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Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 08:32
von pointi2009
@stelleman: +1

da hat man (noch) die Möglichkeit eine Kat B mit der Begründung SV zu bekommen, und dann überlegt man, ob man im Ernstfall diese verwendet und wir in AT durch die sch.... Medien und Meinungsmacherei? :naughty: eingeschüchtert sind und lieber mit uns machen lassen, was die Umverteiler oder sonstigen Gewaltverbrecher machen wollen = Schlaraffenland :tipphead: :tipphead: :tipphead:

je mehr die wissen, dass wir LWB egal der Konsequenzen von unserem Recht auf Waffe gebrauch machen, desto weniger werden das auf die Probe stellen wollen ;)

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 08:46
von BigBen
pointi2009 hat geschrieben:je mehr die wissen, dass wir LWB egal der Konsequenzen von unserem Recht auf Waffe gebrauch machen, desto weniger werden das auf die Probe stellen wollen ;)


deswegen funktioniert die Todesstrafe in manchen Bundesstaaten der USA auch so wunderbar abschreckend...

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 09:28
von pointi2009
dass du aber in den USA viel schneller ins Gefängnis kommst und viel länger sitzt als hier,
dass du einmal gesessen dort drüber kaum mehr eine Chance auf Rehabilitation hast als hier,
dass du in den USA, wennst nichts hast, es besser ist entweder einen Coup zu landen, oder hingerichtet zu werden, als auf der Strasse leben zu müssen;
dass es in den USA wesentlich häufiger Gang vs Gang Verbrechen gibt als hier,
dass es in den USA eine viel höhere Kluft zwischen Arm und Reich gibt als hier,
es andere Länder gibt mit wesentlich höherer Anzahl an Todesstrafen als USA

wennst in dem Sumpf des Verbrechens aufwächst, welche Optionen hast in den USA?
NULL - NADA - NIENTE - NICHTS...........

ich behaupte keines Falls, dass Todesstrafe die Lösung der Verbrechen ist, ich behaupte nicht, dass Gegenwehr mit Schusswaffe bei einem Einbruch die Lösung und Rückgang von Verbrechen ist... aber ich glaube, dass die Chance minimal steigt, dass ein Gelegenheitseinbrecher sich sein Vorhaben überlegt und zum Nachbarn geht, bevor er einen heissen Bruch macht und weiss, hier könnte er in den Lauf einer Waffe schauen.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 10:01
von Nudnik
pointi2009 hat geschrieben:...bevor er einen heissen Bruch macht und weiss, hier könnte er in den Lauf einer Waffe schauen.


Wenn ich ein FEU (Freiberuflicher EigentumsUmverteiler) wäre, würde ich bei meinen 11 Nachbarn vorstellig werden. Das zwölfte Haus würde ich einfach auslassen. Da gibts Alarmanlage, Licht mit Bewegungsmelder rundherum und so'n doofes Schild an der Tür von wegen "Ich habe 6 kleine Freunde und die können alle schneller rennen als du". Wozu das Risiko eingehen, gibt doch soviele andere die man risikofrei erleichtern kann. Ein Wolf greift auch nicht den Hirtenhund an sondern die Schafe.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 10:11
von hungarus_old
Leute,

:text-threadjacked:

1.) gut das nicht nur ich so denke - Ja, wer seine FFW aus dem Safe hohlt sollte sie auch benutzen wollen. +1 @steelman
2.) Ich habe gefragt ob jemand solche Fälle kennt, bzw wie es da juristisch ausschaut.

Meine (bescheidenen Ergebnisse):

Zb Der Traffikant der auf den Räuber mit der Softair geschossen hat - Freigesprochen
Im SV fall, kommt es anscheinend sehr auf den Fall an. Ja, da habt ihr schon recht, was man selber in Sekunden entscheiden muss, zerlegen Experten wochenlang.

Also bitte keine Diskussionen über Rechtsysteme und deren Schwächen. Wer Angst vor unserem System hat sollte die FFW lieber im Safe lassen und sich Ausrauben lassen...

Ich will nur mehr über die möglichen Konsequenzen wissen.

Danke!

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 10:28
von gewo
hungarus hat geschrieben:Zb Der Traffikant der auf den Räuber mit der Softair geschossen hat - Freigesprochen


hi

das problem ist doch vor allem was passiert wenn du dem raeuber den oberarm durchschiesst und das geschoss 20m weiter das kleinkind im kinderwagen auf der anderen strassenseite erwischt

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 10:34
von aus8
mögliche ...............

ist das du der in der eigenen Wohnung in der Nacht einen Verbrecher stellst der dir und Familie schaden will, auf ihn ballerst in deiner Panik oder Angst und das warscheinlich noch voll Schlafdeppat.

Dann wirst du dals Opfer durch die Medien gezogen und je nach Lage der Dinge bestraft weil du hast zu kooperuieren und dich ruhig zu verhalten wenn Verbrecher dich und Familie in deiner Wohnung bedrohen, ausrauben verletzten oder töten.

also mach es dem Verbrecher leicht und hilf ihm, hoffe darauf das er dich leben lässt und deine Frau nicht fi...,
tust du das nicht bekommst du sicher eine menge Probleme mit dem Gesetz....mehr oder weniger

Also:

erste möglichkeit du hällst dich an die Vorgaben und hast wenig Ärger mit dem Gesetzt und hast dafür nur jeglichen Schaden bis hin zum Tod....................

zweite möglichkeit du knallst oder stichts ihn ab wenns geht, (besonders bei warmen einbrüchen) und schlägst dich danach mit deiner Familie pumperlgesund ziemlich sicher mit dem Gesetz herum............

wähle selbst welche Probleme dir lieber sind..................

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 10:39
von hungarus_old
gewo hat geschrieben:das problem ist doch vor allem was passiert wenn du dem raeuber den oberarm durchschiesst und das geschoss 20m weiter das kleinkind im kinderwagen auf der anderen strassenseite erwischt

Das sollte jedem klar sein. In der Öffentlichkeit sicherlich ein Größeres Problem als bei einem Zuhause.
Daheim kann man sich ausmalen was hinter der Wand ist (zb Stiegenhause samt Aussenwand) aber wie gesagt, für mich persöhnlich beinhaltet meine Entscheidung diese Verantwortung, bzw diese Gefahr. Aber hoffentlich passiert sowas nicht, und wenn dann mache ich mir nachher gedanken, nachdem ich das Leben meiner Familie und mein eigenes beschützen konnte. Hier hört dann die (zumindest meine) nächsten liebe (der fremden) auf.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 11:34
von aus8
und wenn dann mache ich mir nachher gedanken, nachdem ich das Leben meiner Familie und mein eigenes beschützen konnte. Hier hört dann die (zumindest meine) nächsten liebe (der fremden) auf.




+1

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 12:07
von gertbley
Im wesentlichen gibt es 2 Grundsätze die zu beachten sind:

1. Man muss das gelindeste zur Verfügung stehende Mittel für die Notwehr nützen. Was das ist bzw. ob der Richter das angewendete als das gelindeste Mittel ansieht, kommt eben auf Einzelfall an....

2. Je größer die mit dem Berufsbild verbundene Gefahr und damit verbunden die "Vorbereitung" auf die Gefahr, desto strenger ist der Maßstab bei der Gewaltanwendung anzulegen. Das bedeutet: Ein Polizist der schießt wird sich bei der Rechtfertigung für den Schuss wesentlicher schwerer tun, als der Privatmann der im Haus einen Einbrecher stellt.

Mir ist klar, dass diese Ausführungen die Frage nicht wirklich beantworten, aber man kann eben keine allgemein gültige Definition geben - letzten Endes entscheidet darüber das Gericht (bzw. die Staatsanwaltschaft).

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 14:04
von BigBen
Tatsache ist auch, das die Gerichte in Österreich sich durchaus auf die Seite des sich Verteidigenden stellen...siehe Trafikant der den Soft-Gun-Räuber erschossen hat. Die meisten Legalwaffenbesitzer haben laut "oh mein Gott, der Arme geht sicher in den Häfn" geschrien...aber passiert ist ihm genau GARNICHTS!

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 14:15
von r.adam
ich hätte nur gerne gewußt, in welchen paragraphen eine "verhältnismäßigkeit" der notwehr angeführt ist?
meines wissens nach ist notwehr (u.nothilfe) bei einem unmittelbar stattfindendem angriff (sei es körperlich oder gegen mein eigentum) zur abwehr straffrei gestattet. (d.h. nachschießen bei beendetem angriff oder einbruch ist n i c h t
zulässig)
wie die vorposter richtig schreiben muß man sich im klaren sein, daß in diesem fall eine gerichtliche untersuchung bzw.verhandlung durchgeführt wird.

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 14:17
von kemira
BigBen hat geschrieben:Die meisten Legalwaffenbesitzer haben laut "oh mein Gott, der Arme geht sicher in den Häfn" geschrien...

...naja, bei den allgemein bekannten Vorbetern, die das immer wieder lautstark als letztgültige Wahrheit prophezeit haben, kein Wunder...

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 14:18
von gewo
kemira hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Die meisten Legalwaffenbesitzer haben laut "oh mein Gott, der Arme geht sicher in den Häfn" geschrien...

...naja, bei den allgemein bekannten Vorbetern, die das immer wieder lautstark als letztgültige Wahrheit prophezeit haben, kein Wunder...


+1

Re: Notwehrüberschreitung(en)

Verfasst: Do 26. Mai 2011, 14:53
von pointi2009