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Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 22:01
von Bueller
@gewo: Vielen Dank für die Aufklärung. Wow, das ist bei euch ja tatsächlich geregelt :o

@AUG-andi: das lässt meinen Mund wieder zuklappen ;)

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 22:02
von John Connor
"Überlassen" bedeutet, wie der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, "das Hantieren mit der Waffe ermöglichen" (vgl die Erkenntnisse vom 8. Juni 1983, Zl 83/01/0227, vom 25. April 1990, Zl 90/01/0033 und vom 20. Juni 2012 Zl 2009/03/0051).
In den zitierten Erkenntnissen hat der Verwaltungsgerichtshof überdies klargestellt, dass dem Umstand, dass der Betreffende sich nach Überlassen der Faustfeuerwaffe in unmittelbarer Umgebung befunden hat, keine entscheidende Bedeutung zukommt.

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 22:09
von AUG-andy
Bueller hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 22:01 @gewo: Vielen Dank für die Aufklärung. Wow, das ist bei euch ja tatsächlich geregelt :o

@AUG-andi: das lässt meinen Mund wieder zuklappen ;)
Wie bereits erwähnt. Es gibt immer Idioten die Fotos von solchen Aktionen ins Netz stellen. Dann darf man sich nicht wundern wenn es Konsequenzen gibt. Im Endeffekt muss jeder selbst entscheiden wie er mit dieser Situation umgeht.

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 22:11
von AUG-andy
John Connor hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 22:02 "Überlassen" bedeutet, wie der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrfach ausgesprochen hat, "das Hantieren mit der Waffe ermöglichen" (vgl die Erkenntnisse vom 8. Juni 1983, Zl 83/01/0227, vom 25. April 1990, Zl 90/01/0033 und vom 20. Juni 2012 Zl 2009/03/0051).
In den zitierten Erkenntnissen hat der Verwaltungsgerichtshof überdies klargestellt, dass dem Umstand, dass der Betreffende sich nach Überlassen der Faustfeuerwaffe in unmittelbarer Umgebung befunden hat, keine entscheidende Bedeutung zukommt.
Und wie willst du das in den eigenen 4 Wänden kontrollieren? :think:
Wer sollte das mitbekommen?

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 22:27
von John Connor
1.) Rechtsfragen sollte man grundsätzlich von Beweisfragen trennen.
2.) Überlassen kann man ja net nur innerhalb der eigenen 4 Wände.
3.) Wie glaubst, wie die Verfahren zustandekommen sind?

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Verfasst: Di 12. Apr 2022, 23:49
von eXistenZ
Exitus hat geschrieben: Mo 11. Apr 2022, 20:59 Oder Sind Polizisten generell davon ausgenommen?
Ich habe das auch schon mal einen befreundeten Polizisten gefragt und der meinte (keine WBK / WP) das er weder Kat. B Waffen noch Faustfeuerwaffenmunition außer Dienst angreifen darf.
Ist ein sehr seriöser, netter Freund und eigentlich hätte ich ihm gerne sogar einen WP bezahlt.
Leider will er keinen :(

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 07:22
von AUG-andy
John Connor hat geschrieben: Di 12. Apr 2022, 22:27 1.) Rechtsfragen sollte man grundsätzlich von Beweisfragen trennen.
2.) Überlassen kann man ja net nur innerhalb der eigenen 4 Wände.
3.) Wie glaubst, wie die Verfahren zustandekommen sind?
Nur durch Blödheiten. :whistle:
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sind die Chancen erwischt zu werden mit fast 100% Sicherheit auszuschließen.

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 07:38
von John Connor
Verbrecher sind die, die erwischt werden © Al Bundy

Was glaubst, wer schon aller gedacht hat, nicht blöd zu sein. Der sicherste Weg ist, einfach nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 07:54
von Exitus
John Connor hat geschrieben: Mi 13. Apr 2022, 07:38 Verbrecher sind die, die erwischt werden © Al Bundy

Was glaubst, wer schon aller gedacht hat, nicht blöd zu sein. Der sicherste Weg ist, einfach nicht gegen das Gesetz zu verstoßen.
Und wenn, dann vielleicht nicht in einem öffentlichen Forum damit angeben.

Re: Waffen und Polizisten außer Dienst

Verfasst: Mi 13. Apr 2022, 09:28
von Joewood
Exitus hat geschrieben: Mi 13. Apr 2022, 07:54 Und wenn, dann vielleicht nicht in einem öffentlichen Forum damit angeben.
Exakt das ist der Punkt... selbst wenn ich einem unberechtigten eine Waffe außerhalb eines behördlich genehmigten Schießstandes in die Hand drücken würde, käme ich nie auf die Idee, das irgendwo öffentlich zu posten (Facebook, Instagram, Whatsapp sind da durchaus beliebte "Fehlerquellen")