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Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Verfasst: So 4. Sep 2022, 08:49
von Huck_Finn
Der Hinweis mit dem Stand war eigentlich auf die Hollow Point bezogen da für KW die Innehabung eben nur mit WBK UND Nachweis als Sportschütze (Vereinsausweis), Schützenpass nicht mehr notwendig, oder Jagdkarte legal. Bei 223 und 308 wären die HP auch ohne legal da nur mit Vollmantel KM.

Natürlich gibt es auch private Schießstände. Das macht man aber in diesen Zeiten wo man wegen nichts angezeigt wird nicht öffentlich.

Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Verfasst: So 4. Sep 2022, 13:30
von Ballisticus
gewo hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 02:01 In oesterreich muss ein schiesstand nicht zwingend behoerdlich genehmigt sein
Das heißt:

Ich habe z.B. ein riesiges Grundstück, auf dem ich eine, sagen wir 300m Schießbahn anlegen könnte. Das Grundstück ist gut eingezäunt, ich habe entweder einen langen Graben oder mehrere Meter hohe Erdwälle nach allen Seiten, Nachbarn störts nicht, nur km weiter wohnt einer, der das hört und sich aufregt.

Das wäre rechtlich möglich? Ohne sofortiges Waffenverbot, vermutlich für den Rest des Lebens?

Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Verfasst: So 4. Sep 2022, 14:19
von AUG-andy
Ballisticus hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 13:30
gewo hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 02:01 In oesterreich muss ein schiesstand nicht zwingend behoerdlich genehmigt sein
Das heißt:

Ich habe z.B. ein riesiges Grundstück, auf dem ich eine, sagen wir 300m Schießbahn anlegen könnte. Das Grundstück ist gut eingezäunt, ich habe entweder einen langen Graben oder mehrere Meter hohe Erdwälle nach allen Seiten, Nachbarn störts nicht, nur km weiter wohnt einer, der das hört und sich aufregt.

Das wäre rechtlich möglich? Ohne sofortiges Waffenverbot, vermutlich für den Rest des Lebens?
Das verlassen des Grundstücks (Projektil) ist bei 300m nicht leicht zu bewerkstelligen. Wenn dir das baulich gelingt sollte es möglich sein.
Stichwort Überschussblende. ;)
Die Nachbarn stellen allerdings die größte Hürde dar.

Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Verfasst: So 4. Sep 2022, 16:27
von gewo
Ballisticus hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 13:30
gewo hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 02:01 In oesterreich muss ein schiesstand nicht zwingend behoerdlich genehmigt sein
Das heißt:

Ich habe z.B. ein riesiges Grundstück, auf dem ich eine, sagen wir 300m Schießbahn anlegen könnte. Das Grundstück ist gut eingezäunt, ich habe entweder einen langen Graben oder mehrere Meter hohe Erdwälle nach allen Seiten, Nachbarn störts nicht, nur km weiter wohnt einer, der das hört und sich aufregt.

Das wäre rechtlich möglich? Ohne sofortiges Waffenverbot, vermutlich für den Rest des Lebens?
Fehlerschusswinkel nach DIN ist 30 grad
Das muessten also bei 300 meter ca 200 meter hohe erwälle sein…

Aber waffenrechtlich wie gesagt kein problem

Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Verfasst: So 4. Sep 2022, 17:07
von Flying Dog
gewo hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 16:27
Ballisticus hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 13:30
gewo hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 02:01 In oesterreich muss ein schiesstand nicht zwingend behoerdlich genehmigt sein
Das heißt:

Ich habe z.B. ein riesiges Grundstück, auf dem ich eine, sagen wir 300m Schießbahn anlegen könnte. Das Grundstück ist gut eingezäunt, ich habe entweder einen langen Graben oder mehrere Meter hohe Erdwälle nach allen Seiten, Nachbarn störts nicht, nur km weiter wohnt einer, der das hört und sich aufregt.

Das wäre rechtlich möglich? Ohne sofortiges Waffenverbot, vermutlich für den Rest des Lebens?
Fehlerschusswinkel nach DIN ist 30 grad
Das muessten also bei 300 meter ca 200 meter hohe erwälle sein…

Aber waffenrechtlich wie gesagt kein problem
...oder man macht auf die ersten 50m oder so einen Überbau, dann ist der Fehlerschusswinkel auf 300m auch kein Problem mehr. Jedenfalls einfacher und mit einem wesentlich niedrigeren Erdwall zu bewerkstelligen.

Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Verfasst: So 4. Sep 2022, 19:47
von Ballisticus
gewo hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 16:27
Ballisticus hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 13:30
gewo hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 02:01 In oesterreich muss ein schiesstand nicht zwingend behoerdlich genehmigt sein
Das heißt:

Ich habe z.B. ein riesiges Grundstück, auf dem ich eine, sagen wir 300m Schießbahn anlegen könnte. Das Grundstück ist gut eingezäunt, ich habe entweder einen langen Graben oder mehrere Meter hohe Erdwälle nach allen Seiten, Nachbarn störts nicht, nur km weiter wohnt einer, der das hört und sich aufregt.

Das wäre rechtlich möglich? Ohne sofortiges Waffenverbot, vermutlich für den Rest des Lebens?
Fehlerschusswinkel nach DIN ist 30 grad
Das muessten also bei 300 meter ca 200 meter hohe erwälle sein…

Aber waffenrechtlich wie gesagt kein problem
Okay, da steh ich jetzt auf der Leitung... ich mein, in Leobersdorf haben sie auch keine 200m hohen Erdwälle...

Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Verfasst: So 4. Sep 2022, 19:51
von gewo
Ballisticus hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 19:47
gewo hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 16:27
Ballisticus hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 13:30
gewo hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 02:01 In oesterreich muss ein schiesstand nicht zwingend behoerdlich genehmigt sein
Das heißt:

Ich habe z.B. ein riesiges Grundstück, auf dem ich eine, sagen wir 300m Schießbahn anlegen könnte. Das Grundstück ist gut eingezäunt, ich habe entweder einen langen Graben oder mehrere Meter hohe Erdwälle nach allen Seiten, Nachbarn störts nicht, nur km weiter wohnt einer, der das hört und sich aufregt.

Das wäre rechtlich möglich? Ohne sofortiges Waffenverbot, vermutlich für den Rest des Lebens?
Fehlerschusswinkel nach DIN ist 30 grad
Das muessten also bei 300 meter ca 200 meter hohe erwälle sein…

Aber waffenrechtlich wie gesagt kein problem
Okay, da steh ich jetzt auf der Leitung... ich mein, in Leobersdorf haben sie auch keine 200m hohen Erdwälle...
dann haben sie hochschussblenden

Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Verfasst: So 4. Sep 2022, 20:01
von Ballisticus
gewo hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 19:51
Ballisticus hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 19:47
gewo hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 16:27
Ballisticus hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 13:30

Das heißt:

Ich habe z.B. ein riesiges Grundstück, auf dem ich eine, sagen wir 300m Schießbahn anlegen könnte. Das Grundstück ist gut eingezäunt, ich habe entweder einen langen Graben oder mehrere Meter hohe Erdwälle nach allen Seiten, Nachbarn störts nicht, nur km weiter wohnt einer, der das hört und sich aufregt.

Das wäre rechtlich möglich? Ohne sofortiges Waffenverbot, vermutlich für den Rest des Lebens?
Fehlerschusswinkel nach DIN ist 30 grad
Das muessten also bei 300 meter ca 200 meter hohe erwälle sein…

Aber waffenrechtlich wie gesagt kein problem
Okay, da steh ich jetzt auf der Leitung... ich mein, in Leobersdorf haben sie auch keine 200m hohen Erdwälle...
dann haben sie hochschussblenden
Danke für den Hinweis, ich werd mich jetzt selber schlauer machen.

100m wären auf dem Grundstück mindestens drin, und möglicherweise gäbe es sogar mit den Menschen in der Umgebung kein Problem, aber es wird, denk ich, halt eine ordentliche Summe kosten, und dann wirds wohl immer noch jede Menge behördlichen Widerstand geben, schätz ich... wenns so einfach wäre, gäbe es wohl schon einige privaten Stände mehr...

Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Verfasst: So 4. Sep 2022, 20:40
von AUG-andy
Ballisticus hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 20:01
gewo hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 19:51
Ballisticus hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 19:47
gewo hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 16:27

Fehlerschusswinkel nach DIN ist 30 grad
Das muessten also bei 300 meter ca 200 meter hohe erwälle sein…

Aber waffenrechtlich wie gesagt kein problem
Okay, da steh ich jetzt auf der Leitung... ich mein, in Leobersdorf haben sie auch keine 200m hohen Erdwälle...
dann haben sie hochschussblenden
Danke für den Hinweis, ich werd mich jetzt selber schlauer machen.

100m wären auf dem Grundstück mindestens drin, und möglicherweise gäbe es sogar mit den Menschen in der Umgebung kein Problem, aber es wird, denk ich, halt eine ordentliche Summe kosten, und dann wirds wohl immer noch jede Menge behördlichen Widerstand geben, schätz ich... wenns so einfach wäre, gäbe es wohl schon einige privaten Stände mehr...
Kurzwaffenstände gibt's hier im Weinviertel in jeder Ortschaft.
Sind aber nur für ausgewähltes Publikum zu benutzen.
Familienmitglieder und engste Freunde.

Re: Aufbewahrungsort einer Waffe in einem anderen Haushalt?

Verfasst: So 4. Sep 2022, 21:05
von DonPapa
gewo hat geschrieben: So 4. Sep 2022, 02:01 In oesterreich muss ein schiesstand nicht zwingend behoerdlich genehmigt sein
Stimmt, solange du alleine schießt und nur dich gefährdest und keine Nachbarn in irgendeiner Weise belästigt werden !

Probleme beginnen, sobald Fremde (Freunde, Bekannte) etc. schießen. Solange nichts passiert > ok !

Wo kein Kläger, dort kein Richter heißt es so schön !

Sollte etwas passieren oder eine wie immer geartete Anzeige kommen , ist die Sache erledigt ! Eine Lüftung ist unumgänglich !
Fremde schießen und irgendwann hat einer bei der Blutuntersuchung zu viel Blei im Blut > na danke. Ich würde mich dahingehend auf nichts einlassen !

Das sollte man bedenken.