Re: Aufbewahrung Munition über 5000 Schuss
Verfasst: Mo 20. Mär 2023, 20:37
12000 * 13g = 156 kg …
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12000 * 13g = 156 kg …
Wir reden doch von Männerkaliber ala .44Mag aufwärts, od. irre ich mir?Alaskan454 hat geschrieben: Mo 20. Mär 2023, 21:47 Entweder ist dem FDH22 sein Haus akut Einsturz gefährdet oder er spricht von 12000 Schuss Munition für Afrikabüchsen ?![]()
Ich finde es sogar gut das man sich erstmal überlegt ob der Boden das tatsächlich aushält aber das Thema Statik ist unter Aquarianern ungefähr wie das putzen unter LWB.FdH22 hat geschrieben: Mo 20. Mär 2023, 23:55 Wir reden doch von Männerkaliber ala .44Mag aufwärts, od. irre ich mir?![]()
Der Gesetzestext zielt ganz klar und unmissverständlich auf eine Einzelperson ab, die Munition im großem Umfang in einem räumlichem Naheverhältnis zueinander verwahrt. Genau lesen. Selten ist ein Paragraph so unmissverständlich formuliert.Trijikon hat geschrieben: Mo 20. Mär 2023, 14:48 Interessante Frage zum Thema >5k:
WG mit 3 Leuten
Jeder hat 4000 Stück, keiner weiß etwas vom Anderen, wie sollte man dann wissen das im räumlichen Nahverhältnis mehr als 5000 Stück vorhanden sind?
Klingt konstruiert ist es aber nicht.
LG Wolfgang
§ 41. hat geschrieben: § 41.
(1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
Das sie meine Meldung im System eingetragen haben. Ist aber Muss.nerd hat geschrieben: Mo 20. Mär 2023, 15:49Was genau wurde dir bestätigt: der Erhalt deiner E-Mail (Meldung), oder dass die Verwahrung so ok sei?bino71 hat geschrieben: Mo 20. Mär 2023, 15:08 Mail an SB mit Info und 2 Bilder von den Tresoren, wo ich die Muni verwahren werde.
Sogar vom SB die Mail bestätigt bekommen.
Ist das wirklich gelebte Praxis? Wird in irgendeinem Bundesland überprüft ob die Munition genau so wie bei 5k Meldung verwahrt und nichts anders? Steht eigentlich doch nirgendwo im Gesetz, dass man nur so verwahren darf wie bei der Meldung beschrieben wenn ich das nicht irgendwo übersehen habe. Die Meldung ist ja einmalig zu machen und 20 Jahre später kann man gut einen anderen Munitionsschrank haben. Die Frage ist ob ich mich 20 Jahre nach der 5k Meldung wirklich an meine damalige Beschreibung halten muss oder ob ich mich dann nicht einfach ans Gesetz halten muss, so dass die Verwahrung gesetzeskonform ist.gewo hat geschrieben: Mo 20. Mär 2023, 14:41 in der weise in welcher du die munitions verwahrung beschrieben hast kannst du ab dann munition unbeschraenkt von mengengrenzen verwahren
wonach gefragt?DonPapa hat geschrieben: Di 21. Mär 2023, 13:18 Beim Kauf wurde ich aber erst 1x gefragt, als ich zB. 30k kaufte. Hatte aber alles mit und war dann beim Händler auch kein Problem.
Seit wann geht dem Händler deine Verwahrung was an ?
AUG-andy hat geschrieben: Di 21. Mär 2023, 19:37 Seit wann geht dem Händler deine Verwahrung was an ?
Das ist ausschließlich dein Problem.
bzw. Runderlass dazu.§ 41b.
Gewerbetreibende gemäß § 47 Abs. 2 haben der nächsten Sicherheitsdienststelle oder Sicherheitsbehörde unverzüglich sämtliche verdächtigen Umstände zu melden, wenn der dringende Verdacht besteht, dass die zu erwerbende Munition im Zuge der Begehung von strafbaren Handlungen verwendet werden könnte.
Gibt es da eine definierte Stückzahl?Promo hat geschrieben: Mi 22. Mär 2023, 20:56AUG-andy hat geschrieben: Di 21. Mär 2023, 19:37 Seit wann geht dem Händler deine Verwahrung was an ?
Das ist ausschließlich dein Problem.bzw. Runderlass dazu.§ 41b.
Gewerbetreibende gemäß § 47 Abs. 2 haben der nächsten Sicherheitsdienststelle oder Sicherheitsbehörde unverzüglich sämtliche verdächtigen Umstände zu melden, wenn der dringende Verdacht besteht, dass die zu erwerbende Munition im Zuge der Begehung von strafbaren Handlungen verwendet werden könnte.