Re: Pumpgun ohne WBK?
Verfasst: Sa 25. Feb 2023, 13:39
Dann ist es eh sinnlos ...Wbk ohne Waffe ...ist wie 100 Ollagummi und nix zum fi.....
Da gibt's regional viele Unterschiede. Kenne Personen die ohne Waffe im ZWR keine Kontrollen haben seit Jahren. WBK einfach nicht abgegeben aber auch nicht genutzt. Vor allem bei 70/80+gewo hat geschrieben: Sa 25. Feb 2023, 12:35Kontrollen hat er ja auch ohne Waffen und auch den waffenführerscheinkurs muss er alle 5 jahre machen.titan hat geschrieben: Sa 25. Feb 2023, 10:53 Übrigens: bei Versteigerungen wie Springer gehen auch Pumpguns für gute Preise weg.
Wbk kann man auch ohne Belegung behalten.Prof_Enfield hat geschrieben: Fr 24. Feb 2023, 21:55 Er will sich die Kontrollen ersparen, das ist der Grund, warum er die WBK zurückgeben will.
Oder ein 30-Seitiges Jura-deutsches Schreiben mit Erläuterungen von wie, warum, wieso, und weshalb man diese benötigt usw.spareribs hat geschrieben: Di 28. Feb 2023, 17:33 Genehmigung bekommst für fast alles, wenn Du die richtigen Leute kennst ....traurig, aber wahr...ich kenne leider
niemanden![]()
ich kenn auch wen der es vor ca 5 oder 7 jahren geschafft hatCoolhand1980 hat geschrieben: Mi 1. Mär 2023, 10:19 Pumpguns, die abgeliefert werden, werden auch von der Behörde entschädigt. Den Antrag muss man allerdings stellen.
Viel Geld gibts nicht, da der Kaufpreis von damals als Grundlage dient. Der Zustand der Waffe ist natürlich auch wichtig.
Es ist möglich, eine Pumpe als Kat. A zu bekommen. Ich kenne selbst wen, der es mit Anwalt und viel Zeit geschafft hat.
Argumentation war Teilnahme an IPSC Standard Manual Bewerben im Ausland. Ich gehe davon aus, dass Ergebnislisten mit
Leihwaffen vorhanden waren. Ist eben fraglich, ob man den Aufwand betreiben will...
wobei doch die eine oder andere pumpgun in aut genehmigt wurdegewo hat geschrieben: Mi 1. Mär 2023, 10:46ich kenn auch wen der es vor ca 5 oder 7 jahren geschafft hatCoolhand1980 hat geschrieben: Mi 1. Mär 2023, 10:19 Pumpguns, die abgeliefert werden, werden auch von der Behörde entschädigt. Den Antrag muss man allerdings stellen.
Viel Geld gibts nicht, da der Kaufpreis von damals als Grundlage dient. Der Zustand der Waffe ist natürlich auch wichtig.
Es ist möglich, eine Pumpe als Kat. A zu bekommen. Ich kenne selbst wen, der es mit Anwalt und viel Zeit geschafft hat.
Argumentation war Teilnahme an IPSC Standard Manual Bewerben im Ausland. Ich gehe davon aus, dass Ergebnislisten mit
Leihwaffen vorhanden waren. Ist eben fraglich, ob man den Aufwand betreiben will...
a haufen internationale bewerbe ich glaub .... CAS ....?
im inland recht weit vorne bei den bewerben
aber im ausland immer am ende der ergebnisliste weilst halt mit einer kipllaufflinte gegen mitbewerber mit VSR Flinten ned ankommst
Hast eine Ausnahmegenehmigung Kat A bzw einen freien KatA §17/4?Huck_Finn hat geschrieben: Mi 1. Mär 2023, 14:00 @Gewo Off Topic: Hättest du eine Defender 1300 irgendwo im hintersten Winkel herumstehen? Und was würde die so ca. kosten?
Was wären die anderen Möglichkeiten?Pirker hat geschrieben: Sa 4. Mär 2023, 01:37 Es wird derzeit einfacher, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, bedarf allerdings der richtigen Formulierung. Sportliche Bewerbe sind EINE Möglichkeit![]()
Mit Bestand austauschen habe ich keine Erfahrung, aber bei Neuanträgen, einen Vergleich mit anderen im legalen Besitz befindlichen Kat. A Waffen (soll ja z.B. etliche, seit der neuen Regelung, für Jäger geben) und dem entsprechenden Gefährdungspotential für die Allgemeinheit herzustellen, kann ein positives Ansuchen bewirken.ASCO hat geschrieben: Sa 4. Mär 2023, 05:54Was wären die anderen Möglichkeiten?Pirker hat geschrieben: Sa 4. Mär 2023, 01:37 Es wird derzeit einfacher, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, bedarf allerdings der richtigen Formulierung. Sportliche Bewerbe sind EINE Möglichkeit![]()
Ich scheitere momentan sogar daran meinen Bestand auszutauschen.