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Re: Autopanne mit Kat. B dabei
Verfasst: Do 2. Jun 2022, 16:25
von ebner33
Prometheus hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 16:02
gewo hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 15:55
Prometheus hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 15:44
Was willst aber machen wennst auf einen mehrtägigen Bewerb fährst mit 3 Gewehren, 2 Pistolen und 3000 Schuss Munition? Willst dann bei jeder Pause auf der Raststätte das Zeug mit aufs Klo vom McDonalds schleppen? Das kann gar nicht gehen.
Ein zugesperrter Kofferraum ist hier eine wesentlich bessere/sichere/unauffälligere Wahl.
das wuerde ich bei kat B in KEINEM fall so sehen
und ansonsten wie gesagt:
es sind alle unterbrechnungen zulaessig die unvermeidlich sind
und ebenso alle unterbrechnungen oder private wege bei denen es fuer dich unzumutbar waere sie zu unterlassen
eine kat A oder Kat B waffe darf aber - hoehere gewalt wie unfall ect ausgenommen - niemals in einem fahrzeug zurueckgelassen werden
und eine fahrtunterbrechnung ist NICHT hoehere gewalt
Ich weiß!
aber es ist im echten Leben nicht praktikabel
Und du glaubst ernsthaft dass das Gesetz auf diesen Umstand Rücksicht nimmt, wenns hart auf hart kommt?

Re: Autopanne mit Kat. B dabei
Verfasst: Do 2. Jun 2022, 16:25
von Joewood
austria_fighter7 hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 16:16
Wozu hab ich mich dann so gestresst, als ich auf der 130er Autobahn einen platten Reifen hatte mit AK und Glock im Kofferraum...
Bei 130 und nem platten Reifen hätte ich auch Stress - unabhängig von der AK
Re: Autopanne mit Kat. B dabei
Verfasst: Do 2. Jun 2022, 16:30
von austria_fighter7
Joewood hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 16:25
austria_fighter7 hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 16:16
Wozu hab ich mich dann so gestresst, als ich auf der 130er Autobahn einen platten Reifen hatte mit AK und Glock im Kofferraum...
Bei 130 und nem platten Reifen hätte ich auch Stress - unabhängig von der AK
Ich habs nichtmal gemerkt, ein Autofahrer hat mich darauf aufmerksam machen müssen

Re: Autopanne mit Kat. B dabei
Verfasst: Do 2. Jun 2022, 16:38
von Glock1768
Joewood hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 16:25
austria_fighter7 hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 16:16
Wozu hab ich mich dann so gestresst, als ich auf der 130er Autobahn einen platten Reifen hatte mit AK und Glock im Kofferraum...
Bei 130 und nem platten Reifen hätte ich auch Stress - unabhängig von der AK
Nein, nicht unbedingt ... hatte ich auch schon hinten rechts ... war kein Problem ...
Re: Autopanne mit Kat. B dabei
Verfasst: Do 2. Jun 2022, 16:53
von 454casull
AUG-andy hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 13:16
Teal'c hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 13:11
gewo hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 12:58
Teal'c hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 12:56
.....wenn man nur von daheim zum Schießstand und retour fahren dürfte .....?
quelle dafuer?
ist so nicht richtig
hat doch immer so geheißen - bei Kat. B ohne Umwege (einkaufen etc) zum Stand und retour?
Eine Panne ist höhere Gewalt.
Da gelten eigene Regeln.
Das ist jederzeit belegbar.
genau so is es...
Re: Autopanne mit Kat. B dabei
Verfasst: Do 2. Jun 2022, 16:54
von Prometheus
ebner33 hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 16:25
Prometheus hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 16:02
gewo hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 15:55
Prometheus hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 15:44
Was willst aber machen wennst auf einen mehrtägigen Bewerb fährst mit 3 Gewehren, 2 Pistolen und 3000 Schuss Munition? Willst dann bei jeder Pause auf der Raststätte das Zeug mit aufs Klo vom McDonalds schleppen? Das kann gar nicht gehen.
Ein zugesperrter Kofferraum ist hier eine wesentlich bessere/sichere/unauffälligere Wahl.
das wuerde ich bei kat B in KEINEM fall so sehen
und ansonsten wie gesagt:
es sind alle unterbrechnungen zulaessig die unvermeidlich sind
und ebenso alle unterbrechnungen oder private wege bei denen es fuer dich unzumutbar waere sie zu unterlassen
eine kat A oder Kat B waffe darf aber - hoehere gewalt wie unfall ect ausgenommen - niemals in einem fahrzeug zurueckgelassen werden
und eine fahrtunterbrechnung ist NICHT hoehere gewalt
Ich weiß!
aber es ist im echten Leben nicht praktikabel
Und du glaubst ernsthaft dass das Gesetz auf diesen Umstand Rücksicht nimmt, wenns hart auf hart kommt?

Re: Autopanne mit Kat. B dabei
Verfasst: Do 2. Jun 2022, 17:10
von Promo
Ist noch keine 10 Jahre her: ein Studienkollege fuhr zu später Abendstunde mit dem Taxi heim .. der nüchterne Taxifahrer schaffte es dabei das Taxi am Dach liegend abzustellen. Er kam relativ unverletzt raus, der Taxifahrer aber musste ins Krankenhaus. Damit ihm das auch alle glauben, hat er damals ein paar Fotos mit dem Handy gemacht. Auf einem hab ich die Pistole gesehen, die dem Taxifahrer aus dem Handschuhfach gefallen ist. Hat dann die Polizei mitgenommen, der Taxifahrer hat sie nach seiner Genesung wieder auf der Polizeidienststelle wieder abgeholt (zumindest sagte ihm das der Polizist bei der Einvernahme so).
Re: Autopanne mit Kat. B dabei
Verfasst: Do 2. Jun 2022, 19:02
von spareribs
Warum nicht ? Der Taxler hatte wahrscheinlich einen Waffenpass......Wo ist da das Problem ? Muss er die Kanone immer eingesteckt haben ?
Re: Autopanne mit Kat. B dabei
Verfasst: Do 2. Jun 2022, 19:29
von gewo
Promo hat geschrieben: Do 2. Jun 2022, 17:10
Ist noch keine 10 Jahre her: ein Studienkollege fuhr zu später Abendstunde mit dem Taxi heim .. der nüchterne Taxifahrer schaffte es dabei das Taxi am Dach liegend abzustellen. Er kam relativ unverletzt raus, der Taxifahrer aber musste ins Krankenhaus. Damit ihm das auch alle glauben, hat er damals ein paar Fotos mit dem Handy gemacht. Auf einem hab ich die Pistole gesehen, die dem Taxifahrer aus dem Handschuhfach gefallen ist. Hat dann die Polizei mitgenommen, der Taxifahrer hat sie nach seiner Genesung wieder auf der Polizeidienststelle wieder abgeholt (zumindest sagte ihm das der Polizist bei der Einvernahme so).
jop
hoehere gewalt
die steht ueber allem
wenn er verletzt ist dann KANN er sich in aller regel ned um die wumme kuemmern
da ist ihm wohl nix vorzuwerfen
und mit WP darf er sie ja auch im handschuhfach haben ...