich hoffe euer näheres Umfeld (die bessere Hälfte) hat dafür viel Verständnis, meine hätte es nicht.
Ich versuchs ja zu verstehen. Bin aber immer wieder aufs Neue schockiert zu lesen, dass viele sofort an rechtliche Schritte denken. Ich weiß nicht, habt ihr noch niemals einen Prozess, egal welcher Art geführt oder habt ihr ein komplett falsches Bild von dem, was auf euch zukommt? Ich hab Jahre lang einen Prozess geführt und das war TEUER....


Wann braucht man einen Anwalt?:
Wenn man sich seiner Rechtslage unsicher ist!

Wer von uns als Gesetzesunkundigen kann jemals seiner Rechtslage sicher sein? Wohl niemand, oder?

Wenn ich ein Problem habe, lasse ich mir das Gesetz von einem Rechtsanwalt erklären.
Im Bedarfsfalle vertritt er dann zuerst einmal aussergerichtlich meine Interessen.
Sollte das nicht reichen, klage ich mit seiner Hilfe, um mein Recht zu bekommen!

Ok.. zugegebenermaßen ist Recht haben und Recht bekommen zweierlei, aber mein Name ist weder Vogel Strauß (der, der seinen Kopf in den Sand steckt) oder Lemming (der, der in einem Zug von abertausenden Anderen über die Klippe springt).

Heute, vor etwas mehr als 20 Jahren, haben zigzigtausende Menschen gerufen: "Wir sind das Volk!"

Es wäre mitunter auch hier mal wieder Zeit, für seine Rechte auf die Straße zu gehen!
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl
..... Bild

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