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Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mo 29. Jul 2024, 14:54
von kawaz
Meine Vermutung: der Händler hat eine Sig KK Pistole wie z.B. Mosquito oder P322 verkauft und als Wechselsystem eingetragen...Problem: die Modelle kann man nicht als Wechselsystem eingetragen da der Lauf fest mit dem Griffstück "verbunden" ist....eine Walther PPK oder CZ VZOR 50/70 kann man aus dem Grund auch nicht auf Wechselsystem ummelden

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mo 29. Jul 2024, 15:26
von nils
kawaz hat geschrieben: Mo 29. Jul 2024, 14:54 Meine Vermutung: der Händler hat eine Sig KK Pistole wie z.B. Mosquito oder P322 verkauft und als Wechselsystem eingetragen...Problem: die Modelle kann man nicht als Wechselsystem eingetragen da der Lauf fest mit dem Grundstück "verbunden" ist....eine Walther PPK oder CZ VZOR 50/70 kann man aus dem Grund auch nicht auf Wechselsystem ummelden
Dürfte so eine gewesen sein.


Wenn man sowohl Verschluss als auch Griffstück als Zubehör eingetragen hätte wäre es wohl okay gewesen sofern nicht zusammengesetzt oder?

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mo 29. Jul 2024, 16:13
von Promo
HGKonsalik hat geschrieben: Mo 29. Jul 2024, 10:16 ich habe heute versucht, eine Glock, die ich bereits besitze auf Wechselsystem umzumelden.
Ich habe alle Plätze belegt, alle Wechselsystemplätze noch frei.
Habe gesagt bekommen, daß das nicht mehr gemacht wird, wegen eines aktuellen Urteils von letzter Woche (glaube es war in Burgenland?)
Darf ich fragen wo du gefragt hast? Bei deiner Behörde oder bei einem Händler?
kawaz hat geschrieben: Mo 29. Jul 2024, 14:54 Meine Vermutung: der Händler hat eine Sig KK Pistole wie z.B. Mosquito oder P322 verkauft und als Wechselsystem eingetragen...Problem: die Modelle kann man nicht als Wechselsystem eingetragen da der Lauf fest mit dem Griffstück "verbunden" ist....eine Walther PPK oder CZ VZOR 50/70 kann man aus dem Grund auch nicht auf Wechselsystem ummelden
Das ist eine Vermutung, es ist aus dem Urteil nicht klar ersichtlich, wie die Waffe ausgefolgt wurde (zerlegt oder zusammengebaut, mit allen Teilen, ...). Es bestätigt bislang auch noch nicht die BMI-Rechtsansicht, steht aber mutmaßlich noch nicht (vollständig) im Widerspruch dazu. Ich möchte weiters darauf hinweisen, dass vor längerer Zeit auf waffengebraucht.at zeitweise auch M1 Carbine gelistet waren, welche als Wechselsystem angeboten wurden, weil der Schaft demontiert worden sei (wäre so, als würde man die SIG Sauer Mosquito ohne Griffschalen als Wechselsystem verkaufen); und das angeblich mit Bestätigung einer Behörde.

Es wäre aus meiner Sicht dazu abzuwarten, ob das BMI die bisherige Rechtsauslegung beibehält, oder adaptiert.

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mo 29. Jul 2024, 19:59
von twin2000
Grundsätzlich kann auch eine Pistole mit im Griffstück verankerten Lauf als Wechselsystem ausgefolgt werden.
Es wird dabei ein zusätzlicher Waffenzubehörplatz für das Griffstück erforderlich.
Macht aber kein Mensch.

Es würde am Urteil nichts ändern, wenn es sich um eine solche KK Waffe gehandelt hätte.

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mo 29. Jul 2024, 20:01
von twin2000
Joewood hat geschrieben: Mo 29. Jul 2024, 14:45 Und um auf die Ursprungsfrage zu antworten: auch das zerlegen einer vorhandenen Waffe ist nachwie vor möglich und zwar wie gehabt via Händler/ Büma!
Also mir wäre keiner bekannt der das jetzt noch macht.

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mo 29. Jul 2024, 21:10
von DumbDummy
twin2000 hat geschrieben: Mo 29. Jul 2024, 20:01
Joewood hat geschrieben: Mo 29. Jul 2024, 14:45 Und um auf die Ursprungsfrage zu antworten: auch das zerlegen einer vorhandenen Waffe ist nachwie vor möglich und zwar wie gehabt via Händler/ Büma!
Also mir wäre keiner bekannt der das jetzt noch macht.
:think: Was sagt uns das? Du kennst alle Waffenhändler / Büchsenmacher in Österreich und keiner macht das?
Du kennst einen / mehrere die das nicht machen?
Welche Aussagekraft hat das?

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mo 29. Jul 2024, 23:06
von Promo
DumbDummy hat geschrieben: Mo 29. Jul 2024, 21:10 :think: Was sagt uns das? Du kennst alle Waffenhändler / Büchsenmacher in Österreich und keiner macht das?
Du kennst einen / mehrere die das nicht machen?
Das sagt uns, dass du nicht lesen kannst. Er hat ausdrücklich geschrieben "MIR wäre keiner bekannt [..]". Das impliziert nicht, dass er jeden in Österreich ansässigen Gewerbetreibenden angerufen hat, wie du in deinem Post suggerierst.

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mo 29. Jul 2024, 23:21
von DumbDummy
Promo hat geschrieben: Mo 29. Jul 2024, 23:06
DumbDummy hat geschrieben: Mo 29. Jul 2024, 21:10 :think: Was sagt uns das? Du kennst alle Waffenhändler / Büchsenmacher in Österreich und keiner macht das?
Du kennst einen / mehrere die das nicht machen?
Das sagt uns, dass du nicht lesen kannst. Er hat ausdrücklich geschrieben "MIR wäre keiner bekannt [..]". Das impliziert nicht, dass er jeden in Österreich ansässigen Gewerbetreibenden angerufen hat, wie du in deinem Post suggerierst.
Ich schätze normalerweise Deine Beiträge - mit dieser Rückmeldung kann ich jedoch wenig anfangen.
Ich habe 2 Fragen gestellt und nichts impliziert
Ich denke, dass dies durchaus 2 berechtigte Fragen sind, zumal das Urteil vom Mai ist und sich die Aussage vom TE auf eine Händleraussage von scheinbar heute bezieht

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Di 30. Jul 2024, 09:28
von Promo
Er hat gesagt, dass er aktuell keinen Händler kennt, der das macht. Das heißt, dass es möglicherweise aber noch Händler gibt, die das machen. Nachdem er nicht klar dargelegt hat, wie viele er abgefragt hat, ist seine Aussage in diesem Zusammenhang nicht so viel wert.

Vielleicht mal die Gegenfrage: kennst du oder irgend jemand anderer aktuell Händler, die das noch machen? Offenbar ist ja die Suche nach so jemanden das Ziel der Frage.

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Di 30. Jul 2024, 09:52
von approach_lowg
GoodReason hat geschrieben: Mo 29. Jul 2024, 14:52
tousibaer hat geschrieben: Mo 29. Jul 2024, 14:50 Ich habe das hier gefunden:
https://kawatec.at/wp-content/uploads/2 ... 44-23w.pdf
(kann für die Richtigkeit keine Garantie übernehmen; sollte dieser Link hier nicht erwünscht sein dann bitte löschen).

Ich lese daraus das der Waffenhändler eine Kat B Waffe verkauft hat, aber diese dann (lt. Urteil vorsätzlich widerrechtlich) als Wechselsystem eingetragen hat. Wo genau der kleine aber feine Unterschied besteht eine Waffe vor dem Verkauf "zu trennen" und als Wechselsystem zu verkaufen weis ich nicht. Evtl. stand das einfach nicht auf der Rechnung für den Kunden drauf oder er hat es falsch in sein Waffenbuch eingetragen??????

Grüße
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann war das ein Waffenmodell, bei dem der Lauf nicht vom Griffstück getrennt werden kann. Also kann es systembedingt gar kein Wechselsystem sein.
zB eine PPK - feststehender Lauf ;-)

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 31. Jul 2024, 00:54
von Huck_Finn
Die Vektor CP1 wäre ebenfalls so ein Kandidat mit feststehendem Lauf.

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 31. Jul 2024, 10:58
von Promo
approach_lowg hat geschrieben: Di 30. Jul 2024, 09:52 zB eine PPK - feststehender Lauf ;-)
... PPK Lauf kann man rausnehmen, ist halt nichts was man ständig machen sollte weil dann das Spiel steigt, außerdem Werkzeug benötigt wird. Wenn der Bolzen seitlich rausgeschlagen wird, dann kann man den Lauf nach hinten aus der Passung rausnehmen.

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 31. Jul 2024, 11:51
von fast12
Ist diese Diskussion mit dem "gasdruckbelasteten Griffstück" (was auch Griffstücke mit fix verbundenen Lauf inkludiert) nicht komplett am Thema vorbei?

Die Frage ist doch nur, ob der Händler dem Kunden eine vollständige, zusammengebaute Waffe übergeben und dies als "Wechselsystem" registriert hat. Wenn es so war, ist alles in Ordnung und das Gericht folgt der Rechtssansicht des BMI.

Das Urteil deutet das mMn auch an ("in ihrer Gänze") - aber darüber kann man diskutieren.
"dass er die gegenständliche Waffe der Marke Sig Sauer nicht in ihrer Gänze an WWWWW ZZZZZ hätte übergeben dürfen"
Problematisch wird es nur wenn der Händler dem Kunden ein "Wechselsystem" und Griffstück (egal ob gasdruckbelastet oder nicht) getrennt übergeben hat und das Gericht hier ein Problem sieht. Dafür finden sich aber mMn keinerlei Hinweise, oder übersehe ich etwas?

(Wie schon öfter erwähnt, würde das Urteil anders lauten, wenn nur das gasdruckbelastete Griffstück nicht korrekt als "wesentlicher Teil" registriert worden wäre.)

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 31. Jul 2024, 13:11
von Promo
fast12 hat geschrieben: Mi 31. Jul 2024, 11:51 Die Frage ist doch nur, ob der Händler dem Kunden eine vollständige, zusammengebaute Waffe übergeben und dies als "Wechselsystem" registriert hat. Wenn es so war, ist alles in Ordnung und das Gericht folgt der Rechtssansicht des BMI.

Das Urteil deutet das mMn auch an ("in ihrer Gänze") - aber darüber kann man diskutieren.
Das Urteil sagt nur zum konkreten Fall etwas aus. Und aus diesem geht nicht hervor, ob "bloß" ein Wechselsystem übergeben wurde (und getrennt ein Griffstück), oder eine zusammengebaute Waffe. Daraus eine Bestätigung der Rechtsansicht des BMI abzuleiten halte ich für sehr verwegen.

Ich gehe aufgrund der aktuellen Umstände aber davon aus, dass wir in Kürze vermutlich auch Judikatur zur Rechtsansicht des BMI erhalten werden, da - so wurde mir gesagt - mittlerweile einige Behörden als Reaktion hierauf Verfahren eingeleitet haben.

Re: Kein Wechselsystem mehr möglich?

Verfasst: Mi 31. Jul 2024, 16:14
von combatmiles
Was sagt @Gewo dazu?