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Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Mo 30. Sep 2024, 12:22
von Skill Issue
Lexman1 hat geschrieben: Mo 30. Sep 2024, 09:59
Stimmt, aber in diesen Fällen bist du als LWB den Sachbearbeitern der BH ausgeliefert. Mir wurde auch erst kürzlich von einer anderen SB erklärt, dass gar keine Magazine im ZWR eingetragen werden müssten!?
Ich sag da nie viel, da ich hierbei nichts gewinnen kann. Meine Erweiterung um mehr als 2 Plätze ging mit meinem Schreiben und Listen durch. Insofern bin ich mal zufrieden. Beim nächsten Erweiterungsschritt wären es schon 10 bzw 10+, mal schauen was sie dann sagen/ wollen.
Auf meine Frage, ob es neue Ansichten bez WS gibt, kam eine ehrliche Antwort von "na, da ham ma nix gehört und da wiss ma a nix. Nur nicht zuhause zambaun!".
Das Problem ist, dass die BH 30km weiter dann aber wieder der Ansicht sein könnte, dass es sich um eine arglistig begangene Stückzahlüberschreitung handelt und der Waffenbesitzer somit ein BÖSER Verbrecher ist.
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Mo 30. Sep 2024, 12:26
von Lexman1
Amen! Deshalb muss sich jeder mit seiner BH rumschlagen und mit dieser das Beste versuchen. Ich hab schon Einträge bez Magazinen auf WBKs gesehen, welche die gesetzliche Novelle völlig ad absurdum führen. Ebenso kenn ich BHs, welche ohne murren laufend Magazine für B und A Waffen hinzufügen. Insofern, ist jeder Bericht immer nur ein kurzer Bericht der momentanen Situation, welche durch einen neuen SB wieder völlig anders sein kann.
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Mo 30. Sep 2024, 12:50
von kawaz
Vor einem Jahr war ich auf der BH wegen einer anderen Sache und kurz beim SB nachgefragt wie es mit einer Erweiterung von 5 auf mehr Plätze ausschaut und seine Antwort war: von 5 auf 10 und mehr Plätze ist kein Problem aber bitte mit 3 Ergebnisslisten pro "Wunschplatz" mit Leihwaffen
Vor 2 Monaten telefonisch erkundigt ob sich was geändert hat und seine Antwort war: mit Vereinsbestätigung gibt es 2 Plätze - mehr Plätze werden nicht genehmigt.
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Mo 30. Sep 2024, 13:30
von gewo
75reinhard hat geschrieben: Mo 30. Sep 2024, 09:44
Kein Transport und Innehabung von Munition oder Waffen (Kat.C) unter 18 Jahre (oder halt Ausnahmegenehmigung ab 16J).
nicht nur kat C
auch minderwirksame wenn §1 (Geschoss durch lauf) nicht unter 18
zB luftgewehre
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Mo 30. Sep 2024, 19:26
von SectionThree
Skill Issue hat geschrieben: Mo 30. Sep 2024, 12:22
Das Problem ist, dass die BH 30km weiter dann aber wieder der Ansicht sein könnte, dass es sich um eine arglistig begangene Stückzahlüberschreitung handelt und der Waffenbesitzer somit ein BÖSER Verbrecher ist.
Das spielt aber erst dann (ev.) eine Rolle, wenn Du in deren Einzugsgebiet wohnst. Bis dahin ist nur die Ansicht Deiner BH von Bedeutung …
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Mo 30. Sep 2024, 21:56
von DumbDummy
SectionThree hat geschrieben: Mo 30. Sep 2024, 19:26
Skill Issue hat geschrieben: Mo 30. Sep 2024, 12:22
Das Problem ist, dass die BH 30km weiter dann aber wieder der Ansicht sein könnte, dass es sich um eine arglistig begangene Stückzahlüberschreitung handelt und der Waffenbesitzer somit ein BÖSER Verbrecher ist.
Das spielt aber erst dann (ev.) eine Rolle, wenn Du in deren Einzugsgebiet wohnst. Bis dahin ist nur die Ansicht Deiner BH von Bedeutung …
Ich bin kein Jurist - das Waffengesetz ist jedoch ein Bundes- und kein Landesgesetz.
Wer untersteht wem im Bereich von Waffenangelegenheiten (korrigiert mich wenn ich hier falsch liege): BH -> LPD -> BMI
Dass BHs verschieden interpretieren mag sein - wenn es zu gewissen Zeitpunkten / Zeiträumen Schreiben des BMIs an LPDs oder BHs gibt, welche die Rechtsansichten des BMIs widerspiegeln, und zu diesem Zeitpunkt eingehalten werden, sehe ich hier für die Einzelperson kein rechtliches Problem denn wer soll es besser wissen als das BMI als oberste Waffenbehörde.
Dass auch Behörden irren mögen - kann auch sein - der Einzelperson bei Einhaltung (Absicherung möchte ich es nicht nennen) der Rechtsansicht des BMIs mit strafrechtlichen Konsequenzen zu drohen, ist spannend.
Aber auch hier - wie in so vielen Beispielen - abhängig vom konkreten Fall.
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Di 1. Okt 2024, 07:20
von SectionThree
DumbDummy hat geschrieben: Mo 30. Sep 2024, 21:56Ich bin kein Jurist - das Waffengesetz ist jedoch ein Bundes- und kein Landesgesetz.
Ja, zum Glück. Es wird daher von den BHs als funktionalen Bundesbehörden vollzogen.
Wer untersteht wem im Bereich von Waffenangelegenheiten (korrigiert mich wenn ich hier falsch liege): BH -> LPD -> BMI
Das Waffengesetz wird grundsätzlich vom BMI vollzogen; dh die Landes- und Bezirkshauptleute werden im Rahmen der sog. "mittelbaren Bundesverwaltung" tätig. (In den Städten mit eigenem Statut etwas anders, aber nicht grundsätzlich.)
Worauf ich hinaus will: Jeder hat im Normalfall nur mit (s)einer Waffenbehörde zu tun. Natürlich müssen sich die an Erlässe und Gesetze halten, aber es gibt genug Ermessensspielraum. Und wenn den die Behörde A in der einen oder anderen Form ausübt, das mag für mich gut oder schlecht sein, spielt das prinzipiell keine Rolle für die Behörde B. Also, wenn die, was weiß ich, BH Mödling mir etwas genehmigt ist es unerheblich, wenn das bei der, sagen wir, BH Baden, nie durchgegangen wäre; und umgekehrt.
Insofern kann es dem einzelnen Waffenbesitzer relativ egal sein, was ein "fremder", dh nicht zuständiger Waffenreferent davon hält, solange nur der "eigene" zufrieden ist.
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Di 1. Okt 2024, 08:58
von DumbDummy
Worauf ich hinaus will: Jeder hat im Normalfall nur mit (s)einer Waffenbehörde zu tun. Natürlich müssen sich die an Erlässe und Gesetze halten, aber es gibt genug Ermessensspielraum.
Da stimme ich zu
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Di 1. Okt 2024, 11:36
von Skill Issue
... und genau da liegt das Problem.
Wie kommt ein beispielsweise ein Badener dazu, für die Behörde den Tanzbär zu spielen und keine 20km weiter im Bezirk Mödling kriegst, was du willst, wenn du nett lächelst und ein Packerl Merci mitbringst?
Unser Waffengesetz ist in vielerlei Hinsicht einfach nur lächerlich.
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Di 1. Okt 2024, 12:15
von AUG-andy
Skill Issue hat geschrieben: Di 1. Okt 2024, 11:36
... und genau da liegt das Problem.
Wie kommt ein beispielsweise ein Badener dazu, für die Behörde den Tanzbär zu spielen und keine 20km weiter im Bezirk Mödling kriegst, was du willst, wenn du nett lächelst und
ein Packerl Merci mitbringst?
Unser Waffengesetz ist in vielerlei Hinsicht einfach nur lächerlich.
Du bist noch jung.
So funktioniert Österreich.
Schon seit Jahrzehnten.
Egal ob im Waffenbereich, Baubehörde, oder sonstigen Ämtern.
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Di 1. Okt 2024, 13:44
von Skill Issue
AUG-andy hat geschrieben: Di 1. Okt 2024, 12:15
Skill Issue hat geschrieben: Di 1. Okt 2024, 11:36
... und genau da liegt das Problem.
Wie kommt ein beispielsweise ein Badener dazu, für die Behörde den Tanzbär zu spielen und keine 20km weiter im Bezirk Mödling kriegst, was du willst, wenn du nett lächelst und
ein Packerl Merci mitbringst?
Unser Waffengesetz ist in vielerlei Hinsicht einfach nur lächerlich.
Du bist noch jung.
So funktioniert Österreich.
Schon seit Jahrzehnten.
Egal ob im Waffenbereich, Baubehörde, oder sonstigen Ämtern.
Dass ich jung bin, erkennt man daran, weil ich ein Packerl Merci und kein Packerl Memphis mitbring?

Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Di 1. Okt 2024, 19:19
von Huck_Finn
Wenn dann eine Stange Ernte, Hobby, Smart oder Trend.



Nur dann gibt es ein wohlwollendes Nicken.
Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Di 1. Okt 2024, 20:37
von Ares
Huck_Finn hat geschrieben: Di 1. Okt 2024, 19:19
Wenn dann eine Stange Ernte, Hobby, Smart oder Trend.



Nur dann gibt es ein wohlwollendes Nicken.
Thats` a Lucky Strike

Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Di 1. Okt 2024, 21:18
von AUG-andy
Huck_Finn hat geschrieben: Di 1. Okt 2024, 19:19
Wenn dann eine Stange Ernte, Hobby, Smart oder Trend.



Nur dann gibt es ein wohlwollendes Nicken.
Gibt's die alten Sorten überhaupt noch?

Re: WBK Erweiterung
Verfasst: Mi 2. Okt 2024, 18:08
von Lexman1
Freitag den Antrag für die neue Karte bezahlt - heute per Post erhalten. Morgen geht's die DD abholen
