das glaub ich nicht - abgeben und später neu machen - würde ich persönlich nicht machen - wer weiß ob man dann wieder eine bekommtkemira hat geschrieben: Fr 27. Sep 2024, 08:31 Ist eine vorübergehende Stillegung der WBK überhaupt möglich?
Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Schon möglich , wenn man sich nicht sonst informiert und seine Waffen im Tresor schlummern lässt ...Ich selber schiesse mehr als genugracepics hat geschrieben: Fr 27. Sep 2024, 10:17JAEINspareribs hat geschrieben: Fr 27. Sep 2024, 09:54 Lästig ist nur der unnötige Waffenführerschein, wennst keine Waffe hast dann vertschüssen sich die Ordnungshüter eh schnell....
So schlecht finde ich den Waffenführerschein nicht, in 5 Jahren kann sich ja vom gesetzlichen ja einiges tun und in knapp 1 1/2 Stunden ist man wieder am aktuellen Stand.
Abgesehen davon schadet es ja nicht wenn man alle 5 Jahre die Safe-queen auf Funktion prüftbzw ohne eigene Waffe zumindest ein paar Schüsse abgibt

Ohne Hirn ist gut marschieren 

Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Was wenn jemand genau zum Zeitpunkt der Überprüfung im Ausland ist, und keine Möglichkeit hat zum Termin (oder zum Ersatztermin 6 Wochen später) nach Österreich zu kommen?
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Ein WaFü ist 6 Monate gültig, das bekommt man schon hin.
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Angenommen man kann auch 6 Monate später nicht kommen, was dann?bino71 hat geschrieben: Fr 27. Sep 2024, 17:47 Ein WaFü ist 6 Monate gültig, das bekommt man schon hin.
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Karte weg.
Ewig hinhalten und nicht erscheinen wird es nicht spielen.
Kann die Behörde als Verweigerung werten.
Es gibt auch Pflichten als WBK Besitzer.
Sonst wären die Kontrollen ja überflüssig.
Einen Termin ausmachen ist doch nicht so schwer.
Zuletzt geändert von AUG-andy am Fr 27. Sep 2024, 18:22, insgesamt 1-mal geändert.
MfG
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Ja klar.AUG-andy hat geschrieben: Fr 27. Sep 2024, 18:18Karte weg.
Kann die Behörde als Verweigerung werten.
Es gibt auch Pflichten als WBK Besitzer.
Sonst wären die Kontrollen ja überflüssig.
Einen Termin ausmachen ist doch nicht so schwer.
Wollte es nachgefragt haben, auch für Leute die den Thread später einmal finden vielleicht interessant.
- combatmiles
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
hab Kollegen die waren über 1 Jahr im Ausland... Einfach der BH geschrieben, die Überprüfung erfolgte nach Rückkehr nach AT..
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Es gibt ein Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der Zuverlässigkeit. Im Zuge dessen ist auch ein Nachweis der Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen zu erbringen. Das wird in 99% der Fälle „die (Schulungs-) Bestätigung eines Gewerbetreibenden … der zum Handel mit nichtmilitärischen Waffen berechtigt ist“ sein, aber es gibt auch andere Möglichkeiten. Es ist zB nicht ersichtlich, warum etwa ein Waffenkurs im aktuellen Aufenthaltsstaat nicht auch eine Möglichkeit sein sollte. Jedenfalls wird man mit der Behörde reden müssen, weil die muss man letztlich überzeugen.ACP hat geschrieben: Fr 27. Sep 2024, 17:49 Angenommen man kann auch 6 Monate später nicht kommen, was dann?
--
If someone has a gun and is trying to kill you,
it would be reasonable to shoot back with your own gun.
Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
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Tenzin Gyatso, 14th Dalai Lama (Seattle Times, 2001-05-15, p. B1)
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Grundsätzlich ist das nicht von der Hand zu weisen.SectionThree hat geschrieben: Fr 27. Sep 2024, 18:57 …Es ist zB nicht ersichtlich, warum etwa ein Waffenkurs im aktuellen Aufenthaltsstaat nicht auch eine Möglichkeit sein sollte. Jedenfalls wird man mit der Behörde reden müssen, weil die muss man letztlich überzeugen….
Da allerdings zum sachgemäß Umgang Theorie und Praxis gehören und die Theorie aus der Unterweisung der Bestimmungen des österreichischen WaffenRechts besteht, würde ich ernste Zweifel anmelden, das was auch immer für eine Organisation im Ausland die entsprechenden Informationen über das österreichische waffenrecht unterweisen kann…
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Naja, Wenn Bewerbslisten oder Trainingsbücher als Nachweis anerkannt werden, warum nicht auch irgendwas aus dem Ausland. Fakt ist, der Waffenführerschein ist ja in vielen Fällen einigermaßen Lebensfremd, (z.B. wenn man ein Leben lang Polizist gewesen ist..)
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Ein Polizist im Ruhestand ist auch nicht immer UpToDate bezüglich Waffenrecht.titan hat geschrieben: Fr 27. Sep 2024, 21:27 Naja, Wenn Bewerbslisten oder Trainingsbücher als Nachweis anerkannt werden, warum nicht auch irgendwas aus dem Ausland. Fakt ist, der Waffenführerschein ist ja in vielen Fällen einigermaßen Lebensfremd, (z.B. wenn man ein Leben lang Polizist gewesen ist..)

MfG
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Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Das ist ja nur ein Teil, und informieren kann man sich selbst auch. Als Polizeibeamter ist man ja kein dummer Wiederkäuer.
Edit Tippfehler
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Zuletzt geändert von titan am Sa 28. Sep 2024, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Kann man den Termin eigentlich frühzeitig erledigen, damit man dann 5 Jahre Ruhe hat?
Re: Frage bzgl der fünfjährigen Überprüfung
Anrufen und fragen.ACP hat geschrieben: Sa 28. Sep 2024, 01:34 Kann man den Termin eigentlich frühzeitig erledigen, damit man dann 5 Jahre Ruhe hat?
Muss jeder selber mit seiner Behörde abklären.
Manche sind flexibel, manche machen Dienst nach Vorschrift.
Typisch österreichisch.

MfG
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