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Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft

Verfasst: So 24. Nov 2024, 10:53
von approach_lowg
gewo hat geschrieben: So 24. Nov 2024, 10:30
yoda hat geschrieben: So 24. Nov 2024, 09:41 Also jeder Mitarbeiter eines Waffenhandels braucht eine riesige WBK für den Transport und die ganzen Youtuber mit KM Gewerbe die im Steinbruch schiessen brauchen Waffenpässe, versteh ich das richtig?
ich weiss nicht was da jetzt so überraschend dran ist.

ich wuesste auch nicht dass mitarbeiter im waffenhandel waffen transportieren
wozu sollten sie das

versandhandel ect ist verboten
so what

und jemand der im steinbruch mit militarischen kriegswaffen schiesst und sich dabei filmen laesst …. ich kenne solche videos nicht … aber der hat wohl tendenziell andere probleme :doh: als nur eine fehlende berechtigung ……

lies einfach den VfgH rechtssatz noch mal nach
da steht es klipp und klar drinnen

VfgH rechtssatz schlägt rechtsansicht irgendeiner mickeymouse BH oder auch des BMI
Ein Grund könnte zB sein, auf dem Weg zum Beschussamt.

Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft

Verfasst: So 24. Nov 2024, 11:01
von yoda
gewo hat geschrieben: So 24. Nov 2024, 10:30 ich wuesste auch nicht dass mitarbeiter im waffenhandel waffen transportieren
wozu sollten sie das
versandhandel ect ist verboten
so what
Abholungen von Waffen bzw. Konvoluten bei Verlassenschaften, Großhändler wo die Mitarbeiter mit 100 Waffen im Auto zum Beschussamt und zurück fahren, Händler die Waffen zu Reparaturen bringen, Händler die Waffen zur Post bringen weil Rückversand zum Großhändler etc., Import/Export. Ich kenne viele Händler bzw. ihre Angestellten die permanent irgendwelche Waffen herumführen.

Das Urteil bezieht sich auf jemanden der Schalldämpfer privat zu Hause liegen hatte, da gibts dann natürlich Probleme... Die Ausnahme ist sicher nicht dafür gedacht dass die Händler z.B. ein MG42 unterm Bett liegen haben... Aber dass Transporte etc. jetzt auf einmal illegal wären halte ich für weit hergeholt.

Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft

Verfasst: So 24. Nov 2024, 12:43
von Grerdinger
Ich frag' mich gerade, wie wie WBK vom Fahrer ausschaut, der eine LKW-Ladunf voller AUG zum ÖBH transportiert.
Hat der 10.000 Kat. A-Plätze?!?

Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft

Verfasst: So 24. Nov 2024, 13:06
von gewo
mach den überbringer der nachricht ned zu deren unterstuetzer
ich hab genau nix bewertet dazu

frag das beim VfgH nach
der rechtssatz ist eindeutig.
ich kann nix dafür dass der so ist wie er ist

der bundesheer LKW mit den Kat A waffen unterliegt uebrigens anderen bestimmungen
der ist nicht gegenständlich

und verurteilt wurde ein mitarbeiter wegen des SD damals und nicht irgend ein privater

transporte werden üblicherweise von transportfirmen durchgeführt
für diese gibts die entsprechenden ausnahmen im WaffG

Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft

Verfasst: So 24. Nov 2024, 14:01
von titan
Ich lese da heraus, dass die private Wohnung keine Betriebsstätte ist und daher dies als privater Besitz (Innehabung) gewertet wurde.

Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft

Verfasst: So 24. Nov 2024, 14:23
von yoda
gewo hat geschrieben: So 24. Nov 2024, 10:30 und jemand der im steinbruch mit militarischen kriegswaffen schiesst und sich dabei filmen laesst …. ich kenne solche videos nicht … aber der hat wohl tendenziell andere probleme :doh: als nur eine fehlende berechtigung ……
Es gibt da insgesamt 4 aufstrebende Jung-Waffenhändler von 2 Betrieben / Youtube Kanälen, die seit JAHREN außerhalb ihrer Betriebsstätte mit KM herumballern, aktuell mit jeweils 70-80.000 Followern, wie funktioniert das rechtlich wenn das deiner Rechtsansicht nach nicht zulässig ist ? Glaubst du den Behörden ist das bei der Reichweite noch nicht aufgefallen ?

Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft

Verfasst: So 24. Nov 2024, 14:33
von ebner33
yoda hat geschrieben: Sa 23. Nov 2024, 20:28
gewo hat geschrieben: Sa 23. Nov 2024, 11:40 Wie es bei den Büchsenmachern ist weiss ich eigentlich garned, vermutlich dürfen die generell nur „zivil“?
§ 142.
(1)Gewerbetreibende, die zur Erzeugung, Bearbeitung oder Instandsetzung von nichtmilitärischen Waffen (§ 139 Abs. 1 Z 1 lit. a) berechtigt sind, sind auch zur Bearbeitung, Instandsetzung und Umarbeitung von militärischen Handfeuerwaffen berechtigt.

Aber "nur" Handfeuerwaffen, also keine Panzer etc.

Diese ganzen öffentlichen Videos diverser Herren in Österreich mit Vollautomaten schaden uns aber meiner Meinung nach reichlich, der öffentlich wird bewusst dass solche Dinge hier legal für einige wenige Personen verfügbar sind.
Was genau ist nun so schlimm an dieser Tatsache?
Selbst in Deutschland wo alles vollkommen übertrieben streng ist,gibts diese Leute/Sammler.

Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft

Verfasst: So 24. Nov 2024, 14:35
von ebner33
gewo hat geschrieben: So 24. Nov 2024, 10:30
yoda hat geschrieben: So 24. Nov 2024, 09:41 Also jeder Mitarbeiter eines Waffenhandels braucht eine riesige WBK für den Transport und die ganzen Youtuber mit KM Gewerbe die im Steinbruch schiessen brauchen Waffenpässe, versteh ich das richtig?
ich weiss nicht was da jetzt so überraschend dran ist.

ich wuesste auch nicht dass mitarbeiter im waffenhandel waffen transportieren
wozu sollten sie das
versandhandel ect ist verboten
so what

und jemand der im steinbruch mit militarischen kriegswaffen schiesst und sich dabei filmen laesst …. ich kenne solche videos nicht … aber der hat wohl tendenziell andere probleme :doh: als nur eine fehlende berechtigung ……

lies einfach den VfgH rechtssatz noch mal nach
da steht es klipp und klar drinnen

VfgH rechtssatz schlägt rechtsansicht irgendeiner mickeymouse BH oder auch des BMI
Dürfte ne Anspielung auf die "Waffenhof Gurtner" Jungs sein.
Was genau ist nun das große Problem daran?
Sie haben die notwendige Kriegswaffenlizenz,und schießen in nem Steinbruch kannst bei passenden Vorraussetzungen auch als "normaler" WBK Besitzer mit deiner Kat B Waffe.

Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft

Verfasst: So 24. Nov 2024, 23:20
von gewo
yoda hat geschrieben: So 24. Nov 2024, 14:23
gewo hat geschrieben: So 24. Nov 2024, 10:30 und jemand der im steinbruch mit militarischen kriegswaffen schiesst und sich dabei filmen laesst …. ich kenne solche videos nicht … aber der hat wohl tendenziell andere probleme :doh: als nur eine fehlende berechtigung ……
Es gibt da insgesamt 4 aufstrebende Jung-Waffenhändler von 2 Betrieben / Youtube Kanälen, die seit JAHREN außerhalb ihrer Betriebsstätte mit KM herumballern, aktuell mit jeweils 70-80.000 Followern, wie funktioniert das rechtlich wenn das deiner Rechtsansicht nach nicht zulässig ist ? Glaubst du den Behörden ist das bei der Reichweite noch nicht aufgefallen ?
Ich hab mit youtube nix am hut. Ich kenn die videos nicht. Und ich muss die auch nicht bewerten. Ist nicht mein job.

Vermutlich hat noch keiner eine sachverhaltsdarstellung an die zuständige staatsanwaltschaft geschickt.

Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft

Verfasst: So 24. Nov 2024, 23:30
von Donau
ColtPhyton hat geschrieben: Sa 23. Nov 2024, 10:12 Glaube nicht das jeder Gewerbeinhaber mit vollautomatischen Waffen hantieren darf.
Als Soldat des österreichischen Bundesheers hantierte ich täglich mit vollautomatischen Waffen
Mehr als mir lieb war!
Vom Gatsch befreien, auseinandernehmen (wir durften nicht sagen zerlegen, wäü zerlegen tuat ma a Bokhendl), putzen, schleppen, laden, mit K-Patronen schießen, mit scharfer Munition schießen.
Ich wollte dann ein Jahr lang nicht einmal mit der Flinte Trap schießen gehen!

Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft

Verfasst: Mo 25. Nov 2024, 08:06
von yoda
gewo hat geschrieben: So 24. Nov 2024, 23:20 Ich hab mit youtube nix am hut. Ich kenn die videos nicht. Und ich muss die auch nicht bewerten. Ist nicht mein job.

Vermutlich hat noch keiner eine sachverhaltsdarstellung an die zuständige staatsanwaltschaft geschickt.
Du meinst also man kann über 5 Jahre lang illegale Tätigkeiten auf Youtube mit Millionen von Aufrufen mit dem Firmennamen zeigen und die Behörden sehen es nicht bzw. machen nichts ?

Wenn du bei Willhaben oder Waffengebraucht das Falsche reinstellst, hast du binnen weniger Tage den Verfassungsschutz im Haus, ich weiß von solchen Fällen. Das Internet wird mittlerweile sehr gut überwacht, und dass die Behörden insbesondere im Bereich Waffenbesitz von sich aus tätig werden beweisen z.B. die Wechselsysteme...

Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft

Verfasst: Mo 25. Nov 2024, 09:58
von ColtPhyton
gewo hat geschrieben: So 24. Nov 2024, 23:20
yoda hat geschrieben: So 24. Nov 2024, 14:23
gewo hat geschrieben: So 24. Nov 2024, 10:30 und jemand der im steinbruch mit militarischen kriegswaffen schiesst und sich dabei filmen laesst …. ich kenne solche videos nicht … aber der hat wohl tendenziell andere probleme :doh: als nur eine fehlende berechtigung ……
Es gibt da insgesamt 4 aufstrebende Jung-Waffenhändler von 2 Betrieben / Youtube Kanälen, die seit JAHREN außerhalb ihrer Betriebsstätte mit KM herumballern, aktuell mit jeweils 70-80.000 Followern, wie funktioniert das rechtlich wenn das deiner Rechtsansicht nach nicht zulässig ist ? Glaubst du den Behörden ist das bei der Reichweite noch nicht aufgefallen ?
Ich hab mit youtube nix am hut. Ich kenn die videos nicht. Und ich muss die auch nicht bewerten. Ist nicht mein job.

Vermutlich hat noch keiner eine sachverhaltsdarstellung an die zuständige staatsanwaltschaft geschickt.
Ich nehme stark an das diese Leute in Ihren WP einen Zusatzeintrag haben der sie zum führen von vollautomatischen Waffen der Kategorie A berechtigt, daher dürfen sie auf jeder Anlage wo es Ihnen erlaubt wird auch mit ihnen schießen.

Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft

Verfasst: Mo 25. Nov 2024, 10:16
von titan
Das wird ja immer absurder hier. Habt ihr keine anderen Hobbys als Rätselraten und Verdächtigungen?

Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft

Verfasst: Mo 25. Nov 2024, 10:27
von Mr. Danger
Bitte wo ist das Problem wenn jemand mit einer Kat A Berechtigung diese Waffen auch benützt? Kann ja auch ein Funktionstest sein oder Optik einschießen.
Kat A nach §18 (Kriegsmaterial) darf man auch überall schießen wo es nicht verboten ist und das Umfeld passt. Die BT96(k) ist auch KM und kannst am Schießstand benützen. Darf man halt Niemandem ohne Genehmigung borgen (auch nicht am behördlich genehmigten Schießstand).
Man kann man auch mit einem Panzer im Steinbruch schießen.
Wir sind nicht in der Schweiz wo man für FA-Schießen eine kantonale Sonderbewilligung benötigt.

Und warum andauernd WP? Für den Transport reicht eine WBK. Gibt genug Leute die zwar eine KM-Ausnahmegenehmigung haben, aber trotzdem nur eine WBK.

Re: Verkäufer oder anderer Mitarbeiter in Waffengeschäft

Verfasst: Mo 25. Nov 2024, 10:45
von Herakles
titan hat geschrieben: Mo 25. Nov 2024, 10:16 Das wird ja immer absurder hier. Habt ihr keine anderen Hobbys als Rätselraten und Verdächtigungen?
Sehe ich auch so, selbsternannte Hilfspolizisten und Denunzianten sind wie Krebs und Cholera.