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Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Verfasst: Mo 30. Mai 2022, 09:32
von Chris7stern
Guten Morgen,
nein ich habe keine gr. Magazine im altbesitz, ich hab mir erst im März ein SLG gekauft und versuche nun die Magazine zu kaufen, bzw.
die Berechtigung zu bekommen.
Sportschütze bin ich ja, der Ausweis liegt auch dem Waffenreferat vor, auch habe ich ein paar Listen nur eben noch keine von Bewerben die mehr als 10 Schuss erfordern...

Im §17 Abs 3 steht tatsächlich:
(3) Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen. Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen.


Ich habe nachgefragt ob ich nach 21 Jahren WBK, inkl. 10 Plätzen und Sportschütze, nun eine verlässliche Person bin...
Im Gesetz steht nichts von einer Bestätigung eines Vereins nach §11b
Grundsätzlich habe ich bisher immer einen guten Eindruck vom Waffenreferat gehabt aber warum hier verstehe ich den "Aufwand" nicht ganz. Auch die Aussage, weil ich nach Erweiterung auf 12 Plätze gefragt habe: wenn ich nicht min. 3 mal die Woche trainiere und Landesmeister oder so bin, dann sieht sie keine Möglichkeit zu erweitern...
stößt mir sauer auf :(

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Verfasst: Mo 30. Mai 2022, 10:46
von AUG-andy
Wenn das durchgeht fress ich einen Besen. :lol:
Dann würde sich der derzeitige Standpunkt der Behörden um 180 Grad drehen. Nur einfach so ohne ausreichende Begründung und Bestätigung laut Paragraph 11 inklusive Listen wird es nichts geben. Da würden sie sich ins eigene Fleisch schneiden und es wäre Tür und Tor geöffnet für die nächsten Pseudosportschützen die das dann schamlos ausnutzen ohne Aufwand.

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Verfasst: Mo 30. Mai 2022, 11:58
von Huck_Finn
Definition für den Status "Sportschütze" ist aber regelmäßiges Training - 1x pro Monat die letzten 12 Monate und/oder 3 Bewerbe in den letzten 12 Monaten und Bestätigung vom Verein. Wenn du Training und Bewerbe, Stichwort Online Bewerbe, mit Leihwaffen nachweisen kannst umso besser. Einfach so ist es eher nur Zeitverschwendung und man wird sich an dich erinnern.

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Verfasst: Mo 30. Mai 2022, 12:16
von gewo
fast12 hat geschrieben: Sa 7. Mai 2022, 15:12 Woher kommen die "12 Monate"? Es gibt weder im WaffG noch in einer Verordnung diese Frist...
im runderlass
status sportschuetze

edit:
der kollege vor mir hats eh schon geschrieben

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Verfasst: Mo 30. Mai 2022, 12:32
von Chris7stern
Hmmm einen SLG Bewerb habe ich als Liste dabei und in Summe fünf Ergebnislisten aus dem letzten halben Jahr...
Die Trainings habe ich bisher nicht dokumentiert, wusste nicht dass das nötig ist oder Sinn macht. Den Sportschützen könnte ich damit schon "belegen" aber da ich eben keinen §11b Verein habe sondern nur Mitglied beim SSLV Wien bin und beim Sportklub meiner Firma Obmann Stv.
Dadurch ist die Bestätigung eines Vereins schwierig.

Na ich bin gespannt ob ich eine und was ich als Antwort bekomme.

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Verfasst: Mo 30. Mai 2022, 14:10
von Mr. Danger
Die Behörde darf halt nur das, was im Gesetz steht. Und dort steht unter
§11b WaffG
(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

Das der I.S.B nicht sofort eine Bestätigung ausstellt ist auch auf der Homepage nachzulesen https://www.Verein-shooting.com/informatio ... h%C3%BCtze (den Link bitte selber anpassen ;) )

Das sich die BH am Kopf greift warum einem WKB Besitzer mit 10 Plätzen, der schon seit 21 Jahren die WBK hat, 3 Monate nach der Meldefrist (14.12.2021) einfällt, er muss sofort und unbedigt einen Halbautomaten mit großen Magazinen erwerben, wundert mich nicht.

Einfach die 3 Bewerbe Schießen, Trainings dokumentieren und nach 12 Monaten mit dem Schrieb vom I.S.B sich einen §17(1) Z 8 Eintrag holen.

Machen ist wie Wollen, nur krasser :D

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Verfasst: Mo 30. Mai 2022, 16:34
von MikeV
Wie sieht das eigentlich aus?
Kann man durch den PDSV die entsprechenden Bestätigungen erhalten, die benötigt werden, um Erweiterungen bzw. große Magazine erwerben zu dürfen, oder muss/sollte man den "Umweg" über zB den Verein gehen?

Edit fragt: warum wird der Bund, der oben verlinkt ist, durch „Verein“ ersetzt?

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Verfasst: Mo 30. Mai 2022, 21:01
von Chris7stern
Mr. Danger hat geschrieben: Mo 30. Mai 2022, 14:10 Die Behörde darf halt nur das, was im Gesetz steht. Und dort steht unter
§11b WaffG
(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

Das der I.S.B nicht sofort eine Bestätigung ausstellt ist auch auf der Homepage nachzulesen https://www.Verein.com/information.php# ... h%C3%BCtze (den Link bitte selber anpassen ;) )

Das sich die BH am Kopf greift warum einem WKB Besitzer mit 10 Plätzen, der schon seit 21 Jahren die WBK hat, 3 Monate nach der Meldefrist (14.12.2021) einfällt, er muss sofort und unbedigt einen Halbautomaten mit großen Magazinen erwerben, wundert mich nicht.

Einfach die 3 Bewerbe Schießen, Trainings dokumentieren und nach 12 Monaten mit dem Schrieb vom I.S.B sich einen §17(1) Z 8 Eintrag holen.

Machen ist wie Wollen, nur krasser :D
Glaube es oder nicht, das hatte nichts mit der Meldfrist zu tun… sonder das ist auch ein Thema des Budgets und heuer hat es einfach gepasst. Die Schatzmeisterin hat das OK gegeben und im März ist das gute Stück über den Ladentisch gegangen :dance:
Die 21 Jahre habe ich sind ja nur wegen dem „verlässliche Menschen“ ein Argument gewesen.

der §11 Abs 4 ist allerdings ein guter Hinweis! den hatte ich noch nicht im Fokus :whistle:
aber würde hier nicht der SSLV Wien auch genügen? das ist ja ein Verband, allerdings hab ich da nie eine Antwort bzgl. Bestätigung bekommen

aber mal danke dafür, vielleicht fügen sich ja alle Puzzelteile zusammen, ich bin zumindest schon etwas schlauer!

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Verfasst: Mo 30. Mai 2022, 22:18
von gewo
Chris7stern hat geschrieben: Mo 30. Mai 2022, 21:01 aber würde hier nicht der SSLV Wien auch genügen? das ist ja ein Verband, allerdings hab ich da nie eine Antwort bzgl. Bestätigung bekommen

(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.


der SSLV Wien ist wohl ein (wenn auch nur eine Landesgruppe eines) oesterreichischer sportschuetzenverbandes, aber der SSLV Wien ist nicht in einem internationalen Sportschützenverband vertreten welcher bestaetigen koennte dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.

es gibt schlichtweg keine ISSF oder sonstige disziplin im SSLV bei der derartige magazine ueber 20 schuss zur sportausuebung erforderlich sind.

Re: Neue WBK<12 Monate und 30 Schuss Magazin

Verfasst: Di 31. Mai 2022, 08:18
von Chris7stern
ah ok da liegt der Hund begraben 😉
Danke