Es gibt ein Testament, aber bislang war kein Kind im Spiel.
In welcher Weise sich das nun am besten lösen lässt, versuche ich eben herauszufinden - u.a. da Waffenrecht jetzt nicht die Primärkompetenz meines Anwalts/Notars ist.
Insbesondere da es keine gesetzliche Regelung gibt, gehen reale Beispiele WEIT über Theorie und Paragrafenaufzählungen. Insofern bietet Pulverdampf hier womöglich einen sehr nützlichen Wissensfundus, auch wenn das Forum nicht meine erste Anlaufstelle ist.
Waffen erben...
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
- Flying Dog
- .50 BMG
- Beiträge: 586
- Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00
Re: Waffen erben...
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
Re: Waffen erben...
Dann ein "Tipp aus der Praxis": wenn ein Waffeninhaber in seinem persönlichen Umfeld der möglicherweise erbberechtigten Personen einen Interessenten für seine Waffen hat, dann soll er bitte testamentarisch diese Person mit seinen zum Todeszeitpunkt besessenen Schusswaffen bedenken.
Wenn es keine Person mit einem Interesse daran gibt, dann ist eine testamentarische Regelung insoweit irrelevant, weil die Waffen in 99% der Fälle dann ohnedies von den Erben nicht übernommen sondern direkt veräußert werden (idR gewähren beispielsweise Waffenbehörden dann 6 Monate Zeit ab rechtskräftiger Einantwortungsurkunde) - und du musst dafür auch keine Regelung finden.
Kompliziert wird es nur, wenn dein Sohn 16 Jahre ist, gerne schießt und du ihm die Waffen vermachen möchtest - dann musst du für die Zeit vor seinem 21. Lebensjahr eine Regelung finden. Und vielleicht hat er es sich (was in diesem Alter nicht so unüblich wäre) nach deinem Tod auch anders überlegt, und will sie ohnedies verkaufen. Das ist aber wie erwähnt ein sehr spezieller Zeitrahmen, in dem es in Sonderfällen eines Regelungsbedarfes benötigt.
Wenn es keine Person mit einem Interesse daran gibt, dann ist eine testamentarische Regelung insoweit irrelevant, weil die Waffen in 99% der Fälle dann ohnedies von den Erben nicht übernommen sondern direkt veräußert werden (idR gewähren beispielsweise Waffenbehörden dann 6 Monate Zeit ab rechtskräftiger Einantwortungsurkunde) - und du musst dafür auch keine Regelung finden.
Kompliziert wird es nur, wenn dein Sohn 16 Jahre ist, gerne schießt und du ihm die Waffen vermachen möchtest - dann musst du für die Zeit vor seinem 21. Lebensjahr eine Regelung finden. Und vielleicht hat er es sich (was in diesem Alter nicht so unüblich wäre) nach deinem Tod auch anders überlegt, und will sie ohnedies verkaufen. Das ist aber wie erwähnt ein sehr spezieller Zeitrahmen, in dem es in Sonderfällen eines Regelungsbedarfes benötigt.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
- combatmiles
- .50 BMG
- Beiträge: 3162
- Registriert: Fr 27. Jan 2017, 09:18
Re: Waffen erben...
Danke!
....
....
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
- Flying Dog
- .50 BMG
- Beiträge: 586
- Registriert: Mo 17. Jan 2022, 17:00
Re: Waffen erben...
Danke ebenfalls!
Gefährten sucht der Schaffende,
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
und solche, die ihre Sicheln zu wetzen wissen.
Vernichter wird man sie heißen
und Verächter des Guten und Bösen.
Aber die Erntenden sind es und die Feiernden.
(Nietzsche)
-
- .223 Rem
- Beiträge: 234
- Registriert: So 18. Dez 2016, 20:28
Re: Waffen erben...
Weil Waffenpässe und Waffenbesitzkarten dem Gesetz nach erst ab vollendetem 21. Lebensjahr ausgestellt werden. Siehe WaffG.
Eine Kat. C Büchse ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erhältlich. Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten wäre es auch mit vollendetem 16. Lebensjahr möglich.
Eine Kat. C Büchse ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erhältlich. Mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten wäre es auch mit vollendetem 16. Lebensjahr möglich.
Re: Waffen erben...
Streng genommen könnte WBK auch mit 18 ausgestellt werden. Wie gesagt, könnte...titan hat geschrieben: Do 18. Jul 2024, 10:56 Weil Waffenpässe und Waffenbesitzkarten dem Gesetz nach erst ab vollendetem 21. Lebensjahr ausgestellt werden. Siehe WaffG.
Grundsätzlich aber richtig, WBK und WP gibt es, sofern keine außerordentlichen Umstände zutreffen, erst ab 21.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
-
- .223 Rem
- Beiträge: 234
- Registriert: So 18. Dez 2016, 20:28
Re: Waffen erben...
Ich persönlich würde eine anstehende Erbschaft ja unter "außergewöhnliche Umstände" einstufen, speziell wenn es dezidiert der Wille des Erblassers ist.
Aber ja: BH/Magistrat haben da das letzte Wort...
Aber ja: BH/Magistrat haben da das letzte Wort...
LG,
Andi
Andi