shaper hat geschrieben: Di 12. Sep 2023, 16:00
Die Lohnabzüge - also das was der Arbeitnehmer bekommt - sind für die Kosten des Betriebs ja wurscht.
Der Satz könnte etwas mehr Sorgfalt vertragen. Ich interpretiere mal:
Die Lohnabzüge bekommt der Arbeitnehmer nicht. Trotzdem stellt der gesamte "Brutto-Brutto-Lohn" Kosten für den Betrieb dar, denn es ist völlig unerheblich aus welchem Grund das Geld abfließt, es sind bei betrieblichem Zweck eben betriebliche Aufwendungen.
Gehen wir von den oben angeführten 2484,- 14x brutto p.a. aus, dann liegen die Dinge wie folgt:
Der Arbeitnehmer bekommt 25705,04 ausbezahlt
Die Sozialversicherungen erhalten vom Arbeitnehmer 6251,72
Das Finanzamt erhält vom AN 2819,-
Der Unternehmer überweist an die SV (Dienstgeberanteil) 7288,62 zusätzlich,
an den Familienlastenausgleichsfonds gehen 1286,74
als Zuschlag Dienstgeberbeitrag werden 132,16 fällig
an Kommunalsteuer (Wien) 1034,28
und in die betriebliche Vorsorgekasse gehen 532,14.
Somit sind die Kosten für einen Arbeitnehmer, der mit 25705,04 nach Haus geht, 45058,94.
Und was daran "wurscht" sein sollte, kann ich leider nicht herleiten. Dafür aber die übliche betriebswirtschaftliche Stundenkostenkalkulation für diesen AN:
52 Wochen hat das Jahr
- 5 Wochen Urlaub
- 2 Woche Feiertage
- 2 Wochen Krankenstände
ergibt 43 Leistungswochen (Schulungen, etc. gehen davon wieder ab, aber sei's drum)
43 Wochen x 38.5 Leistungsstunden ergibt 1655,5 Stunden pro Jahr.
Dividieren wir die Kosten 45058,94 durch die 1655,5 Leistungsstunden kommen wir auf kalkulatorische Stundenkosten von € 27,22
Weil betriebswirtschaftlich der Preis des Geldes Prozente (Zinsen) sind, werden alle Kosten früher oder später in der Kalkulation mit Zuschlägen versehen. Somit wird dann im Schnitt das Doppelte bis Dreifache, je nach Branche, als Nettostundensatz verrechnet und dann die Mehrwertsteuer zugeschlagen.
Das erklärt auch, warum die Senkung der Arbeitszeiten bei vollem Lohnausgleich weit mehr Dramatik birgt, als auf den ersten Blick scheint:
Wenn statt 38,5 Stunden nur noch 32 Stunden/Woche gearbeitet wird, steigen die Kosten pro Stunde um
(45058 / (43 x 32)) - 27,22 = € 5,53; Der Stundensatz beträgt dann 32,75, die Lohnempfänger müssen dann aber das zwei- bis dreifache dieser Kosten für Käufe aufwenden. Also zum Mitdenken:
Das Jahreseinkommen bleibt unverändert, die Kosten pro erworbener Stunde (vom Installateur bis zum Zahnarzt) steigen aber von "irgendwo" um die 68 Euro auf um die 82 Euro. Der Effekt (oder das politische Kalkül) besteht darin, Menschen zunehmen in das DIY zu drängen , weil der Zukauf von professionellen Leistungen (und da ist aber alles gemeint, auch die AN-Kosten der Lebensmittelketten) zunehmend verteuert wird.
Und so öffnet sich die Preisschere in den "entwickelteren" Staaten und sorgt für eine längerfristige Nivellierung aller Regionen Europas, zugunsten der alles dominierenden Industrie, die durch die Umschlagshäufigkeit den regionalen Kleinunternehmer fast nach Belieben unterlaufen kann.