Re: Haenel muss CR223 vernichten
Verfasst: Sa 31. Dez 2022, 16:36
Hier übrigens das Patent + die Zeichnungen: https://data.epo.org/publication-server ... x1rMx7779g
Das österreichische Waffenforum
https://dev2.pulverdampf.at/
Ab jetzt heisst das nicht mehr LÖCHER sondern Fluid-Durchtritts-Öffnungen>Michael< hat geschrieben: Sa 31. Dez 2022, 16:36 Hier übrigens das Patent + die Zeichnungen: https://data.epo.org/publication-server ... x1rMx7779g
Ja von denen hab ich auch ein paar, hoffentlich sind die nicht schon alle patentiert.yoda hat geschrieben: Sa 31. Dez 2022, 16:47Ab jetzt heisst das nicht mehr LÖCHER sondern Fluid-Durchtritts-Öffnungen
Der Sinn des Patents ist es das Gewehr MK556 aus dem Rennen zu kicken weil das Gewehr CR223 Bohrungen hat die Patentrechtlich geschützt sind wobei das Gewehr MK556 diese Bohrungen NICHT besitzt ?titan hat geschrieben: Sa 31. Dez 2022, 16:18Kann ich nichts dazu sagen, müsste man sich ansehen. Patentiert ist es seit 2010. Patentrechtlich ist eine Teilnahme jedenfalls egal, wenn es geschützt ist. Genau das ist ja der Sinn eines Patents.Mushr00m hat geschrieben: Sa 31. Dez 2022, 15:12 Ich finds ja schon lächerlich genug dass ein Gericht entscheidet welche Waffe die Bundeswehr bekommt. Da hat ja HK ganze Arbeit geleistet...
Immerhin soll das für die Ausschreibung eingereichte MK556 diese legendären Bohrungen ja gar nicht gehabt haben.
Ich hoffe nicht aus allen tritt Flüssigkeit aus
Wenn du den Text genau liest, dann steht bei der ersten Quelle:roti991 hat geschrieben: Sa 31. Dez 2022, 11:21 Mich würde auch interessieren, ob auch die Privatbesitzer alle wieder hergeben müssten (auch die in Ö)?![]()
![]()
Sowie im zweiten Link:HAENEL GmbH sei verpflichtet, alle noch in ihrem Besitz befindlichen Gewehre zu vernichten, ihre gewerblichen Kunden gegen eine Entschädigungszahlung zur Rückgabe bereits gelieferter Gewehre aufzufordern
Kurzum: der eigene Lagerbestand muss vernichtet werden (wobei vermutlich die Vernichtung des betreffenden Teils ausreicht, nicht die komplette Waffe). Kunden müssen aufgefordert werden, diese gegen Entschädigungszahlung zurück zu geben - wenn diese dem nicht nachkommen, dann kann Haenel aber genau garnix tun, und müssen sie auch nicht, da diese nicht verpflichtet sind, die Waffen zurück zu geben. Ein Besitzer, der seine Waffe nicht abgeben will, der hat daher auch gar nichts zu befürchten.Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass das Gewehr "Haenel CR 223" Patentrechte von Heckler & Koch verletze und deshalb derzeit in Deutschland weder hergestellt noch vertrieben werden dürfe.
Irgendwann war das bei allen schon mal der Fall
Ich schon, aber das giltet nicht wie von Rhodium geschrieben auf hoher See sondern vor GerichtRAR hat geschrieben: Sa 31. Dez 2022, 22:35 Also diese Beugung des Originals ("Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand") habe ich noch nie gehört …
Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Wenn eine Sache geschützt ist, ist es irrelevant ob der Patentinhaber davon Gebrauch macht oder nicht. Die Konkurrenz darf davon jedenfalls keinen Gebrauch machen.Mushr00m hat geschrieben: Sa 31. Dez 2022, 18:40Der Sinn des Patents ist es das Gewehr MK556 aus dem Rennen zu kicken weil das Gewehr CR223 Bohrungen hat die Patentrechtlich geschützt sind wobei das Gewehr MK556 diese Bohrungen NICHT besitzt ?titan hat geschrieben: Sa 31. Dez 2022, 16:18Kann ich nichts dazu sagen, müsste man sich ansehen. Patentiert ist es seit 2010. Patentrechtlich ist eine Teilnahme jedenfalls egal, wenn es geschützt ist. Genau das ist ja der Sinn eines Patents.Mushr00m hat geschrieben: Sa 31. Dez 2022, 15:12 Ich finds ja schon lächerlich genug dass ein Gericht entscheidet welche Waffe die Bundeswehr bekommt. Da hat ja HK ganze Arbeit geleistet...
Immerhin soll das für die Ausschreibung eingereichte MK556 diese legendären Bohrungen ja gar nicht gehabt haben.
Ok wieder was dazu gelernt![]()
Solange Haenel besteht sollte dies kein größeres Problem sein, als bei anderen Waffen die in die Jahre kommen.Musashi hat geschrieben: So 1. Jan 2023, 12:21 Viel Spaß bei der Ersatzteil-Beschaffung in einigen Jahren...
Danke für die Info. Dann hat vermutlich H&K erst mal nur für Deutschland das beantragt (zwecks geringerer Kosten) und wird die EU-Verfügung dann nach vollständiger Rechtskraft in Deutschland beantragen.