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Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Verfasst: Do 25. Aug 2022, 09:43
von gewo
der fehler war evt eine WBK zu beantragen
evt haette nur eine berechtigung zum besitz der HiCap magazine beantragt werden sollen
aber ob das am ausgang was geaendert haette .?
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Verfasst: Do 25. Aug 2022, 20:46
von Grün
karlruzizka hat geschrieben: Do 25. Aug 2022, 06:13
Grün hat geschrieben: Mi 24. Aug 2022, 22:53
Wer strafrechtlich aktiv wurde sollte auch mit einem Waffenverbot belegt werden. Solch eine Person kann nicht verlässlich sein.
Wenn es sich wie im vorliegenden Fall um mehrere Fälle handelt ist es von Seiten der Behörde schon extrem fahrlässig kein Waffenverbot auszusprechen.
Ist natürlich gerechtfertigt Deine Stellungnahme, möchte dazu nur nebenbei erwähnen das ich noch nie Gewalt gegen andere Menschen ausgeübt habe und auch keine Drogendelikte. Wenn ich einige Politiker ansehe oder in die Jägerschaft dürften somit sehr viele insbesondere in Verbindung mit Wirtschaftsdelikten schon lange keine Waffen mehr besitzen.
Auch stimmt mir sicher jeder zu das jeder der unbedingt möchte auch eine Waffe bekommt, was ist verwerfliches daran das legal zu möchten.
LG Karl
Wer mehrmals straffällig geworden ist, der ist sicher nicht in der Lage verlässlich zu sein. Da muss es ein Waffenverbot geben, zumindest ein beschränktes auf 20 Jahre oder so.
Ob jetzt Sachbeschädigung oder auch Drogenkonsum ist egal.
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Verfasst: Fr 26. Aug 2022, 12:30
von John Connor
Grün hat geschrieben: Do 25. Aug 2022, 20:46
Wer mehrmals straffällig geworden ist, der ist sicher nicht in der Lage verlässlich zu sein. Da muss es ein Waffenverbot geben, zumindest ein beschränktes auf 20 Jahre oder so.
Ob jetzt Sachbeschädigung oder auch Drogenkonsum ist egal.
Gibst Du hier Deine persönliche Meinung wieder, oder meinst Du, dass die Judikatur so ist? Zweiteres wäre mE falsch und wäre zB nicht zu sehen, warum zB Kridadelikte (ich weiß, das heißt jetzt nimma so) zu einem Waffenverbot führen sollten.
Weiters scheinst Du beharrlich ein Waffenverbot mit der waffenrechtlichen Verlässlichkeit zu vermengen, wobei auch net jede strafrechtliche Verurteilung (da gibts a bissl mehr als „ Sachbeschädigung oder Drogenkonsum „) zum Entfall der waffenrechtlichen Verlässlichkeit führt.
Im Übrigen gibts kein Waffenverbot auf Zeit.
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Verfasst: Fr 26. Aug 2022, 13:15
von Joewood
Grün hat geschrieben: Do 25. Aug 2022, 20:46
Wer mehrmals straffällig geworden ist, der ist sicher nicht in der Lage verlässlich zu sein. Da muss es ein Waffenverbot geben, zumindest ein beschränktes auf 20 Jahre oder so.
Ob jetzt Sachbeschädigung oder auch Drogenkonsum ist egal.
Dir ist aber schon klar, dass der TO rechtmäßig eine Waffen besitzt, oder? Halt keine Kat A/B.
Dass die wegen der Magazine zicken ist lächerlich. Meiner Meinung nach war den handelnden Personen die bloße Existenz einer Magazin-WBK unbekannt und/oder sie haben die Dinge vermischt. Blöd nur, wenn man unnötige Fehlkommunikation mit einem Anwalt klären muss
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Verfasst: Sa 27. Aug 2022, 12:49
von Grün
Joewood hat geschrieben: Fr 26. Aug 2022, 13:15
Grün hat geschrieben: Do 25. Aug 2022, 20:46
Wer mehrmals straffällig geworden ist, der ist sicher nicht in der Lage verlässlich zu sein. Da muss es ein Waffenverbot geben, zumindest ein beschränktes auf 20 Jahre oder so.
Ob jetzt Sachbeschädigung oder auch Drogenkonsum ist egal.
Dir ist aber schon klar, dass der TO rechtmäßig eine Waffen besitzt, oder? Halt keine Kat A/B.
Dass die wegen der Magazine zicken ist lächerlich. Meiner Meinung nach war den handelnden Personen die bloße Existenz einer Magazin-WBK unbekannt und/oder sie haben die Dinge vermischt. Blöd nur, wenn man unnötige Fehlkommunikation mit einem Anwalt klären muss
Ja das ist mir schon klar dass er kein Waffenverbot hat. Nur wenn jemand wie er schreibt mehrere Vorstrafen hat dann muss es aus meiner Sicht ein Waffenverbot geben. Zum Glück wurde ihm aber jetzt die WBK nicht genehmigt.
Alkohol am Steuer, zumindest im Wiederholungsfall, sollte auch ein Waffenverbot geben. Oder wer im Jahr 30 mal Beim Schnellfahren erwischt wird. Solche Personen sind nicht geeignet eine Waffe zu haben, denn sie können sich nicht an Regeln halten.
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Verfasst: Sa 27. Aug 2022, 12:57
von Steppenwolf
Joewood hat geschrieben: Fr 26. Aug 2022, 13:15
Grün hat geschrieben: Do 25. Aug 2022, 20:46
Wer mehrmals straffällig geworden ist, der ist sicher nicht in der Lage verlässlich zu sein. Da muss es ein Waffenverbot geben, zumindest ein beschränktes auf 20 Jahre oder so.
Ob jetzt Sachbeschädigung oder auch Drogenkonsum ist egal.
Dir ist aber schon klar, dass der TO rechtmäßig eine Waffen besitzt, oder? Halt keine Kat A/B.
Dass die wegen der Magazine zicken ist lächerlich. Meiner Meinung nach war den handelnden Personen die bloße Existenz einer Magazin-WBK unbekannt und/oder sie haben die Dinge vermischt. Blöd nur, wenn man unnötige Fehlkommunikation mit einem Anwalt klären muss
Der TO hat einen Antrag auf WBK
mit Altbesitzmeldung gemacht und nicht nur eine Magazin- WBK. Seitens der Behörde gibt es da absolut kein Missverständnis. Die Behörde hat da richtig gehandelt da sie seine Zuverlässigkeit nicht anerkennt resultierend der Delikte.
Man könnte sogar meinen der TO hat wissentlich das Gutachten sowie den Führerschein gemacht, in der Hoffnung die Behörde sieht darüber hinweg und stellt sie aus aufgrund der vielen Anträge aus.
Die Fehlkommunikation da, musst du mir erklären?

Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Verfasst: Sa 27. Aug 2022, 14:20
von AUG-andy
Grün hat geschrieben: Sa 27. Aug 2022, 12:49
Ja das ist mir schon klar dass er kein Waffenverbot hat. Nur wenn jemand wie er schreibt mehrere Vorstrafen hat dann muss es aus meiner Sicht ein Waffenverbot geben. Zum Glück wurde ihm aber jetzt die WBK nicht genehmigt.
Alkohol am Steuer, zumindest im Wiederholungsfall, sollte auch ein Waffenverbot geben. Oder wer im Jahr 30 mal Beim Schnellfahren erwischt wird. Solche Personen sind nicht geeignet eine Waffe zu haben, denn sie können sich nicht an Regeln halten.
Du triffst den Nagel auf den Kopf.
Alles Delikte die auf einen unzuverlässigen Lebenswandel schließen lassen.
Alkohol und Drogen gepart mit Waffen ist eine (meist) tötliche Mischung.
Genauso wie psychische kranke Personen.
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Verfasst: Sa 27. Aug 2022, 15:37
von John Connor
Was das Lenken im betrunkenen Zustand betrifft regelt das § 8 Abs 5 eh. „Weiters gilt ein Mensch als nicht verlässlich, der öfter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsübertretung“
Was das Übrige betrifft, glaub ich, dass Grün und Andy §8 entweder net verstanden haben oder nur sagen wie sie es gern hätten. Die Rechtslage geben sie jedenfalls nicht wieder.
Ich glaub sogar, dass tw. nicht einmal der Unterschied zwischen Waffenverbot und fehlender Verlässlichkeit verstanden wurde.
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Verfasst: Sa 27. Aug 2022, 15:56
von Grün
Der Unterschied wurde sehr wohl verstanden!
Natürlich ist es nur ein Wunsch das vorbestrafte, insbesondere mehrfach vorbestrafte, ein Waffenverbot bekommen! Wer nicht in der Lage ist sich an Gesetze zu halten der ist auch nicht in der Lage mit einer Waffe sicherumzugehen.
Eine Vorstrafe bzw. mehrere davon bekommt man nicht so schnell. Da muß man schon richtig was ausgefressen haben. Da ist man dann schon ein besonderes Früchtchen. Kleinigkeiten kann man fast immer über eine Diversion lösen.
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Verfasst: Sa 27. Aug 2022, 16:03
von Grün
karlruzizka hat geschrieben: Do 25. Aug 2022, 06:13
Grün hat geschrieben: Mi 24. Aug 2022, 22:53
Wer strafrechtlich aktiv wurde sollte auch mit einem Waffenverbot belegt werden. Solch eine Person kann nicht verlässlich sein.
Wenn es sich wie im vorliegenden Fall um mehrere Fälle handelt ist es von Seiten der Behörde schon extrem fahrlässig kein Waffenverbot auszusprechen.
Ist natürlich gerechtfertigt Deine Stellungnahme, möchte dazu nur nebenbei erwähnen das ich noch nie Gewalt gegen andere Menschen ausgeübt habe und auch keine Drogendelikte. Wenn ich einige Politiker ansehe oder in die Jägerschaft dürften somit sehr viele insbesondere in Verbindung mit Wirtschaftsdelikten schon lange keine Waffen mehr besitzen.
Auch stimmt mir sicher jeder zu das jeder der unbedingt möchte auch eine Waffe bekommt, was ist verwerfliches daran das legal zu möchten.
LG Karl
Wer eigene Strafdaten dadurch rechtfertigt dass es auch andere machen, der sieht seine erheblichen Verfehlungen nicht ein. Wie soll da bitte ein sicherer Umgang miteiner Waffe möglich sein?
Im Startbeitrag ist zu lesen „ einige Strafrechtliche Verurteilungen“. Das da kein Waffenverbot erteiltwurde bzw. die Rechtsgrundlage dafür fehlt ist ein gewaltiges Versagen von Politik und/oder Behörden.
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Verfasst: Sa 27. Aug 2022, 19:21
von Mushr00m
Grün hat geschrieben: Sa 27. Aug 2022, 16:03
karlruzizka hat geschrieben: Do 25. Aug 2022, 06:13
Grün hat geschrieben: Mi 24. Aug 2022, 22:53
Wer strafrechtlich aktiv wurde sollte auch mit einem Waffenverbot belegt werden. Solch eine Person kann nicht verlässlich sein.
Wenn es sich wie im vorliegenden Fall um mehrere Fälle handelt ist es von Seiten der Behörde schon extrem fahrlässig kein Waffenverbot auszusprechen.
Ist natürlich gerechtfertigt Deine Stellungnahme, möchte dazu nur nebenbei erwähnen das ich noch nie Gewalt gegen andere Menschen ausgeübt habe und auch keine Drogendelikte. Wenn ich einige Politiker ansehe oder in die Jägerschaft dürften somit sehr viele insbesondere in Verbindung mit Wirtschaftsdelikten schon lange keine Waffen mehr besitzen.
Auch stimmt mir sicher jeder zu das jeder der unbedingt möchte auch eine Waffe bekommt, was ist verwerfliches daran das legal zu möchten.
LG Karl
Wer eigene Strafdaten dadurch rechtfertigt dass es auch andere machen, der sieht seine erheblichen Verfehlungen nicht ein. Wie soll da bitte ein sicherer Umgang miteiner Waffe möglich sein?
Im Startbeitrag ist zu lesen „ einige Strafrechtliche Verurteilungen“. Das da kein Waffenverbot erteiltwurde bzw. die Rechtsgrundlage dafür fehlt ist ein gewaltiges Versagen von Politik und/oder Behörden.
Du bist da Sauer202?!
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Verfasst: Sa 27. Aug 2022, 19:38
von Sniper308
Ohne dem TS zu nahe treten zu wollen aber der Waffenbesitz im Allgemeinen ist ein sehr empfindliches Terrain und wenn gleich mehrere Verurteilungen vorliegen bin ich aus persönlicher Sicht auch dafür ein Waffenverbot auszusprechen oder ihm zumindest keine WBK auszustellen. Ich möchte nicht irgendwann lesen "..war amtsbekannt...". Dass der TS überhaupt im Besitz von "C" Waffen ist, ist schon des Guten zuviel. Ich glaube nicht an "...vom Saulus zum Paulus...". Da gibt es derzeit noch einen anderen Thread wo auch der TS trotz Vorstrafe wegen Drogenbesitz gerne eine WBK hätte, muss nicht sein, meine persönliche Meinung.
Mit solchen Vorgeschichten ist keine Zuverlässlichkeit gegeben, diese wäre jedoch unabdingbar.
Es gibt noch andere schöne Hobbies, darauf sollte sich der TS konzentrieren.
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Verfasst: Mo 29. Aug 2022, 07:15
von Joewood
Grün hat geschrieben: Sa 27. Aug 2022, 12:49
Zum Glück wurde ihm aber jetzt die WBK nicht genehmigt.
Steppenwolf hat geschrieben: Sa 27. Aug 2022, 12:57
Der TO hat einen Antrag auf WBK
mit Altbesitzmeldung gemacht und nicht nur eine Magazin- WBK. Seitens der Behörde gibt es da absolut kein Missverständnis. Die Behörde hat da richtig gehandelt da sie seine Zuverlässigkeit nicht anerkennt resultierend der Delikte.
Man könnte sogar meinen der TO hat wissentlich das Gutachten sowie den Führerschein gemacht, in der Hoffnung die Behörde sieht darüber hinweg und stellt sie aus aufgrund der vielen Anträge aus.
Die Fehlkommunikation da, musst du mir erklären?
Ihr 2 seids euch da einig Liegt aber beide falsch. Er wollte eine WBK FÜR seine Magazine. die steht ihm auch rechtlich zu - Vorstrafen hin oder her. Verläslichtkeit: wurscht! Das bekommt die Behörde ganz offensichtlich nicht hin.
Mir wurde von etlichen Rechtsanwälten und auch Waffenhändlern gesagt das es sich dabei ( Magazine) um einen Altbestand, legal erworben handelt und für diese eine WBK ausgestellt werden müsse,
Dass er die psychologische Prüfung gemacht hat, war eine Fleißaufgabe aber wurscht.
Und das ist ja nicht das erst Mal... irgendwo hier im Rechtsteil des Forums schwirrt ja der Thread eines damals 18-jährigen herum, der für seine legalen Magazine auch eine MAGAZIN-WBK haben wollte, diese ihm aber merhfach verweigert wurde, weil er zu jung sei. Hat sich erst nach Intervention vom Anwalt aufgelöst.
Meine persönliche Meinung: die Behörde ist nicht in der Lage oder Willens zwischen einer "echten" WBK und einer Magazin-WBK zu unterscheiden
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Verfasst: Mo 29. Aug 2022, 07:59
von gewo
Joewood hat geschrieben: Mo 29. Aug 2022, 07:15
... irgendwo hier im Rechtsteil des Forums schwirrt ja der Thread eines damals 18-jährigen herum, der für seine legalen Magazine auch eine MAGAZIN-WBK haben wollte, diese ihm aber merhfach verweigert wurde, weil er zu jung sei. Hat sich erst nach Intervention vom Anwalt aufgelöst.
eigentlich nein
wurde durch uebersiedelung geloest
Re: Ablehnung einer WBK für lange Magazine
Verfasst: Mo 29. Aug 2022, 08:11
von Joewood
gewo hat geschrieben: Mo 29. Aug 2022, 07:59
Joewood hat geschrieben: Mo 29. Aug 2022, 07:15
... irgendwo hier im Rechtsteil des Forums schwirrt ja der Thread eines damals 18-jährigen herum, der für seine legalen Magazine auch eine MAGAZIN-WBK haben wollte, diese ihm aber merhfach verweigert wurde, weil er zu jung sei. Hat sich erst nach Intervention vom Anwalt aufgelöst.
eigentlich nein
wurde durch uebersiedelung geloest
Hast nen Link zu dem Thread parat?
Was hat die Übersiedlung gebracht? Dass ihm die neue Behörde dann eine Mag WBK ausgestellt hat? Kann mich nimmer erinnen...