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Re: Munitionsbestandteile aus DE importieren?

Verfasst: Mi 27. Apr 2022, 14:20
von gewo
Waffg 1996:
§ 5. Expansivmunition
(1) Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen sind mit 1. Jänner 1998 verboten. Solche Munition ist der Behörde ohne Anspruch auf Entschädigung abzuliefern.
(2) Der Besitz der in Abs. 1 genannten Gegenstände ist, außer zum Zweck des alsbaldigen Verschießens oder des Exportes, bereits mit 1. Oktober 1997 verboten.
(3) Die Einfuhr von Gegenständen gemäß Abs. 1 ist bereits mit 1. Juli 1997 verboten; dasselbe gilt für den Erwerb und das Überlassen dieser Gegenstände, außer zum Zweck des sofortigen Verschießens.


quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... eview=True

Re: Munitionsbestandteile aus DE importieren?

Verfasst: Mi 27. Apr 2022, 15:53
von Simon80
Fällt das dann auch unter das Versandverbot für Gewerbetreibende zu Privatkunden? Dann könnte man quasi jeden Händler in Ö Anzeigen der solche Geschosse versendet....
Hab selbst in Österreich schon solche Geschosse bestellt und definitiv nicht meine Jagdkarte hergezeigt, geschickt wurden sie mir auch.

Re: Munitionsbestandteile aus DE importieren?

Verfasst: Mi 27. Apr 2022, 16:06
von gewo
Simon80 hat geschrieben: Mi 27. Apr 2022, 15:53 Fällt das dann auch unter das Versandverbot für Gewerbetreibende zu Privatkunden? Dann könnte man quasi jeden Händler in Ö Anzeigen der solche Geschosse versendet....
Hab selbst in Österreich schon solche Geschosse bestellt und definitiv nicht meine Jagdkarte hergezeigt, geschickt wurden sie mir auch.
unter das versandhandelsverbot fallen nur waffen (auch schusswaffen) und VERWENDUNGSFERTIGE munition sowie explosivstoffe (pulver, zuender)

"normale" geschosse sind frei

versand von expansivpatronen an personen ohne nachweis der berechtigung waere aber eine ueberlassung von verbotenene gestaenden lt waffengesetz
das wird wohl kein haneldcer machen ...

Re: Munitionsbestandteile aus DE importieren?

Verfasst: Mi 27. Apr 2022, 16:41
von Promo
gewo hat geschrieben: Mi 27. Apr 2022, 14:20 Waffg 1996:
§ 5. Expansivmunition
(1) Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen mit offenem oder geschlossenem Hohlspitz sowie Geschosse für diese Patronen sind mit 1. Jänner 1998 verboten. Solche Munition ist der Behörde ohne Anspruch auf Entschädigung abzuliefern.
(2) Der Besitz der in Abs. 1 genannten Gegenstände ist, außer zum Zweck des alsbaldigen Verschießens oder des Exportes, bereits mit 1. Oktober 1997 verboten.
(3) Die Einfuhr von Gegenständen gemäß Abs. 1 ist bereits mit 1. Juli 1997 verboten; dasselbe gilt für den Erwerb und das Überlassen dieser Gegenstände, außer zum Zweck des sofortigen Verschießens.


quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... eview=True
Ich hab die Ausnahme farblich hervorgehoben, wenn es also für das sofortige Verschießen ist, dann ist es wieder OK ...

Re: Munitionsbestandteile aus DE importieren?

Verfasst: Mi 27. Apr 2022, 19:34
von doc steel
Mr. Danger hat geschrieben: Mi 27. Apr 2022, 13:54 Und Das im Forenbereich Waffenrecht :doh:
Pudl di ned auf, Hustinettenbär!