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Re: 10er Magazin mit fake Magazin verlängern...
Verfasst: Di 5. Apr 2022, 15:33
von Promo
Von der EU-RL bin ich bei dir. Ich sehe es nur zweifelhaft, wenn ich die österreichische Umsetzung lese, weil da eben nichts von Nachladevorgang steht. Ob und wie man aus zwei Magazinen eines macht/machen kann wurde halt nie definiert.
Anderes Beispiel - die Arsenal AF2011-A1 könnte man theoretisch mit zwei 15 Schüssigen Magazinen bestücken und die Waffe kann damit (aus zwei Läufen) sodann 30 Schuss abgeben (ja ich weiß, dazu müsste es 2 * 15 Schuss Magazine dazu geben, aber nur als Beispiel) .. ist das dann auch noch als getrenntes Magazin zu werten und OK, oder wäre es dann schon ein verbotenes Magazin?
Und noch etwas zum Nachdenken .. wenn jemand ein G17 Magazin mit einem +4 Boden als § 17 Abs. 1 Z. 7 gemeldet hat - darf er dann den Magazinboden wieder entfernen, das Magazin als freies Teil verkaufen und hat dann einen § 17 Abs. 1 Z. 7 Platz frei?
Re: 10er Magazin mit fake Magazin verlängern...
Verfasst: Di 5. Apr 2022, 18:28
von Hauptsacheesknallt
Wäre interessant, wie es mit dem 10/30 Gen 3 Magazin von Magpul aussieht. Kann man mitunter auch bei Brownells und weiteren österreichischen Händlern bestellen. Dort ist der Magazinboden mit einem Bolzen fest verstiftet, so wie es aussieht ist der Magazinkörper jedoch der eines normalen 30ger.
Weiß da jemand was? Oder muss man auch hier warten, bis es einen Händler oder Käufer erwischt?
Was mir nicht einleuchtet: Magazine die werksseitig verstiftet, begrenzt und mit einer Feder für maximal 10 Schuss ausgeliefert werden, können nicht mehr als 10 Schuss aufnehmen. Wieso sollte man da auf den Mafazinkörper abstellen?
Seit der Novelle sind Halbautomaten erlaubt. Man darf bei einem AR15 einen Full-Auto-Upper (alle Warzen, Sear-Cut und Verschlussträger) legal besitzen, weil der Lower halbautomatisch ist. Sofern also kein Umbau stattfindet, ist die Büchse legal.
Warum sollte das bei Magazinen strenger gehandhabt werden, nur weil der Magazinkörper theoretisch 30 Schuss aufnehmen kann?
Re: 10er Magazin mit fake Magazin verlängern...
Verfasst: Di 5. Apr 2022, 19:03
von hobbycaptain
Hauptsacheesknallt hat geschrieben: Di 5. Apr 2022, 18:28
Wäre interessant, wie es mit dem 10/30 Gen 3 Magazin von Magpul aussieht. Kann man mitunter auch bei Brownells und weiteren österreichischen Händlern bestellen. Dort ist der Magazinboden mit einem Bolzen fest verstiftet, so wie es aussieht ist der Magazinkörper jedoch der eines normalen 30ger.
Weiß da jemand was? Oder muss man auch hier warten, bis es einen Händler oder Käufer erwischt?
Was mir nicht einleuchtet: Magazine die werksseitig verstiftet, begrenzt und mit einer Feder für maximal 10 Schuss ausgeliefert werden, können nicht mehr als 10 Schuss aufnehmen. Wieso sollte man da auf den Mafazinkörper abstellen?
Seit der Novelle sind Halbautomaten erlaubt. Man darf bei einem AR15 einen Full-Auto-Upper (alle Warzen, Sear-Cut und Verschlussträger) legal besitzen, weil der Lower halbautomatisch ist. Sofern also kein Umbau stattfindet, ist die Büchse legal.
Warum sollte das bei Magazinen strenger gehandhabt werden, nur weil der Magazinkörper theoretisch 30 Schuss aufnehmen kann?
die Frage ist ja nicht, wieviel Patronen der Magazinkörper theoretisch aufnehmen könnte, sondern wieviele Patronen das Magazin effektiv aufnimmt.
Ich seh das Problem nicht, selbst wenn der Magazinkörper 1m lang sein sollte. Solang man nur 10 Patronen laden kann, ist es legal.
Re: 10er Magazin mit fake Magazin verlängern...
Verfasst: Di 5. Apr 2022, 19:07
von gewo
Promo hat geschrieben: Di 5. Apr 2022, 15:33
.. wenn jemand ein G17 Magazin mit einem +4 Boden als § 17 Abs. 1 Z. 7 gemeldet hat - darf er dann den Magazinboden wieder entfernen, das Magazin als freies Teil verkaufen und hat dann einen § 17 Abs. 1 Z. 7 Platz frei?
ja logisch
warum nicht
Re: 10er Magazin mit fake Magazin verlängern...
Verfasst: Di 5. Apr 2022, 20:37
von eXistenZ
hobbycaptain hat geschrieben: Di 5. Apr 2022, 19:03
Hauptsacheesknallt hat geschrieben: Di 5. Apr 2022, 18:28
Wäre interessant, wie es mit dem 10/30 Gen 3 Magazin von Magpul aussieht. Kann man mitunter auch bei Brownells und weiteren österreichischen Händlern bestellen. Dort ist der Magazinboden mit einem Bolzen fest verstiftet, so wie es aussieht ist der Magazinkörper jedoch der eines normalen 30ger.
Weiß da jemand was? Oder muss man auch hier warten, bis es einen Händler oder Käufer erwischt?
Was mir nicht einleuchtet: Magazine die werksseitig verstiftet, begrenzt und mit einer Feder für maximal 10 Schuss ausgeliefert werden, können nicht mehr als 10 Schuss aufnehmen. Wieso sollte man da auf den Mafazinkörper abstellen?
Seit der Novelle sind Halbautomaten erlaubt. Man darf bei einem AR15 einen Full-Auto-Upper (alle Warzen, Sear-Cut und Verschlussträger) legal besitzen, weil der Lower halbautomatisch ist. Sofern also kein Umbau stattfindet, ist die Büchse legal.
Warum sollte das bei Magazinen strenger gehandhabt werden, nur weil der Magazinkörper theoretisch 30 Schuss aufnehmen kann?
die Frage ist ja nicht, wieviel Patronen der Magazinkörper theoretisch aufnehmen könnte, sondern wieviele Patronen das Magazin effektiv aufnimmt.
Ich seh das Problem nicht, selbst wenn der Magazinkörper 1m lang sein sollte. Solang man nur 10 Patronen laden kann, ist es legal.
Hier:
viewtopic.php?t=48036
wurde von einem Erlass gesprochen und folgendes zitiert:
"Ein Magazinbegrenzer (Vorrichtung, die in Magazine (nachträglich) eingebaut wird, um die die Aufnahmemöglichkeit von Patronen zu reduzieren) ändert grundsätzlich nichts an der rechtlichen Zuordnung des Magazins, das heißt, dass sich die Zuordnung dieses Magazins nach der Kapazität ohne Magazinbegrenzung berechnet."
Das sich Hera extra den Aufwand antut neue Magazine zu entwerfen und ohne Begrenzer zu fertigen scheint schon einen Grund zu haben.
Re: 10er Magazin mit fake Magazin verlängern...
Verfasst: Di 5. Apr 2022, 21:10
von Hauptsacheesknallt
eXistenZ hat geschrieben: Di 5. Apr 2022, 20:37
hobbycaptain hat geschrieben: Di 5. Apr 2022, 19:03
Hauptsacheesknallt hat geschrieben: Di 5. Apr 2022, 18:28
Wäre interessant, wie es mit dem 10/30 Gen 3 Magazin von Magpul aussieht. Kann man mitunter auch bei Brownells und weiteren österreichischen Händlern bestellen. Dort ist der Magazinboden mit einem Bolzen fest verstiftet, so wie es aussieht ist der Magazinkörper jedoch der eines normalen 30ger.
Weiß da jemand was? Oder muss man auch hier warten, bis es einen Händler oder Käufer erwischt?
Was mir nicht einleuchtet: Magazine die werksseitig verstiftet, begrenzt und mit einer Feder für maximal 10 Schuss ausgeliefert werden, können nicht mehr als 10 Schuss aufnehmen. Wieso sollte man da auf den Mafazinkörper abstellen?
Seit der Novelle sind Halbautomaten erlaubt. Man darf bei einem AR15 einen Full-Auto-Upper (alle Warzen, Sear-Cut und Verschlussträger) legal besitzen, weil der Lower halbautomatisch ist. Sofern also kein Umbau stattfindet, ist die Büchse legal.
Warum sollte das bei Magazinen strenger gehandhabt werden, nur weil der Magazinkörper theoretisch 30 Schuss aufnehmen kann?
die Frage ist ja nicht, wieviel Patronen der Magazinkörper theoretisch aufnehmen könnte, sondern wieviele Patronen das Magazin effektiv aufnimmt.
Ich seh das Problem nicht, selbst wenn der Magazinkörper 1m lang sein sollte. Solang man nur 10 Patronen laden kann, ist es legal.
Hier:
viewtopic.php?t=48036
wurde von einem Erlass gesprochen und folgendes zitiert:
"Ein Magazinbegrenzer (Vorrichtung, die in Magazine (nachträglich) eingebaut wird, um die die Aufnahmemöglichkeit von Patronen zu reduzieren) ändert grundsätzlich nichts an der rechtlichen Zuordnung des Magazins, das heißt, dass sich die Zuordnung dieses Magazins nach der Kapazität ohne Magazinbegrenzung berechnet."
Das sich Hera extra den Aufwand antut neue Magazine zu entwerfen und ohne Begrenzer zu fertigen scheint schon einen Grund zu haben.
Danke für die Info. Ein "gut durchdachter" Runderlass. Bei halbautomatischen Langwaffen wird bei der Kategorisierung auf den tatsächlichen Zustand abgestellt, sprich ob die Waffe mehr als 10 Schuss hat bzw. ob sie eh nicht auch vollautomatisch (und somit Kriegsmaterial) ist. Die Möglichkeit, dass jederzeit ein +10 Magazin eingesetzt oder ein ander Lower verbaut werden kann, ist unerheblich.
Bei der Kategorisierung von Magazinen wird nicht der tatsächliche Zustand, sondern auf die Möglichkeit eines Umbaus Bezug genommen. Anderenfallls wäre ein Begrenzer nicht der Rede wert.
Hier wird im Runderlass Ungleiches ungleich behandelt. Ist grundsätzlich kein Problem ABER: Nach Ansicht des Ministeriums wird der "gefährlichere" Regelungsgegenstand (Schusswaffe) lascher behandelt, als Magazine. Das kann wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein.
Diese Thematik ist ob der möglichen Strafbestimmungen (Fahrlässigkeit schadet nicht) ein Wahnsinn. Die Rechtssicherheit im österreichischen Waffenrecht geht gegen Null. Man muss nach einer Novelle wirklich warten, bis einmal von einem übervorsichtigen Exekutivorgan etwas eingezogen wird, um durch eine Beschwerde eine Entscheidung des Gerichts zu erwirken. Sollte es halt auch nicht sein.
Re: 10er Magazin mit fake Magazin verlängern...
Verfasst: Mi 6. Apr 2022, 15:02
von Promo
Hauptsacheesknallt hat geschrieben: Di 5. Apr 2022, 21:10
Danke für die Info. Ein "gut durchdachter" Runderlass. Bei halbautomatischen Langwaffen wird bei der Kategorisierung auf den tatsächlichen Zustand abgestellt, sprich ob die Waffe mehr als 10 Schuss hat bzw. ob sie eh nicht auch vollautomatisch (und somit Kriegsmaterial) ist. Die Möglichkeit, dass jederzeit ein +10 Magazin eingesetzt oder ein ander Lower verbaut werden kann, ist unerheblich.
Bei der Kategorisierung von Magazinen wird nicht der tatsächliche Zustand, sondern auf die Möglichkeit eines Umbaus Bezug genommen. Anderenfallls wäre ein Begrenzer nicht der Rede wert.
Hier wird im Runderlass Ungleiches ungleich behandelt. Ist grundsätzlich kein Problem ABER: Nach Ansicht des Ministeriums wird der "gefährlichere" Regelungsgegenstand (Schusswaffe) lascher behandelt, als Magazine. Das kann wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein.
Diese Thematik ist ob der möglichen Strafbestimmungen (Fahrlässigkeit schadet nicht) ein Wahnsinn. Die Rechtssicherheit im österreichischen Waffenrecht geht gegen Null. Man muss nach einer Novelle wirklich warten, bis einmal von einem übervorsichtigen Exekutivorgan etwas eingezogen wird, um durch eine Beschwerde eine Entscheidung des Gerichts zu erwirken. Sollte es halt auch nicht sein.
Da steckt schon eine Logik dahinter, nämlich § 1 WaffG: "dem Wesen nach". Und das BMI stellt bei der Waffe gleich wie beim Magazin die Wesensfrage. Wurde es als VA oder als HA gebaut? Bei Magazin ist das gleich: wurde es als >10 oder <=10 gebaut? Diese Wesensfrage ist essentiell im WaffG und wird auch bei der Auslegung des Gesetzes ständig angewandt.
Du stellt auf die "Umbaubarkeit" oder "verbotene Verwendbarkeit" ab. Wenn man das macht, dann müsste man nahezu alles für verboten erklären, weil nur die Tatsache, dass du ein verbotenes Magazin anstecken könntest dann auch gleich der Möglichkeit eine Waffe auf VA umbauen zu können sofort die Basiswaffe zu KM machen würde. Die EU RL hat ausdrücklich Waffen mit "hoher Magazinkapazität" (wenn untrennbar) sowie die Magazine mit hoher Kapazität (wenn trennbar) verboten. Österreich hat es eben so umgesetzt, wie es im Gesetz steht. Man hätte beispielsweise in Z. 7 und Z. 8 auch nur die Waffen die untrennbar mit hoher Magazinkapazität ausgestattet sind reinnehmen können und nur die Magazine in Z. 9 und Z. 10 anführen können, läuft letztlich auf nahezu das Gleiche raus, aber wir haben es halt jetzt so umgesetzt.
Re: 10er Magazin mit fake Magazin verlängern...
Verfasst: Mi 6. Apr 2022, 16:58
von Hauptsacheesknallt
Promo hat geschrieben: Mi 6. Apr 2022, 15:02
Da steckt schon eine Logik dahinter, nämlich § 1 WaffG: "dem Wesen nach". Und das BMI stellt bei der Waffe gleich wie beim Magazin die Wesensfrage. Wurde es als VA oder als HA gebaut? Bei Magazin ist das gleich: wurde es als >10 oder <=10 gebaut? Diese Wesensfrage ist essentiell im WaffG und wird auch bei der Auslegung des Gesetzes ständig angewandt.
Du stellt auf die "Umbaubarkeit" oder "verbotene Verwendbarkeit" ab. Wenn man das macht, dann müsste man nahezu alles für verboten erklären, weil nur die Tatsache, dass du ein verbotenes Magazin anstecken könntest dann auch gleich der Möglichkeit eine Waffe auf VA umbauen zu können sofort die Basiswaffe zu KM machen würde. Die EU RL hat ausdrücklich Waffen mit "hoher Magazinkapazität" (wenn untrennbar) sowie die Magazine mit hoher Kapazität (wenn trennbar) verboten. Österreich hat es eben so umgesetzt, wie es im Gesetz steht. Man hätte beispielsweise in Z. 7 und Z. 8 auch nur die Waffen die untrennbar mit hoher Magazinkapazität ausgestattet sind reinnehmen können und nur die Magazine in Z. 9 und Z. 10 anführen können, läuft letztlich auf nahezu das Gleiche raus, aber wir haben es halt jetzt so umgesetzt.
Das Problem ist halt, dass ein Magazin per Legaldefinition gem. § 1 keine Waffe ist. Das ist halt ein legistischer Fehler. Wenn die Magazine aber werksseitig verstiftet, mit kurzer Feder und Begrenzer kommen, kann man auch argumentieren, dass das Magazin zum Zweck der Aufnahme von lediglich 10 Schuss gebaut wurde.
Re: 10er Magazin mit fake Magazin verlängern...
Verfasst: Di 17. Mai 2022, 12:50
von Hauptsacheesknallt
Kurze Info:
Lt. meiner Behörde sind die 10/30 Pmags Kategorie A "Waffen". Sind im Internet trotzdem frei bestellbar. Da ich ohnehin eine Ausnahmegenehmigung habe, die Plätze aber voll sind, hab ich das Magazin (ganz stressfrei) abgeliefert.
Da wirds aber für den ein oder anderen noch Überraschungen geben. Vor allem, wenn er das Magazin daheim in der Waffe eingesetzt hat. Dann ist er nämlich im Strafrecht unterwegs.
Re: 10er Magazin mit fake Magazin verlängern...
Verfasst: Di 17. Mai 2022, 12:56
von DOUBLEACTION
Hauptsacheesknallt hat geschrieben: Di 17. Mai 2022, 12:50
Kurze Info:
Lt. meiner Behörde sind die 10/30 Pmags Kategorie A "Waffen". Sind im Internet trotzdem frei bestellbar. Da ich ohnehin eine Ausnahmegenehmigung habe, die Plätze aber voll sind, hab ich das Magazin (ganz stressfrei) abgeliefert.
Da wirds aber für den ein oder anderen noch Überraschungen geben. Vor allem, wenn er das Magazin daheim in der Waffe eingesetzt hat. Dann ist er nämlich im Strafrecht unterwegs.
die 10/30 haben soweit mir bekannt den selben magazinkoerper wie die 30iger
nur die innenteile sind anders
wenn das stimmt:
es steht in jedem erlass dass solche magazine mit eingebautem begrenzer trotzdem rechtlich 30iger bleiben
von daher haelt sich meine ueberraschung in grenzen ...
Re: 10er Magazin mit fake Magazin verlängern...
Verfasst: Di 17. Mai 2022, 12:59
von Hauptsacheesknallt
DOUBLEACTION hat geschrieben: Di 17. Mai 2022, 12:56
Hauptsacheesknallt hat geschrieben: Di 17. Mai 2022, 12:50
Kurze Info:
Lt. meiner Behörde sind die 10/30 Pmags Kategorie A "Waffen". Sind im Internet trotzdem frei bestellbar. Da ich ohnehin eine Ausnahmegenehmigung habe, die Plätze aber voll sind, hab ich das Magazin (ganz stressfrei) abgeliefert.
Da wirds aber für den ein oder anderen noch Überraschungen geben. Vor allem, wenn er das Magazin daheim in der Waffe eingesetzt hat. Dann ist er nämlich im Strafrecht unterwegs.
die 10/30 haben soweit mir bekannt den selben magazinkoerper wie die 30iger
nur die innenteile sind anders
wenn das stimmt:
es steht in jedem erlass dass solche magazine mit eingebautem begrenzer trotzdem rechtlich 30iger bleiben
von daher haelt sich meine ueberraschung in grenzen ...
Die PMAGS haben nicht nur einen Begrenzer, sondern auch eine kurze Feder und eine verstiftete Bodenplatte. Irgendwo ist es sicher juristisch argumentierbar, dass es werksseitig nur für 10 Schuss gebaut wurde. Im Endeffekt sind alle Bauteile die eines 10er Magazins, lediglich der Körper ist der eines 30er. Ein Runderlass ist ja auch nicht in Stein gemeißelt, jedes Gericht könnte anders entscheiden. Ist jetzt aber nicht das Thema.
Viel ausschlaggebender ist es, dass man die Magazine auf mehreren Seiten in Österreich einfach so bestellen kann. Das ist das größere Problem.
Re: 10er Magazin mit fake Magazin verlängern...
Verfasst: Di 17. Mai 2022, 13:28
von DOUBLEACTION
Hauptsacheesknallt hat geschrieben: Di 17. Mai 2022, 12:59
Viel ausschlaggebender ist es, dass man die Magazine auf mehreren Seiten in Österreich einfach so bestellen kann. Das ist das größere Problem.
kuemmert in unserem schoenen land erfahrungsgemaess keine s** .....
Re: 10er Magazin mit fake Magazin verlängern...
Verfasst: Di 17. Mai 2022, 14:33
von Hauptsacheesknallt
DOUBLEACTION hat geschrieben: Di 17. Mai 2022, 13:28
kuemmert in unserem schoenen land erfahrungsgemaess keine s** .....
Scheint wohl so. Bis es halt die ersten frisst. Aber vl. hat man Glück und ein Gericht entscheidet dann anders

Re: 10er Magazin mit fake Magazin verlängern...
Verfasst: Di 17. Mai 2022, 20:55
von edi
Wegen so einen unbedeutenden Quak sind manche wegen ihres "Zutodefürchten" auch gestorben.